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Inhalt:
Widmung
1-37 I. Kapitel: Die Abhebung der ästhetischen von der moralischen Deutung der Kunst
38-64 II. Kapitel: Die Systematik der Künste
65-71 Zwischenbemerkung: Über das ästhetische Verhalten, den Wahrheitsgehalt der Kunst und die ästhetischen Kategorien
72-96 III. Kapitel: Die Geschichtsphilosophie der Kunst
97-111 IV. Kapitel: Die Wandlung in der Auffassung der Kunst von der "Geburt der Tragödie" bis zu "Menschliches - Allzumenschliches"
113-114 Literaturverzeichnis
Lebenslauf
Ich will im folgenden die bisher dargestellte praktische Philosophie Kants im Zusammenhang gegen die, besonders gegen die Theorie vom höchsten Guten, erhobenen Einwände zusammenfassen. Diese Einwände, die entweder die Reinheit des sittlichen Gesetzes oder die Einheit von Glückseligkeit und Tugend betreffen, haben im Grunde genommen ganz entgegengesetzte Behauptungen hervorgebracht. Eine ist der sogenannte Rigorismus- oder Formalismusvorwurf, der überwiegend die Analytikteile der GMS und der KpV betrifft. Die andere ist der Eudämonismusvorwurf, der sich überwiegend auf den Dialektikteil der KpV bezieht. Beide Vorwürfe sind, wie wir unten sehen werden, meines Erachtens nicht sachgemäß. ...
Gerade bei Rechten auf Freiheit stellt sich die Frage, ob und wie sie sich begründen lassen. Ein naheliegender Zugang sind liberale Theorien der Gerechtigkeit. Sie rechtfertigen individuelle Anrechte auf ein Maß an Freiheit. Begründungsbedürftig ist die Annahme subjektiver Rechte auf Freiheit schon deshalb, da sie eine fundamentale Weichenstellung für jede politische Theorie darstellt, die sie beinhaltet. Für diesen Bereich der Freiheit ist die Begründungslast umgekehrt; eine Einschränkung der Freiheit muß begründet werden, nicht das Verlangen danach, frei zu sein. Der "Zweck" einer liberalen Theorie der Gerechtigkeit ist die wertneutrale Entscheidung auch antagonistischer Konflikte. Es sind Situationen, in denen zwei Parteien handeln wollen, die Handlungen sich aber gegenseitig ausschließen und die Parteien sich über die Bewertung der Handlungsziele uneinig sind. In der hier erörterten Theorie Hillel Steiners werden die fraglichen Entscheidungen aufgrund subjektiver Rechte gefällt. Gerechtigkeit begründet subjektive Rechte auf ein Maß an Freiheit, durch die selbst antagonistische Konflikte neutral entschieden werden können. Im folgenden wird im Kontext dieser Art liberaler Gerechtigkeitstheorie argumentiert. ...
In dieser Arbeit soll eine Religionstheorie entwickelt werden, die für den interdisziplinären Dialog über Religion und auch für die empirische Forschung neue Impulse gibt. Die Begriffe "Religion" und "Religiosität", die dabei eine zentrale Rolle spielen, sind nicht leicht handhabbar, für eine Religionspsychologie jedoch unverzichtbar. In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff "Religion" verwendet, soweit es um bestimmte, institutionalisierte Aspekte geht, während "Religiosität" für die Erlebens- und Handlungsaspekte des einzelnen Menschen verwendet wird. Es ist jedoch nicht immer möglich, zwischen den beiden Begriffen streng zu unterscheiden. Darüber hinaus ist es wichtig, zwischen Ideologie und Religion zu unterscheiden. Gerade Fromms weit gefasste Religionsdefinition, die diese Differenzierung bewusst ablehnt, hat zu vielen Problemen und Kontroversen geführt. Eine Differenzierung ist jedoch schwierig, vor allem deswegen, weil der Begriff "Ideologie" vieldeutig verwendet wird. Dennoch lässt sich festhalten, dass Ideologien moderne Gebilde sind, die eine bereits existierende bürgerliche Gesellschaft voraussetzen. Diese modernen Denksysteme werden auf der Grundlage des abendländischen Geschichtsbewusstseins entwickelt und beziehen sich auf noch zu verwirklichende Utopien. Insofern sind Ideologien als Programme für eine bessere Welt zu verstehen. Religionen dagegen müssen weder eine geschichtliche Entwicklung postulieren noch eine Utopie anstreben. Obwohl Religionen bisweilen ideologische Züge aufweisen, ist es vor diesem Hintergrund doch möglich, zwischen Ideologie und Religion zu differenzieren. Eine neue Religionstheorie soll bestehende funktionale, substanzielle und anlageorientierte Ansätze in einen neuen theoretischen Rahmen integrieren und somit neue Impulse für die Forschung in den Bereichen Religion und Gesundheit, religiöse Entwicklung und religiöse Erfahrung geben. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist ein vorempirischer Fragenkomplex bezüglich der anthropologischen und wissenschaftstheoretischen Vorannahmen einer Religionspsychologie. Dabei besteht die Aufgabe in der Erarbeitung einer Religionstheorie, die diese Vorannahmen logisch begründet und empirisch überprüfbar formuliert. Hier wird weder eine richtungsspezifische (z.B. psychoanalytische oder behavioristische) noch eine teilgebietsorientierte Vorgehensweise gewählt, sondern es wird im Hinblick auf den interdisziplinären Anspruch der Arbeit versucht, mit Rückgriff auf die dialogische Anthropologie Martin Bubers einen für die Psychologie neuen relationalen Zugang zum Forschungsgegenstand zu finden und logisch zu überprüfen. Die in dieser Arbeit entwickelte relationale Grundlage für eine Religionspsychologie soll auch einen einheitlichen Bezugsrahmen für die bisherige fragmentarische religionspsychologische Forschung liefern.
In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie durch die Tätigkeit des Sprechens Bindung erzeugt wird. Die Kernthese lautet, dass es eine grundlegende Bindung gibt, die aus dem Umstand resultiert, dass vokale Symbole nur durch eine gemeinsame Tätigkeit von Sprecher und Hörer erzeugt werden können. Nur wenn der Hörer Laute als vokale Symbole identifiziert, ist die Äußerung des Sprechers eine sprachliche Äußerung, mit der eine Feststellung gemacht, eine Frage gestellt oder ein Befehl gegeben werden kann. Mit der Terminologie der Sprechakttheorie läßt sich daher sagen, dass auf der Ebene des lokutionären Aktes bereits eine Bindung bestehen muß, damit ein illokutionärer oder perlokutionärer Akt möglich ist. In der vorliegenden Untersuchung wird diese Bindung herausgearbeitet, indem verschiedene, teilweise sehr unterschiedliche Kommunikationsmodelle untersucht werden, die das Problem der kommunikativen Bindung thematisieren. Nach einer einführenden Besprechung von Paul Watzlawicks Annahmen zum Beziehungsaspekt von Kommunikation wird auf einige Aspekte des Zeichenmodells von Charles Sanders Peirce eingegangen. Mit Peirce werden Strukturmerkmale von vokalen Zeichen erarbeitet, die für die weiteren Untersuchungsschritte der Arbeit wegweisend sind. Im nächsten Kapitel wird auf die Konzeption des Symbolischen Interaktionismus von Georg Herbert Mead eingegangen, um ein Modell zu entwickeln, wie aus einfachen Interaktionen vokale Symbole generiert werden. Anschließend wird die Sprechakttheorie von John Langshaw Austin und John Searle behandelt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Struktur der "illocutionary force" im Mittelpunkt. Daran schließt sich eine Analyse der These Searles an, dass ein "symbolizing move" als Kern eines Sprechaktes anzunehmen ist. Die Ergebnisse dieser Analyse werden mit den Ergebnissen der Untersuchung des Symbolischen Interaktionismus in ein Modell zusammengeführt, mit dem eine Sprecher und Hörer verbindende "locutionary force" identifiziert werden kann. Diese tritt bei der Konstitution von vokalen Zeichen durch die gemeinsame Aktivität eines Sprechers und eines Hörers auf und ist als eine Voraussetzung der "illocutionary force" anzusehen. Dieses Modell wiederum wird mit der Theorie des kommunikativen Handels von Jürgen Habermas verbunden, um die fragliche Bindungskraft in der lebensweltlichen kommunikativen Alltagspraxis von Sprechern und Hörern zu lokalisieren. Es wird eine Abgrenzung gegenüber der von Habermas angesprochenen Bindungskraft vorgenommen, einer Bindungskraft, die auf der semantischen und nicht auf der semiotischen Ebene von Sprechakten angesiedelt ist. Es zeigt sich zudem, dass die in der vorliegenden Arbeit aufgezeigte Bindung die der Kommunikation eigentümliche Bindung ist, - zumindest dann, wenn man Kommunikation als Akte des Sprechens auffaßt. Abschließend wird anhand einer alltäglichen Gesprächssituation das Auftreten und die Wirkungsweise dieser Bindungskraft beispielhaft erläutert.
Qualitatives Denken : John Deweys Erfahrungsbegriff zwischen Erkenntnislehre und Kunsttheorie
(2005)
Inhalt: Vorwort S. 4 Einleitung: John Deweys Radikalität. Eine Erinnerung S. 10 Erstes Kapitel: Implosionen des Empirismus 1.1 Rorty als Apologet und Kritiker Deweys S. 42 1.2 Darwin als Anstoß der Philosophie S. 58 1.3 Die Naturalisierung der menschlichen Intelligenz S. 64 1.4 Brandoms Pragmatismus: Phänomenalismus in Bezug auf Wahrheit S. 75 1.5 Peirce und Dewey als Antipoden? S. 85 Zweites Kapitel: Der Mythos des Gegebenen 2.1 Sellars’ Attacke gegen den Empirismus S. 93 2.2 Inferentialismus und Handlungstheorie S. 101 2.3 Common Sense als Kritik S. 105 Drittes Kapitel: Nach dem Ende der Gewißheit 3.1 Der Dualismus von Theorie und Praxis S. 112 3.2 Raum der Gründe und Raum der Handlungen S. 116 3.3 Qualitatives Denken S. 127 Viertes Kapitel: McDowell und Dewey über Erfahrung und Natur Zur Rehabilitierung des Erfahrungsbegriffs S. 145 4.1 Kohärenz und Kausalität in Davidsons Kritik des Empirismus S. 151 4.2 Die Konstruktion der zweiten Natur S. 160 4.3 Physiologie des Verstehens: Deweys Kritik am Behaviorismus S. 168 Fünftes Kapitel: Erfahrung als Kunst 5.1 Erfahrungen und eine Erfahrung S. 185 5.2 Die kommunikative Dimension expressiven S. 198 Verhaltens 5.3 Hermeneutische Aspekte einer expressiven Theorie der Erfahrung S. 212 Literaturnachweis S. 233 Lebenslauf S. 240 Erklärung S. 242
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der "gesellschaftstheoretischen Rekonstruktion der praktischen Philosophie Immanuel Kants" mit ihren Ergänzungen von dem phänomenologischen, wertethischen und philosophisch-anthropologischen Gesichtspunkt Max Schelers. Hier kommt es darauf an, zu versuchen, gegenüber der üblichen, an der "Wissenschaftstheorie" orientierten, objektivistischen Gesellschaftstheorie wie der systemtheoretischen, sowie der diskursethischen einen anderen Gesichtspunkt vorzulegen, nämlich denjenigen, der an der "Qualifikation der Person" orientiert ist. Schon Kants so genannte "Kopernikanische Wende", die der Erkenntnistheorie eine neue Basis gegeben hat, hat die Implikation, dass es bei der gegenständlichen Erkenntnis nicht auf die zu erkennenden Objekte als "Ding an sich" ankommt, sondern dass es sich um die Stellung des erkennenden Subjekts in den als "Erscheinung" erkennbaren Objekten handelt. Gleichwohl kommt es auch bei der "praktischen Erkenntnis" darauf an, dass der Mensch in seiner inneren- und äußeren Natur sowie im Mitverhältnis mit anderen Personen seine eigene Position richtig bestimmen kann, welches sogar für Kants teleologische Geschichtsauffassung gilt. Dieses Motiv der persönlichen Qualifikation kann man auch bei Scheler in seinem Ansatz der philosophischen Anthropologie sowie bei Max Horkheimer in seiner Bestimmung des historischen Materialismus als "Haltung" des Forschers, nicht also als "Weltanschauung", verschiedenartig thematisiert finden. Die vorliegende Arbeit, die versucht, das Wesen und die Aktualität dieses Motivs im Kontext der Geschichte der Philosophie seit Kant bis zur Gegenwart zu verdeutlichen, ist daher insofern eine Art Rehabilitierung der neuzeitlichen Subjektivierung der gegenständlichen Erkenntnis sowie der Willensbestimmung, als diese Subjektivierung die normative Grundlage für die Würde der gleichberechtigten Menschen, für die menschliche Freiheit qua Zwangsfreiheit sowie Zurechnungsfähigkeit und für die Selbständigkeit der Person von Sachen sowie von anderen Personen liefern kann.
Oder - ist er doch frei?
(2005)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der interdisziplinären Kontroverse um die Willensfreiheit. Es wird aufgezeigt, dass, unter Einbezug der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und deren Grenzen, es immer noch möglich ist, eine Willensfreiheit mit der damit verbundenen Verantwortung in der starken Begriffsform von Kant im Sinne eines Kausalneuanfangs anzunehmen. Die Hinführung zu einer positiv bejahten Willensfreiheit erfolgt entsprechend der Beweisführung Kants. Es werden neuro- und naturwissenschaftliche Erkenntnisgrenzen und Widersprüche (inhaltlicher und methodischer Art) aufgezeigt, und es wird so ein „Spielraum“ für eine theoretisch denkbare Willensfreiheit eröffnet. Dieser theoretisch denkbare Raum wird mit Hilfe empirischer Studien mit der aus der Praxis erforderlichen Annahme einer praktischen Willensfreiheit ausgefüllt. Neurowissenschaftliche, genetische und sozialwissenschaftliche Studien zeigen hierbei auf, dass das Gehirn wegen seiner Plastizität nur ein Glied in einer Kausalkette ist und deswegen zu keiner Falsifikation einer Hypothese von einem Kausalanfang, das heißt der Willensfreiheit, dienen kann. Die praktische Umsetzung der Willensfreiheit wird einerseits durch die Zuhilfenahme des Informationsbegriffes, der neurowissenschaftliche und philosophische Kategorien umfassen kann, und andererseits durch das Konzept eines emotionalen Gleichgewichtes zugelassen. Letzteres stellt den Zustand im Menschen dar, der als informationelles Patt einen nicht vorhersagbaren Kausalneuanfang ermöglicht. Dieser ist in jedem Menschen als Freiheitspotential angelegt, mit dem allerdings in einer aktiven Weise gearbeitet werden muss, damit Freiheit zur Geltung kommen kann. Letzteres ist von Bedeutung hinsichtlich kultureller Veränderungen, technischer Innovationen, Therapien, Motivationen, Identifikationen und vieler anderer menschlicher Potentiale.
Die Hermeneutik des sozialen Selbst : Bausteine einer Kritik des partikularistischen Individualismus
(2005)
Im Zentrum des Textes steht eine Diskussion der Bedeutung, die die Artikulation der Perspektive der ersten Person Singular, d. h. der expressive Anteil sprachlicher Verständigung, in kommunikativen Prozessen hat. Dabei geht es zum einen um Aspekte der kommunikativ-intersubjektiven Prägung binnenperspektivischer Wahrnehmung, zum anderen wird die Frage diskutiert, welche Rolle die Äußerung innerer Wahrnehmungen grundsätzlich, vor allem aber in praktischen Diskursen spielt. Neben diesem systematisch-sozialphilosophischen Erkenntnisinteresse, das darauf abzielt, die Kriterien zu bestimmen, unter denen individuelle Bindung an intersubjektive Kommunikation erzielt werden kann und die Bedingungen zu benennen unter denen erwartet werden kann, daß diskursiv gewonnene Einsichten handlungswirksame Kraft entfalten können, verfolgt die Untersuchung eine zweite Absicht: Vor dem Hintergrund der oben angedeuteten Überlegungen soll gezeigt werden, daß in der Entstehungsgeschichte des modernen Individualismus Formen der Artikulation erstpersonaler Wahrnehmungen etabliert wurden, die die spezifischen Funktionen und Potentionale öffentlicher (politischer) Diskurse beeinträchtigen bzw. reduzieren. Im Rahmen einer historisch-rekonstruktiven Argumentation soll diese Entwicklung als ein zentraler Indikator des gesellschaftlichen Strukturwandels in Europa seit Beginn der frühen Neuzeit interpretiert und als Erklärung für zeitgenössische Sozialpathologien in Anschlag gebracht werden. Diese beiden Argumentationslinien werden in der Auseinandersetzung mit Texten von Jürgen Habermas und Richard Sennett entwickelt. Im ersten Teil der Arbeit werden die zentralen Charakteristika öffentlicher Kommunikation vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Strukturveränderungen in Europa seit dem Beginn der frühen Neuzeit umrissen. Im zweiten Teil werden die dabei gewonnenen Erkenntnisse für eine Modifikation des sprechakttheoretischen Kerns der ›Theorie des kommunikativen Handelns‹ genutzt, auf deren Grundlage die Frage nach der Bedeutung der Perspektive der ersten Person Singular auf den verschiedenen Ebenen der Handlungskoordination und Konfliktlösung erörtert werden kann. Im Zentrum dieser Argumentation steht die Entwicklung eines Modells der expressiven Modalisierung zweiter Ordnung, mit dessen Hilfe den performativen Charakteristika menschlichen Sprachgebrauchs adäquat Rechnung getragen werden kann. Hierdurch kann gezeigt werden, daß in metasprachlichen Diskursen die expressiven Bestandteile sprachlicher Äußerungen vor allem dazu dienen, die Opponenten an das Prinzip diskursiver Verständigung zu binden. Auf der Grundlage dieser Einsicht wird erörtert, welche Rolle die Artikulation von Sprecherperspektiven in praktischen Diskursen erfüllt. Hierzu wird Habermas' Diskursethik mit Blick auf die Bedeutung moralischer Gefühle diskutiert. Dabei zeigt sich, daß die kognitivistischen Reduktionismen der TkH sich auch auf die Diskursethik erstrecken. Weil Habermas die affektiven Qualitäten diskursiver Praktiken als Teil der expressiven Artikulation der in ihnen engagierten Teilnehmer ausblendet, gelangt er zu einer pessimistischen Bewertung der Bindungskräfte, die prozedural begründete Normen entfalten können. Nur durch die Erfahrung der autonomiesichernden Kraft verständigungsorientierter Prozesse soll eine existentielle Wertschätzung von Seiten der Akteure erreicht werden können, die hinreichende Bindungsmomente mobilisieren kann. An diesem Punkt tritt die die Doppelfunktion von Expressivität als Medium der Erschliessung und Gestaltung von Selbst und Welt und ihre grundlegende Funktion für die Integration und Steuerung moderner Gesellschaften deutlich zutage. Die Möglichkeit, das Zusammenleben in einer posttraditionalen pluralistischen Gesellschaft befriedigend zu gestalten, hängt wesentlich davon ab, daß es den Akteuren gelingt, ihre Handlungskonflikte so zu lösen, daß alle Beteiligten das Gefühl haben, ihre individuellen Interessen seien gleichermaßen berücksichtigt worden. Die 'Hermeneutik des sozialen Selbst' erweist sich als eine Theorie des Selbst, die die artikulierte Expressivität als Brückenprinzip zwischen Selbstverständigung und Selbstbestimmung ansiedelt. Durch den verständigungsorientierten Austausch ihrer binnenperspektivischen Evaluationen knüpfen die Akteure ein Netz ethisch-existentieller Bedeutsamkeiten, mit dessen Hilfe sie den space of reason (Sellars) in der geteilten Lebenswelt verankern. Je mehr es ihnen gelingt, ihre individuellen Teilnehmerperspektiven zu entschränken und je glaubhafter sie diese Entschränkung in ihren Redebeiträgen expressiv artikulieren, desto wahrscheinlicher wird ein Grad der Selbstaufklärung, der jene Symmetrie der Anerkennungsverhältnisse als wünschenswert erscheinen läßt, die prozedural gewonnenen Normen dadurch handlungsmotivierende Schubkraft verleiht, daß sie in den Adressaten das sentiment of rationality (W. James) auslöst.
Die Behauptung von Jürgen Habermas, man könne ohne „metaphysische Rückendeckung“ philosophieren, wird nicht nur von Manfred Kühn bezweifelt. So ist auch Richard Rorty der Ansicht, ein Begründungsanspruch, wie ihn Habermas trotz aller Distanznahme zum apelschen „Restfundamentalismus“ noch immer vertritt, könne nur metaphysisch genannt werden. In dem Text untersucht der Autor zunächst, welchen Begriff von "Metaphysik" Jürgen Habermas selbst verwendet, um dann aufzuzeigen, dass dieser sich durch spezielle Argumentationsstrategien von metaphysischen Annahmenfreizumachen versucht. Besonders folgenreich ist dabei die Strategie, auf naturalistische Argumentationsmuster Bezug zu nehmen. In seinen neueren Schriften spricht Habermas nun auch selbst von einem „schwachen Naturalismus“. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist, dass diese Strategie letztendlich mit bestimmten Aussagen der Diskursethik nicht in Einklang zu bringen ist, und in Folge dessen Widersprüche zwischen dem Versuch, keine metaphysische Rückendeckung zu verwenden und bestimmten ethischen Aussagen auftreten. Nachgewiesen wird dies anhand einer Analyse des Selbstbewusstseins- und des Begründungsbegriffs bei Habermas, wobei im Zusammenhang des Selbstbewusstseinsbegriffs vor allem die Bezugnahme auf Mead, im Zusammenhang des Begründungsbegriffs hauptsächlich die Detranszendentalisierung der Kantischen Ethik und die Auseinandersetzung mit Apel im Mittelpunkt stehen. Da eine Beschäftigung mit dem Naturalismus in den meisten philosophischen Diskursen im Rahmen epistemologischer Überlegungen stattfindet, versteht sich die Arbeit darüber hinaus implizit auch als eine Analyse der Auswirkungen naturalistischer Argumentationsstrategien auf ethische Fragestellungen. Sie verbindet die Analyse der metaphysischen Implikationen im Werk von Jürgen Habermas mit einer Untersuchung der Konsequenzen des habermasschen Naturalismus auf die Diskursethik.
Auch wenn die Anzahl theoretischer Arbeiten über die Anerkennungstheorie enorm gewachsen ist, scheint es immer noch relativ unklar zu sein, welche Rolle genau der Begriff der Anerkennung in den verschiedenen Disziplinen übernehmen sollte. Die Internationalisierung der Debatte über die Theorie der Anerkennung hat die ganze Komplexität und Vielfältigkeit des Anerkennungsbegriffs zum Vorschein gebracht. Dieser Vielfältigkeit von Analyseperspektiven gilt es heute Rechnung zu tragen. Mit der Darstellung der in dieser Dissertation skizzierten Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie (der subjektive, der objektive Geist der Anerkennung und die Sittlichkeit der Anerkennung) wurde allerdings nicht nur versucht, den Stand der Forschung einfach wiederzugeben, sondern auch immanent die Notwendigkeit einer verfassungstheoretischen Erweiterung der Anerkennungstheorie nachzuweisen. Ob das mir gelungen ist oder nicht, kann nur der Leser beurteilen.
Dieses Verfahren bedient sich der logischen Methode Hegels. Sowohl Hegel als Adorno haben immer erneut versucht, "aufs Ganze" zu gehen. Eine stillschweigende These dieser Dissertation war daher, dass die Darstellung des Ganzen, der Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie nicht nur möglich ist, sondern notwendig, damit der Anerkennungsbegriff, seine sittliche Verwirklichung und seine Normativität angemessen begriffen werden konnte. Die Darstellung dieser drei großen Paradigmen diente daher dem nicht bescheidenen Versuch, die drei notwendigen Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie darzustellen.
Diese in dieser Dissertation vertretene These steckte freilich erst nur ein Arbeitsfeld ab. Von ihr ausgehend eröffnen sich vielfältige Perspektiven. Mit dem in dieser Dissertation entwickelten Gedankengang ist jedoch in indirekter Form die systematische Idee schon angesprochen, von der ich mich in meiner Auseinandersetzung mit dem Werk von Honneth habe leiten lassen. Einerseits hatte ich mir in dieser Dissertation das Ziel gesetzt, die Herausbildung auf die Weise nachzuvollziehen, dass dabei die logischen Prämissen meiner eigenen Argumentation schrittweise ihren bloß arbiträren Charakter verlieren und somit gerechtfertigt werden; andererseits wollte ich auf demselben Weg zumindest in ersten Umrissen auch zeigen, dass nur eine verfassungstheoretische Erweiterung der Sphäre der Anerkennung um jenes institutionelle Moment Hegels Theorie der Sittlichkeit erklärbar macht, deren Rechtfertigung sich eigentlich der transzendentalen Argumentation von Hegels Logik verdankt.
Trotz der vielen Mängel, die die Dissertation zweifellos aufweist, bin ich fest davon überzeugt, dass sie auf eine vielleicht geradezu naiv anmutende Weise viele der Gründe enthält, die zeigen, dass die Anerkennungstheorie ihre Ziele nur angemessen verwirklichen kann, indem sie die intersubjektive Dimension mit einer verfassungstheoretischen verbindet. Aus diesen Resultaten ergibt sich die Richtung einer plausiblen Erweiterung der Anerkennungstheorie: wer die intersubjektive Dimension der Anerkennung in einem verfassungstheoretischen Rahmen zu integrieren versucht, ist auf Hegels transzendentale Phänomenologie angewiesen, für die Hegels Logik mit ihrer Idee einer Kommunikativen Freiheit und einer Einheit von Darstellung und Kritik noch immer das große Anregungspotential bietet.
Es werden ontologische Antinomien, semantische Antinomien und die Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church miteinander verglichen. Der Vergleich verläuft in zwei Schritten: Abstrakte Formulierungen der Sätze von Tarski, Gödel, Rosser und Church ermöglichen eine direkte Gegenüberstellung mit der Lügner-Antinomie und der Antinomie von Grelling. Der Beweis des Unvollständigkeitssatzes wird dabei mit und ohne Verwendung des Fixpunktsatzes betrachtet und die Rolle des Fixpunktsatzes analysiert. Parallel zur Antinomie von Richard werden abstrakte Sätze für Terme anstelle von Formeln gebildet. Hieraus erhält man wiederum einen Unvollständigkeitssatz. Im zweiten Schritt werden ontologische und semantische Antinomien gegenübergestellt. Es wird der Begriff einer Diagonalstruktur entwickelt, auf den beide Antinomietypen bezogen werden. Im Fall von ontologischen Antinomien werden die Antinomien von Cantor, Russell und Burali-Forti behandelt.