Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (14)
- Article (3)
Has Fulltext
- yes (17)
Is part of the Bibliography
- no (17)
Keywords
- Wettbewerb (17) (remove)
Wettbewerbsrecht der GKV
(2014)
Seit inzwischen 20 Jahren führt der Gesetzgeber in die Binnenordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung Wettbewerbselemente ein. Ausgangspunkt ist die Kassenwahlfreiheit der Versicherten. Die Krankenkassen agieren dadurch immer stärker als Wettbewerber um Versicherte. Seit einigen Jahren ist der Rechtsrahmen dieses Wettbewerbs in der Diskussion und auch prozessual und politisch umstritten. Inwieweit das allgemeine Kartellrecht, konkret die Fusionskontrolle, oder das allgemeine Lauterkeitsrecht Anwendung finden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Weniger grundsätzliche Probleme bereitet hingegen das Vergaberecht. Der Beitrag beschreibt die sich im Fluss befindliche Rechtsgrundlage des GKV-Wettbewerbsrechts in ihrer bisherigen Entwicklung und auf dem Stand von 2013.
Der Deutsche Juristentag 2012 ließ begutachten, wie der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu regeln sei. Der vorliegende Beitrag ist als Begleitaufsatz hierzu erschienen. Er spürt den Motiven des Gesetzgebers und den theoretischen und konzeptionellen Gründen für Wettbewerb nach, um daraus Antworten auf die Frage nach der Wettbewerbsregulierung im Gesundheitswesen zu entwickeln. Sein Ergebnis ist, dass die spezifische Funktion von Wettbewerb innerhalb des sozialrechtlichen Krankenversicherungssystems ein spezifisches Regulierungsrecht erfordert. Dies ist gegenüber einer generellen Zuordnung dieses Sozialsystems zum allgemeinen Wettbewerbs- und Kartellrecht vorzugswürdig. Außerdem wird die Zuordnung zu den Sozialgerichten befürwortet.
Am Ende der 1990er Jahre konnte man durch die Analyse der Metaphern der Alltagssprache schon sehen, "in welche Richtung" man rannte: Und heute leben wir in einer (globalen) Gesellschaft, in der jede Handlung und jeder Lebensbereich unseres Lebens als verwirtschaftet und auf Wettbewerb ausgerichtet ist. Aber all das war schon "geschrieben" und enthalten in den Bildern und der Sprache der Zeit: Es musste nur "gelesen" werden. Wenn wir auf die etymologischen Wurzeln des Wortes Kompetition achten (vom Lateinischen cum petere: cum = mit, zusammen, petere = zusteuern auf; das Wort bedeutet also zusammen gehen, übereinstimmen, sich treffen, zusammen Fragen stellen), müssen wir uns eingestehen, dass das Konzept des Wettbewerbs, der in Europa sehr stark gefördert wurde, im Gegensatz zur Begünstigung der Kooperation im Erlangen von Verständnis und individueller Fähigkeit zum Zwecke der Verbesserung der Lebensqualität, des Teilens von Gewinnen und des kulturellen Wachstums, eher die Angriffslust, die Notwendigkeit des Erfolgs, der Verwirklichung und des Besitzes bevorteilt hat. Schlussendlich hat sich der Umgang mit der Gegensätzlichkeit, die der Wettbewerb aufzeigt, zugespitzt mit einer Verschärfung der Dynamik zur Erlangung der Vormachtstellung.
Das schmalblättrige Weideröschen, Epilobium angustifolium, zählt in Mitteleuropa zu den charakteristischen Pionierpflanzen auf Kahlschlagflächen und Waldrändern. Durch seine lange Blütezeit (Juni bis September) ist es für viele Blütenbesucher eine wichtige Pollen- und Nektarressource im ansonsten blütenarmen Spätsommer (MAURITZIO & SCHÄFER 1994). Zu seinen häufigsten Blütenbesuchern zählt die solitär lebende oligolektische Blattschneiderbiene Megachile lapponica. Sie sammelt Pollen nur an Pflanzen der Gattung Epilobium und bevorzugt dabei das schmalblättrige Weidenröschen (WESTRICH 1989). Aber auch Honigbienen, Apis mellifera, sind oft in großer Menge an diesen Blüten anzutreffen. Sie nutzen E. angustifolium vorwiegend als Nektarquelle (MAURITZIO & SCHÄFER 1994), sammeln aber auch Pollen auf den Blüten. Bei starkem Beflug durch die Honigbienen könnte es daher zu einer Verknappung der Ressource Pollen kommen. Dies könnte dazu führen, dass die Wildbienenweibchen für ihre Sammelflüge mehr Zeit und Energie aufwenden müssen. Im kritischen Fall einer Konkurrenz sollte auch die Aufzuchtrate und somit die Fitness von M. lapponica betroffen sein, deren Larven fast ausschließlich mit Epilobium-Pollen verpflegt werden. Auf einer Kahlschlagfläche im Kottenforst (Bonn) sollte untersucht werden, welche Insekten an den Blüten des schmalblättrigen Weidenröschens Pollen und/oder Nektar sammeln und welche Blütenbesucher gleichzeitig auch Blütenbestäuber sind. Vor allem aber sollte die Frage geklärt werden, ob es durch die Honigbiene zur Konkurrenz um den Pollen kommt.
In Germany a public discussion on the "power of banks" has been going on for decades now with power having at least two meanings. On the one hand it is the power of banks to control public corporations through direct shareholdings or the exercise of proxy votes - this is the power of banks in corporate control. On the other hand it is market power - due to imperfect competition in markets for financial services - that banks exercise vis-à-vis their loan and deposit customers. In the past, bank regulation has often been blamed to undermine competition and the working of market forces in the financial industry for the sake of soundness and stability of financial services firms. This chapter tries to shed some light on the historical development and current state of bank regulation in Germany. In so doing it tries to embed the analysis of bank regulation into a more general industrial organisation framework. For every regulated industry, competition and regulation are deeply interrelated as most regulatory institutions - even if they do not explicitly address the competitiveness of the market - either affect market structure or conduct. This paper tries to uncover some of the specific relationships between monetary policy, government interference and bank regulation on the one hand and bank market structure and economic performance on the other. In so doing we hope to point to several areas for fruitful research in the future. While our focus is on Germany, some of the questions that we raise and some of our insights might also be applicable to banking systems elsewhere. Revised version forthcoming in "The German Financial System", edited by Jan P. Krahnen and Reinhard H. Schmidt, Oxford University Press.
Die politische Steuerung des Krankenhaussektors hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten nachhaltig verändert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 markiert einen gesundheitspolitischen Paradigmenwechsel, mit dem verstärkt wettbewerbliche Steuerungsinstrumente in das Gesundheitswesen eingeführt wurden. Auch im stationären Sektor ersetzen bzw. ergänzen wettbewerbliche Instrumente korporatistische Arrangements. Die Gegenüberstellung der politischen Steuerung des Krankenhaussektors vor 1992 mit der Situation nach der Gesundheitsreform 2007 verdeutlicht, dass auf den Feldern Leistungserbringung, Vergütung und Qualitätssicherung sukzessive ein neues Steuerungsmodell entstanden ist. Dieses zeichnet sich durch eine gewachsene Komplexität, eine Zunahme von Steuerungsaktivitäten und eine Neujustierung des Verhältnisses staatlicher bzw. korporatistischer Steuerung einerseits und wettbewerblicher Steuerung andererseits aus. Dort, wo es um allokative Entscheidungen geht, werden korporatistische Elemente durch wettbewerbliche ersetzt. Auf anderen Regulierungsfelder bleibt der Korporatismus dagegen erhalten. Der Staat als „architect of political order“ (Anderson) hat diese Transformation herbeigeführt, sieht sich allerdings zunehmend mit dem Widerspruch zwischen einer bedarfsorientierten Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auf Landesebene und einer Leistungsverteilung über den Wettbewerb konfrontiert.
In this study the firms' choice of the number of bank relationships is analyzed with respect to influential factors like borrower quality, size and the existence of a close housebank relationship. Then, the number of bank relationships is used as a proxy to examine if bank competition is reflected in loan terms. It is shown that the number of bank relationships is foremost determined by borrower size and the existence of a housebank relationship. Loan rate spreads are not effected by the number of bank relationships. However, borrowers with a small number of bank relationships provide more collateral and get more credit. These effects are amplified by a housebank relationship. Housebanks get more collateral and are ready to take a larger stake in the financing of their customers.
Der vorliegende Artikel analysiert systematisch die Erreichung der MiFID-Ziele anhand der wissenschaftlichen Literatur. Ziel der MiFID ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wertpapierhandel zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Verschärfung des Wettbewerbs, die Integration der Märkte, die Offenlegung von Handelsintentionen und -geschäften sowie die Stärkung der rechtlichen Position der Investoren. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Förderung des Wettbewerbes als erfolgreich bewertet wird, aber die regulatorischen Möglichkeiten der Marktintegration nicht ausgeschöpft werden. Ferner wird die Forderung nach einheitlichen Transparenzbestimmungen für alle Ordermechanismen nur teilweise umgesetzt. Der Anleger erfährt letztlich gegenüber Finanzintermediären durch die MiFID keinen höheren Schutz.
This paper discusses the role of internal corporate ratings as a means by which commercial banks condense their informational advantage and preserve it vis-à-vis a competitive lending market. In drawing on a unique data set collected from leading universal banks in Germany, we are able to evaluate the extent to which non-public information determines corporate ratings. As a point of departure, the paper describes a sample of rating systems currently in use, and points at methodological differences between them. Relying on a probit analysis, we are able to show that the set of qualitative, or soft, factors is not simply redundant with respect to publicly available accounting data. Rather, qualitative information tends to be decisive in at least one third of cases. It tends to improve the firms' overall corporate rating. In the case of conflicting rating changes, i.e. when qualitative and quantitative rating changes have opposing signs, quantitative criteria dominate the overall rating change. Furthermore, the more restrictive the weighting scheme as part of the rating methodology is, the stronger is the impact of qualitative information on the firms' overall rating. The implications of our results underline the need to define stringent rating standards, from both a risk management and a regulatory point of view. Revised edition published in: ZEW Wirtschaftsanalysen 2001, Bd 54, Baden-Baden, Nomos