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Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Kind und Computer
(2000)
Wie es Eltern und ihren Kindern während der Corona-Pandemie geht, wie ihr aktuelles Wohlbefinden ist, was ihren Alltag kennzeichnet, wie die Passung zu den Regelungen der Kitabetreuung, Schulöffnung und auch der Arbeitgeber*innen ist – dies sind die Kernfragen der Onlinebefragung KiCo, welche im Zeitraum vom 24.04.2020 – 03.05.2020 durchgeführt wurde. Dieses Papier präsentiert erste Ergebnisse der Studie, an der über 25.000 Personen teilgenommen haben. Die Studie wurde umgesetzt vom Forschungsverbund "Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit", der sich aus den Universitäten Hildesheim, Frankfurt und Bielefeld zusammensetzt.
Der „Erziehungs- und Bildungsplan von Anfang an“ soll ein Orientierungsrahmen für die Erziehung der Kinder von 0-10 Jahren sein. Er richtet sich vor allem an das pädagogische Fachpersonal von Kindertagesstätten und Schule in Hessen. In drei Aufsätzen zu den Themenschwerpunkten biographische Lernprozesse, Spracherwerb und Weiterentwicklung von pädagogischen Einrichtungen wird aufgezeigt, dass der hessische Bildungsplan nur begrenzt und äußerst widerspruchsvoll einlöst, was er verspricht. In den zentralen Argumentationslinien und den zentralen Begriffen (Bildung, Kompetenz, Wissen etc.) sind viele Widersprüche und Unklarheiten zu finden, die ihn als Orientierung für die pädagogischen Institutionen schwer handhabbar machen. Die Autoren geben mit Ihrer kritischen Stellungsnahme Anregungen für die Diskussion des Bildungs- und Erziehungsplan an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention bringt unter anderem eine „inklusionsorientierte Lehrer*innenbildung“ hervor, die Lehrkräfte für inklusive Settings kompetent machen soll. Damit das gelingen kann, müssen einerseits für inklusive Settings notwendige Kompetenzen identifiziert und operationalisiert werden, andererseits sind Erkenntnisse darüber notwendig, wie Studierende diese Kompetenzen entwickeln. Erst dann können wirksame Lehr- und Lernformate konzipiert werden. Inzwischen liegen Forschungsergebnisse zu inklusionsbezogenen Aufgaben- und Anforderungsprofilen vor, jedoch über vereinzelte Best-Practice-Beispiele kaum evidenzbasierte Erkenntnisse über Kompetenzentwicklungsprozesse in diesem Bereich oder gar Ableitungen für die Vermittlung solcher Kompetenzen. In diesem Artikel wird für die inklusionsbezogene Teilkompetenz „(multi-)professioneller Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft“ ein kompetenzorientiertes Lehr- und Lernformat im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Universität Paderborn konzipiert. In Anlehnung an das Constructive-Alignment-Modell werden dafür anhand eines Kompetenzmodells Learning Outcomes definiert, didaktisch-methodische Lernwege zugeordnet und Möglichkeiten einer Evidenzbasierung in Form von Prüfungen und Evaluation diskutiert. Dieser Artikel leistet so einen Beitrag zu einer inklusiven Hochschuldidaktik als Werkzeug, aber auch Voraussetzung und gleichzeitig Ergebnis, einer pädagogischen Fachlichkeit im Spannungsfeld inklusiver Realität.
Als Unterzeichnerstaaten der internationalen Drogenabkommen, deren Ausgestaltung maßgeblich durch die Vereinigten Staaten bestimmt wurde, ist die Drogenpolitik in Deutschland und den USA als Prohibitionspolitik verfasst. Dennoch bestehen zwischen beiden Ländern drogenpolitische Unterschiede, die aus einer tendenziellen „Emanzipierung“ Deutschlands vom US-amerikanischen Modell seit den 1990er Jahren resultieren: Während die USA weiterhin vor allem auf Punitivität setzen, wird in Deutschland verstärkt ein medizinischer und schadensreduzierender Ansatz verfolgt.
Gegenstand der vorliegenden Studie ist eine komparative Analyse der Drogengebrauchssituation und Drogenkontrollpolitik in Deutschland und den USA, mit der genderbezogene Einblicke in die Wirkung differenter drogenpolitischer Ansätze gewonnen werden sollten. Das Erkenntnisinteresse richtete sich einerseits auf die sozialstrukturellen und drogenpolitischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf den Umgang mit illegalen Substanzen und die hiermit assoziierten gesundheitlichen und sozialen Begleitfolgen. Andererseits sollten die Spezifika der in diese Strukturen eingebetteten Alltagswelten von kompulsiven Drogenkonsumentinnen der Straßenszenen in Frankfurt und New York untersucht werden.
Das Forschungsdesign der Studie war methodenplural angelegt. Der quantitative Zugang erfolgte über eine Sekundäranalyse nationaler statistischer Daten, mit der soziale Indikatoren des Drogengebrauchs länder- und geschlechtervergleichend betrachtet wurden. Zudem wurden standardisierte Fragebogeninterviews mit Drogenkonsumierenden der Frankfurter Straßenszene geführt. Qualitative Ergebnisse wurden durch Leitfadeninterviews mit Heroin- und/oder Crackkonsumentinnen und eine Metaanalyse ethnographischer Forschungsarbeiten gewonnen.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Drogengebrauch offenbar relativ unabhängig von der Drogenpolitik bzw. der Intensität der Repression entwickelt. Trotz der punitiveren Ausrichtung der US-amerikanischen Drogenpolitik ist der illegale Substanzkonsum dort wesentlich stärker verbreitet als in Deutschland. Gleichzeitig erzeugt die Prohibitionspolitik zahlreiche Problemlagen, die in den USA erneut gravierender ausfallen und sich in höheren Morbiditäts- und Mortalitätsraten und einer stärkeren Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen niederschlagen.
Trotz der stärkeren Hinwendung zu einem gesundheitspolitischen Ansatz ist jedoch auch in Deutschland keine Entpönalisierung des Drogengebrauchs erkennbar. Eine verstärkt dem gesundheitspolitischen Ansatz folgende Drogenpolitik, die weiterhin unter dem Drogenverbot operiert, kann den durch die Prohibition entstehenden Schaden allenfalls mildern. So hat sich in Deutschland durch die modifizierte drogenpolitische Richtung zwar die gesundheitliche Situation von Drogenkonsumentinnen in Teilbereichen (v.a. rückläufige HIV- und Drogentodeszahlen) verbessert, das Grundproblem ihrer Kriminalisierung, sozialen Marginalisierung und Etikettierung aber bleibt. Konzepte einer Legalisierung und deren Begründungszusammenhänge müssen daher zukünftig verstärkt im gesellschaftlichen Diskurs platziert werden, um so eine Politik der Integration initiieren zu können.
Das Spektrum kunstpädagogischer Thematisierungen von Inklusion ist – vergleichbar mit anderen Fachdidaktiken - wenig entfaltet. Die bisher vorliegenden Beiträge sind bisher kaum auf eine inklusionsbezogene Professionalisierung hin reflektiert. Die kontinuierliche Weiterentwicklung pädagogischer Professionalität zählt aber zu den grundlegenden Aufgaben der Kunstpädagogik und Bildungswissenschaft. Insbesondere da einzelne Zugänge der Professionalisierungsforschung theoretisch wie empirisch leistungsfähig sind und eine Reihe spezifischer Untersuchungen zu Aspekten der Professionalisierung hervorgebracht haben. Damit geht jedoch eine Zersplitterung der Professionalisierungsforschung in wenig miteinander kommunizierende Forschungslinien einher – diese Problematik lässt sich analog im kunstpädagogischen Diskurs wiederfinden. Unter den Erklärungsansätzen nehmen die verschiedenen Spielarten und Fortentwicklungen der struktur- und kompetenztheoretischen Argumentationen eine Schlüsselstellung ein, wobei sie jedoch eher Dissens als Konsens widerspiegeln. Infolgedessen wird das Konzept der Kontingenz im Beitrag als verbindendes Element herausgestellt und ein integrierender Vorschlag der Professionalisierung auf Basis von Kontingenzbearbeitung entwickelt.
Auf der Grundlage empirischer Rekonstruktion der Tiefenstrukturen der inklusionsbezogenen Professionalisierungsprozesse von angehenden Kunstlehrkräften (n=23) wird dazu ein Vorschlag unterbreitet, der auf zwei Pfeilern beruht: erstens der Analyse der Wahrnehmung und Deutung von Kontingenz im Professionalisierungsprozess und zweitens der Rekonstruktion von Mechanismen der Kontingenzbearbeitung. Das Moment der Kontingenzbearbeitung erweist sich zugleich als Ausgangs- wie Endpunkt entwicklungsgerichteter (kunst-)pädagogischer Professionalisierungsprozesse und als entscheidendes, anschlussfähiges Brückenglied zwischen den tradierten Argumentationslinien.