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Die Klasse Rhamno-Prunetea-spinosae umfaßt Hecken- und Gebüschgesellschaften trockener bis frischer Standorte. Dies können sowohl natürliche Gehölzbestände sein als auch Ersatzgesellschaften von Wäldern der Klasse Querco-Fagetea (einschließlich der submediterranen Flaumeichen-Wälder). Während natürliche Gebüsche sehr selten an Extremstandorten auftreten, auf denen die Entwicklung eines Waldes nicht möglich ist, oder sich ebenso selten an natürlichen Waldgrenzen - beispielsweise an Flüssen oder Felskanten - finden, sind sekundäre anthropogene Bestände in Form von Sukzessionsgebüschen, Waldmänteln und Hecken viel häufiger und in allen Landschaften Mitteleuropas anzutreffen.
Im Verband Alno-Padion sind Erlen- und Eschen-reiche Bach- und Quellwälder, die dauerfeuchte, wechselnasse oder periodisch überschwemmte Standorte besiedeln sowie Eichen-Ulmen-Wälder der Überschwemmungsbereiche großer Flußtäler zusammengefaßt. Der Verband ist aufgrund vieler gemeinsamer Kennarten mit den Buchen-Waldgesellschaften in die Ordnung Fagetalia zu stellen, obwohl die gegen Nässe empfindliche Buche (Fagus sylvatica) den Auenwäldern fehlt und sich so die Baumschicht aus ganz anderen Arten zusammensetzt.
In der Klasse Phragmitetea werden die Röhrichte und Großseggenriede im Verlandungsbereich von Gewässern zusammengefaßt. Physiognomisch ähnliche Brachen von Feuchtwiesen (wie etwa Carex-acuta-Stadien) werden aus floristischen Gründen ausgeklammert. Sie setzen sich im wesentlichen aus Kennarten der Klasse Molinio-Arrhenatheretea zusammen und sind als ukzessionsstadien von Wiesen zu bezeichnen.
Die Gliederung der Phragmitetea-Gesellschaften wird herkömmlich nach der Dominanz einzelner Arten und nicht nach den sonst maßgeblichen Merkmalen der Artenzusammensetzung vorgenommen, nach denen sich eine von der geläufigen stark abweichende Systematik ergeben würde. Da die Bestände sehr artenarm sind und meist von einer Art beherrscht werden, ist eine Gesellschaftsgliederung nach der Dominanz naheliegend und einfach, methodisch allerdings inkonsequent.
Innerhalb des Rahmenthemas Literatur und Geschichte möchte ich Ihre Aufmerksamkeit lenken auf Geschichtsvorstellungen, Geschichtserfahrungen und Geschichtsgegenstände, die durch das wissenschaftliche, speziell historische Bewußtsein peripher geworden, entmächtigt oder gar entstellt wurden. Mich interessiert erstens, daß diesen antiquiert erscheinenden, kuriosen Dingen in der Poesie der Romantik und des Realismus bei E.T .A. Hoffmann und Brentano, bei Keller und Raabe auf je eigene Weise Zuflucht gewährt wurde. Mich interessiert zweitens, wie die kuriosen Dinge sich unter dem Legitimationsdruck der Aufklärung verwandelten, um als Gegenstände sinnlich erfahrbarer Geschichte nur noch in der Poesie zu überlebetl. [...] Wo sie zum Objekt des Sammlers werden, nähern sich sich der Rarität. Ihre Freisetzung von Alltagsgebrauchszwecken ermöglicht Affinitäten zum Ästhetischen; das Kuriose wird poetisch reizvoll.
Nachdem die Domäne des Computers im universitären Einsatz noch bis vor wenigen Jahren im naturwissenschaftlichen Bereich lag, werden elektronische Verfahren heute mehr und mehr auch in den Geisteswissenschaften angewendet. Das primäre Einsatzgebiet liegt dabei zweifellos in der Textverarbeitung; der Computer erweist sich hier als ein universal einsetzbares Hilfsmittel, das die Gestaltung eines Textes von seiner Konzipierung bis zur Drucklegung in der Hand des Autors ermöglicht und herkömmlichen Verfahren somit überlegen ist. ...
Ihre frühesten Sprachzeugnisse hat uns die keltische Bevölkerung der britischen Inseln bekanntlich in einer Anzahl von Steininschriften hinterlassen, die in der sog. Ogamschrift gehalten sind. Der größte Teil dieser Inschriften, von denen rund 300 hauptsächlich aus Südirland und Wales bekannt sind, wird nach allgemeiner Ansicht in die Zeit zwischen dem 4. oder 5. Jh. und dem 8. Jh. n. Chr. datiert. Bis heute ist weder die Entstehung des eigentümlichen Ogamalphabets, das mit keinem anderen Schriftsystem des gegebenen Zeitraums vergleichbar ist, noch die Bedeutung aller Zeichen eindeutig geklärt. ...
Das Gentiano-Koelerietum ist eine typische Pflanzengesellschaft der Rinder- und Schafhutungen auf kalkreichem oder kalkarmem, aber basenreichem Gestein. Die Standorte der Gesellschaft entsprechen zumeist den natürlichen Wuchsorten des Platterbsen- oder des Seggen-Buchen-Waldes. Extensive Beweidung, fehlende Düngung (geringes Stickstoffangebot), hoher Besonnungsgrad und eine mehr oder minder ausgeprägte Flachgründigkeit des kalk- beziehungsweise basenreichen Bodens sind die wesentlichen Standortsvoraussetzungen dieser Gesellschaft.
Diese Klasse umfaßt die von Seggen und Binsen beherrschte Vegetation nährstoffarmer Niedermoore, Sümpfe und Rieselfluren. Die Standorte weisen einen bis meist an die Bodenoberfläche reichenden Grundwasserstand sowie oligo- bis mesotrophe Bedingungen auf. In Hessen kommen von dieser Klasse vermutlich nur noch Gesellschaften der Verbände Caricion fuscae Koch 1926 em. Vanden Berghen in Lebrun & al. 1949 (Caricetum fuscae) und Caricion davallianae Klika 1934 (Caricetum davallianae, Carex-panicea-Gesellschaft) vor; wahrscheinlich ausgestorben sind die Gesellschaften des Caricion lasiocarpae Vanden Berghen in Lebrun & al. 1949.
Die vorrangig durch kleine Farne charakterisierten Gesellschaften entwickeln sich in feinerdearmen Klüften, Spalten und Fugen natürlicher Felsen oder geeigneter Sekundärbiotope.
Die bezeichneten Arten sind Dunkelkeimer; sie benötigen nach der Keimung für das erste Streckenwachstum ein ausreichendes Nährstoffreservoir, bevor sie ihr weiteres Wachstum über die Photosynthese sichern können (Dierssen 1983: 24).
Englische Fassung: How the Law Thinks: Toward a Constructivist Epistemology of Law. Law and Society Review 23, 1989, 727-757, und in: Wolfgang Krohn, Günter Küppers und Helga Nowotny (Hg.) Self-Organization: Portrait of a Scientific Revolution. Sociology of the Sciences: A Yearbook, Bd. XIV. Kluwer, Boston, 1990, 87-113 und in: M.D.A. Freeman (Hg.) Lloyd's Introduction to Jurisprudence 6. Aufl. Sweet & Maxwell, London 1995, 636-654. Französische Fassung: Pour une épistémologie constructiviste du droit. In Gunther Teubner, Droit et réflexivité. Librairie générale de droit et de jurisprudence, Paris 1994, 171-204. Veränderte Fassung in: Annales: Economies, Sociétés, Civilisations 1992, Paris, 1149-1169. Italienische Fassung: Il diritto come soggetto epistemico: Per una epistemologie giuridica "costruttivista," Rivista critica del diritto privato 8, 1990, 287-326.