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Im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens für den zum Landkreis Köthen gehörenden Teil der Mosigkauer Heide erfolgten zwischen August 2002 und Juli 2003 u.a. floristische Bestandserfassungen (RANA 2003). Die Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit Planungen zur Ausweisung dieses Teils der Mosigkauer Heide als LSG, wie es bereits für den zur Stadt Dessau gehörenden Teil der Fall ist. Die Grenze des Untersuchungsgebietes (UG) entspricht der administrativen Grenze zwischen dem Landkreis Köthen und dem Stadtkreis Dessau (NW-SO-Linie) sowie dem Landkreis Bitterfeld (N-S-Linie). Im Westen und Süden begrenzt die Wald-Offenland-Grenze das Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 700 ha. Das UG gehört zu den Meßtischblättern Quellendorf 4238/2 und Raguhn 4239/1, 3. Da über die Mosigkauer Heide relativ zahlreiche floristische Veröffentlichungen vorliegen, bot es sich an, gezielt nach dort genannten wertgebenden Arten zu suchen, sofern genügend konkrete Fundortangaben vorlagen bzw. entsprechende heute noch existierende Standorte auf aktuelle Vorkommen schließen lassen. Berücksichtigt wurden aus Platzgründen nur geschützte, gefährdete und nach FRANK & NEUMANN (1999) in Sachsen-Anhalt im Rückgang befindliche sowie einige weitere bemerkenswerte Arten. Aktuell konnten im UG insgesamt ca. 240 Gefäßpflanzensippen nachgewiesen werden.
Der zum Landkreis Bitterfeld gehörenden Teil der Fuhneaue wurde zwischen August 1999 und September 2000 floristisch-vegetationskundlich untersucht. Dies stand im Zusammenhang mit der Erarbeitung zweier Naturschutzfachplanungen im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bitterfeld (RANA 2000a, b).
Das Untersuchungsgebiet (UG) umfaßt den größten Teil des zum Landkreis Bitterfeld gehörenden Abschnittes des Fuhnetales. Im Westen wird das Gebiet zwischen Göttnitz und Mösthinsdorf durch den Saalkreis begrenzt. Zwischen der Westgrenze und Salzfurtkapelle bildet die Fuhne die Nordgrenze des Gebietes. Ab Salzfurtkapelle gehören die Flächen beiderseits der Fuhne zum UG, das insgesamt einen etwa 500 m breiten Streifen bildet. Die Ostgrenze stellt die Verbindungsstraße zwischen Wolfen und Wolfen-Nord dar. Das Gebiet umfaßt Teile der Meßtischblätter Zörbig (4338/2, 3, 4) und Bitterfeld (West)(4339/1, 2). Die Größe des UG beträgt ca. 1000 ha.
Die östliche Fuhneaue ist ein seit alters her vorwiegend durch Grünlandnutzung bewirtschaftetes Gelände. Östlich von Radegast wurde die Nutzung erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts durch die Entwässerung des sumpfigen Geländes möglich. Bis zu dieser Zeit besaß die Fuhne auch noch nicht die Eigentümlichkeit einer Bifurkation (zwischen Zehbitz und Zehmitz), sondern mündete lediglich in die Saale. In Folge des Anschlusses des Hauptentwässerungskanals (Landgraben) an die Fuhne erfolgte dann eine Entwässerung des Gebietes auch nach Osten zur Mulde. Der bis Anfang der 1960er Jahre immer noch recht hohe Grundwasserstand wurde durch fortgesetzte Melioration spürbar weiter gesenkt, was sich in der rückläufigen Bestandsentwicklung und dem Verschwinden zahlreicher Arten im Gebiet widerspiegelt.
Es wird über die aktuelle Bestandssituation von Fritillaria meleagris sowie das soziologische Spektrum, in dem die Art vergesellschaftet ist, berichtet. Gegenwärtig existieren sieben Fundorte mit Individuenzahlen von einem bis ca. 1150 Exemplaren (2009). Die Prognose für den Fortbestand der Art ist je nach Standortbedingungen unterschiedlich und reicht von gesichert bei fortgeführtem derzeitigem Management bis stark gefährdet. Das soziologische Spektrum der Art in Sachsen-Anhalt umfasst folgende Vegetationsverbände: Phragmition australis, Caricion elatae, Calthion palustris, Filipendulion ulmariae, Arrhenatherion elatius sowie unspezifische lichte Gebüsche.
Aktuelle Nachweise von Nanocyperion-Arten an der Elbe zwischen Dessau Kornhaus und Saalemündung
(2008)
Im Oktober 2008 erfolgte eine detaillierte Erfassung von Arten der Schlammfluren entlang der Elbe zwischen Dessau Kornhaus und der Saalemündung. Dies stand im Zusammenhang mit der Suche nach Vorkommen von Coleanthus subtilis und Lindernia procumbens. Wegen der soziologischen Bindung an Schlammfluren und des bisherigen Fehlens von korrekten Nachweisen beider Arten aus dem Untersuchungsgebiet (UG) (vgl. z. B. ZOBEL 1976, VOIGT 1980, 1982) wurden andere, im UG typische Nanocyperion-Arten als Indikatorsippen genutzt, indem bei Vorkommen solcher Arten an den entsprechenden Stellen besondere Aufmerksamkeit auf das potenzielle Vorhandensein beider Zielarten gelegt wurde. Als „Indikatorsippen“ dienten Eleocharis acicularis, Cyperus fuscus, Limosella aquatica, Lindernia dubia, Mentha pulegium und Peplis portula. Auch Rorippa palustris bevorzugt, ebenso wie Juncus bufonius, Gnaphalium uliginosum und Plantago intermedia schlammige bis schlammig-feinsandige Standorte, jedoch sind diese Arten nicht derart ausgeprägt standortspezifisch wie die erstgenannte Gruppe. Bei der Auswertung der vorhandenen Daten wurden sie allerdings teilweise mit berücksichtigt. Auch Leersia oryzoides wurde als oft übersehene Art erfasst. Obwohl für die genannten Arten umfangreiches Datenmaterial im Artenkataster des LAU vorliegt, bot es sich an, noch dazu weil weder Coleanthus subtilis noch Lindernia procumbens nachgewiesen werden konnten, die innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes für den ca. 30 km langen Elbabschnitt gewonnen Daten in einer Übersicht zusammenfassend darzustellen. Damit liegt ein für mehrere Arten aktueller Kartierstand vor, der insofern als sehr genau angesehen werden dürfte, da die Entwicklungsbedingungen im Jahr 2008 für Arten der annuellen Uferfluren ausgesprochen günstig waren.
Die nachfolgende Zusammenstellung basiert vorwiegend auf Bestätigungen und Neufunden, die sich im Rahmen unterschiedlicher projektgebundener Erfassungen zwischen 1999 und 2001 ergaben. Hierzu zählen vor allem die Dokumentation des aktuellen Bestandes im NSG „Jeggauer Moor“ am NO-Rand des Drömlings und ausgewählter Gräben in dessen Umgebung im Einzugsbereich des Flötgrabens (RANA 2000). Auf die dort besonders bemerkenswerten Vorkommen von Arten mit atlantisch-subatlantischem Verbreitungsschwerpunkt wird außerdem gesondert eingegangen (KRUMBIEGEL 2001). Zur Vereinfachung der Ortsbezeichnung werden für den weiteren Raum des Jeggauer Moores (s. l.) folgende Teilgebiete unterschieden: Jeggauer Moor s. str. (östlich des an seinem Beginn in S-N-Richtung verlaufenden Abschnitts des Flötgrabens), Trippiglebener Moor (westlich davon), Moorwald (zwischen Jeggauer und Trippiglebener Moor) und Quarnebecker Moor (nördlich des Trippiglebener Moores). Größere Zuflüsse in den Flötgraben von Norden sind der Mühlengraben Quarnebeck und der Wiesengraben Quarnebeck; von Osten mündet das Jeggauer Fleet nördlich des Jeggauer Moores s.str. in den Flötgraben. Ein Zufluß von Norden in das Jeggauer Fleet ist der Quarnebecker Moorgraben. Bei weiter Verbreitung der Arten im mehr oder weniger gesamten untersuchten Zuflußsystem des Flötgrabens einschließlich des Grabens zwischen den Straßen Quarnebeck-
Trippigleben und Quarnebeck-Wenze sowie dem Verbindungsgraben zwischen diesem und dem Flötgraben wird lediglich „Flötgraben mit Zuflüssen“ angegeben.