Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (2848) (remove)
Language
- German (2848) (remove)
Has Fulltext
- yes (2848)
Keywords
- Literatur (187)
- Rilke, Rainer Maria (128)
- Deutsch (117)
- Geschichte (82)
- Rezeption (78)
- Benjamin, Walter (67)
- Begriff (66)
- Lyrik (54)
- Aufsatzsammlung (51)
- Experiment (48)
Institute
- Extern (390)
- Universitätsbibliothek (49)
- Gesellschaftswissenschaften (47)
- Rechtswissenschaft (43)
- Erziehungswissenschaften (28)
- Neuere Philologien (26)
- studiumdigitale (23)
- Geschichtswissenschaften (20)
- Sprach- und Kulturwissenschaften (20)
- Institut für Deutsche Sprache (IDS) Mannheim (12)
Wikipedia: 1473 erschien die erste umgangssprachliche Abhandlung über Kinderheilkunde: Ein Regiment der Jungen Kinder von Bartholomeus Metlinger. Hierin wird die Kinderheilkunde in die beiden Zeitabschnitte des frühesten Alters bis zum Erlernen des Gehens und Sprechens sowie die Kindheit bis zum siebten Jahr eingeteilt. Scanvorlage: Faksimile : Erstlinge der pädiatrischen Literatur : drei Wiegendrucke über Heilung und Pflege des Kindes / in Faks. hrsg. u. in d. literar. Gesamtentwicklung d. Faches hineingestellt von Karl Sudhoff ; München : Verl. d. Münchner Dr., 1925 ; Enth.: Libellus de aegritudinibus infantium / Paolo Bagellardi. Padua 1472. Ein Regiment der jungen Kinder / Bartholomäus Metlinger. Augsburg 1473. Liber de aegritudinibus infantium / Cornelis R. van Mecheln. Loewen ca. 1485. - Text teils lat., teils mittelhochdt.
Auf der Rückseite von Blatt 1 befindet sich eine Scheibe mit 51 Tiernamen, die in Typendruck rings am Rande angegeben sind. Über derselben sitzt eine kleinere drehbare Scheibe mit dem Kopfe eines aus Wolken hervortauchenden Ungeheuers, dessen weit hervorgestreckte Zunge als Zeiger dient. Setzt man nun diese Drehscheibe in Bewegung, so weist der Zeiger beim Aufhören der Drehbewegung auf einen Tiernamen und der Frager hat jetzt nur noch den mit dem gewählten Tiernamen überschriebenen Text nachzulesen, um auf seine Anfrage die ihm bestimmte Antwort zu erhalten. Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Geleitwort von Ernst Voulliéme (im beiliegenden Begleitheft) nicht enthalten.
Huwilogus
(2002)
Grammatisch-lexikalisches Lehrgedicht von 1246 Versen, mit lat. und dt. Glossierung. Der Titel (auch in der Form "Hugwilogus" bezeugt) ist mit Hilfe des Suffixes -logus aus dem Autornamen Hugutio in seinen spätmal. Varianten "Huwicio", "Hugwicio" gebildet. Als Verfasser nennt eine Prologglosse der Trierer Hs. einen Nicolaus Sehusen (Sehusen: ältere Namensform von Seesen, Kr. Gandersheim), während der Katalog der Erfurter Kartause das Werk einem Magister Nicolaus Engelhuß zuschreibt. Falls Sehusen Herkunftsbezeichnung ist, könnte Nicolaus Sehusen mit Nicolaus Engelhuß identisch sein. Mit dem 'Hubrilugus'-Wörterbuch des Hermann Kappel hat der 'Huwilogus' nichts zu tun. Überlieferung. Trier, StB , Hs. 1100/33, 8", 206r -240 r, Göttingen 1445, mit Kommentar; Wien, 3816, 175r -200v, "Gramatica Huhiligi", 15. Jh., aus dem Benediktinerkloster Mondsee, unvollst. Abschnitt aus Teil I "De nominibus", beginnend mit v. 194. Bezeugt sind ferner: ehem. Erfurt, Kartause Salvatorberg, M 25 (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 478, 16); ehem. Erfurt, Artistenfakultät, XX 5, "Hugwilogus de significatione terminorum", Legat des Baccalaureus Johannes Sune aus Gotha (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 171, 6f.). Das Werk beginnt mit einer kurzen Prosavorrede, die Zweck und Anlage erläutert (inc. "Ut benivolorum probitas grammaticali fructuositate salubrius roboretur" ...). Demnach ist es das Ziel des Verfassers, in Versform ("ut ergo opus memorie tenacius imprimatur") die Bedeutungen schwieriger Wörter festzulegen. Der Text (inc. "Lucrum fit questus, fit ceremonia questus ...") ist in zwei "Libri partiales" ("De nominibus"; "De verbis") gegliedert. Schwierigkeiten für den Lateinlernenden werden in erster Hinsicht von den Synonymen (z. B. "sanguis/cruor"), klangähnlichen Wörtern (Differentiae; z. B. "lepus/lapor") und mehrdeutigen Wörtern (Aequivoca; z.B. "dolus: 'prudentia'/'fraus' ") erwartet. Als lexikalische Autorität zitiert der Verfasser mehrfach "Hugwicio", d. h. den 'Liber derivatioilum' des Hugutio Pisanus. Daneben bezieht er sich wiederholt auf den 'Graecismus' des Eberhardus Bethuniensis; diesem steht der 'Huwilogus' dem Werktyp nach nahe, und ihm sind verschiedene Verse fast unverändert entnommen (z. B. entsprechen v. 2-6 des 'Huwilogus' den 'Graecismus'-vv. IX 4, 6, 10, 30, 44f.). Wie nicht zuletzt die Mitüberlieferung in den bezeugenden Hss. erkennen läßt, wurde das Werk im Studium der Triviumsfächer verwendet. Seine Wirkung blieb begrenzt. Die stellenweise eingestreuten dt. Worterklärungen im Text und im Kommentar der Trierer Hs. belegen, daß die Unterrichtspraxis nicht gänzlich ohne muttersprachliche Interpretamente auskam. Selbst im Merkvers ("Est castor beber, sed fiber dicitur otter", Kommentar f. 220 v) schließen sich Latein und Deutsch zusammen. Das Wiener Bruchstück bietet gleichfalls dt. Worterklärungen. L i t e r a t u r . LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238, bes. S. 233-238; P. BECKER, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier (Germania Sacra. NF 34), 1996, S. 166 Nr. 220; U. KOHNE, Engelhus-Studien (Scrinium Friburgense 12), 1999, S. 167-170.
Streler, Johannes OP
(1995)
Streler, Johannes OP I. Geboren vermutlicli noch vor 1390, trat St. frühzeitig in den Dominikanerorden ein. Sein Geburtsort ist nicht bekannt; nach einer Titelaufschrift der Frankfurter Hs. Ms. Praed. 20 war er "filius nativus" des Frankfurter Konvents. 1416 wirkte er, wie er selber berichtet, im Trierer Kloster als magister studentium. 1431 ließ er sich an der Univ. Wien als Student der Theologie einschreiben und hielt hier in den folgenden Jahren als Cursor biblicus und Sententiarius die zur Erlangung des Doktorgrades vorgeschriebenen Vorlesungen. 1439 wurde er zum Magister der Theologie promoviert. Eine Reise im Auftrag des Ordens (1432/33) und ein Aufenthalt in Frankfurt (1437) unterbrachen die Wiener Studienjahre. Im Frühjahr 1439, also noch während seiner Wiener Zeit, wählte ihn der Frankfurter Konvent zu seinem Prior. Im September 1440 immatrikulierte sich St. als Dr. theol. an der Univ. Köln. 1442- 44 ist er zeitweise in Straßburg und 1444-45 in Frankfurt nachweisbar. 1445 kehrte er als Professor der Theologie nach Wien zurück und nahm Vorlesungen auf. Im WS 1445/46 wählte ihn die theologische Fakultät zu ihrem Dekan; zur gleichen Zeit bekleidete St. das Amt des Vikars der österreichischen Nation innerhalb der Ordensprovinz Teutonia. 1448 begegnet er nochmals in Straßburg. 1451 -52 schrieb er das Augustinus-Florileg im Frankfurter Ms. Praed. 70. St. starb am 23. Okt. 1459. Sein persönlicher Bücherbesitz (darunter Autographen fast aller seiner Schriften) fiel dem Frankfurter Kloster zu. II. 1. St. gehört nicht zu den namhaften und wirkungsmächtigen theologischen Gelehrten des 15. Jh.s. Seine Hauptschriften waren dazu bestimmt, den Anforderungen des artistisch-theologisclien Studienganges an der Univ. Wien Genüge zu tun. Mehrere Opuscula, Vorlesungen und Predigten traten im Laufe der 40er Jahre hinzu. Mindestens vier Schriften sind unvollendet geblieben. Ob St. überhaupt mit der Absicht der Piiblikation schriftstellerisch arbeitete, bleibt zweifelhaft. Nennenswerte Verbreitung hat nach unserer gegenwärtigen Kenntnis keines seiner Werke gefunden; von den Predigten und den 'Informationes' abgeselien, liegen alle Texte bezeichnenderweise nur in autographer Überlieferung in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 20 und Ms. Praed. 60, vor. St. hat vor allem durch das gesprochene Wort: in Vorlesung und Predigt gewirkt. Seine Berufung in verantwortliche Ordens- und Universitätsämter zeugt von dem Ansehen, das er im Orden und in Kreisen der Wiener theologischen Fakultät besaß. Ungesichert bleibt die Autorschaft an den 'Quaestiones librorum de anima', die eine Aschaffenburger Hs. (Hofbibl., Ms. 47 a, f. 1 -50) einem Magister Johannes de Franckfordia zuweist. H. THURN (J. HOFMANN/H. THURN, Die Hss. d. Hofbibl. Aschaffemburg, 1978, S. 110) bezieht den Namen vermutungsgsweise auf Streler. Da St. sonst nicht unter diesem Namen bezeugt ist und eine Ordensbezeichnung fehlt, ist keine sichere Entscheidung möglich. VgI. auch Johann von Frankfurt. 1. 'Quaestiones in Aristotelis Metaphysica' (Frankfurt, Ms. Praed. 20, f. 326-330). Begonnen (in Wien?) im Winter 1431 "pro continuatione dierum vacantiarum". St. behandelt in kurzer Form ausgewählte Themen aus dem 1. und 2. Buch der 'Metaphysik' und bezieht u.a. Stellung zu den "opiniones Platonicorum". Mit L. II q. 6 bricht der überlieferte Text unvermittelt ab. 2. 'Dicta in librum Ecclesiasticum' (Ms. Praed. 20, f. 1 - 91). Als erstes exegetisches Thema ("primus cursus") wies die Wiener theologische Fakultär St. das Buch Ecclesiasticus zu. Wegen einer Reise mußte er die Anfang Nov. 1432 begonnene Vorlesung nach kurzer Zeit unterbrechen. St. konnte sie erst am 8. Juni 1433 mit c. 3 wieder aufnehmen und am 16. Nov. dieses Jahres abschließen. 3. 'Lectura in epistolas Pauli ad Timotheum' (Ms. Praed. 20, f. 92- 107; mit inseriertem Text). Nach FRANK, S. 211, las St. im Winter 1433134 über die beiden Paulus-Briefe, die ihm die Fakultät als Gegenstand des zweiten Cursus zugeteilt hatte. Der Text ist am Ende auf 1433 datiert; St. spricht hier die Hoffnung aus, zu gegebener Zeit über die Sentenzen lesen zu können ("Sperans eciam ad sentenciarum lecturam suo tempore pervenire"). 4. 'Lectura in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 111 - 152). Vollständig behandelt ist nur das 1. Buch der Sentenzen, und zwar anfangs in Anlehnung an den Kommentar des Wiener Theologen Heinrich Totting de Oyta. Beginnend mit I 15 löst sich St. von diesem Leitfaden (127 va: "Hic incipio dimittere questiones principales Magistri Henrici de Oyta"). Der Kommentar zum 2. Buch, begonnen am 13. Okt. 1434, bricht nach wenigen Seiten in der Erklärung von II 9 mitten im Satz ab. 5. 'Quaestiones in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 159 - 313). Ein vollständiger Zyklus von Vorlesungen, die im Unterschied zur stärker kursorischen 'Lectura' den Hauptinhalt der wichtigsten Distinktionen in scholastischer Form problematisieren. Neben Thomas und Albertus Magnus werden im Text und in marginalen Zusätzen vor allem Petrus de Palude (Pe. Pa.) und Michael (de Furno) zitiert, seltener Johannes von Sterngassen. St. begann die Vorlesung im Sommer 1434 und schloß sie spätestens Anfang 1436 ab. In einer Schlußklausel unterwirft er seine Darlegungen dem Urteil der Wiener und der Kölner Universität. 6. 'Lectiones super epistolam Pauli ad Romanos' (Ms. Praed. 60, f. 130- 133). St. beginnt die Auslegung mit einer Commendatio des von ihm gewählten Themas (Phil 3,21) und erörtert anschließend verschiedene Dubia, die sich auf die Paulus-Briefe insgesamt und speziell auf den Römerbrief beziehen. Vom Text des Römerbriefe selbst ist nur die Salutatio apostolica (1,1-7), also nur der Anfangsabschnitt des Exordiums (1,1- 17), behandelt. St. setzt sich hier namentlich mit den "Errores hereticorum" (Arius, Photius, Sabellius) auseinanauseinander und führt gegen sie in der Filiationsfrage thomistische Argumente ins Feld. Die Zuhörer werden mit "venerandi mei" angesprochen. Der Vortrag des Textes, begonnen in der Zeit um den 23. Sonntag nach Pfingsten, zog sich über die Wende eines nicht näher bezeichneten Jahres hin (132 va Lect. ult.: [...] "quam epistolam transacto anno dei nutu incepi"). 7. Eine in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 70, f. 1v, erwähnte "Lectura magistri Johannis Streler super prima canonica Johannis" ist nicht erhalten. 8. 'Lectiones super psalmos poenitentiales' (Ms. Praed. 60, f. 198-202). Ein umfänglicher Prolog handelt im I. Principale ausführlich von den einzelnen Worten des Titulus (tractatzis, septem, psalmorum, penitencialium); das 2. Principale geht wesentlich knapper auf die radix (den Urheber) und auf die utilitas der Bußpsalmen ein. Die Texterklärung selbst endet nach wenigen Spalten mit einer Auslegung zu v. 1-2 des ersten Bußpsalms, die um das Thema der Prädestination kreist. 9. Predigteil. Ohne ein zusammenhängendes Predigtwerk zu hinterlassen, ist St. seinen Ordens- und universitären Amtspflichten gehorchend zu verschiedenen Zeiten als Prediger aufgetreten. Wie er in Ms. Praed. 20, 187 ra, selbst bezeugt, hielt er 1434 am Wiener Schottenstift eine lat. Predigt zum Fest Mariae Geburt. Als Universitätsprediger übernahm er später in Wien Predigten zu Mariae Himmelfahrt (1439) und zum Weihnachtsfest (1445; FRANK, S. 212, 213). Eine Notiz in Ms. Praed. 60, 13 va (Straßburg, Anfang der 40er Jahre), hält fest, daß er "post prandium in conventu propter dedicacionem altaris" eine Evangelienstelle auslegte ("Applicavi donum sapientie apostolis [...]"). Neben Abschriften von Predigten Meister Ingolds überliefert der Sammelband Ms. Praed. 60 eine Reihe verfasserloser Sermones, von denen einige möglicherweise St. zuzuschreiben sind. Drei lat. Predigten eines Strelarius (zum 14., 16. und 17. Sonntag nach Pfingsten) finden sich eingestreut in eine De-tempore-Reihe, die der Pleban der Kirche im elsässischen Lautenbach 1448 aufzeichnete (Basel, UB, cod. A. X. 127, 130 r, 141 v, 142 v). Es handelt sich um kurze Predigtdispositionen, deren Verfasser - ähnlich wie häufig Meister Ingold in seinen Predigten - Dreizahl-Schemata zugrunde legt (z. B. 130 r "Dilectionem ostendit triplici signo: [...]"). Der Sermo zu Dominica 17 ist unvollständig. Die einzige bekannte dt. Predigt, gehalten von "meister Hans Strell anno 49 jor," hat Lc 17,17 "Seind nit zechen [Aussätzige] gereinigt? Wo sind die neun?" zum Gegenstand. Der Text wurde im Nürnberger Dominikanerinnenkloster St. Katharina aufgezeichnet (Nürnberg, StB, cod. Cent. V1, 52, 205 r - 218 r). 10. 'Miracula S. Theodulphi' (Ms. Praed. 60, f. 245 -247). In einem persönlich gefärbten Zusatz zur Abschrift einer Vita s. Theodulphi berichtet St. rückblickend von drei Heilungswundern, die der Heilige um 1416 in Trier an dem Dominikanerprior Giselbertus de Traiecto, dem Subprior Johannes Bolant und an einem Famulus des Domdekans bewirkt habe. Mit der Wendung "Et ego frater Johannes sacre theologie professor [...] ea que audivi et vidi non silebo" unterstreicht St. die Glaubwürdigkeit seines Berichts. 11. 'Informationes' (Basel, UB: cod. E.III.13 47 r; Abdruck: Löhr, 1924, S. 162). In sechs kurzen Sätzen äußert St. seine Lehrmeinung über unterschiedliche Wahlverfahren im Konvent, Fragen der Beichte und Absolution sowie über die unbefleckte Empfängnis. In diesem letzten Punkt vertritt St. ("BMV tenet conceptam sine originali") eine ihn im Orden isolierende Meinung. Außer den Niederschriften eigener Werke sind von St.s Hand zahlreiche Abschriften theologischer und moralphilosophischer Texte anderer Autoren erhalten. Nach örtlichen Vorlagen, zuweilen in Verbindung mit weiteren Schreibern kopierte und exzerpierte er während seiner Aufenthalte in Frankfurt, Straßburg und Köln, was ihm nützlich und bewahrenswert erschien. Predigten, darunter die des Meisters Ingold, sowie moralrheologische Kompendien jeder Art (Moralitates, Figurae Bibliorum, Florilegien), auch Fabeln (Aesopus, PS.-Cyrillus) und der 'Physiologus' fanden sein Interesse. Auf das Kölner Studium weist die Abschrift des Physik-Kommentars in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 39. Unter den Ordensschriften sei das 'Opus indulgentiarum' des Domiilikaners Blandus de Pavorino (Frankfurt, Stadtarch., Dominikanerbuch 19) hervorgehoben. Das meiste, was er schrieb, war für den eigenen Gebrauch bestimmt, Knappe Bemerkungen über die Beschaffenheit der Vorlagen ("ex antiquissimo libro rescriptus; in albo sollempni libro in bona scriptura") verraten seinen Büchersinn. St. schreibt eine dichte, bewegungsreiche Gelehrtenkursive, deren Niveau durchweg unterhalb der Buchschrift bleibt. Literatur: ....
Harghe, Johannes
(1981)
Harghe, Johannes 1. Jo. Harghe de Holtzacia (300 vb) stammte aus Kiel (124 vb "Kilensis aliquis de tali ciuitate natiuo meo"; vgl. 337 rb "Holste ut ego holsaticus"). Die Harghes zählten zu den vermögenden und politisch einflußreichen bürgerlichen Familien der Stadt. Sie stellten vom 14.-16. Jh. mehrfach Ratsherren, so um die Mitte des 15. Jh.s den Bürgermeister Siverd Harge und den Kämmerer Tymmo Harge. J.H. kam 1444 - wohl anläßlich des Konzils - nach Basel; am 1. Mai 1444 hat er hier ein Amt ("officium" 300 vb) übernommen. Inhalt und harmonisch regulierte Buchschrift des von ihm geschriebenen lexikalisch-grammatischen Studienbandes lassen vermuten, daß H. noch in jüngeren Jahren stand und als Schreiber oder Sekretär tätig war. Seine letzte Äußerung bezieht sich auf die Auflösung des Konzils 1449 (54 vb). 2. H. bearbeitete um 1445 in Basel ein zweiteiliges (lat.-dt. und dt.-lat.) Vokabular. Überliefert als Haupttext des autographen philologischen Sammelbandes Basel, UB, cod. F IV 9 (aus dem Besitz des Basler Bischofs Johannes von Venningen, 1458-1478; seit 1439 Kanoniker am Basler Münster). Die Hs. vereinigt 14 Einzeltexte, teils Stücke aus dem Lektürekanon des Lateinunterrichts ('Disticha Catonis' ['Cato'], 'Facetus', 'Pamphilus', 'Physiologus'), teils stilistische, wortkundliche und grammatische Hilfsmittel ('De elegantia linguae Latinae', naturkundliche lat.-dt. Glossarien, Composita verborum; 1449 angefügt: 'Ars minor' des Donat und 'Doctrinale'). Schon in der Schlußschrift des lat. 'Vocabularius eloquentiae rhetoricorum et poetarum' (datiert 12./13.6.1445) verweist H. mit der Wendung "in nostro vocabulario" (430 rb) auf sein lat.-dt. Vokabular BI. I-300 (datiert 14.10.1445). 3. Nach dem Muster des namentlich in Norddeutschland verbreiteten 'Brevilogus' ist das Werk in drei grammatische Hauptteile ("principalia") gegliedert; doch schaltet H. die Indeklinabilien buchstabenweise in den Text des Verbarius ein (226 vb "secundum meum principale ... cum tercio meo principale"). Der Textanfang mit Prolog fehlt (Bl. I frei). Laut Schreibervers 300 vb schrieb H. "levitate stili clero ... iuvenili" (HÄNGER, S. 34 Anm. 32). 4. Verloren sind Anfangs- und Schlußglossen des außerordentlich stoffreichen dt.-lat. Teils Bl. 307*-388 (etwa 20.000 Lemmata; erhalten: Abele - Wust). Er steht typologisch, bedingt auch quellenmäßig in der Tradition der ostfälischen dt.-lat. Vokabulare der Zeit um 1400, die schon auf den 'Quadriidiomaticus' des Dietrich Engelhus gewirkt hatte. - Die Sprachform der Interpretamente und Lemmata, im Grundcharakter mnd., ist in doppelter Hinsicht uneinheitlich: neben die nordsächs. Formen des Holsteiners H. treten ostfäl. Formen seiner nd.-lat. Vorlage ("henne/hinne"; "offer/opper"); gleichzeitig bewirken ergänzende hd. Vorlagen oder der Aufenthalt tief im Süden des hd. Sprachgebietes einen Einschuiß hd. Wortgutes ("pfeffer/peper"). Literatur. G. POWITZ, NdJb 86 (1963) 99 Anrn. 50; K. GRUBMÜLLER, Vocabularius Ex quo, 1967, S. 220 Anm. 1; H. HÄNGER, Mhd. Glossare u. Vokabulare in schweiz. Bibl. bis 1500, 1972, S. 34f.; F.G. BECKER, Pamphilus, 1972, S. 19-21.
Johannes de Mera
(1983)
Johannes de Mera Mal. Beiname: Johannes Grammatica (Mainz, St., cod. I 53d, v. J. 1372, 2vb). 1. Geboren wohl in dem Dorf Meer (zw. Antwerpen und Breda; vgl. A. WELKENHUYSEN, Archives et Bibliotheques de Belgique 50 [1979] 544), lebte J. 1350 in Antwerpen, 1354 in Mecheln. Um die Mitte des 14. Jh.s verfaßte er zwei lat. Wörterbücher, den 'Puericius' und den 'Brachylogus'. J. schrieb für die Schule (utilitatem parvulorum et scolarium prospiciens). Der cod. Vat. lat. 10062 überliefert unter seinem Namen auch eine kleine Sammlung von Briefmustern (Dictamina) und legt ihm den Magistertitel bei. 2. Über die Entstehung der Wörterbücher äußert sich J. in zwei metrischen Epilogen. Danach beendete er den 'Puericius' am 12.März 1350 in Antwerpen (älteste Hs., Erfurt, Wiss. Bibl., cod. Amplon. Q27, datiert jedoch 7.5.1349). In den folgenden Jahren revidierte er den Text "stricta lectura"; die zweite durchgesehene Auflage ("quasi rectus") wurde am 1. Sept. 1354 in Mecheln abgeschlossen und erhielt den Titel 'Brachylogus'. Überlieferung. POWITZ, S. 206-208 U. 216. Zu ergänzen: Salzburg, UB, cod. M II 100, 15. Jh., scripta ... a Petro cuiusdam Stanislai; f. 1-58 Register, f. 60-437 'Brachylogus' qui et Sertum intitulatur. 3. 'Puericius' und 'Brachylogus' sind derivatorische Wörterbücher in der Nachfolge der 'Magnae Derivationes' des Huguccio Pisano. Als ergänzende Quellen benutzt J. vor allem das Bibelwörterbuch des Guilelmus Brito und die grammatisch-lexikalischen Lehrgedichte des Alexander de Villa Dei ('Doctrinale'), Eberhardus Bethuniensis ('Graecismus') und Johannes de Garlandia. Sein Hauptziel ist die didaktische Umsetzung: der Stoffreichtum der großen Wörterbücher, deren "tediosa prolixitas" den Lernenden verwirrt, soll auf das Maß eines für Schul- und Studienzwecke brauchbaren Handwörterbuchs ("opusculum breve compendiosumque") zurückgeführt werden. Gleichwohl übertreffen beide Werke die Lexika des Huguccio und des Guilelmus Brito an Umfang. Um das Nachschlagen zu erleichtern, gab J. selbst alphabetische Wortindices bei, wie sie auch die Huguccio-Überlieferung kennt. 4. Verwendung der Wörterbücher für Schule und Studium ist nur selten unmittelbar bezeugt. Hauptträger der Überlieferung sind Welt- und Ordensgeistlichkeit (hier vor allem Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser). Die stärkste Wirkung wird in den Jahrzehnten um 1400 erreicht. Von Brabant aus wandern die Wörterbücher nach Osten (Maas, Mosel, Niederrhein), gelangen von hier aus nach Westfalen, Thüringen, Preußen und Böhmen, gleichzeitig rheinaufwärts (Frankfurt, Basel). Insgesamt bleibt die Bezeugung mit 15 bisher nachgewiesenen erhaltenen Hss. vergleichsweise schwach (Huguccio 210, 'Vocabularius Ex guo' etwa 250 Hss.). In Norddeutschland ist die Wirkung durch die um 1400 konzipierten alphabetischen lat.-dt. Wörterbücher gleichen Formats ('Brevilogus'; 'Vocabularius Ex quo'; Vokabulare des Dietrich Engellius) eingeschränkt worden. Ein später Nachklang ist es, wenn gegen Ende des 15. Jh.s - namentlich von niederländischen Schulphilologen - 'Puericius' und 'Brachylogus' gemeinsam mit anderen Wörterbüchern zu Autoritäten erhoben werden und wenig später als Ziele humanistischer Polemik, insbesondere des Erasmus-Kreises, ein letztes Mal Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Literatur. J.P. GUMBERT, Die Utrechter Kartäuser u. ihre Bücher im frühen 15, Jh., 1974, S. 127; G. POWITZ, J. de M., ein Brabanter Lexikograph d. 14. Jh.s, Mlat. Jb. 13 (1978) 204-216.
Konrad von Zabern C. 'Gedicht vom Seelenheil' (52 vv., dt.). Überlieferung. Frankfurt a.M., StB u. UB, Ms. Barth. 99, 333 r-v, um 1450; vgl. GÜMPEL, 1956, S. 153f. Die Hs. gehört zu einer Gruppe theologischer Sammelbände aus dem Umkreis der Univ. Heidelberg (G. POWITZ/ H. BUCK, Die Hss. d. Bartholomaeusstifts u. d. Karmeliterklosters in Frankfurt a.M., 1974, S. XIIIf.; XXII; 213; zu Ms. Barth. 99: S. 220-227). Ausgaben. F. PFAFF, Germ. 25 (1880) 105f.; E. MARTIN, Straßburger Stud. 3 (1888) 238-240. Dem Gedicht K.s voraus gehen von gleicher Hand die 1446 verfaßten Artikel des Heinrich Toke und Heinrich Zolter gegen das Hostienwunder von Wilsnack. Im Einklang mit der wallfahrts- und wunderkritischen Tendenz dieser Artikel wendet sich K. gegen fehlgeleitete Mirakelgläubigkeit, wie sie "frauwen unde man" (v. 5) der Pilgerscharen beherrscht, die an der Gnadenstätte Genesung von körperlichen Leiden erhoffen und dabei die Sorge um das Seelenheil aus den Augen verlieren. Genannt werden die hessischen und rheinpfälzischen Wallfahrtsorte Rodenberg, Armsheim (Heiligblutwallfahrt) und Hirzenhain (Marienwallfahrt). Eine lat. 'Roboratio teutonici dictaminis', die von der Dekretale 'Quum infirmitas' (X 5.38.13) ausgeht, und mehrere kritische Notabilien zum Mirakelwesen sichern die Tendenz des flugschriftartigen Gedichts gelehrtdogmatisch ab. Selbstnennung des Verfassers und abschließende Kopistenermahnung verraten eine den kunstlosen Versen kaum angemessene literarische Bewußtheit.
Kappel, Hermann, von Mühlhausen 1. H.K. (Cappil), Verfasser des 1at.-dt. "Hubrilugus"-Vokabulars, ist 1424 und 1425 im thüringischen Mühlhausen als Geistlicher nachweisbar (Repertorium Germanicum IV 1, S. 1367, 252; IV 2, S. 1943). Als Notar, gleichzeitig Gerichtsschreiber am Mainzer geistlichen Gericht urkundet er um die Jahreswende 1425/26 in Frankfurt a. M. und Oberems/Ts. (L. GERBER, Die Notariatsurk. in Frankfurt a.M.im 14.u. 15.Jh.,1916,S.3 Nr. 69; S. 117). 2. Überlieferung. Mainz, StB, cod. I 601 (Untermaingebiet 2. Viertel 15. Jh.s; aus der Mainzer Kartause); Tübingen, UB, cod. Mc 341, geschr. 1463 von Johannes de Bylstein tunc temporis scolaris in Gruningen (Markgröningen bei Ludwigsburg). Eine weitere Hs. benutzte um die Mitte des 15. Jh.s der Basler Dominikaner Stephan Irmy (Exzerpte in der Basler Hs. B V11 31; vgl. G. MEYER/M. BURCKHARDT, Die mal. Hss. d. UB Basel, Abt. B. 1, 1960, S. 805, 814). 3. Verfassername und Werktitel gehen aus den - im übrigen völlig abweichenden - Prologen der Mainzer und Tübinger Hs. hervor. Das Vokabular heißt "Hubrilugus", weil seine lat. Textteile vorwiegend aus den Wörterbüchern des Hugucio und des Guilelmus Brito sowie aus dem "Vocabularius Lucianus" kompiliert wurden. Die Titelkontamination aus den Anfangssilben der Quellennamen ist angeregt durch den Sigelgebrauch des philologischen Fachschrifttums; ähnlich arbeitet die mlat. Memorialversifizierung ('Cisioianus'). Die literarische Künstelei der Titelbildung wird im Prolog-Akronym der Tübinger Hs. noch überboten. Nach Inhalt und Umfang hat der 'Hubrilugus' den Charakter eines Handwörterbuchs üblichen Zuschnitts. Es wurde, wie die Oberlieferung bezeugt, im Unterricht der Lateinschulen und für Klosterstudien benutzt. Vom md. Westen aus drang das Werk nach Südwestdeutschland vor; seine Wirkung insgesamt blieb gering. Literatur. L. DIEFENBACH, Glossarium Latino-Germanicum mediae et infimae aetatis, 1857, S. XV Hs. Nr. 17; A. DIEHL, in: Gesch. d. humanist. Schulwesens in Württemberg 1,1912, C. 173 Anm. 90; H. SCHREIBDER, Die Bibl. d. Mainzer Kartause, 1927, S. 111; LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 44, 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238.
Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.
Welche Schätze in Bibliotheken verborgen sind, entdeckt man oft nur bei besonderen Anlässen. Einen derartigen Anlaß stellt vielleicht der aktuell erstellte Katalog der Deutschen Kolonialbibliothek dar. Die Kolonialbibliothek gelangte nach dem Zweiten Weltkrieg auf abenteuerliche Weise zur Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt a.M., wo sie heute beheimatet ist. Sie besteht aus den Bibliotheken mehrerer Kolonialverbände, die 1936 zum Reichskolonialbund zusammengefaßt wurden. Den größten Bestand brachte die Bibliothek der 1882 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft ein. Während die 18.000 Monographien der Kolonialbibliothek als geschlossener Bestand erhalten blieben, sind die ebenfalls enthalten Zeitschriften in den allgemeinen Bestand der Universitätsbibliothek überführt worden.
Bei den ca. 3000 digitalisierten und bearbeiten Seiten des Deutschen Kolonial-Lexikons waren Fehler nicht zuvermeiden. Die auftretenden Fehler hatten nicht nur menschlichen, sondern auch technischen Ursprung. In allen Arbeitsschritten bei der Umsetzung von der anlogen in die digitale Form traten kontinuierlich Probleme auf, die zu Fehlern führten. Daher war Fehleranalyse ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle.
Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen des Bildbestandes der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG) an der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main galt es eine geeignete Datenverwaltung bzw. eine geeignete Datenpräsentation zu entwickeln. Während der Sicherungsverfi lmung des Bildbestandes der DKG entstand die Idee einer Onlinedatenbank zur Bildrecherche. Obwohl das Internet zu dieser Zeit schon seinen 27sten Geburtstag gefeiert hatte, war die Allgemeinheit mit dieser Technologie noch nicht sehr vertraut. Die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) begannen diese Idee in die „Virtuelle Realität“ des World Wide Web umzusetzen. Das „Digitalisierte koloniale Bildarchiv“ ging erstmals im Herbst 1999 ans Netz.
Vom analogen Foto zum digitalen Image : die Sicherung historischer Fotos durch HERRMANN & KRAEMER
(2004)
Die fototechnische Realisierung des Projektes und die Schaffung einer digitalen Benutzerausgabe bei Wahrung aller Bildinformationen gestaltete sich durchaus anspruchsvoll: handelt es sich doch um einen hinsichtlich Vorlagenart, Erhaltungszustand und Verwahrungsform in jeder Weise sehr differenzierten Bestand. Die Dokumente, Fotografi en und Negative befinden sich nicht nur im Besitz der StUB. In das Projekt einbezogen wurden auch Bestände aus der Sam-Cohen-Library in Swakopmund und viele engagierten Privatpersonen stellten Alben, Filme und vereinzelt sogar Wandkarten und gerahmte Bilder zur Verfügung. Speziell die „externen“ Bestände hatte man aus verständlichen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Zugleich existierte bislang noch kein langzeitarchivbeständiges Sicherungsmedium, weshalb dem Sicherungsgedanken – auch angesichts eines Brandes, den es bei Sam Cohen gegeben hat – verständlicherweise größte Bedeutung beigemessen wurde.
Der Fotobestand des "Digitalisierten kolonialen Bildprojekts" ist keine homogene Sammlung, sondern ein Konglomerat unterschiedlicher Sammlungen und Zusammenstellungen. Diese vielen Einzelteile sind, je nach Intention des Photographen oder Sammlers, unterschiedlich erschlossen und dokumentiert. Ein besonders gutes Beispiel ist der Bericht von Gustav Adolf Riemer, der an der Marine-Expedition nach Ostasien und den Südsee-Inseln 1874 – 1877 teilnahm und diese Reise mit seiner Kamera dokumentierte. Für die Reiseteilnehmer stellte er ein kommentiertes Fotoalbum zusammen. Ein Exemplar dieses Tagebuchs wurde von Eugen Ley, Sohn des Oberbootsmanns Carl Alexander Ley (1847 – 1928), 1947 an das Museum für Völkerkunde der Universität Kiel übergeben, das den Bildbestand dieses Albums der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main für die Veröffentlichung im Internet zur Verfügung stellte. Neben dem kommentierten Album liegt eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeit und des Lebens von Gustav Adolf Riemer vor. Der leicht gekürzte Text von Uwe Lüthje (2002) zeigt den technischsozialen Hintergrund der Entstehung des genannten Tagebuchs-Auszuges auf.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Vereinigungen, die sich um die Betreuung deutscher Auswanderer sowie die Verbreitung kolonialer Ideen bemühten. 1887 verschmolzen die beiden wichtigsten konkurrierenden Vereinigungen, der Deutsche Kolonialverein und die Gesellschaft für deutsche Kolonisation zur „Deutschen Kolonialgesellschaft“ (DKG). Die Mitgliederzahl stieg von 14.800 am Anfang auf 42.600 im Jahre 1914. In den 30er Jahren schließlich wurden alle Institutionen der deutschen Kolonialbewegung unter dem Namen „Reichskolonialbund“ zusammengefaßt. 1943 wurde der RKB wegen „kriegsunwichtiger“ Tätigkeit aufgelöst.
Propagandakarten, auch als politische, geopolitische, Agitations- oder Suggestivkarten bezeichnet, sind kartenrelevante Darstellungen, die durch gezielte Konstruktion und spezielle Inhalte eine emotionale Wirkung beim Kartennutzer hervorrufen wollen. Zum Teil können auch sogenannte Pressekarten in diese Kartenkategorie fallen. Wie bei allen Bezeichnungen ist aber zu beachten, daß zeitliche und räumliche Einschränkungen gemacht werden müssen: nicht jede Pressekarte ist eine Propagandakarte.
Das im 13. Jahrhundert gegründete Kloster der Franziskaner oder Barfüßer besaß seit früher Zeit eine Büchersammlung. Um im Sinne des Ordens als Seelsorger und Pfleger der Armen wirken und im Kloster entsprechend der Regel leben zu können, benötigten die Konventualen einen Grundbestand von Schriften, namentlich für Predigt und Beichte, Gottesdienst und Andacht, später auch für theologische Studien. Über Umfang und Zusammensetzung der Bibliothek in älterer Zeit fehlen Nachrichten. Zu den Handschriften, die der Konvent im Laufe des 13.-15. Jahrhunderts erworben hatte, traten nach dem Aufkommen des Buchdrucks Drucke in größerer Zahl hinzu. Als das Kloster 1529 im Zuge der Reformation aufgehoben wurde, gingen die zu dieser Zeit vorhandenen Bücher in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Wie in anderen protestantischen Städten bildete der Rat mit dem Buchbesitz des Klosters, soweit er für diesen Zweck brauchbar erschien, einen Grundstock zur Errichtung einer öffentlichen Bibliothek. Für diese von den lutherischen Praedikanten verwaltete Sammlung, die aus Mitteln des städtischen 'Almosenkastens' unterhalten wurde und vor allem dem Kirchen- und Schulwesen dienen sollte, ist im 16. Jahrhundert der Name 'Bibliotheca Publica in monasterio Minorum Francofurti' bezeugt. 1668 vereinigte der Rat die bis dahin stark angewachsene städtische 'Barfüßerbibliothek' mit der Ratsbücherei zur Stadtbibliothek.
Was vermag Paläographie?
(1997)
Die Seele und das Geld : kulturtheoretische Implikationen in Georg Simmels „Philosophie des Geldes“
(1986)
Ökonomie, politische
(1984)
Notstand
(1984)
Erkenntnistheorie
(1972)
Paradigma
(2002)
PARADIGMA: Der Begriff P. ist von Thomas S. Kuhn in die neuere Wissenschaftsgeschichtsschreibung eingeführt worden. Ihm zufolge sind P.en allgemeine kognitive Orientierungsmuster, die für eine gewisse Zeit von den Mitgliedern einer wissenschaftlichen Gemeinschaft als die jeweils gültigen Lösungsmodelle für die Problemstellungen einer Disziplin anerkannt werden. Diesen Zustand bezeichnet Kuhn als Normalwissenschaft. Wird das bisher vorherrschende P. durch ein neu auftretendes in Frage gestellt, so befindet sich diese Wissenschaft in einer Krise, die erst mit der Durchsetzung des neuen P.s überwunden werden kann. Kuhn bezeichnet einen solchen P.wechsel als wissenschaftliche Revolution. Dieser folge keinem vorgegebenen Ziel, sondern kennzeichne die Art und Weise, in der sich der wissenschaftliche Fortschritt als naturwüchsiger Prozeß der Selektion der jeweils erfolgreichsten Problemlösungsstrategie vollzieht. Literatur Kuhn, Thomas S.: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen, Frankfurt am Main 1967. - Masterman, Margaret: Die Natur eines P.s, in: Lakatos, Imre / Musgrave, Alan (Hrsg.): Kritik und Erkenntnisfortschritt, Braunschweig: Vieweg 1974.
Kurz vor seinem Tod soll Max Weber einmal gesagt haben, daß er zu einer Generation gehöre, deren Denken maßgeblich durch das Werk von Karl Marx und Friedrich Nietzsche geprägt worden sei.[1] Das in der Sekundärliteratur immer wieder kontrovers diskutierte Problem, wie stark Weber selbst von Nietzsche beeinflußt war bzw. wie weit er sich sachlich von ihm abgegrenzt hat, läßt sich besonders gut anhand einer in seinen religionssoziologischen Schriften verwendeten Begrifflichkeit aufzeigen, die explizit auf das Werk von Nietzsche Bezug nimmt und deren Stellenwert innerhalb der von Max Weber entwickelten Religionssystematik im folgenden verdeutlicht werden soll. Weber gebraucht nämlich die bei ihm in einem engen Zusammenhang stehenden Begriffe "Ressentiment", "negative Privilegierung" und "Parias" sowie die aus ihnen zusammengesetzen Wortverbindungen "Ressentiment-Moralismus", "Paria-Volk" und "Paria-Ethik" im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit der von Marx und Nietzsche gestellten Frage bezüglich einer möglichen klassen- und schichtspezifischen Bedingtheit von unterschiedlichen Erscheinungsformen der religiösen Ethik. Obgleich er auch die späten, zum Teil erst posthum erschienenen Schriften Nietzsches gekannt hatte, war Weber insbesondere an einer Klärung der soziologischen Relevanz von Nietzsches "Genealogie der Moral" aus dem Jahre 1887 interessiert. Dabei ist ihm offensichtlich entgangen, daß Nietzsche in seinen späten Schriften einen Vergleich zwischen der hinduistischen Kastenordnung und der jüdischen Priesterherrschaft durchgeführt hat, der Webers Beschreibung der kastenmäßigen Abschließung des Judentums von seiner Umwelt in eigenartiger Weise bereits vorweggenommen hat. Es kann in diesem Zusammenhang gezeigt werden, daß Nietzsche und Weber bei ihrer Analyse der religionsgeschichtlichen Sonderstellung des Judentums letztlich eine gemeinsame Problemstellung verfolgten, die sie in der Auseinandersetzung mit den biologischen und anthropologischen Rassentheorien des 19. Jahrhunderts entwickelt haben: nämlich die Frage, inwieweit eine ethnische Gemeinschaft durch rein kultischrituelle Vorschriften dergestalt von ihrer Umwelt abgegrenzt werden kann, daß diese ihre Identität auch ohne eigenen politischen Verband auf Dauer zu bewahren vermag. Um dies zu verdeutlichen, soll im folgenden Webers Gebrauch der Begriffe "Ressentiment", "negative Privilegierung" und "Parias" dargestellt und die dabei bestehenden Parallelen zu Nietzsches Werk verdeutlicht sowie die mit dieser Terminologie verbundene Problematik diskutiert werden.
Diese ursprünglich als Akademieabhandlung erschienene und in den späteren Auflagen um diverse Textfragmente ergänzte Studie stellt Diltheys definitiven, jedoch nicht mehr zu einem Abschluß gekommenen Versuch einer logischen Grundlegung der geisteswissenschaftlichen Erkenntnis dar, wie er ihn erstmals in seiner 1883 erschienenen Einleitung in die Geisteswissenschaften unternommen hatte, als deren Fortsetzung Der Aufbau der geschichtlichen Welt in den Geisteswissenschaften verstanden werden muß...
Der sogenannte "Poststrukturalismus" hat sich inzwischen auch hierzulande erfolgreich in den Geistes- und Kulturwissenschaften durchgesetzt. Seine seit Ende der sechziger Jahre zu beobachtende Karriere im französischen Geistesleben und seine enorme Resonanz in der angelsächsischen Welt hat offensichtlich dazu geführt, daß mit einiger Zeitverzögerung bestimmte Strömungen innerhalb der Geistes- und Kulturwissenschaften, die ursprünglich dem Verdacht ausgesetzt waren, einem neuen politischen "Irrationalimus" Vorschub zu leisten, heute auch bei uns in verschiedenen Disziplinen zum akademischen Kanon gehören...
Wert/Preis
(2005)
1998 und 2000 fanden zwei virtuelle Konferenzen im Bereich der Politik und politischen Bildung statt. Die Zielgruppe, die dabei den Weg ins Netz fand, kam aus dem Bereich Erwachsenenbildung und politische Bildung und hatte meist keine oder wenig Erfahrungen mit der Nutzung der kommunikativen Dienste des Internet. Ein explizites Ziel der beiden Veranstaltungen mußte daher die einfache Bedienbarkeit sein. Eine besondere Herausforderung lag zudem darin, die Personen, die sich deutschlandweit zu den beiden virtuellen Veranstaltungen angemeldet hatten, innerhalb der Tagungsdauer zu einer aktiven Diskussion zu motivieren. Aus den Erfahrungen mit den beiden Veranstaltungen können Hinweise auf die Gestaltung virtueller Konferenzen abgeleitet werden. Neben der Definition einer virtuellen Konferenz und ihrer Einordnung zwischen anderen Kooperations- und Kommunikationsformen im Netz, werden in diesem Beitrag die beiden Konferenzen vorgestellt und ein Fazit sowie einige Gestaltungstipps davon abgeleitet.
Anderthalb Jahre nach den Terroranschlägen von New York und Washington muss sich eine Analyse der US-Außenpolitik nach dem 11. September dagegen wappnen, im Zustand einer wenig aussagekräftigen und schon bald überholten Momentaufnahme zu verharren. Dieses Schicksal würde ihr dann drohen, wenn sie ihren Blick auf jene Begebenheiten verengte, die sich in diesem schmalen Zeitfenster zugetragen haben. Vor diesem Hintergrund wird sich der folgende Beitrag nicht darauf beschränken, eine Bestandsaufnahme der amerikanischen Balkanpolitik nach dem 11. September vorzunehmen. Vielmehr soll diese mit einer breit angelegten Rückschau kontrastiert werden, um daraus in der Summe eine informierte Prognose über die zukünftige Südosteuropapolitik der USA ableiten zu können. Die zentrale erkenntnisleitende Frage wird dabei lauten: Stellen die Terroranschläge von New York und Washington mit Blick auf die (zukünftige) amerikanische Balkanpolitik eine Zäsur dar? Da die US-Truppenpräsenz in der Region gemäß der Formel "commitments create interests" als ein zuverlässiges Thermometer für das Balkanengagement der Vereinigten Staaten anzusehen ist, wird ihr im Folgenden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die erkenntnisleitende Frage ließe sich somit auch konkreter formulieren: Ist nach dem 11. September ein (unilateraler) militärischer Rückzug der USA aus der Region zu erwarten? Dieser Frage wird in vier Schritten nachgegangen.
Das Endinger Judenspiel
(2001)
Wer 1784, nur fünf Jahre vor der großen Revolution und mitten in der großen Bewegung der Aufklärung, zu Christian Gottlieb Jöckers Allgemeinem Gelehrten-Lexicon mit Fortsetzungen und Ergänzungen von Johann Christoph Adelung griff, konnte unter dem Buchstaben C folgenden Eintrag finden: "Cäsar, (Johnnes Baptista,) Syndicus zu Frankfurt um Main, legte aber sein Amt nieder, wegen des damahligen Judentumults. Er hat unter dem Namen Vespasiani Rechtani den Judenspiegel drucken lassen, und die Judenbadstube angehängt, worin er erwiesen daß die Juden höchst schädliche blutsaugende Thiere und Verräther des Vaterlandes und gar nicht zu gedulden seyn ...". Der doppeldeutige Anschluß hat schon seinen Sinn, denn nicht nur in seinem Judenspiegel "beweist" Cäsar die Minderwertigkeit und Schädlichkeit der Juden, sondern vor allem mit seinem Wiederabdruck von "Der Juden badstub. Ein anzeygung jrer manigfeltigen schedlichen hendeI zuo Warnung allen Christen/jren trieglichen listigkeyten zuo entweychen vnd zuo uermeyden", die 1535 zum ersten Mal im Druck erschienen war. Es bedurfte auch fast 250 Jahre später keines erklärenden Hinweises, was mit diesem Wort "Judenbadstube" gemeint sei - offenbar konnte Adelung noch immer darauf vertrauen, daß des bis heute unbekannten Philips von Allendorf dingallegorische Ausdeutung der Abläufe in einer spätmittelalterlichen Badestube jedem Gebildeten, der in seinem Lexicon Rat suchte, bekannt war. Diese Tatsache allerdings bedarf der Erklärung....
Zivilrecht
(1974)
Wirtschaftsrecht
(1974)
Bürgerliches Recht
(1974)