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1914 stifteten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt eine Universität, die neue Wege in Forschung und Lehre ging. Der liberale Geist einer einstmals freien Reichs- und Handelsstadt sowie des ersten deutschen demokratischen Aufbruchs beflügelte die Universitäts-Gründer Neues zu wagen; sei es mit dem Aufbau moderner Fakultäten wie der Sozial- und Naturwissenschaften oder sei es mit anderen Formen in der Hochschul - organisation oder der Didaktik. International geachtete Geistesgrößen wie Franz Oppenheimer, Theodor. W. Adorno, Max Horkheimer, Friedrich Dessauer, Ludwig Edinger oder Ludwig Erhard stehen für diese Errungenschaften, die der Goethe-Universität binnen kürzester Zeit weltweit zu Ansehen verhalfen: 19 Nobelpreisträger haben hier seit der Gründung der Universität studiert oder gearbeitet.
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind für die größte Zahl der Todesfälle in Deutschland verantwortlich. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das menschliche Herz kaum Selbstheilungskräfte besitzt. Wissenschaftler suchen deshalb nach Möglichkeiten, die Regenerationsfähigkeit des Organs zu steigern. Dabei helfen ihnen der Blick ins Tierreich und modernste molekularbiologische Verfahren.
Im Frankfurter LOEWE-Zentrum für Zell- und Gentherapie arbeiten mehr als 100 Wissenschaftler daran, die Verfahren der Zell- und Gentherapie in ihrer Wirksamkeit zu steigern und sicherer zu machen. Dabei konzentrieren sie sich auf Herz-, Infektions- und Krebserkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems. Wissenschaftler, die die Grundlagen erforschen, kooperieren eng mit den Medizinern in der Klinik. So können neue Methoden frühzeitig in die Behandlungsstrategien einfließen.
Je besser Forscher es verstehen, defekte Gene zu reparieren oder beliebige Körperzellen zu reprogrammieren, desto gefahrloser wird die Gen- und Stammzell-Therapie für Patienten, die an heute noch unheilbaren Krankheiten leiden. Gleichzeitig zeichnet sich damit die Möglichkeit ab, in ferner Zukunft vielleicht das Genom kommender Generationen zu verändern oder Menschen zu klonieren. Der Internist Prof. Hubert Serve und die Politikwissenschaftlerin Dr. Anja Karnein wagen im Gespräch mit den beiden Redakteurinnen des Wissenschaftsmagazins »Forschung Frankfurt« Dr. Anne Hardy und Ulrike Jaspers einen Ausblick jenseits aller aktuellen Debatten. Sie diskutieren aber auch über die Themen, die Patienten wie Wissenschaftler zurzeit unmittelbar berühren.
Gen- und Stammzelltherapie stehen für das, wovon die Medizin schon immer geträumt hat: geschädigtes Gewebe durch gesundes ersetzen und die Wirkung defekter Gene durch intakte Kopien korrigieren. Wie ist der Stand der weltweiten Forschung? Welche Hindernisse sind zu überwinden, damit mehr Patienten von der regenerativen Medizin profi tieren werden?
Krebserkrankungen des lymphatischen Systems verlaufen sehr unterschiedlich, sind schwer zu diagnostizieren und haben oft schlechte Prognosen. Eine Forschergruppe unter der Leitung der Goethe-Universität will nun die Entstehung »Reifer T-Zell-Lymphome« besser verstehen und damit die Heilungschancen erhöhen. Die kürzlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bewilligte Forschergruppe wird in den kommenden drei Jahren mit zwei Millionen Euro gefördert.
Gentests an Embryonen sind in sehr begrenzten Ausnahmefällen jetzt auch in Deutschland erlaubt. In den nächsten Monaten werden an wenigen ausgewählten Kliniken Zentren zur Präimplantationsdiagnostik (PID) eingerichtet. Die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Frankfurter Universitätsklinikum rechnet sich gute Chancen aus, dass ihre Bewerbung erfolgreich verläuft, so ihr Direktor Prof. Sven Becker.
Die amerikanische Genetikerin Mary-Claire King erhielt in diesem Jahr den mit 100 000 Euro dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis für die Entdeckung der Gene, die erblich bedingten Brustkrebs hervorrufen. Die Professorin von der University of Washington in Seattle ist außerdem bekannt für ihr humanitäres Engagement: Mithilfe genetischer Methoden deckt sie Menschenrechtsverletzungen auf. »Sie macht damit deutlich, dass Genetik auch der Mitmenschlichkeit dient«, so der Stiftungsrat in seiner Begründung. Der seit 1952 verliehene Preis gehört zu den international renommiertesten Auszeichnungen, die in der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Medizin vergeben werden.
Das »Diversity-Konzept der Goethe-Universität Frankfurt am Main 2011 – 2014« basiert auf den im Hochschulentwicklungsplan 2011 festgelegten Zielen der Universität. Für die Erarbeitung des Konzeptes hat die Goethe-Universität verschiedene Instrumente kombiniert, nicht zuletzt, um eine ausreichende Partizipation zu gewährleisten: So wurden zum einen Leitfadeninterviews mit Beschäftigten in Beratungsfunktionen, Mitgliedern des AStA und anderen geführt. Zum anderen wurden eine Internetrecherche, ein Open-Space-Workshop sowie vier Strategie- und Sensibilisierungs-Workshops mit unterschiedlichen Themenstellungen organisiert.
Das Konzept entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der für Gleichstellung zuständigen Vizepräsidentin, Prof. Roser Valenti, der Senatskommission »Frauenförderung, Gleichstellung und Diversität«, der »Projektsteuerungsgruppe diversityPolicies« und dem Gleichstellungsbüro.
An der Goethe-Universität liegen bereits verschiedene Konzepte und Zielvereinbarungen zur Geschlechtergleichstellung und Familienförderung vor. Das Diversity-Konzept sieht deshalb dazu keine Maßnahmen vor. Mit Auslaufen des Frauenförderplans im Jahr 2014 werden gleichstellungs- und andere diversitätsbezogene Berichte und Maßnahmen in einem zentralen »Gender Equality & Diversity Action Plan« (GEDAP) der Goethe-Universität Frankfurt am Main zusammengefasst und alle vier Jahre fortgeschrieben.
Bei den vorliegenden Zielvereinbarungen zwischen dem HMWK und den zwölf hessischen Hochschulen handelt es sich um Leistungsvereinbarungen, die auf dem Hochschulpakt für die Jahre 2011 bis 2015 (vom 18. Mai 2010) aufbauen. Wurden im Hochschulpakt vornehmlich strategische Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulen und der hochschulpolitischen Ziele getroffen, werden nunmehr mit den inzwischen zum dritten Male abgeschlossenen Zielvereinbarungen vor allem strategische Schwerpunkte in der Hochschulentwicklung gesetzt. ...
Hochschulpakt 2011 - 2015
(2010)
Aufgrund von § 84 Abs. 3 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2012 (GVBl. I, S. 227), und von § 10 Abs. 6 der Ordnung der Aka-demie für Bildungsforschung und Lehrerbildung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 19. April 2011 (UniReport Satzungen und Ordnungen vom 19. April 2011) haben das Direktorium der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung am 7. Februar 2013 sowie der Fachbereichsrat des Fachbereichs 4 am 12. Februar 2013 nachstehenden Änderungen beschlossen: ...
Für das Studium des Studienanteils Bildungswissenschaften in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L 1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L 2), Lehramt an Gymnasien (L 3) und Lehramt an Förderschulen (L 5) hat die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL) der Goethe-Universität im Benehmen mit den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften (03), Erziehungswissenschaften (04), sowie Psychologie und Sportwissenschaften (05) der Goethe-Universität auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Ziff. 1 HHG, §§ 10, 12 der Ordnung der ABL i.V. mit § 28 Abs. 2 SPoL folgende Regelungen (fachspezifischer Anhang zur SPoL gemäß § 2 Abs. 2 SPoL) erlassen: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.12.2012 wird die Ordnung für den Bachelorstudiengang Islamische Studien vom 14.07.2010 in der Fassung vom 06.10.211 nachfolgend geändert beziehungsweise ergänzt: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.11.2012 wird die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften vom 21.05.2008, geändert am 11.05.2011, nachfolgend ergänzt: ...
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 36 Abs. 2, 84 Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 23. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (GVBl. I S. 227), im Einvernehmen mit dem Präsidium vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 30. Januar 2013 beschlossen und vom Hochschulrat am 14. Februar 2013 genehmigt worden.
UniReport Umzug Spezial
(2013)
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Evangelische Religion im Studiengang L 5
(2008)
Fachspezifischer Anhang zur SpoL (Teil III): Studienfach Katholische Religion im Studiengang L3
(2008)
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Evangelische Religion im Studiengang L 3
(2008)
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Physik in den Studiengängen L2 und L5
(2008)
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Geschichte in den Studiengängen L2 und L5
(2008)
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Evangelische Religion im Studiengang L 2
(2008)
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Neuere Philologien vom 02.05.2007 wird die Ordnung für den Studiengang Kognitive Linguistik mit den Abschlüssen "Bachelor of Arts" und "Master of Arts" an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 02.02.2005 wie folgt neu gefasst: ...
Lehrerfortbildungsordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 08.04.2008
(2008)
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 4 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLBG) vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330) i.V.m. §§ 21 Abs. 3, 42 Abs. 8 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710; 891) hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 08.04.2008 die nachstehende Ordnung beschlossen.
Der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat in seiner Sitzung vom 16. April 2008 gemäß § 40 Abs. 2 Ziffer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2007 (GVBl. I S. 710), die folgende Wahlordnung beschlossen.
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 40 Abs. 2, 100 d Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 466), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze vom 05. November 2007 (GVBl. I S. 710), im Einvernehmen mit dem Präsidium vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 16. April 2008 beschlossen und vom Hochschulrat am 24. Juni 2008 genehmigt worden.