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In dieser Arbeit ging es um die Frage, ob die folgenden fünf zentralen Grundannahmen, die das Denken über das Unsterblichkeitsproblem gegenwärtig bestimmen, erwiesen sind oder nicht: (1) Es existiere nur die uns bekannte raumzeitliche Welt und Hinweise oder Belege für andere Dimensionen und Realitätsebenen seien nicht vorhanden. (2) Aus der Faktizität des Evolutionsprozesses könne geschlossen werden, dass die Lebewesen ohne Absicht und Plan ausschließlich durch rein mechanistisch- materialistische Prozesse entstanden seien. (3) Es gebe keine rationalen Argumente für die Existenz eines transzendenten Urgrundes der Welt, einer transzendenten wahren Wirklichkeit und transzendenter Entitäten. (4) Das Bewusstsein werde vom Gehirn hervorgebracht und sei nichts anderes als ein Produkt der Komplexität des Nervensystems und Belege für die Transmissionshypothese, nach der das Hirn wie ein Transmitter für ein eigenständiges Bewusstsein wirkt, gebe es nicht, ebenso wenig wie Belege für Trennbarkeit des Bewusstseins vom physischen Körper und für die postmortale Kontinuität des Bewusstseins. (5) In der Aufklärung sei gezeigt worden, dass die Annahme einer unsterblichen Seele irrational sei. Häufig wird behauptet, dass es sich bei diesen Grundannahmen um unbezweifelbare Selbstverständlichkeiten handele oder um unumstößliche naturwissenschaftliche oder philosophische Erkenntnisse, die mit Hilfe logischer Operationen oder naturwissenschaftlicher Methoden eindeutig nachgewiesen worden seien oder zwingend daraus folgten. Insofern wird davon ausgegangen, dass diese Grundannahmen als gültig vorausgesetzt werden können, wenn das Unsterblichkeitsproblem erörtert wird.