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Stakeholderorientierung, Systemhaftigkeit und Stabilität der Corporate Governance in Deutschland
(2006)
Since the time of Germany’s belated industrialisation, corporate governance in Germany has been stakeholder oriented in the dual sense of attaching importance to the interests of stakeholders who are not at the same time shareholders, and of providing certain opportunities for these stakeholders to influence corporate decisions. Corporate governance is also systemic. It is a system of elements that are complementary to each other, and also consistent. In other word, it is composed of elements for which it is important that they fit together well, and in the German case these elements did fit together well until quite recently. Corporate governance as a system is itself an element of the German bank-based financial system at large and possibly even of the entire German business and economic system. Stakeholder orientation of governance is consistent with the general structure this system, and even represents one of its central elements. In retrospect, German corporate governance has also proved to be surprisingly stable. Its fundamental traits date back to the turn from the 19th to the 20th century. There are strong reasons to assume that the systemic features, that is, its complementarity and consistency, have greatly contributed to its past stability. Since about ten years now, there are growing tendencies to question the viability and stability of the German corporate governance system and even the financial system as a whole. One of the central topics in the new debate concerns the stakeholder orientation of the system, which some observers and critics consider as the main weakness of the “German model” under the increasing pressures of globalisation and European integration. As far as their development over time is concerned, systems of complementarity elements exhibit certain peculiarities: (1) They do not adjust easily to changing circumstances. (2) Changes concerning important individual elements, such as the stakeholder orientation of governance, tend to jeopardize the viability and the stability of the entire system. (3) While they appear to be stable, systems shaped by complementary may simply be rigid and tend to break under strong external pressure. “Breaking” means that a system undergoes a fundamental transformation. It seems plausible to assume that the German financial system is already in the middle of such a transformation. It is yet another consequence of its systemic character that this transformation is not likely to be a smooth and gradual process and that it will not lead to a “mixed model” but rather to the adoption of a capital market-based financial system as it prevails in the Anglo-Saxon countries. In such a system, corporate governance cannot be geared to catering to the interests of stakeholders, and an active role for them would not even make any economic sense.
We study a set of German open-end mutual funds for a time period during which this industry emerged from its infancy. In those years, the distribution channel for mutual funds was dominated by the brick-and-mortar retail networks of the large universal banks. Using monthly observations from 12/1986 through 12/1998, we investigate if cross-sectional return differences across mutual funds affect their market shares. Although such a causal relation has been established in highly competitive markets, such as the United States, the rigid distribution system in place in Germany at the time may have caused retail performance and investment performance to uncouple. In fact, although we observe stark differences in investment performance across mutual funds (and over time), we find no evidence that cross-sectional performance differences affect the market shares of these funds. Klassifikation: G 23
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Die Präsenz in den Hauptversammlungen der großen deutschen Aktiengesellschaften ist seit Jahren rückläufig. Die durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz bei den 30 DAXnotierten Unternehmen lag 2005 nur noch bei 45,87 %, gegenüber immerhin 60,95 % im Jahr 1998. Im Zusammenhang mit den Initiativen institutioneller Anleger bei der Deutschen Börse AG im Sommer diesen Jahres hat die Besorgnis zugenommen, Minderheiten könnten die Abwesenheit von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten dazu nutzen, in den Hauptversammlungen verstärkt Einfluss auf weitreichende Unternehmensentscheidungen auszuüben, um Sondervorteile zu erzielen. Unabhängig davon ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass bei geringer Hauptversammlungspräsenz unter Umständen eine kleine Kapitalminderheit Entscheidungen trifft, bei denen sie nicht von denjenigen, die diese Entscheidungen gleichfalls betrifft, kontrolliert und, falls erforderlich, korrigiert wird. Um dem Problem sinkender Hauptversammlungspräsenzen zu begegnen, werden auf nationaler wie internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen erwogen. Im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Vertretung der Aktionäre in der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, über den in § 134 III S. 3 AktG bereits vorgesehenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (sog. Proxy-Stimmrecht) hinaus einen von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter gesetzlich vorzusehen. Im Übrigen gehen die Empfehlungen von der verstärkten Nutzung neuer technischer Kommunikationsmittel bei der Stimmabgabe (Stichwort „virtuelle Hauptversammlung“) bis zur verstärkten Einführung von Namensaktien, um die Kommunikation mit den Aktionären zu erleichtern. Als Antwort auf den zunehmenden Einfluss internationaler Investoren, die derzeit aus Zeit- und Kostengründen, wegen sprachlicher Probleme, zu knapp bemessener Einladungsfristen oder Störungen des Informationsflusses zwischen ihnen und der Gesellschaft regelmäßig nicht an den Hauptversammlungen europäischer Aktiengesellschaften teilnehmen, arbeitet die Europäische Kommission zudem an einem Richtlinienentwurf, der die grenzüberschreitende Stimmrechtsausübung fördern soll. Im Zusammenhang hiermit sind auch auf die Bemühungen der Europäischen Kommission zu sehen, mittelfristig eine verstärkte Offenlegung der Anlage- und Abstimmungsstrategien institutioneller Investoren zu erreichen. Hierdurch soll eine intensivere Mitwirkung dieser Aktionärsgruppe in den Angelegenheiten der Gesellschaft gewährleistet werden. Die verstärkte Teilnahme bzw. die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens von Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen ist auch Inhalt von Empfehlungen nationaler sowie internationaler Organisationen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Arbeitsgruppe Finanzmarktgesetzgebung des Justiz- und Finanzministeriums den Vorschlag eines sog. Dividendenbonus für diejenigen Aktionäre erwogen, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben. Im Anschluss daran entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der sich sowohl Stimmen in der Literatur als auch Interessenverbände für die Einführung eines finanziellen Anreizsystems für Aktionäre in Form eines Dividendenbonus aussprachen. Vorbildfunktion für eine entsprechende Regelung in Deutschland wird dabei der spanischen Hauptversammlungspraxis zugesprochen. Dort geben die meisten großen Unternehmen des spanischen Standardwerteindex Ibex 35 einen finanziellen Anreiz für die Hauptversammlungspräsenz. Die Zahlungen liegen zwischen zwei und zehn Cent pro Aktie. Hierdurch konnte das Interesse am Besuch der Hauptversammlung generell gesteigert werden. Der Energiekonzern Endesa schaffte es mit einem Bonus von zwei Cent, die Präsenz von 37 % auf 66 % nahezu zu verdoppeln. Diese Erfolge in Spanien sind darauf zurückzuführen, dass die dortigen Depotbanken durch die Auszahlung der sog. prima de asistencia dazu veranlasst wurden, sich im Dienste einer bestmöglichen Wahrnehmung der Interessen ihrer Kunden auch ohne ausdrückliche Aufforderung um eine entsprechende Stimmrechtsvollmacht zu bemühen. Im Folgenden wird versucht darzulegen, wie die Regelung eines finanziellen Anreizes zur Stärkung der Hauptversammlungspräsenzen sinnvoll gestaltet werden könnte und welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind, um die Zahlung eines Bonus für die Präsenz in der Hauptversammlung zu ermöglichen.
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68