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Naturschutzorganisationen, wie die Umweltstiftung World Wide Fund for Nature (WWF) -Deutschland und die Deutsche Sektion der Föderation der Natur- und Nationalparke Europas (FÖNAD), fordern seit Jahren die Anerkennung eines eigenständigen Berufsbildes "Schutzgebietsbetreuer/in" und die Schaffung einer einheitlichen Aus- und Fortbildungsregelung für die hauptamtlichen Naturwachtmitarbeiter in den Großschutzgebieten der Bundesrepublik Deutschland [Fleckenstein 1995, FÖNAD 1992a). Seit geraumer Zeit bemüht sich auch das Land Sachsen-Anhalt um die Ausbildung entsprechenden Personals für seine Großschutzgebiete (vgl. Kison; Wegener 1996). In diesem Zusammenhang beantragte die Umweltakademie Sachsen-Anhalt e.V. im vergangenen Jahr beim Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt (MRLU) die Förderung eines Projektes, das unter Berücksichtigung des bundesweiten Diskussionsstandes Empfehlungen für Mindestanforderungen an die Qualität der Fort- und Weiterbildung erarbeiten sollte.
Gegenwärtig hat der mitteleuropäische Abrüstungsprozess seinen Schwerpunkt im Osten Deutschlands. Früher waren im ehemaligen DDR-Gebiet Truppen mit einer Stärke von 650.000 Soldaten stationiert (ADN 1992a). Nach der Auflösung der Nationalen Volksarmee, dem Rückzug der sowjetischen/GUS-Streitkräfte bis 1994 und der Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Präsenzarmee zu einer Ausbildungs- und Mobilmachungsarmee (Zeidler 1992) verbleiben hier voraussichtlich 50.000 Bundeswehrsoldaten. Mit diesem Prozess ist auch eine Reduzierung der vom Militär beanspruchten Fläche verbunden, die in der DDR mindestens neun Prozent des Territoriums ausmachte.
Erstmals wird hiermit eine Rote Liste der Weberknechte vorgelegt, die sich auf das vereinigte Deutschland bezieht. Die beiden ersten Fassungen der Roten Liste (MARTENS 1977, 1984) waren auf die BRD in ihren alten Grenzen beschränkt; in der DDR gab es ein entsprechendes Verzeichnis nicht. Wegen des veränderten territorialen Bezuges und des besseren faunistischen Kenntnisstandes waren gegenüber der vorhergehenden Liste Veränderungen in den Einstufungen der Arten erforderlich. Sie ergaben sich z.T. zwangsläufig mit den aktuellen Definitionen für die Gefährdungskategorien bzw. den neu eingeführten Rubriken "R" (Arten mit geographischer Restriktion) und ,,u" (Arten, deren Gefährdungsstatus unsicher ist).