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Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Ein Crosspost aus dem äußerst lesenswerten neuen Blog der Friedensakademie Rheinland-Pfalz friedensakademie-blog.eu/ zur aktuellen Lage in Libyen: Dort droht die internationale Staatengemeinschaft vier Jahre nach der Intervention in ihrer Verantwortung zur Prävention eines weiteren Blutvergießens zu scheitern. Mein Originalbeitrag beim Friedensakademie-Blog erschien am 6. Februar 2015.
Some are arguing that the the Responsibility to Protect, an international norm that aims to prevent mass atrocities, was faltering, because of its abuse in Libya and its non-application in Syria. However, Gregor Hofmann argues in this cross-post from the ICRtoP-Blog that the critics' interpretation was limiting R2P to its interventionist aspects. If one looks at the whole set of norms that is included in R2P, it becomes apparent that R2P is under pressure, but not yet death...