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The concept of solidarity has been receiving growing attention from scholars in a wide range of disciplines. While this trend coincides with widespread unsuccessful attempts to achieve solidarity in the real world, the failure of solidarity as such remains a relatively unexplored topic. In the case of the so-called European Union (EU) refugee crisis, the fact that EU member states failed to fulfil their commitment to solidarity is now regarded as established wisdom. But as we try to come to terms with failing solidarity in the EU we are faced with a number of important questions: are all instances of failing solidarity equally morally reprehensible? Are some motivations for resorting to unsolidaristic measures more valid than others? What claims have an effective countervailing force against the commitment to act in solidarity?
Die Diskussion über die Frage, ob die Politik offener Grenzen mit dem geltenden Recht in Einklang steht, gewinnt an Dynamik und Tiefenschärfe. Wir freuen uns, dass mit Roman Lehner erstmals ein Fachkollege auf unsere andernorts vertretene Auslegung der Dublin III-VO und des Schengener Grenzkodex erwidert und uns dabei attestiert hat, mit Art. 20 IV Dublin III "einen sehr klugen Gedanken in die Debatte gebracht" zu haben. Im Ergebnis widerspricht uns Lehner gleichwohl. Seine Gegenthese lautet im Kern: Schutzanträge an der deutsch-österreichischen oder einer anderen Binnengrenze unterfallen Art. 3 Abs. 1 und nicht Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO, weshalb die Zuständigkeits- und letztlich die Antragsprüfung in Deutschland und nicht in Österreich stattzufinden haben. Dieser Einwand beruht freilich auf einem grundlegenden Missverständnis der Konzeption des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und speziell des Art. 3 Abs. 1 S. 1 Dublin III.
Basierend auf Erfahrungen in einem Forschungsprojekt mit iranischstämmigen Migranten geht der Beitrag der Frage nach, inwiefern sich die umfassend reglementierte und damit weitgehend fremdbestimmte Lebenssituation als Flüchtling im deutschen Asyl auf die biografische Selbstthematisierung in Forschungszusammenhängen auswirkt.
Unabhängig vom jeweiligen Forschungsgegenstand beeinflusst der Kontext der Interviewsituation und die darin zustande kommende Beziehung zwischen Forschenden und Beforschten grundsätzlich die Gestalt der biografischen Erzählung. Infolge der Machtprozeduren im "totalen Flüchtlingsraum", die mit institutionell weitreichenden Zugriffen auf die Biografien von Asylsuchenden verbunden sind, ließ sich in den untersuchten Interviews jedoch eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Verschärfung des ohnehin vorhandenen Hierarchieverhältnisses beobachten. In Anbetracht der empirischen Beobachtungen wird für eine reflexive biografiewissenschaftliche Migrationsforschung plädiert, die die Machtverhältnisse im transnationalen Raum in ihren Auswirkungen auf den Forschungsprozess systematisch analysiert. Forschende und Beforschte sind dabei nicht lediglich in ihren kulturellen Differenzen zu betrachten, sondern darüber hinaus in ihren unterschiedlichen intersektionellen Positionierungen, die von weiteren Machtmomenten wie dem sozioökonomischen Status, der Nationalität, dem Geschlecht, der Sexualität usw. bestimmt werden.