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Es handelt sich bei dem nachstehend referierten Aufsatz um die Wiedergabe eines Vortrages, den A. Kellock vom Text Film Department der McGraw-Hill Book Co., am 21. Oktober 1958 vor der Detroit Convention der SMPTE (Society of Motion Picture and Television Engineers) gehalten hat.
Der Vortrag befaßt sich mit den Anforderungen, die an einen Unterrichtsfilmhersteller gestellt werden müssen. Die Ausführungen gründen sich größtenteils auf die Unterrichtsfilmpraxis der McGraw-Hill-Filmproduktion. Jährlich stellen die größeren Unterrichtsfilmproduzenten der USA rund 400 Filme her. Weitere 800 Filme aus der Produktion der amtlichen Stellen, von Wirtschaftsverbänden und anderen Organisationen, werden jährlich veröffentlicht und gelangen zum Teil ebenfalls in die Unterrichtspraxis. Die letzte Ausgabe von WILSONs "Catalog of educational films" enthält über 17 000 Titel, von denen 6 000 in den letzten fUnf Jahren veröffentlicht worden sind.
Angesichts dieser großen Produktion sind die Hersteller von Unterrichtsfilmen zu besonderer Verantwortung aufgerufen, damit der unterrichtliche Wert des Films unter Anlegung strenger Maßstäbe erhalten bleibt, und die ganze Arbeit nicht eine rein quantitative Überschwemmung des Marktes einmündet. Wichtige Voraussetzungen für befriedigende Ergebnisse sind u.a.: strikte Anpassung der Filme an den jeweiligen Lehrplan, Auswahl qualifizierter wissenschaftlicher und pädagogischer Berater, Herstellung guter und pädagogisch brauchbarer Drehbücher, Erzielung einer guten technischen Qualität.
Bekanntlich hat der Handel von Anteilen deutscher Gesellschaften an US-amerikanischen Börsen in der Vergangenheit bisher ein Schattendasein geführt. An den beiden US-Börsen mit den meisten Notierungen ausländischer Gesellschaften, der New York Stock Exchange ("NYSE") und der American Stock Exchange ("AMEX") waren deutsche Aktiengesellschaften nicht vertreten. Im computergestützten Handelssystem National Association of Securities Dealers Automated Quotations System ("NASDAQ") waren gerade einmal die "ADRs" einer einzigen Gesellschaft zum Handel zugelassen. Daneben wurden Ende 1992 noch im Freiverkehr ("OTC") die "ADRs" von 12 weiteren Gesellschaften gehandelt. Die Notierung der Daimler Benz AG an der NYSE seit dem 5. Oktober 1993 sowie die bislang eher verhaltene Reaktion hierauf geben Anlaß, sich mit den Voraussetzungen und daraus erwachsenden Konsequenzen des Ganges an eine US-Börse zu befassen (11. - VI.). Insbesondere sollen aus dem Bezugsrecht der Aktionäre bei zukünftigen Kapitalerhöhungen entstehende Probleme erörtert werden (VII.).
Peter Raisch hat sich in seinen wissenschaftlichen Arbeiten immer wieder mit dem Verhältnis von Rechtsordnung und Markt, den Aufgaben des Rechts gegenüber dem Marktgeschehen, befaßt. Die folgenden Bemerkungen beziehen sich auf den Teilbereich des "Marktrechts", der in den letzten Jahren die vielleicht umfassendste Veränderung erfahren hat und für den auch weiterhin eine dynamische Entwicklung zu erwarten steht: das Kapitalmarktrecht. Der Begriff selbst hat sich erst im Verlauf dieser Entwicklung gebildet1, ist aber inzwischen fest etabliert. Die Internationalisierung der Kapitalmärkte bringt Fragen des Anwendungsbereichs, der Kollision und der Harmonisierung verschiedener Kapitalmarktrechte mit sich - Themen, die dem Kenner des Kartellrechts, des "Grundgesetzes" unserer Marktordnung, seit langem wohl vertraut sind. Der Verfasser darf daher auf das Interesse des Jubilars hoffen, wenn er im folgenden auf einige in diesem Bereich auftretende Fragen eingeht.
Inhalt: Vorbemerkung Multikulturalismus und der amerikanische consensus Hans-Jürgen Puhle Probleme der Institutionalisierung des Multikulturalismus Diskussionsbeitrag von Kurt L. Shell Anmerkungen zum Verhältnis von »Multiculturalism« und »Liberalism« in den USA Diskussionsbeitrag von Söhnke Schreyer Probleme der Institutionalisierung von Multikulturalismus im Politikfeld der Erziehung Diskussionsbeitrag von Ulrike Fischer Multikulturalismus im Bildungsbereich: Afrozentrismus Diskussionsbeitrag von Rüdiger Wersich Die in der vorliegenden Ausgabe der ZENAF Arbeits- und Forschungsberichte zusammengestellten Beiträge von Hans-Jürgen Puhle, Kurt L. Shell, Söhnke Schreyer, Ulrike Fischer und Rüdiger Wersich dokumentieren Aspekte einer in den zurückliegenden Semestern am ZENAF geführten Diskussion zur Problematik des Multikulturalismus in den USA. Die Diskussion begann anlässlich der Tagung der Sektion Politikwissenschaft der DGfA ("Die USA als multikulturelle Gesellschaft") in Frankfurt im November 1991. Im Sommersemester 1993 und im Wintersemester 1993/94 folgten zwei Diskussionsrunden im Rahmen des Jour Fixe des ZENAF unter dem Leitthema "Probleme der Institutionalisierung des Multikulturalismusll• Eine gemeinsame Diskussionsgrundlage bildete zunächst der in dieser ZAF-Ausgabe abgedruckte Aufsatz von Hans-Jürgen Puhle: "Multikulturalismus in den USA", der bereits (in englischer Fassung) als Vortrag auf der Jahrestagung der DGfA ("Multikulturalismus: Politische, soziale und kulturelle Konsequenzen am Beispiel der USA") in Berlin im Juni 1992 gehalten wurde. Die Publikation des Aufsatzes in einem von Berndt Ostendorf herausgegebenen Sammelband (''Multikulturelle Gesellschaft: Modell Amerika?", München) ist für 1994 vorgesehen. Die übrigen Beiträge dieser ZAF-Ausgabe sind überarbeitete Versionen von Kurz-Statements, die von den Autoren für die beiden Diskussions-Veranstaltungen am ZENAF vorbereitet wurden. Die angeregte und intensive Diskussion, an der sich eine erfreulich große Zahl von Teilnehmern aus verschiedenen Fachbereichen der Kultur- und Sozialwissenschaften beteiligten, kann diese Zusammenstellung allerdings nicht in ihrer vollen Breite repräsentieren. Für das Sommersemester 1994 ist eine Fortsetzung der Veranstaltungen am ZENAF geplant, die weitere Fragen der Problematik der Institutionalisierung des Multikulturalismus aufgreifen soll.
"Tracking Stock", zum Teil auch als "Targeted Stock" bezeichnet, ist eine Innovation des U.S.-amerikanischen Kapitalmarkts. Mit Tracking Stocks bezeichnet man Aktien, deren Gewinnbezugsrecht sich lediglich nach dem Ergebnis einer bestimmten Unternehmenssparte, nicht des Gesamtunternehmens, bemißt. Ein typisches Beispiel bildet die Schaffung von Tracking Stocks im Zusammenhang mit der Übernahme von Electronic Data Systems (EDS) durch General Motors im Jahre 1984. Die bisherigen Aktionäre von EDS, die EDS eingebracht hatten, erhielten zwar General Motors-Aktien, deren Dividendenbezugsrecht aber am - separat zu ermittelnden - Gewinn der künftigen EDS-Sparte von General Motors orientiert wurde. Damit sollte erreicht werden, die bisherigen Aktionäre der EDS auch weiterhin vorrangig an den Erträgen des - im Vergleich zum Kerngeschäft von General Motors als profitabler eingeschätzten - Elektronikgeschäfts teilhaben zu lassen. Im folgenden werden zunächst Gründe und Anwendungsbereich (II.) sowie die Vor- und Nachteile dieser Gestaltung (III.) näher erläutert. Ein weiterer Abschnitt (IV.) wendet sich dann ausgewählten Einzelfragen zu, die sich bei Einführung dieses Instruments nach deutschem Recht stellen würden.
Die nach dem Verfall des Moskauer Imperiums innerhalb der nordatlantischen Allianz entstandene Diskussion über eine eigenständigere europäische Sicherheitspolitik ist nicht neu. Ist diese Diskussion heute jedoch eingebunden in eine generelle Debatte über die künftigen sicherheitspolitischen Strukturen und einer stärkeren organisatorischen Verflechtung beispielsweise von Vereinten Nationen, Europäischer Union, OSZE und NATO, so stand in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren vor allem die Frage einer verstärkten politischen Konsultation und Kooperation innerhalb des Bündnisses und damit verbunden die Teilhabe der (kontinental-)europäischen Mitglieder der Atlantischen Allianz am nuklearen Entscheidungsprozeß auf der Tagesordnung. Dahinter stand die zwiespältige europäische Besorgnis, die USA könnten sich entweder mit Moskau einigen und ihre Streitkräfte in Europa reduzieren oder ganz abziehen, oder aber sie würden bleiben und die europäischen Staaten dominieren. Für beide Fälle wollten die Europäer, unter ihnen in vorderster Linie Bundeskanzler Konrad Adenauer und - als Sonderfall - Charles de Gaulle, Vorsorge treffen, wobei die nukleare Partizipation als Königsweg zu Macht und Einfluß in der Allianz galt. Die amerikanische Regierung hingegen war stets an einer stärkeren Teilung der Verteidigungslasten interessiert, ohne aber ihren Einfluß aufgeben oder von den Verbündeten zu abhängig werden zu wollen. Zur Vertrauensbildung und engeren Anbindung war Washington hierbei auch zu Zugeständnissen in der Teilhabe an der nuklearen Verfügungsgewalt bereit, womit jedoch möglichst neue nationale Nuklearstreitmächte vermieden werden sollten. ...