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The article describes the role of German as a working language and official language of the European Union. It also focuses on issues associated with the notion of an 'overarching' language of general use: especially in the field of law, each language reflects the specific legal and administrative traditions of the society in which it developed, meaning that different languages frequently lack precise one-to-one equivalents for particular legal concepts. Finally, the author assesses the 'economic value' of several European languages as proposed by Ulrich Ammons, demonstrating that German plays a leading role in this regard.
Im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Dezember 2017 fand an der Universität Breslau (Wrocław) in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum die Winterschool "Europa: Poetik und Politik" statt. Die gut zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende beider Universitäten – diskutierten die neuere Geschichte von Europa-Diskursen von der Romantik bis in die Gegenwart. Ausgangspunkt der Tagung war die gegenwärtige Krise der Europäischen Union, die – so zeigte sich im Verlauf der Tagung – als Fortführung der leitmotivischen 'Schwellensituationen' zu verstehen ist, die als das Gemeinsame der diskutierten Texte und somit in gewisser Weise als konstitutiv für den Europa-Diskurs erkannt wurden.
Der Prozess der europäischen Integration wirkt zunehmend auf die Gestaltung der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten ein. Die von der Kommission und dem EuGH vorangetriebene Anwendung des europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsrechts auf die Gesundheitspolitik hat zur Folge, dass marktlichen Steuerungsprinzipien ein Primat gegenüber staatlicher und korporatistischer Regulierung eingeräumt wird. Die gesundheitspolitische Gestaltungskompetenz liegt bei den Mitgliedstaaten, diese haben jedoch die „vier Freiheiten“ bzw. das europäische Wettbewerbsrecht zu beachten. Das Prinzip der Solidarität spielt in den europäischen Verträgen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Solidarität erscheint im europäischen Diskurs als ein Wert, der für die Europäische Union einen wichtigen Bezugspunkt darstellt, ohne dass er eine rechtlich verbindliche Form erhalten hat. Im Resultat entscheidet daher die Auslegung des Solidaritätsprinzips durch den Gerichtshof darüber, ob solidarische Elemente in der nationalen Gesundheitspolitik mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Dieser Mechanismus beruht nicht auf demokratisch organisierten Meinungs- und Willensbildungsprozessen, sondern ist Gegenstand schwer prognostizierbarer richterlicher Interpretationskunst.
Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.
Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) war seit Beginn der Transformation in Osteuropa eines der wichtigsten politischen Ziele der neu gewählten Regierungen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand dabei weniger die Frage nach möglichen nationalen Opfern einer schnellen EU-Integration, sondern der Wunsch, die nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte Teilung Europas endgültig zu überwinden. Nach über zehn Jahren Transformation und Privatisierung ist jedoch vielerorts Ernüchterung eingekehrt. Die politische Debatte um die EU-Integration der osteuropäischen Beitrittskandidaten wird zunehmend von den Kandidaten selbst kritisch geführt, und die Frage nach den nationalen Lasten eines EU-Beitritts gewinnt an Bedeutung. Je näher der Beitritt der osteuropäischen Staaten zur EU rückt, desto nachdrücklicher wird dort gefragt, ob die Mitgliedschaft in der Union ein Gewinn sein wird. Die Beitrittskandidaten befürchten u.a., dass die eigene Wirtschaft und ganze Berufsgruppen, wie z.B. die Bauern, dem EU-Wettbewerbsdruck nicht standhalten werden können. Auf der anderen Seite bremsen eigennützige Ansprüche der Altmitglieder die Osterweiterung der EU. Noch ist bei anstehenden Abstimmungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) über den Beitritt überall eine Mehrheit dafür zu erwarten, doch die Euroskepsis wächst und die Europa-Kritiker gewinnen an politischem Einfluss. Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag zur Versachlichung der EU-Erweiterungsdiskussion leisten und die Zusammenhänge zwischen dem Transformationsprozess der MOEL und deren EU-Integration verdeutlichen. Eine sachliche Diskussion kann nur dann geführt werden, wenn dabei die Besonderheiten, die Gemeinsamkeiten und die Interdependenzen von Transformations- und Integrationsprozess berücksichtigt werden. Wir gehen dazu wie folgt vor. Zunächst beschreiben wir en Transformationsprozess aus ökonomischer Sicht (2.). Neben den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Transformation, soll die historische Pfadabhängigkeit verschiedener Transformationsergebnisse gezeigt und deren Bedeutung für die EU-Integrationsfähigkeit der MOEL diskutiert werden. Im Anschluss daran erläutern wir die Voraussetzungen einer EU-Osterweiterung aus Sicht der Beitrittskandidaten (Beitrittskriterien von Kopenhagen) und aus Sicht der Europäischen Union. Wir zeigen die aus einem Integrationsprozess resultierenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen für Neu- und Altmitglieder auf und stellen den aktuellen Stand der EU-Beitrittsverhandlungen vor (3.). Die Arbeit endet mit der Darstellung alternativer Entwicklungen und einem Fazit (4.).
Im Februar hatte Martin einen Rantpost über Koordination in der europäischen Netzpolitik geschrieben und die Tatsache beklagt, dass jeder auf nationaler und europäischer Ebene scheinbar ein anderes Konzept verfolgt. Mit dem Urteil des EuGH von Dienstag, dass erst mal ein Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeutet, hat ein signifikantes Element der europäischen Netzpolitik eine neue Richtung bekommen. Doch kann dies genutzt werden um zwischen nationaler und europäischer Ebene erste Elemente einer zusammenhängenden europäischen Netzpolitik zu schaffen?...
Flüchtlingsrechte sichern! Sicherheit und Menschenrechte im Umgang mit Flüchtlingssituationen
(2015)
Dies ist der sechste Artikel unseres Blogfokus zu Flucht und Migration. In der Flüchtlingspolitik fällt häufig das Schlagwort „Sicherheit“. Dabei geht es meist um die (vermeintliche) Bedrohung der Aufnahmestaaten, seltener um die Sicherheit von Flüchtlingen. Um letztere angemessen zu adressieren, führt eine menschenrechtliche Perspektive weiter. Sie nimmt sowohl einige zentrale Fluchtursachen als auch Bedrohungen für Schutzsuchende während der Flucht in den Blick. Schließlich lassen sich so auch Gefahren ansprechen, die durch Verstöße gegen Flüchtlingsrechte in den Aufnahmestaaten drohen, etwa in Europa.
Im ersten Kapitel wird dabei die "klassische" Theorie des Fiskalföderalismus diskutiert, die von Problemen des politischen Prozesses weitgehend abstrahiert. Das zweite Kapitel bietet dann einen Überblick der Argumente, die Unzulänglichkeiten des politischen Prozesses als Begründung für Dezentralisierung bzw. Zentralisierung heranziehen. Obwohl die allgemeine Theorie des Fiskalföderalismus einige wichtige Anhaltspunkte für die Zentralisierungsentscheidung beinhaltet, ist es unabdingbar, in Abhängigkeit vom konkreten Politikfeld jeweils eine spezielle Bestandsaufnahme bezüglich der einhergehenden Kosten und Nutzen einer verstärkten Zentralisierung anzustellen. Die vorliegende Studie nimmt sich dabei aus der Fülle der möglichen Politikfelder einige wichtige Teilgebiete heraus. Kapitel 3 diskutiert die möglichen Vorteile einer verstärkten außen- und verteidigungspolitischen Zentralisierung in Europa. Vor dem Hintergrund, dass jedes Land in Europa einen Anreiz hat, sich bei der Durchsetzung gemeinsamer Interessen auf die Partnerländer innerhalb der NATO zu verlassen, lässt eine verstärkte Koordinierung der Europäer auf eine Verringerung des Freifahrerproblems hoffen. Allerdings steht zu befürchten, dass die resultierenden Mehranstrengungen der Europäer zu verminderten Anstrengungen der USA führen. Die Lasten der Verteidigungspolitik könnten sich daher verstärkt von den USA auf Europa verschieben. Je größer Europa durch zusätzliche Beitritte wird, desto eher lohnt es sich allerdings wie Kapitel 3 erläutert eine solche Verschiebung der Lasten in Kauf zu nehmen. Kapitel 4 erörtert die europäischen Finanzausgleichsbeziehungen. In einem ersten Schritt werden die existierenden Finanzbeziehungen innerhalb der EU skizziert. In einem zweiten Schritt werden die Grundlagen und Probleme einer erweiterten regionalen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert. Kapitel 5 argumentiert, dass es in dieser institutionellen Situation nicht verwunderlich ist, wenn die einzelnen Mitgliedsländer eine verstärkte Präferenz für rigide Arbeitsmärkte entwickeln. Weil es rigide Arbeitsmärkte für gebietsfremde Outsider schwerer machen dürften, Zugang zum regionalen Arbeitsmarkt zu erhalten, helfen Arbeitsmarktrigiditäten die Mobilität zu verringern. Umverteilungssysteme zu Gunsten von Geringverdienern, die ansonsten durch die Arbeitskräftemobilität erodieren würden, lassen sich so eher bewahren. Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Koordinierung bei der Besteuerung von mobilem Kapital.
Einer einheitlichen europäischen Börsenaufsicht ist auf der jetzigen Entwicklungsstufe der Märkte, des Börsenrechts und des EGV eine klare Absage zu erteilen. Es gilt vielmehr, die dargestellten Probleme des europäischen Kapitalmarkt- und Börsenrechts auf Basis der Mitgliedstaaten bzw. der EU abzustellen und so an der Schaffung eines integrierten Kapitalmarktes mitzuwirken. Das Recht muß sich immer nach den tatsächlichen Begebenheiten richten und kann dieses im Regelfall daher nur zeitverzögert erfassen. Die Entwicklung der europäischen Börsen und geregelten Märkte ist aber nicht abzusehen. Ob nun den Computerbörsen allein die Zukunft gehört, ob Präsenzbörsen eine Daseinsberechtigung haben werden, oder nach welchem System der Börsenhandel organisiert werden soll, muß sich nach den zukünftigen Bedürfnissen des Marktes richten. Das Aufsichtsrecht hat dabei die Aufgabe, auf möglichst wettbewerbsneutrale Weise einen anleger- und funktionsschützenden Rahmen zu stellen. Der flexible Rahmen der europarechtlichen Vorgaben ermöglicht dies den Mitgliedstaaten. Börsenkooperationen, denen im Börsenhandel die Zukunft gehört, beginnen gerade erst ihren Handel zu organisieren. Die folgenden Jahre werden daher zeigen, welche Anforderungen sich für die nationalen Aufsichtsbehörden und die europarechtlichen Vorgaben stellen.
Dieser journalistische Gastbeitrag ist der fünfte Artikel unseres Blogfokus zu Flucht und Migration. Migration ist eine Tatsache in einer Welt, in der Kriege und Globalisierung massenhaft Lebensräume zerstören. Natürlich darf man die Zerstörungen und Verwüstungen nicht als gottgegeben hinnehmen. Im Irak etwa ist ja nicht der liebe Gott einmarschiert, sondern die Amerikaner haben das getan. Natürlich muss man schauen, wie man wieder zu erträglichen Zuständen in Syrien kommt, natürlich muss man alles tun, um Fluchtländer wieder zu Ländern zu machen, in denen Menschen leben können. Man muss etwas tun gegen die Fluchtursachen, auch wenn das sehr schwer ist. Im Fall Syrien heißt das, dass man auch mit Assad reden muss...
Die vorliegende empirische Studie analysiert die Vertragsgestaltung zwischen Investoren und europäischen Venture Capital-Fonds. Im Zentrum steht die Analyse der Vergütung des Fondsmanagements sowie der zum Einsatz kommenden Vertragsklauseln. Deren Ausgestaltung ist entscheidend für die Überwindung der Prinzipal-Agenten-Beziehung innewohnenden Agency-Probleme. Hierzu werden 122 Fondsprospekte sowie 46 Gesellschafterverträge von europäischen Venture Capital-Fonds ausgewertet, die in den Jahren 1996 bis 2001, der ersten großen Boomphase des europäischen Venture Capital-Marktes, aufgelegt wurden. Während die jährliche Vergütung des Fondsmanagements auf den ersten Blick sehr standardisiert erscheint, ergeben sich bei einer Barwertbetrachtung aller zu leistenden Management Fees über die gesamte Fondslaufzeit deutliche Anzeichen für Preisdifferenzierung. In Bezug auf den Einsatz von Vertragsklauseln kann eine Zunahme im Zeitablauf und mithin eine zunehmende Komplexität des Vertragsdesigns festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Venture Capital-Markt kann diese Entwicklung jedoch noch nicht als abgeschlossen gelten. Der europäische Markt bewegt sich in Bezug auf die Verwendung vertraglicher Restriktionen auf dem Niveau, das in den USA bereits Anfang der neunziger Jahre erreicht war.
Teil VIII unserer Serie zum “Islamischen Staat”: "Blogforum 'Kalifat des Terrors: Interdisziplinäre Perspektiven auf den Islamischen Staat".
Die Kurden feiern in diesen Tagen den Sieg über den Islamischen Staat in Kobane. Die Hauptstadt des Distrikts Ain al-Arab im Gouvernement Aleppo in Syrien liegt nahe der syrisch-türkischen Grenze. Seit Anfang 2014 ist Ain al-Arab Zentrum eines der drei selbstverwalteten Kantone Rojavas. Diese Kantone stehen unter der Kontrolle der kurdischen “Partei der Demokratischen Union” (PYD) und ihrer Verbündeten. Die PYD ist eine Schwesterpartei der PKK, sie erkennt Abdullah Öcalan als ideologischen Führer an...
Das Ende des Kalten Krieges hat die Sicherheitslandschaft in Europa nachhaltig verändert. Die Auflösung von mehr oder weniger festen politischen Strukturen und der sprunghafte Anstieg der Zahl außenpolitischer Akteure führten zu einer deutlichen Schwächung der politischen Stabilität in vielen postkommunistischen Ländern. Die neue Weltordnung übte einen erheblichen Druck auf die westeuropäischen Sicherheitsallianzen wie NATO und EU aus, neue Verfahren der Entscheidungsfindung und des Krisenmanagements zu entwickeln. War die Gefahr des großen Krieges dramatisch zurückgegangen, erweiterte sich das Spektrum potentieller Gewaltkonflikte zunächst umso stärker. Angesichts dieser Verschiebungen ist im europäischen Raum in den 1990-er Jahren die Einsicht gewachsen, dass Sicherheit und Stabilität in Europa immer stärker auf internationaler Kooperation beruhen. Der Gedanke der Kooperation ist sogar zu einem bestimmenden Merkmal der praktischen Umsetzung europäischer Sicherheitspolitik geworden (Czempiel 1998a: 13). ...
Die Arbeit untersucht die Energieaußenpolitik der Europäischen Union gegenüber Russland. Dabei wird den Fragen nachgegangen, welchen externen Anforderungen sich die EU gegenüber sieht und mit welchen institutionellen Maßnahmen darauf reagiert sind und wodurch diese Reaktionen bestimmt werden. Dabei wird ein akteurzentriertes Forschungsmodell entwickelt, dass sowohl die Entwicklung auf dem russländischen Energiesektor und auf globalen Energiemärkten als Strukturvariable einbezieht, als auch in Bezug auf die Energiepolitik der EU die nationalstaatliche Ebene betrachtet. In Bezug auf den strukturellen Kontext der Energiepolitik wurde deutlich, dass zwischen Russland und der EU auf Grund der hohen Abhängigkeit der EU von Energierohstoffen ein asymmetrisches Interdependenzverhältnis existiert, das Russland strukturelle Machtressourcen zur Verfügung stellt. Dieses Interdependenzverhältnis ist zusätzlich durch fehlende Homologie und Entropie gekennzeichnet, wodurch die konflikthemmenden Funktionen von Interdependenz nur beschränkte Wirksamkeit entfalten. Diese Asymmetrie wird sich durch die wachsende Konkurrenz auf den globalen Energierohstoffmärkten und die Diversifikation der Exportländer durch Russland in Zukunft weiter verschieben, da Russland damit weitere Alternativen zu einer Zusammenarbeit mit der EU erhält. Innerhalb Russlands wurde besonders im Energiesektor eine Politisierung der Ökonomie ausgemacht, in der die strategisch orientierten staatlich-wirtschaftlichen Akteure das politische Potential ökonomischer Abhängigkeiten voll ausnutzen. Diese Politik wird sich auch in Zukunft verstetigen, da die Gruppe der Siloviki zusätzlich zu ihrer Verankerung im politischen System wichtige Positionen im rentenextrahierenden Wirtschaftssektor übernehmen konnte, durch die vielfältige persönliche Bereicherungsmöglichkeiten eröffnet werden. Es entsteht folglich eine neue Schicht aus in das politische System inkludierten Millionären mit Großmachtideologie, bei denen sich persönliche Bereicherungsabsichten mit politischer Ideologie verbinden. Die Energieaußenpolitik Russlands wird daher auch in Zukunft als strategisches Mittel für russländische Großmachtansprüche dienen. In Bezug auf die Energieaußenpolitik der EU wurde gezeigt, dass die EU in ihrer Energiepolitik erhebliche strukturelle Schwächen aufweist. So wurde deutlich, dass die energiepolitischen Strategien der Mitgliedstaaten und der EU deutliche Divergenzen aufweisen, bzw. die Mitgliedstaaten der Gemeinschaftspolitik zuwiderlaufende Ziele verfolgen. Dies ermöglicht zum einen den nationalen Energieunternehmen die Mobilisierung der Nationalstaaten für deren wirtschaftliche Anliegen, wodurch die Energiepolitik der EU außenpolitisch fragmentiert wird. Zum anderen besitzen externe Akteure wie z. B. Gazprom auf Grund der Fragmentierung vielfältige Optionen, um auf den Energiemarkt der EU vorzudringen und diesen zu monopolisieren, da auf Ebene der EU keine Kontrollmöglichkeiten existieren. Dies gefährdet die politische Autonomie der EU, da Gazprom und Transneft’ eng mit russländischen staatlichen Akteuren verbunden sind und neben wirtschaftlichen vor allem strategische Ziele des russländischen Staats verwirklichen. Darüber hinaus ist das in der Innen- und Außenpolitik vorherrschende marktliberale Paradigma der EU inkompatibel mit den generellen Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten, auf denen ein institutioneller Wandel hin zu einem strategischen Paradigma erfolgt. Dies zeigt sich auch im russländischen extraktiven Energiesektor, auf dem eine der EU entgegengesetzte Entwicklung stattfindet. Die Handlungen der untersuchten wirtschaftlichen Akteure in der EU können daher als eine Reaktion auf die Veränderungen im strukturellen Kontext gewertet werden, vor deren Hintergrund das Politikparadigma der EU als ineffektiv empfunden wird. Das marktliberale Paradigma ist dabei auf den in den 1990er Jahren erzielten Konsens zwischen Kommission und Mitgliedstaaten zurückzuführen, wurde jedoch von den Mitgliedstaaten nie voll unterstützt und verlor daher seine Effektivität weitgehend. Da die EU Kommission zudem kaum Handlungsressourcen zur politischen Flankierung strategischer Investitionsprojekte besitzt, dienen die nationalstaatlichen Akteure als primäre Anlaufstelle für Wirtschaftsakteure zur außenwirtschaftlichen Problemlösung. Dies führt zu einer weiteren Schwächung des marktliberalen Paradigmas der EU in der Außenpolitik. Das Beharren der EU-Kommission auf dem ineffektiven marktliberalen Paradigma bedeutet damit nicht, dass die Herausforderungen auf globaler Ebene von der Kommission ignoriert werden, sondern erfolgt auf Grund des institutionellen Defizits fehlender Handlungsressourcen und der inhaltlichen Bezüge des marktliberalen Paradigmas zu institutionellen Arrangements im internen Energiemarkt der EU.
Finanzdienstleister unterliegen infolge zunehmender Deregulierung und Globalisierung und des damit verbundenen Auftretens ausländischer Anbieter einem starken Wettbewerbsdruck. Dieser wird sich durch den Wegfall der Wechselkursrisiken nach Einführung des Euro noch verstärken. Für Finanzdienstleister wird es zunehmend überlebensnotwendig, auf einen kostengünstigen Vertrieb ihrer Produkte zu achten. Unternehmen mit Direktvertrieb, namentlich die nur über Telefon, Fax, E-Mail und Internet erreichbaren Direktbanken, Direktversicherungen und Discount-Broker, erfreuen sich gerade wegen ihrer geringen Vertriebskosten wachsender Beliebtheit. Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Finanz-RLV)könnte den bestehenden Rechtsrahmen entscheidend verändern. Die betroffenen Kreise sollten sich folglich schon vor Erlaß und Umsetzung der Richtlinie in das mitgliedstaatliche Recht mit dem möglichen neuen Rechtsrahmen beschäftigen.
Die AG Internationale Beziehungen der Deutschen Nachwuchsgesellschaft für Politik- und Sozialwissenschaft (DNGPS) hält die Fachtagung 2016 zum Thema “Gesucht: Europäische Außenpolitik” vom 16. bis 18. März 2016 in Trier ab. Alle weiteren Infos findet Ihr im Call for Paper, der sich an Studierende und Promovierende richtet!
Aus dem weiten Spektrum ökonomisch relevanter Fragen, die die europäische Integration und das Gesellschaftsrecht verbinden, soll hier diejenige herausgegriffen werden, ob sich die nationalen Corporate-Governance-Systeme in den großen europäischen Volkswirtschaften Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens unter dem Einfluß der europäischen Integration bereits aneinander angeglichen haben und ob es demnächst zu einer solchen Angleichung kommen wird. Unser Thema deckt nur einen Teil des Gesellschaftsrechts ab und geht zugleich hinsichtlich der angesprochenen rechtlichen Materie über das Gesellschaftsrecht hinaus, denn die Corporate Governance fügt sich nicht einfach in herkömmliche juristische Klassifikationen ein. Unser Vorhaben unterscheidet sich aber vor allem dadurch von einer juristischen Behandlung des Themas, daß primär ökonomische Mechanismen und Zusammenhänge angesprochen werden. Ökonomen betrachten die Corporate Governance im weiteren Kontext des Finanzsystems, denn das Corporate-Governance-System ist ein Teil des Finanzsystems eines Landes. Die Fragen, wie unterschiedlich die nationalen Systeme der Corporate Governance waren, ehe zu Beginn der 80er Jahre der Prozeß der Angleichung in Europa einsetzte, wie unterschiedlich sie heute noch sind, wie sehr sie sich somit bereits angeglichen haben und wie ein möglicher Angleichungsprozeß weitergehen könnte, sind deshalb ein Teil der weiteren Frage nach der Angleichung der Finanzsysteme in Europa. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns aber nur auf Entwicklungen der 90er Jahre.
Fünf Jahre nach dem “Arabischen Frühling” ist von Aufbruchstimmung im Vorderen Orient und Nordafrika nicht mehr viel geblieben. Woran liegt das? Welchen Anteil haben die Europäer daran? Und was sollte die Europäische Union nun tun? Darüber sprachen wir mit Niklas Bremberg, Experte des Schwedischen Instituts für Internationale Beziehungen für die EU-Politik im Mittelmeerraum.