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Seit einigen Jahren liefert die berufs- und wirtschaftspädagogisch orientierte Lehr-Lernforschung Erkenntnisse zum Zusammenhang von Fachwissen und Kompetenzentwicklung und entwickelt spezifische Verfahren zur Diagnose von Handlungskompetenz in beruflichen Domänen, für die im Dualen System ausgebildet wird. Dieses forschungsmethodische Instrumentarium wird zunehmend auch hinsichtlich der Zielgruppe des Bildungspersonals, allen voran der Lehrenden an beruflichen Schulen insbesondere in der ersten Phase ihrer Professionalisierung, eingesetzt.
Der vorliegende Band stellt außerdem Studien zum Kompetenzerwerb in verschiedenen Domänen, zu Methoden der Messung von Kompetenzentwicklung sowie zur didaktischen Gestaltung im Vordergrund. Hiermit sind immer auch Basisthemen der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz berührt, die die Grundlage des Dualen Systems darstellen, auch in der Analyse konsekutiver Ausbildungsformen.
Schließlich werden Fragen nach den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Entwicklungsmöglichkeiten beruflicher Schulen fokussiert, die in den nächsten Jahren sicherlich eine verstärkte Wahrnehmung und Bearbeitung durch die berufs- und wirtschaftspädagogische Forschung erhalten werden.
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.