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Das vorliegende Buch ist eine im Wintersemester 2009/10 bei Michael Borgolte an der Humboldt-Universität zu Berlin eingereichte Dissertation, die die Forschungen von M. Borgolte und seinen Schülern zum vormodernen Stiftungswesen weiterführt. Es gliedert sich in drei Teile: zum einen in einen Textteil, dann einen zusammenfassenden und vergleichenden Mittelteil und als dritten einen Editionsteil. ...
Der vorliegende Band zu "Frontier Catalonia" liefert einen Beitrag zu Grenzen, Grenzräumen und Grenzphänomenen auf der Iberischen Halbinsel. Letztere wurden 1988 mit spezifischem Bezug auf die islamische Welt in einer Ausgabe der "Revue du monde musulman et de la Méditerranée" thematisiert. Ausgiebige Untersuchung mit Bezug auf verschiedene iberische Regionen erfuhr dieses Thema in mehreren Studien von Philippe Sénac, Pascal Buresi und Stéphane Boissellier. Letztlich spielt es auch im kürzlich erschienenen Sammelband "Christlicher Norden – Muslimischer Süden" eine gewichtige Rolle, so in mehreren Aufsätzen zur "Liminalität" bestimmter Akteure, aber auch zur Mobilität von Texten und künstlerischen Ausdrucksformen, der Darstellung "des Anderen" oder auch gezielter Expansionsbemühungen von christlicher Seite. ...
Selbst Spezialisten der Geschichte des Basler Konzils (1431–1449) und des Herzogtums Burgund im 15. Jahrhundert dürfte Nicolas Jacquier, ein Mönch aus dem Predigerkonvent zu Dijon, allenfalls dem Namen nach bekannt sein. Kaum mehr weiß man über ihn, als dass er sich für seine Person Anfang 1433 in die Synode inkorporierte, um dort fortan – recht erstaunlich für einen Burgunder, aber auch für einen Dominikaner – radikal antirömische Positionen zu beziehen, was – nicht minder erstaunlich – den papstverbundenen Philipp den Guten keineswegs daran hinderte, ihn fast zur selben Zeit, 1435, in eine Gesandtschaft zum englischen König zu berufen, wie er auch später noch mehrfach herzogliche Missionen übernahm, so 1451 zum römisch-deutschen König, 1455 nach Ungarn und schließlich 1467 in das zur Krone Böhmen gehörende Schlesien. Gegen die Hussiten hatte der Herzog selber bereits in den zwanziger Jahren das Kreuz nehmen wollen, und vier Jahrzehnte später erschien die häretische Gefahr angesichts eines "Ketzerkönigs" Georg von Podiebrad wiederum virulent, zumal sich der Böhme mit Philipps ärgstem Gegner, Ludwig XI. von Frankreich, zu verbünden trachtete (vgl. S. 20f.). Überdies mahnten, wie ebenfalls schon in den Zwanzigern, erneut häretische Umtriebe im Süden der burgundischen Niederlande (la »vauderie« d’Arras) zu erhöhter Wachsamkeit. ...
Wenn eine ungedruckte Habilitationsschrift fast vier Jahrzehnte nach ihrer Abfassung publiziert wird, muss sie eigentlich von zwar erst spät entdecktem, doch außerordentlichem Interesse für die Fachwelt sein. Und mehr noch, hier bringt deren Herausgeber gleich eine höhere Macht ins Spiel, wenn er meint, der Zeitpunkt der Drucklegung genau 20 Jahre nach dem frühen Tod des Verfassers (1992) könne »durchaus auch als kleines Indiz für die Fügung des einzigen Herrn der Geschichte« angesehen werden (S. V). Da sei doch an die gelassen-relativierende rheinische Lebensweisheit erinnert: »Dat kann mer so, aber auch so sehen.« Für meinen Teil neigte ich schon Ende der 1970er Jahre zum zweiten »so«, als Leinweber mir freundlicherweise Auszüge seiner Arbeit in Kopie zukommen ließ, die ursprünglich in geradezu utopischem Ausgriff »Die Synoden in Italien, Deutschland und Frankreich von 1215 bis zum Tridentinum« erfassen sollte und unter solchem Titel wiederholt, auch von ihm selbst, angekündigt wurde; s. etwa Annuarium Historiae Conciliorum 4 (1972), S. 5 (dies zum Tadel des Herausgebers wegen entsprechender Zitierung u. a. durch mich, welche die tatsächliche Unkenntnis des Manuskripts offenbare; S. XVIII, Anm. 47). Damals mit einer Studie »Die Franzosen, Frankreich und das Basler Konzil (1431–1449)« (erschienen 1990), also einer Nachbarthematik, befasst, hielt ich nach Lektüre jener Auszüge eine vertiefende, insbesondere den Stand der französischen Forschung angemessen rezipierende Überarbeitung für unabdingbar, doch das Werk liegt nunmehr unverändert und damit in einer Form vor, die zudem aus dem Abstand mehrerer Dezennien recht befremdlich wirkt. ...
Friedrich Flick zählt zweifellos zu den umstrittensten Protagonisten der deutschen Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte des 20. Jahrhunderts – und mittlerweile auch zu den am besten erforschten. Zwischen 2004 und 2008 erschienen gleich vier teilweise recht umfangreiche Arbeiten zur Konzern- und zur Familiengeschichte. Was macht diesen Mann für Geschichtswissenschaft und politisch interessierte Öffentlichkeit so interessant? Ein kühner Unternehmensgründer vom Schlage eines Thyssen oder Siemens – das machen die vier Autoren gleich in der Einleitung deutlich – war er jedenfalls nicht, auch kein genialer Erfinder oder sozialpolitischer Pionier. Sein Name sei vielmehr zum "Synonym für politischen Opportunismus und den skrupellosen Einsatz wirtschaftlicher Macht geworden" (S. 8). Einen gewissermaßen widerwilligen Respekt nötigt allenfalls seine Fähigkeit ab, unter vier verschiedenen politischen Systemen wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Schon aus diesem Grund erscheint es den Autoren angezeigt, Flick "als Unternehmer ernst zu nehmen" (S. 9). ...
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.
Bereits das Deckblatt dieser Dokumentation liefert den Hinweis auf eine wichtige personelle Veränderungbei der Hessischen Schülerakademie Oberstufe 2013: Nach neun erfolgreichen Jahren ist Wolfgang Metzler aus der Akademieleitung ausgeschieden. Seine beständige inhaltliche Mitarbeit und sein persönliches Engagement haben es seinem Nachfolger Peter Gorzolla jedoch ungemein erleichtert, sich erfolgreich in die neue Rolle einzufinden.
„The importance of the Epic Cycle in relation to the Iliad and Odyssey on the one hand, and on the other to lyric poetry, tragedy, and mythography, can hardly be overstated. Yet it has never been the object of a thorough commentary, and not often of a comprehensive study.“ Mit diesen Worten leitet M. L. West seinen Kommentar ein (V). Zwar hat M. Davies zu Beginn seiner ‚Epicorum Graecorum fragmenta‘ (1988) einen entsprechenden Kommentar angekündigt, erschienen ist dieser bislang aber nicht. Desto erfreulicher ist es, dass ein anerkannter Spezialist wie M. L. West sich dieses Unternehmens angenommen hat, nachdem bereits 2003 eine zweisprachige Ausgabe von ihm vorgelegt wurde...