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2004 erschütterten Terroranschläge in London und Madrid die Welt. Die Reaktion der EU/EG im seinerzeit schnellsten Gesetzgebungsverfahren seit Bestehen: Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. 2009 sah der EuGH die Richtlinie trotzdem als Binnenmarktregelung an, mit der Harmonisierung auf dem Informationsmarkt herbeigeführt werden sollte. Äußerungen zum Inhalt – quasi als obiter dictum möglich gewesen – versagte er sich. 2010 beurteilte dann das BVerfG die bundesdeutsche Umsetzung, aber – ganz dem Verhältnis von EuGH und BVerfG entsprechend – nur den die europäischen Mindestvorgaben überschießenden Teil. Dieses Gesetz hatte national schon für reichlich Sprengstoff im Rechtsstaat gesorgt und u.a. den Rücktritt der beharrlich widersetzlichen Justizministerin bewirkt. ...
Im Wirtschaftsregulierungsrecht treten immer häufiger Mehrpersonenverhältnisse auf: Die Regulierungsentscheidung der Regulierungsbehörde betrifft nicht nur den Adressaten, sondern hat mittelbar auch Wirkungen auf die Ausgestaltung der Wettbewerbsfreiheit der Konkurrenten. Materielles und Verfahrensrecht erlauben aber bisher kaum eine Beteiligung der Interessen des Dritten. Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft sind aufgefordert, hierfür Problemkonstellationen zu identifizieren und Lösungsvor-schläge zu unterbreiten.
Der Beitrag analysiert zunächst Dreiecksverhältnisse mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht und schlägt als einen möglichen Weg zur Bewältigung daraus resultierender Probleme in Instrumenten der Kooperation vor, wie sie etwa im Gesundheitsrecht mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) existieren, auch wenn dieses Rechtsgebiet (zu Unrecht) als wenig als wegweisend wahrgenommen wird.