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Egal ob Film, Musik oder Text – Cloud-Dienste revolutionieren die Werknutzung. Wird der Online-Zugang zu einem Musikalbum wichtiger als der Besitz? Ist der Krieg um das Copyright bald vorbei? Die Publizistin Kathrin Passig lotet im Interview aus, inwieweit digitale Güter in Zeiten der Cloud neue Antworten erfordern.
Im Kongress 'Das Freie Wort' traten Intellektuelle, Künstler und Repräsentanten zahlreicher Vereinigungen gemeinsam mit Männern und Frauen aus verschiedenen Parteien – von der demokratischen Mitte über die SPD bis zur KPD - öffentlich für die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Lehr- und Redefreiheit und die Freiheit der Kunst ein. Am Tagungsort, dem großen Festsaal der ehemaligen Krolloper im Zentrum von Berlin, fanden sich am Sonntag-Vormittag des 19. Februar 1933 ab zehn Uhr an die 1000 Menschen ein, davon mindestens 100 Journalisten aus dem In- und Ausland. Eingeladen hatte "Das Initiativkomitee 'Das Freie Wort'". Gegen halb zwei Uhr wurde der Kongress von der Polizei aufgelöst.
Nur neun Tage später diente der Reichstagbrand der Regierung als Vorwand, mit der Notverordnung vom 28. Februar 1933 "bis auf weiteres", also unbefristet, die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung "zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" außer Kraft zu setzen. Unmittelbar danach begannen die Verhaftungen von Kommunisten, Sozialisten und anderen Oppositionellen. Rückblickend besteht kein Zweifel: Der Kongress 'Das Freie Wort' kam viel zu spät und blieb politisch völlig wirkungslos. Aber allein die Tatsache, dass er angesichts von Terror und Einschüchterung im Vorfeld der Reichstagwahl am 5. März 1933 überhaupt stattfand, rechtfertigt seine Würdigung.
Seit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war der staatlich geduldete wilde Terror und der staatlich legalisierte Terror gegen die politischen Gegner ständig angewachsen. Gleich am 4. Februar 1933 hatte eine Notverordnung die Versammlungs- und Pressefreiheit über die bereits bestehenden Einschränkungen hinaus beschnitten. Am 17. Februar hatte Göring mit seinem berüchtigten Schießerlass der Polizei Straffreiheit bei Schusswaffengebrauch gegen alle "staatsfeindlichen Kräfte" zugesichert. Am 22. Februar waren die bewaffneten SS und SA Einheiten (ca. 50.000 Mitglieder) offiziell zu Hilfspolizisten ernannt worden.
Seit dem Erscheinen der als Beiheft 11 publizierten "Letzten Nachweise der in Hessen ausgestorbenen oder verschollenen Pflanzenarten" konnten weitere Angaben zu ehemaligen Vorkommen in Hessen durch Auswertung von gedruckten Quellen und Sichtung von Herbarbelegen gewonnen werden. Für sechs Arten – Blackstonia acuminata, Illecebrum verticillatum, Laserpitium prutenicum, Luronium natans, Utricularia intermedia, Wolffia arrhiza – ließ sich ein jüngeres Datum des letzten Nachweises ermitteln. Zwei Arten, Bromus grossus und Cyperus flavescens, wurden in jüngster Zeit wieder in Hessen aufgefunden und können damit nicht mehr als verschollen gelten. Außerdem ergeben sich Erstnachweise für zwei Regionen und Angaben für Vorkommen auf 26 bislang nicht genannten TK-Quadranten.
Die offensichtlichen Ähnlichkeiten zwischen Neurasthenie und Burnout dürfen den wissenschaftlichen Blick jedoch nicht dazu verleiten, vorschnell von einer substantiellen Identität auszugehen. Es ist keineswegs gleichgültig, unter welchem Namen ein Leiden amtiert. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die Etablierung eines neuen Begriffs ein Ereignis ist, das genauer in den Blick genommen zu werden verdient, weil es auf eine veränderte Problemlage hinweist. Die Frage lautet also, wie genau sich das Verhältnis zwischen Neurasthenie und Burnout darstellt, was diese beiden Begriffe trennt und verbindet, welche semantischen Bedeutungsebenen sich in ihnen jeweils abgelagert haben und welche Rückschlüsse sich aus der Untersuchung dieser Bedeutungsschichten für das Verständnis unserer Gegenwart möglicherweise ziehen lassen. Der erste Schritt einer solchen Fragestellung muss immer darin bestehen, die Phänomene gegeneinander zu legen und sie auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin zu untersuchen, um auf dieser Grundlage eine schärfere Kontur ihrer Besonderheiten zu erlangen - was im Folgenden geschehen soll.
Das lebensbegleitende Lernen – sei es institutionell oder nicht institutionell – dient offen oder verdeckt einer bestimmten Absicht. Von der vorbestimmten Absicht aus betrachtet wird jedes Gelernte einer Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieses Referats wird eine literarische Prüfung eines DaF-Seminars mit Vorbedingungen und Nachwirkungen diskutiert. In wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigt man sich überwiegend mit der Rolle der Lehrenden, der Lernenden und mit der Unterrichtsgestaltung. All diese Themen sind für den Unterricht, speziell für den Fremdsprachenunterricht, unumstritten. Ebenso von Bedeutung sollte die Bewertung der vermittelten bzw. angeeigneten Fremdsprachenkenntnisse sein. Das Referat wird das Prüfungsverfahren eines fremdsprachlichen Literaturseminars kritisch darstellen. Wichtiges Kriterium bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse ist die Reflexion von produktiven Verfahren. Ausgehend vom 'produktiven Verfahren', werden Multiple Choice und offene Fragen – sei es Abfragen von gelernten Inhalten oder allgemeinen Kenntnissen in individuellen Aussagen – kontrastiv diskutiert. Das bevorzugte Prüfungsverfahren wird nach den Gütekriterien Validität, Reliabilität und Objektivität überprüft.