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Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zählen Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu den größten Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Ein herausragendes Ziel muss sein, die gewaltigen Disparitäten bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen und der Verteilung von Wohlstand zu verringern. Extreme Armut, wie sie vor allem in Afrika südlich der Sahara und in Südasien vorherrscht, ist der deutlichste Ausdruck einer unhaltbaren Schieflage im sozialen Weltgefüge. Die Eingriffe des Menschen in die Umwelt gefährden bereits heute in weiten Teilen der Erde die natürlichen Lebensgrundlagen vor allem der Armen. Ohne Gegensteuerung werden Umweltveränderungen in Zukunft in noch größerem Umfang existenzbedrohende Auswirkungen haben. Während die Verursacher globaler und grenzüberschreitender Umweltprobleme, wie beispielsweise des Klimawandels, vor allem in den Industrieländern zu suchen sind, leben die Betroffenen ganz überwiegend in Entwicklungsländern. Arme Bevölkerungsschichten sind besonders verwundbar gegenüber Umweltveränderungen, weil diese Menschen existenziellen Risiken (Krankheit, Hunger, Ernteverluste usw.) stärker ausgesetzt sind und kaum über Bewältigungs- und Anpassungsfähigkeiten verfügen.
In seinem Beitrag "Von der Idealisierung der apostolischen Armut zur kirchlichpaternalistischen Fürsorge. Kirchliche Reaktionen auf das Arbeiterelend in der Zeit des Vormärz" beschäftigt Jörg Füllgrabe sich mit den differierenden Fürsorgekonzeptionen der christlichen Kirchen in Deutschland. Auf der Basis eines protestantischen Arbeitsethos verbinde Johann Hinrich Wichern die Linderung der Arbeiternot mit der Inneren Mission als einem umfassenden Programm christlicher Versittlichung; dieser Programmatik liege ein Paradigmenwechsel in der Armutskonzeption zugrunde, demzufolge die moderne Armut als Resultat subjektiven Unvermögens und Unwillens zur Arbeit selbst verschuldet sei. Der Katholizismus hingegen, der über die allgemeine Umwälzungen zu Beginn der Moderne hinaus auch noch die materiellen Einbußen durch die napoleonische Säkularisation zu bewältigen hatte, setze auf eine sozialdisziplinierende Einbindung der Armutspopulation in die christlich-bürgerliche Gemeinschaft, wodurch eine gesonderte Instituionen der Armutsfürsorge obsolet erscheine und zugleich die Position der Kirche im säkularen Staat gesichert sei. Spätere Ansätze aus dem ultramontanen Lager plädieren für eine korporatistische Korrektur der aufgeklärt-liberalen Gesellschaftsentwicklung, die sich vor allem in einer Adressierung des prekarisierten Handwerksstandes ausdrückt.
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Verwaltete Not : zur Poetik des Bürokratischen in Bettina von Arnims 'Dies Buch gehört dem König'
(2016)
Philipp Hubmann versucht mit Beobachtungen zum Verhältnis von Literatur und Bürokratie in Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) das Feld des Politischen und der Politik im Vormärz in einer kleineren Fallstudie auszumessen. Anschlussfähig würde Bettines 'Königsbuch' an die Theorien des Politischen "vor allem durch eine Analyse der Codierung von Verwaltung bzw. des erzählerischen Rückgriffs auf bürokratische Verdatungstechniken im Text." Hubmann zeigt, dass im Hauptteil des Königsbuches eine aus der romantischen Staatstheorie gespeiste Bürokratiekritik tonangebend ist, während sich in den an bürokratischen Erfassungstechniken orientierten Aufzeichnungen des Schweizer Studenten Heinrich Grunholzer im zweiten Teil von "Dies Buch gehört dem König" eine neue Narration in Korrespondenz zu administrativen Semantiken und Verfahren Ausdruck verschafft. Mit Grunholzers Bericht als dramaturgischem Höhepunkt präsentiere von Arnim "am Ende eines motivisch durchaus teleologisch angeordneten Materialkonvoluts […] nicht eine sozialutopische Offerte an den Leser, sondern die Präsentation einer neuen Technik der politischen Welterschließung".
Das vorliegende Arbeitspapier untersucht Ungleichheit aus verschiedenen interdisziplinären Perspektiven auf Ursachen und Implikationen.
Inhaltsverzeichnis:
Philipp Harms, Claudia Landwehr, Mario Scharfbillig, Daniel Schunk: Ungleichheit: Interdisziplinäre Perspektiven auf Ursachen und Implikationen - Einleitung
Konstantin M. Wacker: Warum wir Ungleichheit verringern müssen, um globale Armut bis 2030 zu beenden
Joachim Klose: Heimatverlust als Indikator zunehmender Ungleichheit
Gunnar Otte: Bildungsforschung und Bildungsreformen
Sibylle Kalmbach: Bildungsgerechtigkeit und Ungleichheit im Hochschulbereich – am Beispiel von Stipendien
Claudia Landwehr und Oliver Tüscher: Ursachen ungleicher politischer Beteiligung
Michael Edinger: Gleicher Zugang zur Macht? Über soziale Schließungsprozesse in der Politik
Sascha Huber: Wählermobilisierung und Ungleichheit in Deutschland: Ein Feldexperiment zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016
Tonio Rieger: Der ganzheitliche Ansatz zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit
This paper fits within a broader research programme concerned with the processes that link labour market precarity and social exclusion. Labour market insecurity manifests itself most directly in the form of unemployment, and other elements in the programme seek to measure the impact of precarity, and unemployment in particular, on poverty and social exclusion in the eight countries covered. One of the principal concerns of the programme is however the extent to which institutional differences across countries with respect to the labour market and social protection are a significant factor mediating the relationship between labour market precarity and social exclusion. This paper focuses on the effectiveness of cash transfers, the central element of social protection systems, in alleviating the effects of unemployment on income poverty. The structures of social protection systems vary greatly across European Union member states, and in many cases have altered significantly in recent years in response to high unemployment (see Hauser et al, 1998). Using data from the mid-1980s and the mid-1990s for six member countries, the paper compares the effectiveness of different systems in lifting or keeping the unemployed out of poverty, and how this has been affected by the way systems have responded to the challenges produced by developments in the labour market in the past decade. The specific role of social insurance-based unemployment-linked transfers versus other cash transfers is also considered, to assess the extent to which social insurance has been able to cope with changes in the labour market over the period. The data come from a variety of national large-scale household surveys. The paper is structured as follows. Section 2 discusses the data and methods to be employed in measuring the impact of cash transfers on poverty risks for the unemployed. Section 3 looks at the overall risks of poverty for the unemployed before and after cash transfers, and how these changed between the mid-1980s and mid-1990s. Section 4 looks at the role of social insurance-based unemployment payments versus other cash transfers. Section 5 examines the extent to which the impact of transfers varies by gender and by duration of unemployment. Section 6 highlights the key patterns identified and what these tell us about the relationship between the type of welfare regime a country operates and effectiveness in alleviating poverty among the unemployed.
Nachkriegsländer gehören zu den schwierigsten politischen Arenen. Die Herausforderungen bestehen nicht nur darin, diese Länder dabei zu unterstützen Kriege zu beenden und neue Gewaltausbrüche zu verhindern, sondern vielmehr zu einem friedlichen Zusammenleben zurückzukehren. In diesem Zusammenhang ist in den letzten Jahren das Interesse vieler Wissenschaftler als auch vieler internationaler Akteure gestiegen, das mögliche Potential des nachhaltigen Managements natürlicher Ressourcen zu nutzen um Friedensprozesse zu unterstützen. Die Hoffnung liegt dabei darin, dass eine gute Regierungsführung („Good Governance“) und insbesondere die nachhaltige Entwicklung und Nutzung von Ressourcen wie Wasser, Wald oder landwirtschaftlichen Flächen, Kooperation zwischen Konfliktparteien ermöglichen und dabei zum Neustart der internen Beziehungen beitragen. Die wachsende Bedeutung des Zusammenspiels zwischen der Entwicklung von Frieden und Umweltschutz sowie der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wurde erst kürzlich durch die Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen bestätigt....
Der Beitrag setzt sich mit der Ambivalenz des dokumentarischen Blicks zwischen Sichtbarmachung und Othering auseinander. Im Zentrum steht der 2016 in Wien entstandene Dokumentarfilm "Brüder der Nacht" von Patric Chiha, der sich mit bulgarischen Arbeitsmigranten befasst, die in Wien als Stricher arbeiten. Das Porträt der jungen Männer dehnt die Grenzen des Dokumentarischen maximal aus und begegnet dem Problem ihrer Viktimisierung auf besondere Weise. Anhand des aktuellen Beispiels werden historische Kontinuitäten und Diskontinuitäten des dokumentarischen Blicks auf prekäres Leben und soziale Armut aufgezeigt.
DEDICACES GRATITUDES INTRODUCTION- - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -7 Formulation, délimitation et choix du sujet- - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 9 Hypothèse de recherche- - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -11 Cadre méthodologique- - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13 PREMIERE PARTIE : INSCRIPTION DU DON DANS L’OEUVRE D’AMINATA SOW FALL CHAPITRE I : TYPOLOGIE DES DONS- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 I.1.Le don des biens et services I.2.Le don de soi et de temps CHAPITRE II : ACTEURS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 19 II.1.Le donateur II.2.Le donataire II.3.L’intermédiaire CHAPITRE III : AUTOUR DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -21 III.1.Le don comme forme d’échange III.2.Le don comme facteur d’intérêt DEUXIEME PARTIE : DON ET SOCIETE CHAPITRE IV : MOTIVATIONS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -25 IV.1.La religion et l’indigence IV.2.La culture africaine CHAPITRE V : AVANTAGES DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 27 V.1.Le don comme acte humanitaire V.2.Le don comme vecteur du lien social CHAPITRE VI : DESAGREMENTS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -29 VI.1.L’émergence des classes VI.2.La dette morale CONCLUSION- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 31 BIBLIOGRAPHIE- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 32 -------------------------------------------------------------------------------------------------- CRELAF (Cercle de Reflexion des Etudiants en Littératures Africaines), Département de Littératures Africaines, Université Omar Bongo, Gabon
In der Netzschau diese Woche haben wir versucht, mal “neue” Themen für Euch rauszusuchen: so findet sich hier Links zu einer Diskussion der neuen, nicht-westlichen Weltordnung, der Bekämpfung von Ebola mittels des Militärs, einer grundsätzlichen Diskussion der Ursachen von Armut sowie – nun gut, so neu ist das nicht – der Lage in der Ost-Ukraine. Dazu gibt es ein paar unkommentierte, aber dennoch lesenswerte Links. Viel Spaß!