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Der Schutz des Bodens erreichte spätestens seit dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes 1998 verstärkte, auch öffentliche, Bedeutung. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt veröffentlichte 1998 im Rahmen seiner Schriftenreihe das Heft "Bodenschutz in der räumlichen Planung" (LAU 1998). Dies schuf die Voraussetzungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in der räumlichen Planung, insbesondere auch in der Landschaftsplanung, im Land Sachsen- Anhalt. Deutlich wurde heraus gestellt, welche Planungsinstrumente der Landschaftsplanung den Masstabsebenen der räumlichen Gesamtplanung des Landes Sachsen-Anhalt entsprechen. Obwohl die fachliche Bearbeitung des Heftes durch die Abteilung Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz des LAU erfolgte, ist ein Umstand klar herausgearbeitet worden: die Umsetzung des vorsorgenden Bodenschutzes muss im Wesentlichen über die Instrumente der Landschaftsplanung erfolgen. Die Landschaftsplanung ist die Fachplanung des Naturschutzes und dient der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 12 NatSchG LSA), wozu auch der Schutz, die Pflege und die Entwicklung sowie die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gehören.
Die seit dem Jahre 2000 als Welterbegebiet von der UNESCO anerkannte historische Kulturlandschaft Gartenreich Dessau-Wörlitz erhielt mit dem Denkmalrahmenplan einen Managementplan, der den Schutz, die Pflege und Entwicklung dieser Denkmallandschaft gewährleisten soll. Als Fachplan entwickelt der Denkmalrahmenplan keine eigene rechtliche Verbindlichkeit, ist aber sehr wohl die fachliche Grundlage der Entscheidungen der Denkmalbehörden. Die Wertigkeit des Planes wird auch durch das Geleitwort des ehemaligen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, hervorgehoben.