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Vielfach ist argumentiert worden, China sei einer der Hauptprofiteure von den Enthüllungen des ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Amerikas früherer Vizepräsident Dick Cheney sieht in ihm gar einen Spion der Volksrepublik China. Peking wies das sofort zurück. Ein Blick auf die chinesische Diskussion um Edward Snowden zeigt: Nicht nur Cheneys Vermutung schießt deutlich über das Ziel hinaus. Denn die chinesische Führung beobachtet die Entwicklung gleichsam aufmerksam und nervös. Sie fürchtet um ihre eigene Legitimität...
Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht
(2013)
Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörungder syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27.Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion aufdie Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durchkonventionelle Waffen.
Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
Teil VI der Artikelserie "Syrien und die Verantwortung internationaler Politik".
Assad ist ein Verbrecher. Keine Frage. Und das nicht erst, seit der Vorwurf des Giftgaseinsatzes im Raum steht. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Verhandlungslösung unter Beteiligung und mit der Option eines Machterhalts Assads. Nicht, wenn das Ziel tatsächlich ein Ende der Gewalt und ein besserer Schutz der gesamten Zivilbevölkerung sein soll...
Teil V der Artikelserie "Die ethische Dimension der Drohnendebatte".
Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen...
Mit den politischen Philosophen Darrel Moellendorf, der neu aus San Diego an die Goethe-Universität berufen worden ist, und Rainer Forst, Co-Sprecher des Frankfurter Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und in diesem Wintersemester Gastprofessor an der New York University, sprachen Bernd Frye, Pressereferent des Clusters, und Ulrike Jaspers, Redakteurin von Forschung Frankfurt.
Frankfurt ist Deutschlands Pendlerhochburg. Nur etwas mehr als ein Drittel der hier Beschäftigten wohnt auch in der Stadt. Dafür kommen rund 335 000 Menschen mehrmals pro Woche in die Main-Metropole und kehren abends wieder heim. Besonders für die sogenannten Fernpendler – mit Anfahrtswegen von mehr als 50 Kilometern – ist das Unterwegssein ein Kapitel für sich. Unser Autor hat 255 (Bahn-)Kilometer.
Das im Jahr 2013 begonnene und für einen Zeitraum von 18 Jahren konzipierte Forschungsvorhaben zielt auf die Erstellung eines historisch-semantischen Wörterbuchs zum Denken der Schule von Salamanca und ihrer Bedeutung für politische Theorie und Recht in der Moderne. Als Grundlage dieses Wörterbuchs wird ein digitales Corpus von zentralen Texten der Schule von Salamanca aufgebaut, das mit der elektronischen Version des Wörterbuchs verknüpft ist und der internationalen und interdisziplinären Forschergemeinschaft direkten Zugriff auf die einschlägigen Quellentexte ermöglicht. Durch die Volltexterschließung der digitalen Quellen wird zugleich ein in seiner Funktionalität neuartiges elektronisches Arbeitsinstrument geschaffen, das einen wichtigen Fortschritt gegenüber allen bisherigen Digitalisierungsprojekten in diesem Bereich darstellt. Dieses Arbeitsinstrument wird auch über seine Funktionalität für das zu erstellende Wörterbuch hinaus qualitativ neue Forschungsmöglichkeiten eröffnen.
Beides – Wörterbuch und Quellencorpus – werden in einem repository erfasst und über eine Webseite als Forschungsinstrument der internationalen scientific community zur Verfügung gestellt. Das Wörterbuch wird zum Schluss der letzten Arbeitsphase zusätzlich in Buchform publiziert. Die weltweite Forschung zur Schule von Salamanca und zu ihrer Wirkungsgeschichte wird damit zum ersten Mal Zugriff auf ein gemeinsames Textcorpus haben und über einen intellektuellen Referenzrahmen für dessen historische Unter-suchung und interdisziplinäre Diskussion verfügen.
Dieser Beitrag soll Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens zusammenfassen (1.), das geplante Quellencorpus (2.), das Wörterbuch (3.) und den Arbeitsplan (4.) vorstellen.
Das Urheberrecht hat einmal eine unabhängige Verlagswirtschaft ermöglicht, mit den digitalen Produktionsweisen ergeben sich jedoch immer mehr Konflikte. Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und internationales Immaterialgüterrecht an der Uni Frankfurt, zeichnet die Entwicklung und aktuelle Probleme im Interview nach.
Von Killerzellen und Kurzzeitweckern : ein Laborbesuch bei der "AG Koch" im Georg-Speyer-Haus
(2013)
Eins vorweg: Killerzellen sind in dieser Geschichte die Guten. In Laborräumen der Sicherheitsstufe eins werden Kittel und Handschuhe getragen, um das Material vor den Wissenschaftlern zu schützen. Kurzzeitwecker und Handcremetuben sind allgegenwärtig. Und wie das Experiment ausgegangen ist, wird noch nicht verraten. Doch jetzt der Reihe nach.
Bis vor kurzem definierte das Grundgesetz die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sei es im Bund, sei es in den Ländern. Heute wirken jedoch supranationale und internationale Institutionen machtvoll auf das soziale Zusammenleben in Deutschland ein. Zudem besteht eine neue Offenheit gegenüber Hoheitsakten anderer Staaten. Diese Europäisierung und Internationalisierung des Landes führen zur Frage, wie nunmehr die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland begriffen werden sollen.
Diese Grundstrukturen sind Gegenstand dieses Beitrags, und zwar im Sinne von Grundprinzipien, welche alle in Deutschland wirksame öffentliche Gewalt einbinden. Der Beitrag kann dabei, entsprechend dem Stand der Erkenntnis, nur wenig gesichertes Wissen unterbreiten. Eine systematische, praxisleitende und vor allem prinzipiengesteuerte Dogmatik eines Rechts der Menschheit, eines kosmopolitischen Rechts, eines globalen Rechts, eines Weltrechts, eines Weltinnenrechts, eines transnationalen Rechts, ja selbst des Völkerrechts oder auch nur des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraums, also etwas in Ansätzen dem deutschen Staatsrecht Vergleichbares, erscheint jenseits der Möglichkeiten, jedenfalls des Horizonts unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund unterbreitet dieser Beitrag sein Verständnis des neuen Forschungsfeldes (I.), verankert die relevanten Prinzipien positivrechtlich und skizziert sie in ihrem Gestaltungsanspruch (II.), und erörtert ihr gegenseitiges Verhältnis, um dadurch die Gesamtkonstellation zu beleuchten (III.).