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Hintergrund: Parkinson-Syndrome führen im Krankheitsverlauf zur Pflegebedürftigkeit bei den Betroffenen. Zur Prävalenz der Bewohner*innen mit einem Parkinson-Syndrom in Pflegeeinrichtungen, zu ihrer Versorgungssituation und zur vorhandenen Expertise der Pflegefachpersonen in den Einrichtungen ist wenig bekannt.
Ziel der Arbeit: Die vorliegende Studie untersucht die Prävalenzrate der Bewohner*innen mit einem Parkinson-Syndrom in stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die Arbeit exploriert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, deren Koordination sowie Information und Wissen des Pflegepersonals. Ziel ist es, einen möglichen Bedarf an spezialisierter Pflege in Pflegeeinrichtungen aufzuzeigen.
Methode: Die schriftliche Querschnittsbefragung der Wohnbereichsleitungen von 500 zufällig ausgewählten Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfolgte von Januar bis Juni 2020. Der eingesetzte Fragebogen wurde vorab literaturbasiert entwickelt. Die Daten wurden deskriptiv analysiert.
Ergebnisse: Aus 57 Einrichtungen wurden Fragebogen von 85 Wohnbereichen analysiert (Rücklaufquote 11,4 %). Die Prävalenzrate von Bewohner*innen mit einem Parkinson-Syndrom in der stationären Altenhilfe beträgt 13,9 %. Mehr als die Hälfte haben zusätzlich eine Demenzdiagnose (52,8 %). In 26 % der Fälle erfolgen Krankenhausaufenthalte infolge von Sturzereignissen. Eine eindeutige Koordination der Versorgung durch ärztliche oder pflegerische Spezialisten gibt es nicht.
Diskussion: Bewohner*innen mit einem Parkinson-Syndrom in der stationären Altenhilfe sind häufig, und sie zeigen komplexe motorische und nichtmotorische Symptome – auch durch die Komorbidität Demenz. Die Häufigkeit von Sturzereignissen mit Krankenhausaufenthalten und die geringe Anzahl Parkinson-Syndrom-spezifischer Hilfsmittel zeigen, dass das Wissen der Pflege vor Ort gesteigert werden kann. Eine zentrale Koordination und Unterstützung hierzu sollten in der stationären Langzeitpflege etabliert werden.
Voraussetzung zur Diagnostik und Verlaufsbeurteilung des Krebses durch die Bestimmung von Tumormarkern ist eine gute Abstimmung zwischen dem klinisch bzw. praktisch tätigen Arzt und dem Labor. Für die Auswahl der Testkits und die Festlegung des Grenzwertes normal/pathologisch muß das Labor vom anfordernden Arzt wissen, ob die Tumormarkerbestimmung eingesetzt wird:
a) zur Verlaufsbeurteilung eines bekannten Krebses, also im Sinne der Longitudinalbeurteilung
b) im Rahmen der Tumordiagnostik, d. h. zur Transversalbeurteilung.
Zum effektiven Einsatz der Tumormarkerbestimmung für die Verlaufsbeurteilung sollte das Labor sicherstellen:
a) Verwendung eines Testkits hoher Nachweisempfindlichkeit
b) Keinen Wechsel des Testkits bei nicht standardisierten Markern vorzunehmen, ohne den anforderndenArzt in Kenntnis zu setzen
c) Patientenbezogenen Kumulativreport liefern, der die relativen Veränderungen zum Vorwert erkennen läßt
d) Aufbewahrung der jeweilig letzten Analysenprobe. Nochmalige Bestimmung mit der neuen Probe in dergleichen Analysenserie, falls der Analysenwert der neuen Probe ein „Ausreißer"zu sein scheint.
Im Rahmen der Tumordiagnostik kann bei symptomatischen Patienten die Bestimmung von AFP beim Leberzellkarzinom und von AFP und HCG bei Keimzelltumoren empfohlen werden. Andere Tumormarker sollten nur zur Diagnostik eingesetzt werden, wenn im Patientenkollektiv des anfordernden Arztes eine hohe Krankheitsprävalenz für den entsprechenden Krebs vorliegt In Kenntnis der Krankheitsprävalenz sollten Labor und anfordernder Arzt unter Auswahl einer optimalen Spezifität (noch vertretbare Zahl falsch positiver Ergebnisse), den Grenzwert normal/pathologisch für die Transversalbeurteilung festlegen.