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Le gouvernement de soi et des autres: Zu Auftrittsverboten für türkische Regierungsmitglieder
(2017)
Die hochproblematische Verfassungsreform in der Türkei führt innerhalb der EU zu ungewöhnlichen Allianzen: In seltener Einmütigkeit wird länderübergreifend von ganz rechts bis weit ins linke politische Spektrum hinein ein Auftrittsverbot für türkische Politiker gefordert. Das gefühlt häufigste Argument bemüht dabei die Souveränität: Man möchte die Kampagne der türkischen Regierung für ihre die Gewaltenteilung gefährdende Verfassungsreform nicht auch noch im eigenen Land haben. In einer pluralistischen Gesellschaft weckt solche Einmütigkeit Zweifel, die sich bei näherem Hinschauen verfestigen – und zwar in juristischer wie politischer Hinsicht.
Vergebene Chance
(2017)
Stimmzettel als Denkzettel
(2017)
Lackmustest Monte Paschi
(2017)
Euro nicht gefährdet
(2017)
Jan Pieter Krahnen empfiehlt in Börsenzeitung eine zentrale europäische Aufsicht.
Würde der Zusammenbruch einiger Clearinghäuser die Stabilität des Finanzsystems gefährden? Und wie lässt sich Europas fragmentierter Clearingmarkt regulieren? Diese Fragen werden in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert.
Jan Pieter Krahnen, Direktor des Forschungszentrums SAFE und Professor für Finanzen an der Goethe-Universität Frankfurt, fordert in der Börsenzeitung vom 1. Februar eine zentrale europäische Aufsicht für den fragmentierten europäischen Clearingmarkt. Eine gemeinsame Überwachungsinstanz könne die Gesamtmarktlage überblicken und eingreifen, wenn die Systemstabilität gefährdet sei...
Helmut Siekmann erläutert in seinem Beitrag die Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass weder eine „Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verluste der EZB noch eine Verpflichtung zur Auffüllung von aufgezehrtem Eigenkapital“ besteht.
Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in: Festschrift für Theodor Baums zum siebzigsten Geburtstag, S. 1145-1179, Helmut Siekmann, Andreas Cahn, Tim Florstedt, Katja Langenbucher, Julia Redenius-Hövermann, Tobias Tröger, Ulrich Segna, Hrsg., Tübingen, Mohr Siebeck 2017
Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund gerückt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt führten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhöht wurde, schätzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusätzliche Steuereinahmen resultierten, während ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhöhung um ein Prozent zu erwarten gewesen wäre. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermögens als Teil einer Kapitalgesellschaft.
In Anbetracht der gestiegenen Steuersätze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag für Immobilienkäufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhöhen.
Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt darüber hinaus mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.