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"Die Strahlen der Sonne vertreiben die Nacht" : Licht und Schatten im (Musik-)Theater der Vormoderne
(2015)
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren Akteure und Zuschauer in einem geschlossenen Theaterraum gleich stark beleuchtet, wenn auch nur mit Kerzen und Öllampen. Erst danach geriet die Bühne – nicht ohne Protest der Besucher – ins Zentrum der Beleuchtung. Auf der Opernbühne führte der Einsatz der Kohlenbogenlampe, auch "Prophetensonne" genannt, im 19. Jahrhundert zu einem radikalen Umbruch: Endlich konnten Übergänge vom Dunkel zum Licht musikalisch und szenisch realisiert werden.
"Mehr Licht!" – so lauteten, glaubt man seinem Arzt Carl Vogel, die letzten Worte des größten deutschen Dichters und Denkers Johann Wolfgang Goethe. Aus der Sicht der Fluoreszenzmikroskopie ist das kein guter Grundsatz. Die Kernidee der Lichtscheiben-Fluoreszenzmikroskopie (LSFM) liegt in der Macht der dunklen Seite. Anders gesagt: Sie folgt dem Prinzip, dass weniger manchmal viel mehr sein kann. Die schonende Beleuchtung empfindlicher Proben bei der LSFM birgt großes Potenzial für die moderne Zell- und Entwicklungsbiologie.
Dass nur das sonnenhafte Auge die Sonne erblicken kann, diese These geht wie so vieles letztlich auf Platon zurück. Der griechische Philosoph interessiert sich für Licht nicht in physikalischer, sondern in wahrnehmungstheoretischer Hinsicht. Und diese Hinsicht interessiert ihn wiederum, weil nach seiner Auffassung der Fall des Sehens zur Illustration des rationalen Erfassens von etwas dienen kann.
Menschen mit Behinderung haben dieselben Menschenrechte wie alle anderen Menschen: eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zur Bekräftigung und Präzisierung dieser Tatsache haben die Vereinten Nationen (UN) 2006 die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die von 158 Staaten unterzeichnet wurde – 2009 auch von der Bundesrepublik Deutschland. Darin werden auch spezifische, vor allem behinderte Menschen betreffende Regelungen getroffen. Artikel 24 bezieht sich auf den Bereich Bildung: Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit zu verwirklichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, ein integratives bzw. inklusives Schulsystem einzurichten. Dabei liegt der Fokus nicht an der Behinderung an sich, sondern auf den Barrieren, die die soziale Teilhabe einschränken. Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand integriert werden muss, weil jeder von vornherein dazugehört. Eine Utopie? Auf alle Fälle ein großes Ziel, an dem stetig und auf vielen Ebenen gearbeitet werden muss. In Deutschland wird über das Thema lebhaft diskutiert. Das deutsche Schulsystem mit seiner frühen Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen tut sich teils schwer mit der Umsetzung der Konvention. Diese verbietet Förderschulen zwar keineswegs, sie schreibt jedoch einen gleichberechtigten Zugang aller zum Bildungswesen vor. Ein Rückbau der Förderschulen würde den inklusiven Prozess beschleunigen und mehr Mittel freisetzen, argumentieren Experten. Auch die Stadt Frankfurt hat sich auf den Weg gemacht: Im Rahmen des Programms „Modellregion Inklusion“ sollen Förderschulen in Förderzentren umgebaut und Ressourcen an die Regelschulen verlagert werden. Auf Einladung des UniReports diskutieren der Frankfurter Erziehungswissenschaftler Prof. Dieter Katzenbach und Martina Franke, Leiterin der Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Frankfurt) mit Förderschwerpunkt Lernen.