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In der Konstitutionsphase des zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechtsschutzes in Deutschland Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte Bernhard Grossfeld, rechtsvergleichend durch französisches und anglo-amerikanisches Recht inspiriert, sich 1960 für eine Renaissance der Privatstrafe als Sanktion für Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen. In ihrer Kieler Habilitation aus dem Jahre 2002 widmet sich Ina Ebert diesem Thema erneut und unternimmt nunmehr eine rechtshistorische Legitimation für die Wiedereinführung des Rechtsinstituts der Privatstrafe bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie zielt gewissermaßen auf die Wiederherstellung des Zustandes des späten gemeinen Rechts vor dem von ihr kritisierten deutschen Sonderweg des 19. Jahrhunderts. Dieser Zustand war durch das Vorhandensein von drei Sanktionen gekennzeichnet: (1) ziviler Schadensausgleich für Vermögensund Nichtvermögensschäden (gemeinrechtliche actio legis Aquiliae), (2) Privatstrafe für Ehrverletzungen (actio iniuriarum) und (3) öffentliche (Kriminal-)Strafe. ...
Rezension von: Rainer Forst (2007) Das Recht auf Rechtfertigung. Elemente einer konstruktivistischer Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 413 pp.
Endlich wird neben vielen wissenschaftlichen Veröffentlichungen ein Werk vorgelegt, das die umfangreichen Daten über Brutbestande und Entwicklungstrends von verschiedenen Vogelarten kurz, einprägsam und übersichtlich präsentiert. Nach kurzer Einführung und Erläuterung der Datengrundlagen werden in anschaulichen Tabellen und Diagrammen ausgewählte Vogelschutzaspekte vorgestellt sowie die Bestandsentwicklung von Vogelarten in verschiedenen Lebensraumen abgehandelt. Die vielen hervorragenden Fotos bereichern die Schrift in besonderer Weise. Einen Glückwunsch an die Autoren.
Die Elbe ist mit einer Länge von ca. 1.100 km und einem Gesamteinzugsgebiet von knapp 150.000 km2 einer der größten Flüsse Mitteleuropas. Bis heute wurden etwa 80 % der Auen des Flusses eingedeicht. Dennoch blieben trotz Ausbau als Wasserstraße weite Bereiche als naturnahe Kulturlandschaften erhalten, die das bestehende großflächige Schutzgebietssystem an der Elbe rechtfertigen.
Die Überwindung des postkolonialen Blicks scheint bereits in sich ein paradoxes Unterfangen zu sein, sehen sich doch viele postkoloniale Theorieansätze (zumal bei dem Begriff der Hybridität) dem Vorwurf ausgeliefert, auch noch in einem Gegenanschreiben koloniale Diskurse fortzuführen. Jochen Dubiel hat sich in seiner Dissertation gleich in mehrfacher Hinsicht diesem Problem gestellt, indem er Charakteristika und Konstanten des kolonialen Diskurses herausarbeitet und darüber hinausgehend ein poetologisches Modell zur Analyse von Hybridität entwickelt. Interessant ist in diesem Fall die Verschiebung, die weniger die Repräsentation des Fremden, sondern hybride literarische Darstellungsweisen über eine intrakulturelle Perspektive herleitet. Dabei reagiert Dubiel auf ein Forschungsdesiderat, denn im Rahmen seines literaturwissenschaftlich-komparatistischen Ansatzes wird eine postkoloniale Lektüre nunmehr auf deutschsprachige Texte (Wilhelm Raabe: "Stopfkuchen", Arno Schmidt: "Gelehrtenrepublik", Franz Kafka: "Ein Bericht für eine Akademie") angewendet, die oft genug noch von postkolonialen Fragestellungen ausgenommen werden. Getragen ist die Vorgehensweise von der Absicht nicht allein zu zeigen "wie Europa mittels diskursiver Strategien anderen Völkern Gewalt antut, sondern sich durch die Verstrickung in zahlreiche Widersprüche auch selbst hintergeht." (Dubiel, S. 24)
Rezension zu: Klaus Bringmann – Dirk Wiegandt, Augustus, Schriften, Reden und Aussprüche (2008)
(2008)
Nachdem aus der Feder von KLAUS BRINGMANN in der Reihe „Gestalten der Antike“ bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft eine neue Augustus-Biographie erst kürzlich (2007) erschienen ist, legt er nun zusammen mit DIRK WIEGANDT eine Neubearbeitung von HENRICA MALCOVATIs 1969 in fünfter Auflage erschienenen Sammlung „Imperatoris Caesaris Augusti operum fragmenta“ vor. Das Ziel der Autoren ist neben der neuerlichen Präsentation der bereits von MALCOVATI berücksichtigten Schriften, Reden und Aussprüche des Augustus die Erweiterung der Sammlung durch die seit 1969 publizierten Neufunde bzw. von MALCOVATI übersehenen Zeugnisse. In der Anordnung der Sammlung folgt die Ausgabe MALCOVATIs Einteilung in 15 Kapitel, auch wenn diese, wie BRINGMANN/WIEGANDT in ihrer ‚Einführung‘ zu Recht anmerken (21), nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar ist. Die schon von jener Forscherin einbezogenen Urkunden werden in jedem Abschnitt zuerst aufgeführt; angehängt sind alle weiteren neuen oder unbeachtet gebliebenen Zeugnisse. Neben der Hinzufügung neuer Texte haben BRINGMANN/WIEGANDT diejenigen, die ihrer Ansicht nach zu Unrecht von MALCOVATI aufgenommen worden sind, mit einem Stern versehen. Der jeweilige Kommentar erläutert ihre Bedenken. ...