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Eine wichtige Facette des Wirkens von Ernst-Wolfgang Böckenförde ist die Entfaltung des freiheitlichen Charakters des Grundgesetzes. Sein zentrales Anliegen war es, Freiheitlichkeit nicht nur auf Angehörige des Mainstream zu beschränken, sondern auch die Freiheit der Andersdenkenden zu schützen. Gerade in den 1960er und 1970er Jahren war diese konsequente Liberalität von kaum zu unterschätzender Bedeutung, denn es gab nicht viele, die sich in diesem Sinne äußerten. Damals war die Staatsrechtslehre äußerst konservativ. Schon der SPD anzugehören, war eine große Ausnahme. Das Recht, auch das Verfassungsrecht, wurde häufig geradezu als Bollwerk gegen die Ideen der 1968er-Revolution eingesetzt.
Doch der Beitrag von Ernst-Wolfgang Böckenförde hat nicht nur historische Bedeutung. Das von ihm entwickelte liberale Fundament ist aktueller denn je: In den Debatten um den Umgang mit religiösen Minderheiten ist seine konsequent liberale Haltung von höchster Relevanz. Er selbst hat seinen Ansatz noch in die Debatten um das Kopftuch der muslimischen Lehrerin eingebracht und im Sinne der Liberalität Position bezogen.
Der Islam stellt in Deutschland derzeit die größte religiöse Minderheit dar. Für ein friedliches Zusammenleben und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen, stellt das Recht wegen der Möglichkeit der Durchsetzbarkeit einen besonders wichtigen Faktor dar. Gegenstand des Aufsatzes ist die Frage, wie die deutsche Rechtsordnung mit religiösen Konflikten umgeht, inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden. Dazu werden zunächst die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Religionsfreiheit darge-stellt und die zentralen Kritikpunkte an der bisher ausgesprochen religionsfreundlichen Rechtsprechung analysiert. Sodann wird die Bedeutung dieser Maßstäbe für drei Einzelfragen näher betrachtet. Behandelt werden zum einen Konfliktfelder durch Religionsausübung in der Schule: das freiwillige Gebet von Schülern in Unterrichtspausen, die Befreiung vom Schwimmunterricht sowie die Kopftuchdebatte. Zum anderen werden die Fragestellungen erörtert, ob und inwieweit Scharia vor deutschen Gerichten Anwendung findet und ob und inwieweit sich innerhalb Deutschlands eine Paralleljustiz entwickelt. Abschließend befasst sich der Aufsatz mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen. Dieses Thema hat durch ein Urteil des LG Köln aus dem Jahre 2012 politische Aufmerksamkeit erlangt und schnelle Reaktionen des Gesetzgebers ausgelöst.
Der zweifache Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall “Lautsi gegen Italien” hat sich zum Paradigma der Schwierigkeiten entwickelt, welche Europa bei der adäquaten Ansiedlung der Religion im öffentlichen Bereich erfährt. Die Lösung kann sich ändern, wenn, anstatt dem politischen Problem (wann ist die Ausübung von Macht erlaubt) einzuräumen, die Möglichkeit einer praktischen Vernunft und ihre Verträglichkeit mit dem religiösen Glauben zum Ausgangspunkt gemacht wird. Diese würde zweifelsfrei zu einer politischen Fragestellung zu einer Präsenz der Religion im öffentlichen Bereich einladen, die auf eine positive Laizität mehr Rücksicht nimmt, dabei den Laizismus ablehnt, der darauf drängt, die Rationalität zur Macht auch einen nicht kognitivistischen Code zu reduzieren.
Untersucht wird aus verfassungsrechtlicher und kriminal-politischer Sicht, ob auch in Deutschland das Tragen einer Vollverschleierung (Burka, Niqab u.ä.) im öffentlichen Raum mit strafrechtlichen Mitteln verboten werden könnte. Obwohl derartige Praktiken mit dem Grundsatz der Geschlechtergleichheit und den Grundlagen einer offenen Bürgergesellschaft kollidieren, spricht sich die Verf. im Ergebnis gegen ein strafrechtliches Verbot aus.
Der religiöse Pluralismus innerhalb der multikulturellen Gesellschaft erfordert vom Staat das Bemühen, die wechselseitige Achtung nicht nur zwischen Personen mit unterschiedlichen religiösen Glaubensüberzeugungen, sondern auch zwischen Glaubenden und Nicht-Glaubenden sicherzustellen. In diesem Kontext wird es für die vom Staat übernommene Funktion entscheidend sein, rechtzeitig zu beurteilen, ob er eine aktive und positive Rolle als eine Institution spielt, welche dafür sorgt, dass die Religionsfreiheit der Einzelnen und der Gruppen geachtet wird. Im Vorliegenden werden einige Gefahren und Bedrohungen für die Religionsfreiheit in der heutigen Gesellschaft analysiert und eine kritische Betrachtung als Antwort auf diese Krisensituation vorgelegt. Konkret werden die folgenden Punkte erörtert: 1. Der Glaube, daß die Religion nicht mit den Werten einer modernen, liberalen Gesellschaft zu vereinbaren ist. 2. Die Konfessionalisierung des Staates. 3. Der Missbrauch der staatlichen Macht, um die Präferenzen der Bürger durch absichtliche Änderungen im sozialen Kontext zu beeinflussen. 4. Die unnötigen Behinderungen und Beschränkung des Rechts auf Verweigerung aus Gewissengründen, die von einem falschen Verständnisses desselben herrühren. 5. Die Verherrlichung eines falsch verstandenen, radikalen Individualismus. 6. Ein Verständnis des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung als ,,Gleichgültigkeit gegenüber den Unterschieden“.