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Der jüngste Vorschlag von Bundessozialminister Hubertus Heil zur "neuen Grundrente" wurde gemeinhin als parteipolitisch motivierter Vorschlag kurz vor den Europaparlamentswahlen wahrgenommen. Tatsächlich ist die Diskussion aber viel älter und auch parteipolitisch gar nicht eindeutig zuzuordnen. Jetzt, da die Reformvorschläge konkreter werden, droht die notwendige politische Debatte über die Ausgestaltung einer Grundrente mit fragwürdigen verfassungsrechtlichen Argumenten im Keim erstickt zu werden.
Das Thema dieses Diskussionspapiers ist die Ökonomisierung des Sozialen. Methodisch handelt es sich um eine metatheoretische Analyse, der gleichzeitig theoretische wie empirische und normative Erkenntnisinteressen zugrunde liegen. Die vergleichende Analyse von Diskurspositionen über gesellschaftliche Transformationsprozesse zeigt dabei, dass sich die objektiven Anforderungsstrukturen und subjektiven Bewältigungsstrukturen im Umbruch befinden. Die drei ausgewählten Diskurspositionen werden dabei auf theoretische Fundierung, empirische Validierung und normative Implikationen hin untersucht. Die divergierenden theoretischen wie empirischen Bezüge bilden mit den normativ-politischen Positionen weitgehend kohärente Diskurspositionen. Der postpositivistische Theorienvergleich zeigt ein Bild sich theoretisch, empirisch und normativ ergänzender (wissenschaftlicher) Narrative, die belegen, dass die Sozialwissenschaf(en) nicht wertneutral berichten, sondern selbst politische Akteure sui generis sind und am Zeichnen des Bildes dessen, was sie untersuchen, aktiv partizipieren.
Mit Durchführung der Schröderschen Arbeitsmarktreformen ist der schon einmal in den 1980er Jahren diskutierte Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens und die mit ihm verbundene Diagnose einer »Krise der Arbeitsgesellschaft« in die reformpolitische Debatte zurückkehrt. Sie bilden eine sich zunehmend artikulierende »Antithese« zu dem in Deutschland von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Modell der »aktivierenden Arbeitsmarktpolitik«, das unter anderem eine Kultur des Misstrauens gegenüber Arbeitslosen institutionalisiert hat. Vor diesem Hintergrund versammelt das vorliegende Buch sozialwissenschaftliche Diskussionsbeiträge. Im Anschluss an eine Rekapitulation und Neuformulierung dieser Diagnose, die in Deutschland erstmals von Hannah Arendt prononciert formuliert wurde und nun wie eine »Wiederkehr des Verdrängten« eine Renaissance erfährt, folgen darauf bezogene zeitdiagnostische Fallrekonstruktionen sowie Beiträge zu Fragen der Realisierung des Grundeinkommensvorschlags. Enthält Beiträge von Olaf Behrend, Eva Daniels, Thomas Franke, Manuel Franzmann, Achim Greser, Heribert Lenz, Matthias Jung, Ingmar Kumpmann, Jörn Lamla, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Matthias Müller, Ulrich Oevermann, Michael Opielka, Andé Presse, Gerhard Schildt, Ariadne Sondermann, Johannes Suciu, Yannick Vanderborght, Philippe Van Parijs, Georg Vobruba, Götz W. Werner.
Transnationale Verlagerung von Care-Arbeit in Hinblick auf Ausbeutungs- und Emanzipationsaspekte
(2010)
Qual o papel que a política social desempenha no desenvolvimento? Que ferramentas teóricas e conceptuais podemos usar para compreender melhor esse papel - considerando que as de que dispomos actualmente são, na maioria, as associadas aos modelos socioeconómicos e políticos dos países mais industrializados? Neste trabalho procuramos analisar estas questões, com base na reflexão sobre os modelos de regimes de bem-estar aplicados à realidade dos países em desenvolvimento. Nesta discussão recorremos a um conceito de política social abrangente e, nesse sentido, procurámos identificar a multi-dimensionalidade de funções que aquela pode desempenhar no desenvolvimento, designadamente em sociedades caracterizadas pela instabilidade e pela fragilidade institucional. Por outro lado, considerando a dependência que grande parte dos PED vive em relação à ajuda pública ao desenvolvimento, procurámos perceber também, de que modo a política social é entendida pelos actores-chave da cooperação – qual a posição que ocupa na agenda actual, dominada pelos objectivos da luta contra a pobreza, da melhoria dos níveis de saúde e de educação? Este articulado de questões está vertido na análise do caso da Guiné-Bissau numa perspectiva de regime de bem-estar, cuja evolução recente tem sido marcada pela instabilidade política, conflito, e degradação dos níveis de bem-estar. Palavras-Chave: Política Social, regimes de bem-estar, cooperação para o desenvolvimento, Estados “frágeis,” Guiné-Bissau
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Videoaufzeichnung der Öffentlichen Diskussionsveranstaltung am Freitag, den 14. Juli 2006. Veranstaltet vom soziologischen Teilprojekt D3 im Forschungskolleg 435 Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel im Rahmen des wissenschaftlichen Workshops Krise der „Arbeitsgesellschaft“ – Transformation zur „Grundeinkommensgesellschaft“? Diskurse, Deutungsmuster und Habitusformationen im Wandel Teilnehmer: - Dr. Ulrich Oevermann, Professor für Soziologie und Sozialpsychologie an der Universität Frankfurt am Main - Dr. Philippe Van Parijs, Professor an der Université catholique de Louvain, Chaire Hoover d'éthique économique et sociale, Visiting Professor am Department of Philosophy an der Harvard-University - Dr. Georg Vobruba, Professor für Soziologie der Sozialpolitik an der Universität Leipzig - Götz W. Werner, Professor für Entrepreneurship an der Universität Karlsruhe, Unternehmer, Gründer und Vorsitzender der Geschäftsführung der DM-Drogeriemarktkette Moderation: Dr. Axel Jansen (Amerikanist, Frankfurt am Main) : Zeit: Freitag, den 14. Juli 2006, 19 bis 22 Uhr Ort: Universität Frankfurt am Main, Westend-Campus, IG-Farben-Gebäude, Grüneburgplatz 1, Nebengebäude, Raum NG 1.741a/b
In der vorliegenden Studie werden die sozialpolitischen Reformen in den USA und Kanada während der 1990er Jahren in einer vergleichenden Perspektive analysiert. Dabei wird insbesondere die Rolle steuerpolitischer Instrumentarien in den Reformen thematisiert und der Frage nachgegangen, ob sich hier ein neuer Typ von Wohlfahrtsstaat herausbildet. Im ersten Teil des Papiers wird das in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung etablierte Modell des liberalen Wohlfahrtsstaats skizziert, um vor diesem Hintergrund die Reformen in den USA und Kanada zu untersuchen und zu vergleichen. Anschließend wird in einer breiteren vergleichenden Perspektive die out-put-Leistung der beiden Wohlfahrtsstaaten analysiert. Al normative Kriterien hierbei gilt in erster Linie die Umverteilungsfunktion sozialpolitischer Instrumentarien, hier in erster Linie verstanden als Einkommensumverteilung.
INTRODUÇÃO Esta dissertação tem por objecto de estudo os efeitos dos programas de política económica e social de estabilização e de ajustamento estrutural2 no bemestar das famílias urbanas da capital de um país africano, a cidade de Bissau, na República da Guiné-Bissau, no período de 1986 a 2001. O contexto mais geral em que a investigação se insere, respeita à evolução política, económica e social do país após a independência, em 1974. A antiga Guiné Portuguesa procurou organizar a sua economia a partir de uma governação centralizada, com intervenção significativa de instituições estatais da administração central3, nacionalização de empresas existentes ou criação de outras com o mesmo estatuto. A dinamização do processo de desenvolvimento coube ao Partido para a Independência da Guiné e Cabo Verde (PAIGC), que dirigira a luta de libertação contra o colonialismo e se tornou o partido único e o agente principal de toda a vida colectiva, social e económica do país. Os instrumentos privilegiados foram os Planos de Desenvolvimento, apoiados em investimentos de grande dimensão e na ajuda internacional de origem em países de diferentes ideologias políticas. O enquadramento político expressou-se na organização do partido único, com uma governação que se impunha ao Governo e à Assembleia Nacional Popular, com mobilização política da população para a produção, incentivo a formas cooperativas de organização empresarial no campo e na cidade, repressão à oposição e à actividade de comerciantes e empresários privados. Os resultados negativos quanto ao objectivo traçado pelo partido e governo, de conseguir um melhor nível de bem-estar para a população, estão entre as origens de um golpe de Estado ( 14 de Novembro de 1980) liderado por uma parte dos militantes do PAIGC, sobretudo de origem guineense. O novo poder enveredou por um caminho de liberalização gradual da economia, mas também não conseguiu, até 1986, cumprir os objectivos de desenvolvimento a que se propunha.