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... Universitäten werden zunehmend als zentrale Institutionen der Zukunftssicherung dieses Landes wahrgenommen. Das ist Verpflichtung und – angesichts wirtschaftlicher Zwänge – Herausforderung zugleich. Schwerpunkt- und Profilbildung in Forschung und Lehre und enge Vernetzung mit Institutionen und Unternehmen der Region sind dazu unverzichtbar. Wir arbeiten sehr hart daran, die hochqualifizierte Ausbildung junger Menschen, die bei aller theoretischen Fundierung den Praxisbezug nicht außer Acht lässt, zu verbessern und Studienbedingungen zu bieten, die den hohen, internationalen Anforderungen genügen. Die Regierung des Landes Hessen unterstützt diese Universität in bundesweit einzigartiger Weise: Wir bauen die modernste Universität Europas. Sie dokumentiert damit ihr Vertrauen in die größte und schon heute forschungsstärkste hessische Universität und lässt ihr zugleich eine führende Rolle zuwachsen. Wir nehmen diesen Auftrag, uns aktiv in und für die Entwicklung der Metropolenregion RheinMain als eine der weltweit führenden Regionen einzubringen, gerne an. ...
Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan I wurde in seinen Teilen 1, 2 und 4 am 17.10.2001 vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universitt verabschiedet. Den Teil 3 (Entwicklungspläne der Fachbereiche) nahm der Senat zur Kenntnis. Mit dem Hochschulentwicklungsplan I beschließt der Senat ein strategisches Konzept, in dem die Richtung der Hochschulentwicklung und die Schwerpunktbildung in Forschung und Lehre beschrieben werden. Dieser Plan dient der inneruniversitären Vergewisserung und Bewußtseinsbildung und als Initial für weitere inneruniversitäre Diskussionen und Konkretisierungen. Er beruht auf vorhandenen Planungen der Fachbereiche, Fächer und Zentren und enthält gleichzeitig die Aufforderung, zukünftige Planungen an seinen Zielen und Schwerpunkten auszurichten. Er wird Maßstab bei Berufungen und anderen strategischen Entscheidungen sein. Er muß klare Leitlinien und eine strukturierte Planung vorgeben, damit die Universität den Anforderungen der Zukunft gerecht werden kann, und er muß gleichzeitig eine produktive Fortschreibung ermöglichen, um der Universität ihre Dynamik und ihr Potential zu erhalten, auf kurzfristige Entwicklungen und Innovationen zu reagieren. Als Rahmenplanung verzichtet der Hochschulentwicklungsplan auf Detailvorgaben. Er ist angelegt auf Konkretisierung durch die Organe der Universität, durch Senat und Hochschulleitung und insbesondere durch die Fachbereiche und Zentren der Universität. Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan I basiert auf einer ersten Runde der Entwicklungsplanung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, in der Fachbereiche und Senat vorrangig die wichtigsten Grundlinien der Schwerpunkt- und Profilbildung in den Fachbereichen und auf gesamtuniversitärer Ebene herausgearbeitet haben. In einer zweiten Phase werden im Wintersemester weitere Themen in Angriff genommen.(vgl. Teil IV)
Personalverzeichnis 1976
(1976)