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Die nationalsozialistische deutsche Vergangenheit erwies sich seit dem Bestehen der Bundesrepublik als Kristallisationspunkt innenpolitischer Kontroversen über nationales Selbstverständnis und politische Orientierung der Deutschen. Ob in den Debatten der späten fünfziger und frühen sechziger Jahre um personelle Elitenkontinuitäten zwischen NS-System und BRD, dem sich in den Studentenprotesten der sechziger und siebziger Jahre äußernden Aufbegehren einer nachgeborenen Generation, oder den heutigen, sich meist anhand mehrdeutiger politischer Symbolik und Gestik entzündenden Diskussionen um Formen und Möglichkeiten des Erinnerns; in den periodisch immer wieder aufbrechenden Konflikten wurden Positionen grundsätzlicher Art formuliert, welche wegweisend für die künftige Entwicklung der Bundesrepublik waren...
Thesenförmige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (1) Der Begriff der Finanzinstrumente untergliedert sich in originäre und derivative Finanzinstrumente und umfaßt somit alle Außenfinanzierungsbeziehungen sowie daraus abgeleitete Geschäfte. (2) Finanzderivate sind im Unternehmen zur Steuerung von Marktrisiken einsetzbar. Schwerpunkte des Einsatzes von Finanzderivaten bilden das Hedging, die Spekulation und die Arbitrage. (3) Zur bilanziellen Abbildung derivativer Finanzinstrumente enthält das deutsche Handelsrecht - von Vorschriften zur Fremdwährungsumrechnung bei Kreditinstituten abgesehen - keine expliziten Regelungen. Die Bilanzierung unternehmerisch eingesetzter Finanzderivate richtet sich daher nach den allgemeinen Bilanzierungsnormen, d.h. nach kodifizierten wie nicht kodifizierten GoB unter Orientierung am Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser besteht in der Ermittlung eines entziehbaren Betrages unter Beachtung der Interessen von Gesellschaftern und Unternehmensgläubigern; der Informationsvermittlung kommt de lege lata nur eine Nebenfunktion zu. (4) Die Bilanzierung spekulativer, d.h. nicht zu Sicherungszwecken eingesetzter Finanzderivate läßt sich innerhalb des GoB-Gefilges prinzipiengerecht lösen: Der Einzelbewertungsgrundsatz gebietet die bilanzielle Isolation von anderen Bilanzierungsobjekten, das Realisationsprinzip untersagt die erfolgswirksame Berücksichtigung festgestellter Marktwerterhöhungen, das Imparitätsprinzip erfordert die aufwandswirksame Antizipation von (Markt-)Bewertungsverlusten. (5) Schwierigkeiten bereitet eine GoB-konforme Bilanzierung sichernder Finanzderivate aufgrund einer offenen Dissonanz zwischen strengem EinzeIbewertungsgrundsatz und dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die aktuelle Bilanzierungspraxis sowie der überwiegende Teil des handelsrechtlichen Schrifttums versucht dieses Problem durch Einschaltung bilanzieller Bewertungseinheiten zu lösen. Hierzu werden - je nach verfolgter Bewertungseinheiten-Konzeption - auf unterschiedlichen Aggregationsebenen (Mikro-, Portfolio- oder Makro-Ebene) Finanzinstrumente zu Zwecken der bilanziellen Bewertung zusammengefaßt und saldiert bewertet. Lediglich ein verbleibender Bewertungsverlustüberhang ist gemäß dem Imparitätsprinzip aufwandswirksam zu erfassen; Bewertungsgewinnüberhänge bleiben nach dem Realisationsprinzip unberücksichtigt. Im Falle von Makro-Bewertungseinheiten soll eine Bewertung gänzlich unterbleiben. Um Eingang in eine bilanzielle Bewertungseinheit zu finden, sollen Finanzinstrumente verschiedene objektive und subjektive Anforderungskriterien erfiillen, welche jedoch hinsichtlich Qualität und Quantität innerhalb des Schrifttums in unterschiedlicher Strenge gesehen werden. (6) Sämtliche Bewertungseinheiten sind kritikwürdig auf grund mangelnder konzeptioneller Stringenz sowie aufgrund des großen Spielraums, der dem Bilanzierenden zur Gestaltung des Jahresergebnisses zwar nicht willentlich, jedoch faktisch eingeräumt wird. Die herrschenden Bewertungseinheiten-Konzepte sind de laga lata fragwürdig und teilweise abzulehnen. Sie eignen sich ebenfalls nicht als Ausgangsbasis für eine am Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ausgerichtete Bilanzierungsmethode de lege ferenda. (7) Die internationalen Rechnungslegungsstandards US-GAAP und lAS weisen neben Vorschriften bezüglich einer detaillierten Berichterstattung über finanzinstrumentelle Engagements auch explizite Normen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf Die Entwicklung bewegt sich hier in Richtung umfassender Vorgaben sowie einer breiten Marktbewertung. Gleichwohl ergeben sich Grenzen durch ein nach wie vor institutionalisiertes Hedge-Accounting und eine an Zwecksetzungen des Bilanzierenden ausgerichtete bilanzielle Vorgehensweise. Aus deutscher Sicht ist den derzeit bestehenden internationalen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder de lege lata noch de lege ferenda zu folgen. (8) Hervorgehoben durch ein Diskussionspapier des lASC aus dem Jahre 1997 ergibt sich als stringente Methode zur bilanzielIen Abbildung originärer und derivativer Finanzinstrumente eine vollumfilngliche, ergebniswirksame Marktwertbilanzierung (reine Marktwertbilanzierung). Diese erfordert den BiJanzansatz jedes Finanzinstruments zum aktuellen Marktwert sowie die unmittelbar erfolgswirksame Erfassung festgestellter Bewertungsgewinne und -verluste. Die beachtlichen Vorzüge der reinen Marktwertbilanzierung bestehen in einem gänzlichen Verzicht auf die Bildung von Bewertungseinheiten bzw. auf ein Hedge-Accounting, wodurch bilanzielle Gestaltungsspielräume spürbar eingedämmt werden. Weiterhin zeichnet sich die reine Marktwertbilanzierung durch einen Ansatz aus, welcher originäre und derivative Finanzinstrumente sowohl der Aktiv- als auch der Passivseite gleichermaßen umfaßt, der Methodik der innerbetrieblichen Steuerung und Kontrolle von Finanzinstrumenten entspricht, eine verbesserte Informationsgewährung durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht und eine unkomplizierte Umsetzung gewährleistet. (9) Eine Rezeption der reinen Marktwertbilanzierung fiir Finanzinstrumente ist de lege lata aufgrund eindeutig entgegenstehender Gesetzesnormen nicht möglich. Indessen bildet die reine Marktwertbilanzierung eine de lege ferenda interessante Methode zur bilanziellen Abbildung derivativer und originärer Finanzinstrumente. Zur Übernalnne in die handelsrechtliche Rechnungslegung erfordert die reine Marktwertbilanzierung in erster Linie ein geändertes Verständnis des Realisationssowie des Imparitätsprinzips. Dies kann erreicht werden durch die Annalnne der Marktbewertung als Realisationstatbestand, eine ausgeprägte Abschlußstichtagsbetrachtung sowie die Befiirwortung der Eindämmung stiller Reserven. Insgesamt läßt sich zeigen, daß eine reine Marktwertbilanzierung konzeptionell zunächst nicht im Widerspruch zu Gläubiger- oder Gesellschafterinteressen steht. Gleichwohl konkretisieren sich die Schwachpunkte und damit das Scheitern einer reinen Marktwertbilanzierung an maßgeblichen Objektivierungsrestriktionen: Die Existenz eines Marktes für das zu bilanzierende Finanzinstrument, die Bewertbarkeit des Finanzinstruments durch den Markt sowie die sichere Realisierbarkeit festgestellter Bewertungsergebnisse stellen Voraussetzungen dar, welche zwar zu einer erfolgswirksamen Erfassung von Marktbewertungsergebnissen zu fordern sind, in Fällen bestimmter Finanzinstrumente hingegen nicht erfüllt werden. (10) Die streng vorsichtige Marktwertbilanzierung stellt eine Alternativmethode zur bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten de lege ferenda dar, welche auf der reinen Marktwertbilanzierung autbaut. Kennzeichnend ist bier der Ansatz von Finanzinstrumenten zu ihrem Marktwert und die Erfassung festgestellter Bewertungsergebnisse auf einem bilanziellen Sonderposten zu Zwecken der Wertkompensation. Ein nach Saldierung auf diesem Sonderposten verbleibender Bewertungsverlustüberhang ist aufwandswirksam zu erfassen, während ein Bewertungsgewinnüberschuß erfolgsneutral abgegrenzt wird. Weiterhin sind nicht objektiv bewertbare Finanzinstrumente nach dem bisherigen Verständnis des Vorsichtsprinzips einzeln zu bilanzieren. Diese Bilanzierungsmethode weist gegenüber der überkommenen handelsrechtlichen Bilanzierung im wesentlichen die gleichen Vorteile wie die reine Marktwertbilanzierung auf: ist allerdings der gewachsenen handelsrechtlichen Denkweise eher verwandt. Konzeptionelle Schwächen der streng vorsichtigen Marktwertbilanzierung liegen in geringfiigigen bilanziellen Gestaltungsspielräumen sowie in einer kategorischen Ablehnung der Ertragswirksamkeit sämtlicher überschießenden Bewertungsgewinne. (11) Eine ,,Mischung" aus reiner und streng vorsichtiger Marktwertbilanzierung bildet die gemildert vorsichtige MarktwertbiIanzierung, welche im Rahmen dieser Arbeit als Methode zur Bilanzierung derivativer und originärer Finanzinstrumente de lege ferenda befiirwortet wird. Wesensmerkmal dieser Konzeption ist die an der Bewertungsqualität der zu bilanzierenden Finanzinstrumente ausgerichtete Vorgehensweise. Im Rahmen verschiedener Typisierungen von Anforderungskriterien sowie Ausnahmetatbeständen gestaltet sich die gemildert vorsichtige Marktwertbilanzierung im wesentlichen dreistufig: Finanzinstrumente höchster Bewertungsqualität, i.e. die meisten standardisierten Finanzinstrumente sowie nicht standardisierte Finanzinstrumente, welche unproblematisch duplizierbar (und damit glattstellbar) sind, machen einen Bilanzansatz zu M,arktwerten erforderlich; positive wie negative Marktwertänderungen werden erfolgswirksam erfaßt. Finanzinstrumente, die zwar objektiv bewertbar sind, deren unverzügliche GlattsteIlbarkeit jedoch als nicht gesichert angesehen werden kann, sind zu Marktwerten zu bilanzieren; Bewertungsverluste erlangen Aufwandswirksamkeit, und Bewertungsgewinne sind, soweit sie nach Wertkompensation verbleiben, erfolgsneutral abzugrenzen. Finanzinstrumenten ohne Sekundärmarkt bzw. ohne objektive Bewertbarkeit bleibt eine Marktbewertung verwehrt; diese sind nach dem geltenden Verständnis des Imparitätsprinzips einzeln zu bilanzieren. Die Vorzüge der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente gegenüber den ad legern latam vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden entsprechen grundSätzlich denen der reinen Marktwertbilanzierung, wobei die gemildert vorsichtige Marktwertbilanzierung auf grund ihrer differenzierenden Behandlung die Probleme der reinen Marktwertbilanzierung zusätzlich zu lösen vermag. Der hauptsächliche Nachteil der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung besteht in ihrer mitunter komplizierten Umsetzbarkeit. (12) Zinsswaps und Forward Rate Agreements (FRAs) verkörpern finanzwirtschaftlich Zinsderivate mit symmetrischem Risikoprofil und zivilrechtlich synallagmatische, schwebende Geschäfte. Weiterhin sind diese Instrumente anhand verfiigbarer Marktdaten mittels eines finanzwirtschaftlichen Modells objektiv und unkompliziert zu bewerten und zudem unverzüglich glattstellbar. Die Bilanzierung von Zinsswaps und FRAs ergibt sich de lege lata gemäß weitgehend eindeutiger GoB-Ausrichtung. Unter Anwendung der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung de lege ferenda ist für beide Finanzinstrumente die uneingeschränkt erfolgswirksame Bi1anzierung zu Marktwerten zu befürworten. (13) Zinsbegrenzungsvereinbarungen stellen optionsbasierte Finanzinstrumente mit einem mithin asymmetrischen Risikoprofil dar. Zu ihrer Bewertung ist ein Optionspreismodell heranzuziehen, welches zwar grundsätzlich eine objektive und marktorientierte Wertermittlung ermöglicht, jedoch einem Bereich noch nicht abgeschlossener finanzwirtschaftlicher Forschung entspringt. Zudem kann eine unverzügliche und unkomplizierte Glattstellbarkeit von Zinsbegrenzungsvereinbarungen nicht als gewährleistet angesehen werden. Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen erfolgt unter weitgehend systematischer GoB-Orientierung. Nach Umsetzung der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung ergibt sich die Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen zu ihrem modellmäßig ermittelten Marktwert, wobei lediglich Bewertungsverluste vollständige Erfolgswirksamkeit erfahren. Bewertungsgewinne, welche über eine Kompensation mit den Bewertungsverlusten anderer Finanzinstrumente hinausgehen, sind hingegen erfolgsneutral abzugrenzen.
Wenn man untersuchen möchte, ob sich die Finanzsysteme verschiedener Länder im Verlauf der letzten Jahre aneinander angeglichen haben oder demnächst angleichen werden, braucht man ein Konzept zur Beschreibung von Finanzsystemen, durch das wesentliche Strukturen, deren Unterschiede und Veränderungen erkennbar werden, ohne dabei in "Systemgeschwafel" (D. Schneider) abzugleiten. Wir haben dafür das Konzept der Komplementarität als nützlich identifiziert. Der Beitrag stellt dieses Konzept vor und soll und seine Eignung belegen. Letztlich geht es dabei auch um die Frage, ob reale Finanzsysteme konsistente Systeme mit komplementären Elementen darstellen. Nach der Vorstellung der formalen Konzepte der Komplementarität und der Konsistenz wird "das Finanzsystem" auf seine Komple mentarität untersucht. Dazu wird ein Finanzsystem aus der Sicht von Unternehmen des nichtfinanziellen Sektors als ein System gekennzeichnet, das aus drei Teilsystemen besteht. Das erste Teilsystem ist das Finanzierungssystem einschließlich Finanzsektor und Mustern der Unternehmensfinanzierung, das zweite das Corporate Governance-System und das dritte das Unternehmens-Strategie-System. Für alle drei Teilsysteme wird – allgemein und mit Bezug auf die Finanzsysteme Deutschlands, Japans und der USA - gezeigt, inwieweit die Elemente der betreffenden Teilsysteme untereinander komplementär sind, und geprüft, ob sie in ihren Ausprägungen auch konsistent sind, d.h. wirklich "zueinander passen". Untersucht wird auch die Komplementarität und Konsistenz zwischen den Teilsystemen selbst. Der Beitrag endet mit Überlegungen über die Anwendung des Komplementaritätskonzepts. Dass ein Finanzsystem die Eigenschaft der Komplementarität aufweist, hat nicht nur weitreichende Implikationen für die Methodik der Analyse von Finanzsystemen, sondern auch für die Vorhersehbarkeit der Entwicklung von Finanzsystemen und damit für die Wahrscheinlichkeit einer Konvergenz von Finanzsystemen, für deren Effizienzeigenschaften und für die Möglichkeiten, Finanzsysteme durch gestaltende Eingriffe zu verbessern.
This paper provides empirical evidence on initial public offerings (IPOs) by investigating the pricing and long-run performance of IPOs using a unique data set collected on the German capital market before World War I. Our findings indicate that underpricing of IPOs has existed, but has significantly decreased over time in our sample. Employing a mixture of distributions approach we also find evidence of price stabilization of IPOs. Concerning long-run performance, investors who bought their shares in the early after-market and held them for more than three years experienced significantly lower returns than the respective industry as a whole. Earlier versions of this paper were presented at the ABN-AMRO Conference on IPOs in Amsterdam, the Annual Meetings of the European Finance Association, the Annual Meetings of the Verein für Socialpolitik, the IX Tor Vergata International Conference on Banking and Finance in Rome, and at Johann Wolfgang Goethe-University in Frankfurt.
Ja, der Ablauf der Lock-up-Frist ist ein kursrelevantes Ereignis. Wir untersuchen Kursreaktionen auf das Ende der Lock-up-Frist bei 142 Unternehmen des Neuen Marktes. Da der Ablauf der Sperrfrist bereits zum Zeitpunkt des Börsengangs bekannt ist, erwarten wir bei einem (semi-)informationseffizienten Kapitalmarkt durchschnittlich keine Kursreaktion. Im Rahmen einer Ereignisstudie zeigen wir aber, dass sich am Ende der Sperrfrist signifikant negative Überrenditen ergeben. Durch eine differenzierte Analyse stellen wir fest, dass firmenspezifische Faktoren (Volatilität, Performance, Free Float) die Kursreaktionen am Ende der Lock-up-Periode beeinflussen. Die Befunde unserer Untersuchung belegen die Notwendigkeit klarer Regeln für mehr Transparenz nach dem Börsengang. Bedeutsam sind die vorliegenden Ergebnisse vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Erweiterung der insiderrechtlichen Meldepflichen im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes. This paper explores the materiality of expirations of lock-up provisions that prevent insiders from selling their shares after the initial public offering (IPO). We examine 172 lock-up agreements of 142 IPOs floated on Germany’s New Market. Since the date of the lock-up expiration is common knowledge at the IPO, we would not expect to find abnormal returns surrounding the event day, assuming that markets are informationally efficient. However, using an event-study methodology we detect statistically significant negative abnormal returns and a twenty-five percent increase in trading volume surrounding lock-up expiration. The negative abnormal returns are larger for firms with high volatility, superior performance after the IPO, and low free float. The results of our study raise important regulatory issues with respect to disclosure rules of firms going public. We argue that insiders should be legally required to disclose their sell transactions in order to protect new and less informed shareholders.
Versicherungsunternehmen haben bei der Auswahl ihrer Vermögensanlagen die gesetzlichen Restriktionen des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzuhalten. Neben einer strukturierten Darstellung der zahlreichen Regulierungstatbestände werden aus Sicht der Finanzierungstheorie sowie den empirischen Verhältnissen an den Kapitalmärkten die im VAG enthaltenen Rahmenbedingungen einer kritischen Bewertung unterzogen.
The purpose of this paper is to compare three different index construction methodologies of commercial property investments. We examine for different European countries (i) appraisal-based indices and methods of „unsmoothing“ the corresponding return series, (ii) indices that trace average ex-post transaction prices over time, and (iii) indices based on Real Estate Investment Trust share prices.
Real estate is an important asset, but as a direct investment subject to several difficulties. Shares of public open end funds or of real estate stock corporations represent a possible way for an investor to avoid these problems. The focus of this paper is the analysis of inflation risk of European real estate securities. An overview of the institutional frameworks regarding these companies is given. The returns of real estate securities in France, Germany, Switzerland and the United Kingdom are examined for the period 1980:1-1998:12. Besides the classical Fama/Schwert-approach, shortfall risk measurements have been used. In this context, transaction costs in particular have been taken into account.
In this study the firms' choice of the number of bank relationships is analyzed with respect to influential factors like borrower quality, size and the existence of a close housebank relationship. Then, the number of bank relationships is used as a proxy to examine if bank competition is reflected in loan terms. It is shown that the number of bank relationships is foremost determined by borrower size and the existence of a housebank relationship. Loan rate spreads are not effected by the number of bank relationships. However, borrowers with a small number of bank relationships provide more collateral and get more credit. These effects are amplified by a housebank relationship. Housebanks get more collateral and are ready to take a larger stake in the financing of their customers.
Persistently high unemployment, tight government budgets and the growing scepticism regarding the effects of active labour market policies (ALMP) are the basis for a growing interest in evaluating these measures. This paper intends to explain the need for evaluation on the micro- and macroeconomic level, introduce the fundamental evaluation problem and solutions to it, give an overview of the newer developments in evaluation literature and finally take a look on empirical estimations of ALMP effects. JEL Classification: C14, C33, H43, J64, J68
A widely recognized paper by Colin Mayer (1988) has led to a profound revision of academic thinking about financing patterns of corporations in different countries. Using flow-of-funds data instead of balance sheet data, Mayer and others who followed his lead found that internal financing is the dominant mode of financing in all countries, that therefore financial patterns do not differ very much between countries and that those differences which still seem to exist are not at all consistent with the common conviction that financial systems can be classified as being either bank-based or capital market-based. This leads to a puzzle insofar as it calls into question the empirical foundation of the widely held belief that there is a correspondence between the financing patterns of corporations on the one side, and the structure of the financial sector and the prevailing corporate governance system in a given country on the other side. The present paper addresses this puzzle on a methodological and an empirical basis. It starts by demonstrating that the surprising empirical results found by Mayer et al. are due to a hidden assumption underlying their methodology. It then derives an alternative method of measuring financing patterns, which also uses flow-of-funds data, but avoids the questionable assumption. This measurement concept is then applied to patterns of corporate financing in Germany, Japan and the United States. The empirical results are very much in line with the commonly held belief prior to Mayer’s influential contribution and indicate that the financial systems of the three countries do indeed differ from one another in a substantial way.
Initiated by the seminal work of Diamond/Dybvig (1983) and Diamond (1984), advances in the theory of financial intermediation have sharpened our understanding of the theoretical foundations of banks as special financial institutions. What makes them "unique" is the combination of accepting deposits and issuing loans. However, in recent years the notion of "disintermediation" has gained tremendous popularity, especially among American observers. These observers argue that deregulation, globalisation and advances in information technology have been eroding the role of banks as intermediaries and thus their alleged uniqueness. It is even assumed that ever more efficiently organised capital markets and specialised financial institutions that take advantage of these markets, such as mutual funds or finance companies, will lead to the demise of banks. Using a novel measurement concept based on intermediation and securitisation ratios, the present article provides evidence which shows that banking disintermediation is indeed a reality for the US financial system. This seems to indicate that American banks are not all that "unique"; they can be replaced to a considerable extent. Moreover, many observers seem to believe that what has happened in the US reflects a universal trend. However, empirical results reported in this paper indicate that such a trend has not manifested itself in other financial systems, and in particular, not in Germany or Japan. Evidence on the enormous structural differences between financial systems and the lack of unequivocal signs of convergence render any inferences from the American experience to other financial systems very problematic.
Kann gutes Latein in einem Bewerbungsgespräch von Vorteil sein? Folgt man der Argumentation eines im Herbst 1501 vor der Tübinger Universitätsöffentlichkeit aufgeführten Dialogs, so wird man diese Frage ohne weiteres bejahen müssen. Im vierten Akt tritt ein Hofbeamter des Königs - gemeint ist Maximilian I. - auf, der als Antwort eine kleine Geschichte erzählt. In Innsbruck wandte sich ein ansonsten durchaus gebildeter Mann an Kardinal Peraudi, Botschafter des Papstes im Reich, um sich um eine geistliche Stelle, eine Pfründe, zu bewerben. Er hatte kaum die Anrede in holprigem Latein gestottert, als ihm der Angesprochene auch schon bedeutete, er solle wegtreten. Der Bittsteller lief rot an und wurde fortan am Hof nicht mehr gesehen.
Rezension zu Karin Tebben (Hg.): Beruf: Schriftstellerin. Schreibende Frauen im 18. und 19. Jahrhundert. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1998 (= Sammlung Vandenhoeck). 340 Seiten.
Der vorliegende Sammelband behandelt die Entwicklung des weiblichen Berufsschriftstellertums, dessen Geschichte in Deutschland mit dem Jahr 1771 beginnt, als der erste Roman von Sophie von La Roche erscheint.
The globalization of markets and companies has increased the demand for internationally comparable high quality accounting information resulting from a common set of accounting rules. Despite remarkable efforts of international harmonization for more than 25 years, accounting regulation is still the domain of national legislators or delegated standard setters. The paper starts by outlining the reasons for this state of affairs and by characterizing the different institutional backgrounds of accounting standard setting in four selected countries as well as on the international level. This is followed by a summary of important international differences in accounting rules and a summary of the empirical evidence of the impact of different rules on the resulting numbers and their relevance to users. It is argued that neither a priori theoretical reasoning nor the evidence from empirical studies provides a convincing basis for choices between accounting regimes and even less so between specific accounting rules. As there is a broad consensus that there is a need for one set of global accounting standards the final sections of the paper discuss currently existing and proposed structures of international accounting standard setting. The evolving new IASC structure is critically evaluated.
Zur wissenschaftlichen Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland : ein Überblick
(2000)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick der neueren wissenschaftlichen Literatur zur Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Das Grundproblem mikroökonomischer Evaluation besteht darin, den Vergleichsmaßstab bei Nichtteilnahme zu schätzen, sei es auf Basis einer vergleichbaren Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern oder auf Basis der Situation vor Teilnahme. Entscheidend ist hierbei, den potentiellen Selektionsproblemen Rechnung zu tragen. Evaluationsstudien auf der Makroebene müssen zusätzlich auch die indirekten Effkete der AAMP auf den gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigen und der möglichen Endogenität der AAMP Rechnung tragen. Die meisten Evaluationsstudien fur Deutschland zeigen keine signifikant positiven Beschäftigungseffekte der AAMP, sind jedoch mit großer statistischer Unsicherheit behaftet. Wir führen letzteres im wesentlichen darauf zurück, daß wegen zu geringen Datenumfangs meist äußerst heterogene Maßnahmen gepoolt werden und daß über Teilnehmer und Nichtteilnehmer zu wenige Hintergrundinformationen verfügbar sind. Aufgrund dieser Datenrestriktionen verbietet sich daher aus Sicht der Autoren ein vorschnelles Verdikt über die ökonomischen Wirkungen der AAMP, obwohl mögliche positive Effekte nicht sehr stark sein können, da sie sonst vermutlich trotz unterschiedlicher Methoden und unzureichender Daten empirisch hätten identifiziert werden können.
Collateral, default risk, and relationship lending : an empirical study on financial contracting
(2000)
This paper provides further insights into the nature of relationship lending by analyzing the link between relationship lending, borrower quality and collateral as a key variable in loan contract design. We used a unique data set based on the examination of credit files of five leading German banks, thus relying on information actually used in the process of bank credit decision-making and contract design. In particular, bank internal borrower ratings serve to evaluate borrower quality, and the bank's own assessment of its housebank status serves to identify information-intensive relationships. Additionally, we used data on workout activities for borrowers facing financial distress. We found no significant correlation between ex ante borrower quality and the incidence or degree of collateralization. Our results indicate that the use of collateral in loan contract design is mainly driven by aspects of relationship lending and renegotiations. We found that relationship lenders or housebanks do require more collateral from their debtors, thereby increasing the borrower's lock-in and strengthening the banks' bargaining power in future renegotiation situations. This result is strongly supported by our analysis of the correlation between ex post risk, collateral and relationship lending since housebanks do more frequently engage in workout activities for distressed borrowers, and collateralization increases workout probability. First version: March 12, 1999
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
This paper discusses the role of internal corporate ratings as a means by which commercial banks condense their informational advantage and preserve it vis-à-vis a competitive lending market. In drawing on a unique data set collected from leading universal banks in Germany, we are able to evaluate the extent to which non-public information determines corporate ratings. As a point of departure, the paper describes a sample of rating systems currently in use, and points at methodological differences between them. Relying on a probit analysis, we are able to show that the set of qualitative, or soft, factors is not simply redundant with respect to publicly available accounting data. Rather, qualitative information tends to be decisive in at least one third of cases. It tends to improve the firms' overall corporate rating. In the case of conflicting rating changes, i.e. when qualitative and quantitative rating changes have opposing signs, quantitative criteria dominate the overall rating change. Furthermore, the more restrictive the weighting scheme as part of the rating methodology is, the stronger is the impact of qualitative information on the firms' overall rating. The implications of our results underline the need to define stringent rating standards, from both a risk management and a regulatory point of view. Revised edition published in: ZEW Wirtschaftsanalysen 2001, Bd 54, Baden-Baden, Nomos