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Da deutscher "Cato" und deutscher "Facetus" im Spätmittelalter oft gemeinsam abgeschrieben wurden, lag es nahe, für die Sicherung der Materialbasis des Cato-Projekts A7 am Hamburger Sonderforschungsbereichs 538 '"Mehrsprachigkeit" neben Hss. mit Übersetzungen der "Disticha Catonis" auch solche mit dem Facetus "Cum nihil util ius" einzusehen.
Meistergesang und Predigt : Formen der Performanz als Legitimationsstrategien im späten Mittelalter
(2004)
(…) [Volker Mertens] Fragestellung ist es, durch den Vergleich der mündlich geprägten Literaturgattungen Predigt und Meisterlied die Spezifika meistersängerischer Performanz zu erschließen, darüber hinaus durch die Heranziehung des volkstümlichen geistlichen Liedes zu einer differenzierten Kategorisierung von Performanz schlechthin beizutragen und schließlich zu Einsichten in das Verhältnis von überliefertem Text und Performanz zu gelangen.
Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg im Breisgau berichten in einer am 5. Mai 1513 ausgestellten Urkunde, es hätten mehrere Bürger mit der Bitte sich an sie gewandt, eine "bruderschaft der sengerye gründen zu dürfen. Denn gott der allmechtig [würde] dardurch gelopt, die selen getröst und die menschen zu zyten, so sy dem gesang zuhorten, von gotslesterung, ouch vom spyl vnd anderer weltlicher uppigkeyt gezogen": Gott, der Allmächtige, würde damit gepriesen, die Seelen würden getröstet, und die Menschen, wenn sie dem Gesang zuhörten, von Gotteslästerung, Spiel und anderen weltlichen Lastern abgehalten. In Rücksicht nicht zuletzt auf die "guettaeten, so den armen selen dardurch nachgeschechen mocht", wird diesem Ersuchen stattgegeben. Die Bittsteller dürfen ihre "bruderschaft" aber nur genau so einrichten, wie es eine "ordnung" im Detail vorschreibt, die dem Ersuchen an den Stadtrat von den Sängern beigegeben wurde und in der Gründungsurkunde in 17 Punkten "von wort zu wort" noch einmal festgehalten wird.
In a charter issued on 5 May 1513, the mayor and city council of the city of Freiburg/Breisgau reported that several citizens wanted to be allowed to establish a bruderschaft der sengerye, a confraternity of singing. “God, the almighty, would be praised thereby, the souls would be consoled, and all men listening to the concerts would be kept from blasphemy, gaming and other secular vices” (“gott der allmechtig [würde] dardurch gelopt, die selen getröst und die menschen zu zyten, so sy dem gesang zuhorten, von gotslesterung, ouch vom spyl vnd anderer weltlicher uppigkeyt gezogen”). Considering not least the “positive effects on the pour souls” (“guettaeten, so den armen selen dardurch nachgeschechen mocht”), the request was allowed. But the petitioners had to establish their bruderschaft in exactly the form that is described in detail in the regulations (ordnung) added to the request and cited “word for word” (“von wort zu wort”) in 17 articles in the foundation charter of the confraternity.