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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt an der Goethe-Universität entschieden haben. Frankfurt ist eine der internationalsten Städte Deutschlands, eine Stadt der Begegnungen und interkulturellen Befruchtung. Seit jeher war dieser beeindruckende und überaus historische akademische, logistische, kommerzielle und finanzielle Knotenpunkt auf den regen Austausch mit anderen Kulturen und Völkern angewiesen. ...
1914 stifteten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt eine Universität, die neue Wege in Forschung und Lehre ging. Der liberale Geist einer einstmals freien Reichs- und Handelsstadt sowie des ersten deutschen demokratischen Aufbruchs beflügelte die Universitäts-Gründer Neues zu wagen; sei es mit dem Aufbau moderner Fakultäten wie der Sozial- und Naturwissenschaften oder sei es mit anderen Formen in der Hochschul - organisation oder der Didaktik. International geachtete Geistesgrößen wie Franz Oppenheimer, Theodor. W. Adorno, Max Horkheimer, Friedrich Dessauer, Ludwig Edinger oder Ludwig Erhard stehen für diese Errungenschaften, die der Goethe-Universität binnen kürzester Zeit weltweit zu Ansehen verhalfen: 19 Nobelpreisträger haben hier seit der Gründung der Universität studiert oder gearbeitet.
Aufgrund von § 84 Abs. 3 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2012 (GVBl. I, S. 227), und von § 10 Abs. 6 der Ordnung der Aka-demie für Bildungsforschung und Lehrerbildung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 19. April 2011 (UniReport Satzungen und Ordnungen vom 19. April 2011) haben das Direktorium der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung am 7. Februar 2013 sowie der Fachbereichsrat des Fachbereichs 4 am 12. Februar 2013 nachstehenden Änderungen beschlossen: ...
Für das Studium des Studienanteils Bildungswissenschaften in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L 1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L 2), Lehramt an Gymnasien (L 3) und Lehramt an Förderschulen (L 5) hat die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL) der Goethe-Universität im Benehmen mit den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften (03), Erziehungswissenschaften (04), sowie Psychologie und Sportwissenschaften (05) der Goethe-Universität auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Ziff. 1 HHG, §§ 10, 12 der Ordnung der ABL i.V. mit § 28 Abs. 2 SPoL folgende Regelungen (fachspezifischer Anhang zur SPoL gemäß § 2 Abs. 2 SPoL) erlassen: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.12.2012 wird die Ordnung für den Bachelorstudiengang Islamische Studien vom 14.07.2010 in der Fassung vom 06.10.211 nachfolgend geändert beziehungsweise ergänzt: ...
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 21.11.2012 wird die Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften vom 21.05.2008, geändert am 11.05.2011, nachfolgend ergänzt: ...
Die folgende Grundordnung ist gemäß §§ 36 Abs. 2, 84 Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 23. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (GVBl. I S. 227), im Einvernehmen mit dem Präsidium vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 30. Januar 2013 beschlossen und vom Hochschulrat am 14. Februar 2013 genehmigt worden.