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Die Geschichte "Nicht zu weit" wird – abweichend von der Forschungstradition – im Nachfolgenden nicht unter dem Thema 'Liebes- und Eheverhältnisse im ausgehenden Feudalabsolutismus' begriffen, sondern als Rätseltext, der unter anderem Gestalten und Ereignisse aus den 'Lehrjahren' spiegelt und dem in den 'Wanderjahren' die Funktion zugewiesen ist, das Projekt Odoards in Mißkredit zu bringen. Überdies stelle ich – über die Analyse der Geschichte "Nicht zu weit" hinausgehend – eine neue These zu der Identität des 'Redakteurs' der 'Wanderjahre' auf. – Alle Thesen werden weitestgehend eng am Text entlang plausibilisiert, wenigstens ist das die Absicht. Insofern ist der Charakter des Vorliegenden im Kern ein philologischer. Allerdings können hier nicht alle Voraussetzungen, die ich in aus meinen diversen Studien (gedruckt und ungedruckt) – insbesondere zu den 'Lehrjahren' – einbringe, in voller Breite belegt werden.
1914 stifteten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt eine Universität, die neue Wege in Forschung und Lehre ging. Der liberale Geist einer einstmals freien Reichs- und Handelsstadt sowie des ersten deutschen demokratischen Aufbruchs beflügelte die Universitäts-Gründer Neues zu wagen; sei es mit dem Aufbau moderner Fakultäten wie der Sozial- und Naturwissenschaften oder sei es mit anderen Formen in der Hochschul - organisation oder der Didaktik. International geachtete Geistesgrößen wie Franz Oppenheimer, Theodor. W. Adorno, Max Horkheimer, Friedrich Dessauer, Ludwig Edinger oder Ludwig Erhard stehen für diese Errungenschaften, die der Goethe-Universität binnen kürzester Zeit weltweit zu Ansehen verhalfen: 19 Nobelpreisträger haben hier seit der Gründung der Universität studiert oder gearbeitet.
Der "Beratungs-Wegweiser, Beratungsstellen und Adressverzeichnis" wird vom Studien-Service-Center (SSC) als ergänzendes Angebot zum „Wegweiser für Erstsemester“ sowie der Internetseite der Goethe-Universität herausgegeben und enthält studiengangbezogene Informationen und Kontaktdaten. Vertiefende Informationen zu diversitätsunterstützenden Angeboten der zentralen sowie fachübergreifenden Einrichtungen und der Fachbereiche können in der Broschüre "Diversity kompakt. Angebote für Studierende in unterschiedlichen Lebens und Studiensituationen" - herausgegeben von Di3 - nachgeschlagen werden.
Aufgrund von § 84 Abs. 3 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2012 (GVBl. I, S. 227), und von § 10 Abs. 6 der Ordnung der Aka-demie für Bildungsforschung und Lehrerbildung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 19. April 2011 (UniReport Satzungen und Ordnungen vom 19. April 2011) haben das Direktorium der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung am 7. Februar 2013 sowie der Fachbereichsrat des Fachbereichs 4 am 12. Februar 2013 nachstehenden Änderungen beschlossen: ...
Für das Studium des Studienanteils Bildungswissenschaften in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L 1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L 2), Lehramt an Gymnasien (L 3) und Lehramt an Förderschulen (L 5) hat die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL) der Goethe-Universität im Benehmen mit den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften (03), Erziehungswissenschaften (04), sowie Psychologie und Sportwissenschaften (05) der Goethe-Universität auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Ziff. 1 HHG, §§ 10, 12 der Ordnung der ABL i.V. mit § 28 Abs. 2 SPoL folgende Regelungen (fachspezifischer Anhang zur SPoL gemäß § 2 Abs. 2 SPoL) erlassen: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.12.2012 wird die Ordnung für den Bachelorstudiengang Islamische Studien vom 14.07.2010 in der Fassung vom 06.10.211 nachfolgend geändert beziehungsweise ergänzt: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.11.2012 wird die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften vom 21.05.2008, geändert am 11.05.2011, nachfolgend ergänzt: ...
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 36 Abs. 2, 84 Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 23. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (GVBl. I S. 227), im Einvernehmen mit dem Präsidium vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 30. Januar 2013 beschlossen und vom Hochschulrat am 14. Februar 2013 genehmigt worden.
Bücher und Zeitschriften, aber auch weitere Materialien wie Zeitungen, Notendrucke, Autographen und anderes gehören seit Jahrhunderten zum Bestand wissenschaftlicher Bibliotheken und sind gleichzeitig Objekte für Lehre und Forschung. Sie zu sammeln, zu erschließen und den Interessierten zugänglich zu machen, war und ist die Aufgabe von Bibliotheken. Nun befinden wir uns heute jedoch in einer Zeit des fundamentalen Wandels. Von Vielen wird er als Paradigma beschrieben, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Welt der gedruckten Texte und Bilder (Gutenberg-Galaxis) abgelöst wird von einer digitalen Welt (Turing-Galaxis), in der Information nicht mehr an einen und schon gar nicht analogen Träger gebunden ist. In der Folge der Entwicklung des Internets sind in den letzten zwei Jahrzehnten mit Suchmaschinen und "Discovery Systemen", mit elektronischen Zeitschriften und ebensolchen Büchern, mit Hypertexten und dem "Semantic Web" Strukturen entstanden, denen eines gemeinsam ist. Ihre informationellen Inhalte sind nicht mehr an ein physisches Objekt gebunden, sie sind nicht mehr lokalisierbar und von daher im Prinzip von überall her und zu jeder Zeit nutzbar. ...