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"Nicht nur Geschichte, auch Geschichtsschreibung wird gemacht", stellte Carola Sachse 2014 in einem Literaturbericht fest, in dem sie die zeithistorische Menschenrechtsforschung der letzten Jahrzehnte kritisch durchleuchtete und eine große Leerstelle konstatierte. Über Frauenrechte, Menschenrechtsaktivistinnen oder Geschlechterverhältnisse fand sich wenig in diesen Studien. Angesprochen auf diese Lücke meinte ein prominenter Experte lapidar: "Man kann nicht alles machen" – eine Antwort, die Sachse mitnichten zufriedenstellte. Dass sie daraufhin mit Roman Birke den vorliegenden Sammelband zu Menschenrechten und Geschlecht konzipierte, ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Und die Ergebnisse geben ihr recht: Die Vielgestaltigkeit der Beiträge bestätigt zwar einerseits, dass man wahrlich nicht alles machen kann. Doch wird andererseits auch deutlich, dass die Kategorie Geschlecht bei der Erforschung der Menschenrechtsgeschichte nicht ausgeklammert werden darf. ...
Da wird gegen Ende ein schon recht großer Anspruch formuliert: "Aus genuin historischer Sicht bieten die Ergebnisse dieser Studie Anknüpfungspunkte für ein neues Narrativ, eine neue Interpretation der spätmittelalterlichen französischen Geschichte." Und mehr noch: "Aus systematisch-komparatistischer Sicht lässt sich die Frage nach der Spezifik bzw. der Übertragbarkeit des französischen Beispielfalles unter Rückgriff auf soziologische Theorieentwürfe schließlich auch auf weitere historische Formationen jenseits der spätmittelalterlichen Epoche ausweiten" (S. 427). Hoch die Erwartungen also in der Sache und nicht ganz so hoch an Sprache und Stil. Und französische Leserinnen und Leser, an die sich das Buch sicher nicht zuletzt auch wendet, werden entzückt sein über Juwele kristallklarer Verständlichkeit und federleichter Eleganz wie: "Aus diesen Überlegungen ergibt sich zugleich, dass systematisch-komparatistische Ansätze die jeweiligen Vergleichsgegenstände unter Zugrundelegung externer Analysekategorien zuallererst konstituieren und die im einzelnen zu betrachtenden Phänomene dadurch überhaupt erst vergleich- und operationalisierbar machen müssen" (S. 438). ...
Am 19. Januar 1919 nahmen erstmals auch Frauen an den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung teil. Der am 10. November 1918, dem Tag nach der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann, gebildete Rat der Volksbeauftragten erließ als eine seiner ersten Amtshandlungen ein neues Wahlgesetz. Für alle Parlamente auf kommunaler, Länder- und Reichsebene wurde das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21 Jahren dekretiert. Damit durften alle erwachsenen Deutschen wählen, unabhängig vom Geschlecht, von Besitz und Steuerleistung. Die bis dahin überall geltende Beschränkung des Wahlrechts auf Männer war damit abgeschafft und auch das in Preußen geltende Dreiklassenwahlrecht, das bis dahin die Stimmengewichtung an die Steuerleistung gekoppelt hatte. ...
Im 19. Jahrhundert war Prostitution in weiten Teilen Europas reglementiert. Die Bordelle wurden staatlich konzessioniert, die Frauen polizeilich registriert, gynäkologisch überwacht und Zwangsbehandlungen unterworfen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Reglementierung der Prostitution abgeschafft.
Wie kam es zu dieser Abschaffung? Welche Gründe sprachen für ein Ende dieser Art der Prostitutionskontrolle? Und inwiefern verlief die Diskussion in unterschiedlichen Ländern parallel oder eben gerade nicht? Diese Fragen stehen im Zentrum von Malte Königs Habilitationsschrift (Univ. des Saarlandes), in der es um die Gesetzesentwicklung in Deutschland, Frankreich und Italien geht. ...
Radikalisierung als individuelles und gesellschaftliches Phänomen Extreme politische Ansichten haben Konjunktur. Auf beiden Seiten des politischen Spektrums, aber auch in religiösen Milieus radikalisieren sich Positionen und stellen demokratische Werte und Institutionen infrage. Mit diesen Phänomenen hat sich das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt "Gesellschaft Extrem. Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland" befasst. ...
"Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man dir das nicht erklärt?" So heißt es im Refrain eines bekannten Punkrock-Songs. Diese Aussage mag für die affektive Interaktion im unmittelbaren Kontext gewaltsamer Handlungen bisweilen zutreffen. Vor der zeitverzögert einsetzenden Gegengewalt steht indessen die Verarbeitung der ersten Handlung: das Sprechen über den Konflikt und vor allem die Frage nach der Ursache, nach der Intention und der Legitimität des Gewaltaktes. Die daraus resultierenden Deutungen können langfristige Folgen nach sich ziehen. Nicht nur Stunden und Tage, sondern Jahrhunderte, ja Jahrtausende kann ein einziges Gewaltereignis immer wieder im Fokus von Erzählungen stehen und prägend für Generationen und Nationen sein. ...
The volume under review is the result of a conference on historical graffiti held at the Ludwig-Maximilians-University of Munich in 2017. The aim of this book is to analyse — for the first time — graffiti from the ancient, medieval and modern periods in their historical and geographical contexts from an interdisciplinary point of view. Following this comparative approach the authors show the tremendous potential of this nascent area of research by investigating epigraphic material that has been neglected and underestimated by scholars for a long time. ...
Auch Bücher als solche sollen Schicksale haben, wie ein bis in die Antike zurückreichender Aphorismus lehrt. Auf die Monografie "Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert" trifft dies in besonderer Weise zu, denn es handelt sich hier um den raren, wenn auch insgesamt nicht völlig außergewöhnlichen Fall, dass eine nach ihrer Entstehung und akademischen Begutachtung unpubliziert gebliebene Qualifikationsschrift im Herbst der glanzvollen Karriere ihres Autors Dieter Grimm als Professor in Bielefeld und Berlin, als Richter des Bundesverfassungsgerichts und als Rektor des Wissenschaftskollegs Berlin (um nur die allerwesentlichsten Stationen zu nennen) doch noch der Fachöffentlichkeit vorgelegt wird. Schon insoweit regt die Lektüre des Bandes, der konzeptionell Torso geblieben ist – es sollte ein zweiter Band für die Jahre ab 1820 geschrieben werden – deutliches Interesse an, verheißt er doch angesichts der grundlegend gewählten Thematik die Bekanntschaft mit prägenden fachlichen Grundüberzeugungen Dieter Grimms in ihrer recht ursprünglichen Gestalt, nachdem man mit dem rechtsgelehrten Denken des Autors durch die öffentliche Wahrnehmung während der Jahre seines reifsten Wirkens nachhaltig vertraut wurde. So ist das Buch, das am örtlichen Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte entstanden ist und 1979 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als Habilitationsschrift vorgelegt wurde, von besonderem Reiz. ...
Es war, zumindest für die Spezialforschung, ein veritabler Paukenschlag, als Claudia Märtl 2010 auf einer Münchner Tagung über das Ende der konziliaren Epoche mit einem unbekannten, genau zum Thema passenden Text aufwartete, den sie in einer Augsburger Handschrift entdeckt hatte: das Dreiergespräch "Agreste otium" des Martin Le Franc, der bis dahin fast ausschließlich durch seine moralisch-didaktischen Werke in französischer Sprache bekannt war, allen voran das allegorische Versepos "Le champion des dames" (1440–1442) sowie ein Streitgespräch zwischen Fortuna und Tugend, "L’Estrif de Fortune et de Vertu" (1447). ...