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Neben dem hervorgehobenen Profil einer Epoche, das nicht zuletzt anhand öffentlicher Gedenkfiguren und regelmäßig gefeierter Geistesheroen entsteht, gibt es so etwas wie einen Negativabdruck: All dasjenige, was ein Zeitalter nicht bereit ist, im Gedächtnis zu behalten, was es an sich selbst vergisst. Als mir vor einiger Zeit der Begriff Krausismus begegnete, in einer Zeitschrift mit kleiner Auflage, hatte ich sofort das Gefühl, eine solche verlorene Spur berührt zu haben. Nicht nur war mir der Begriff ungeläufig, noch mehr überraschte mich meine Ignoranz, nachdem mir durch Nachforschen zunehmend klar wurde, was mir bis zu diesem Tag entgangen war. Ich fragte mich, wie das jemandem passieren konnte, der sich, neben Literatur und Medien, seit Jahrzehnten intensiv mit Philosophen und ihren verschiedenartigen Denkweisen beschäftigte? Was war Krausismus? Eine philosophische Schule wie der Hegelianismus, eine ideologische Richtung ähnlich dem Marxismus, eine politische Bewegung wie der Leninismus? Karl Christian Friedrich Krause, auf ihn ging die Bezeichnung Krausismus zurück, und offenbar war er Teil einer Nicht-Erinnerung geworden, die vermutlich nicht bloß bis zu mir reichte.
Die kantische Juridifizierung des philosophischen Denkens ist hier im Zusammenhang mit einem Anti-Juridismus zu sehen, den Ian Hunters engagierte Darstellung der Rivalität zwischen einer "zivilen", juristisch geprägten, und einer "metaphysischen" Tradition der Aufklärungsphilosophie überdeutlich gemacht hat: Indem sie das positive Recht transzendiert, um es dem Urteil einer reinen Vernunft zu unterwerfen, stellt die Philosophie eine rechtliche Friedensordnung in Frage, die durch eine religiöse Neutralisierung und immanente Begründung des Gesetzes erreicht worden war. Nach Kant sollte es den letzten Grund seiner Geltung nicht im Willen des Souverän haben, sondern in transzendentalen Prinzipien, die sich den empirischen Kenntnissen der Juristen entziehen und allein den Philosophen zugänglich sind.
The «spirit of the laws» is, as a concept, an answer to a problem of the laws. Regarding modern law, this problem is about unity: How can the manyness of the laws be coherent in one legal order? In my paper, I reconstruct three different models which establish unity as relational (Montesquieu), absolute (Kelsen), and interruptive (Schmitt). The interruptive model connects an aspect of the first with an aspect of the second model insofar it conceives unity as heterogeneous (related to something different) and nonetheless immanent (a unity in itself). As such, unity has to be thought of as a process or an activity. Schmitt’s account of this activity, however, leads to problematic consequences because it separates the activity from the norms and denies the political and democratic dimension of the laws; as a result, the difference between law and violence vanishes. Against this background, I argue for a different understanding of the immanent heterogeneity of the unity (and accordingly of what is called «spirit of the laws»). In this perspective, the spirit of the laws does no longer appear as the solution for the problem of the laws, but becomes the starting point of their critical investigation.
Im Folgenden werden die Freiheit der Person, vornehmlich das Recht auf Habeas Corpus, mithin der Schutz gegen willkürliche Inhaftierungen und die Freiheit des Eigentums, so wie sie in der Paulskirche konzipiert wurden, in Betracht gezogen. Die Vorgehensweise wird vor allem rechtsphilosophisch bzw. analytisch sein: Zunächst werden die jeweiligen Artikel und Paragraphen der Erklärung der Paulskirchenverfassung erörtert, in welchen die respektiven Grundrechte aufgebaut werden. Anschließend werden sie mit den entsprechenden Vorschriften anderer Grund- und Menschenrechtskatalogen verglichen, insbesondere mit den Verfassungen der süddeutschen Staaten, mit der Französischen Erklärung von 1789, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und mit dem heutigen deutschen Grundgesetz. Hie und da wird gelegentlich auch auf relevante historische Ereignisse und prägende Literatur Bezug genommen, wobei dies den eigentlichen Gegenstand der derzeitigen Untersuchung nicht ausmacht.
Die Auffassung des Rechts in Hegels Rechtsphilosophie weicht bekanntlich von dem ab, was üblicherweise unter „Recht“ verstanden wird. Schon deshalb sind Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts nicht einfach neben andere Werke zur Rechtstheorie zu stellen. Aber Hegels Bestimmung des Rechts ergänzt nicht nur das Recht äußerlich, sondern lässt es auf etwas gründen, das über es selbst deutlich hinausweist: auf jener Normativität, die er als Sittlichkeit bezeichnet. So ist Hegels Rechtsphilosophie nur als eine Sozialphilosophie der Sittlichkeit zu verstehen. Sie kann als die philosophische Selbstreflexion einer Gesellschaft verstanden werden, die sich selbst primär als durch das Recht bestimmt versteht, aber auf eine andere Form von Normativität bezogen ist.
Wenn dem Vater die Tochter abhanden kommt und das Rechtssystem weder helfen kann noch helfen will, dann ist zweifelsohne der Vater im Recht, wenn er sich - angefeuert von seiner geschiedenen Frau - selbstdazu ermächtigt, die Entführer zu verfolgen und die Tochter zu befreien. Pierre Moreis Thriller '96 Stunden' (96 Hours, Frankreich 2008), der mit Liam Neeson in Sachen Gerechtigkeit prominent besetzt ist, inszeniert die väterliche Rettungsaktion aber nicht allein als legitime Selbsthilfeaktion, sondern als Gewaltorgie und Serienmord. Der vormalige Darsteller eines "Gerechten" (Schindler's List, USA 1993) zehrt offensichtlich in der öffentlichen Wahrnehmung von seiner großen Rolle und überträgt deren Auszeichnung anscheinend immer noch auf neue Rollen, wenngleich verstärkt in Umkehrungen. So war er bereits in 'Batman begins' (USA 2005) als selbstgerechter Kämpfer gegen das Böse in der Welt besetzt worden, der sich freilich gegen den nicht minder eigengesteuerten fledermausähnlichen Superhelden nicht nachhaltig durchzusetzen vermochte. Während sich der von Neeson vorgestellte Kämpfer für die Gerechtigkeit in 'Batman' aber offensichtlich verrannt hatte und mit seinen diabolischen Plänen knapp scheiterte, ist der Vater in '96 Stunden' sehr, sehr erfolgreich.
Einer der zahlreichen Vorträge von Gertrude Lübbe-Wolff beginnt folgendermaßen: "Herr Gerhardt hat mich eingeladen, etwas über die aktuelle Bedeutung von Hegels Rechtsphilosophie zu sagen. Nichts lieber als das. An der Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie leide ich geradezu, und über das, woran man leidet, spricht man ja gern. Die Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie zeigt sich mir darin, dass ich öfter an Hegel denken muss, als mir lieb ist. Ich muss so oft an ihn denken, weil in unserer öffentlichen Kultur das Hegelwidrige so präsent ist." ...
Menschenrechte und Ausnahmezustand sind zwei Weisen, durch die der moderne Staat seine rechtliche Ordnung nicht nur begründet und erhält, sondern auch immer wieder durchbricht. Zwischen ihnen besteht ein Gegensatz: Wo der Ausnahmezustand erklärt wird, werden Menschenrechte eingeschränkt.
Während die beiden Phänomene in ihrem Zweck entgegengesetzt sind, sind sie allerdings in ihren Mitteln verbunden. Darauf beruht ihr dialektisches Verhältnis, das in diesem Buch als Zusammenhang von Berechtigung und Entrechtung ausgewiesen wird. Dazu diskutiert der Autor im ersten Teil die Theorien von Souveränität und Ausnahmezustand bei Carl Schmitt und Giorgio Agamben. Im zweiten, philosophisch und historisch argumentierenden Teil zeigt er auf, dass das für die Menschenrechtsidee konstitutive Konzept der Rechtsperson staatliches (Ausnahme-)Handeln nicht nur begrenzt, sondern es auch ermöglicht.
Die Analyse zielt darauf, das positive Potential der Menschenrechte gegen ihre negativen Effekte in Stellung zu bringen und so gegenüber einer Logik der Maßnahme zu verteidigen.
Für die diesem Buch zugrunde liegende gleichnamige Dissertation wurde Jonas Heller 2018 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.
Rechtsphilosophie
(1922)