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Ausgehend von einer Erläuterung der Kriseninterpretation (crisis narrative), wie sie in dem Bericht der Liikanen-Kommission zugrunde liegt, werden die nach Ansicht des Verfassers zentralen Vorschläge des Kommissionsberichts ausgewählt, vorgestellt und in den größeren Rahmen einer erneuerten Ordnungspolitik für die Finanzmärkte Europas eingeordnet. Die mit den Vorschlägen eng zusammenhängenden Reformelemente der Bankenunion werden in diesem Text bewusst ausgeklammert. Die beiden zentralen Strukturvorschläge des Liikanen-Berichts betreffen die Abspaltung der Handelsgeschäfte von dem Universalbankengeschäft für große, internationale Banken (der Trennbankenvorschlag), sowie die verpflichtende Emission nachrangigen, glaubwürdig haftenden Fremdkapitals (der strenge Bail-in Vorschlag). Glaubwürdigkeit der Haftungszusage wird durch strenge Halterestriktionen erreicht. Vorhersehbare Folgerungen einer Einführung dieser Strukturregeln für die Finanzindustrie und -märkte werden in einem abschließenden Teil angesprochen.
In der dritten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Theodor Weimer die Auswirkungen von Regulierung auf Bankverhalten und Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission. Weimer verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten einer zu strengen Bankenregulierung, u.a. negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weimer warnte auch davor, dass man in Europa, und gerade in Deutschland, strenger reguliere als in anderen Ländern. Krahnen erklärte, man habe durch die Liikanen-Vorschläge vor allem das Problem des systemischen Risikos im Bankensektor adressieren wollen. Außerdem sei es ein Ziel der Kommission gewesen, Banken so zu regulieren, dass der Steuerzahler im Krisenfall nicht länger für die Risiken der Banken haften müsse. Es sei notwendig, den Bankensektor zu reformieren, damit Banken abgewickelt werden könnten, auch wenn diese untereinander vernetzt sind.
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen
Bankensektor : Zukunft der Universalbanken
(2013)
In der zweiten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Pieter Krahnen und Dr. Michael Kemmer die Zukunft der Universalbanken. Anlass war der Vorschlag der Liikanen-Kommission, dass Finanzinstitute einen Teil ihres Investmentbankings, den Eigenhandel und das Market-Making, ab einer bestimmten Größenordnung ausgliedern sollen.
Gesprächsreihe zu Strukturreformen im Europäischen Bankensektor: Managementvergütung im Bankensektor
(2013)
In der ersten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Thomas Mayer den im Liikanen-Bericht enthaltenen Vorschlag zur Managervergütung im Bankensektor. Der Vorschlag baut auf einem der Kernvorschläge der Liikanen-Kommission auf, nach dem Finanzinstitute gehalten sein sollen, einen Teil ihres Fremdkapitals so zu strukturieren, dass, bei Schieflage des Finanzinstituts, eine Inhaftungnahme der Gläubiger dieses Fremdkapitals möglich wird. Um dies zu erreichen, empfiehlt die Liikanen-Kommission für alle Banken, dass diese einen festgelegten Prozentsatz ihres Kapitals als „Bail-in Anleihen“ begeben müssen. Der Vorschlag zur Managervergütung sieht vor Bail-in Anleihen für die leistungsorientierte und anreizorientierte Entlohnung von Managern einzusetzen, um Anreize zu geben, die Risikopolitik des Unternehmens so zu verankern, dass auch längerfristig keine exorbitanten Risiken auftreten.
Am 6. Februar 2013 hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen” veröffentlicht. Artikel 2 des Gesetzesentwurfs sieht vor bei systemrelevanten Finanzinstitutionen das Einlagen- und Kreditgeschäft vom Handelsgeschäft abzutrennen. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Kapitalkosten wieder in direkte Abhängigkeit des Risikos von Geschäftsfeldern zu setzen und eine Abwicklung zu erleichtern, die ohne den Einsatz von Steuermitteln gelingen kann, ist begrüßenswert. In seiner derzeitigen Ausgestaltung läuft der Gesetzesentwurf jedoch Gefahr, zwar symbolträchtig zu sein, aber in der Zielerreichung hinsichtlich Stabilität des Finanzmarktes und Schutz von Einlegern und Steuerzahlern hinter den Erwartungen zurückzubleiben.