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Die Globalisierung hat nicht, wie es sowohl ordoliberale als auch kritische Theorien einer globalen „economic constitution“ erwarten, eine einheitliche Weltwirtschaftsverfassung hervorgebracht, sondern eine fragmentierte Kollisionsverfassung, d.h. eine Metaverfassung von Verfassungskonflikten. Als deren kollidierende Einheiten fungieren nicht mehr die Nationalstaaten, sondern transnationale Produktionsregimes. Die von Böhm und Sinzheimer für den Nationalstaat formulierte Alternative von ordoliberaler Wirtschaftsverfassung und sozialdemokratischer Wirtschaftsdemokratie ist in der transnationalen Wirtschaftsverfassung vom Gegensatz zwischen den neokorporatistisch organisierten Produktionsregimes Kontinentaleuropas und den finanzkapitalistisch geprägten Produktionsregimes anglo-amerikanischer Prägung, abgelöst worden. Entgegen allen Voraussagen haben die neo-korporatistischen Wirtschaftsverfassungen Kontinentaleuropas trotz Globalisierung und Wirtschaftskrise eine erstaunliche Resilienz bewiesen. Einer wirtschaftsdemokratischen Konstitutionalisierung eröffnen sich hier neue Chancen dadurch, dass, wie am Beispiel der Corporate Codes gezeigt wird, unternehmensexterne gesellschaftliche Kräfte, also neben staatlichen Interventionen rechtliche Normierungen und „zivilgesellschaftliche“ Gegenmacht aus anderen Kontexten so massiven Druck auf die Unternehmen ausüben, dass sie gezwungen sind, gemeinwohlbezogene Selbstbeschränkungen aufzubauen.
Prozesse der Konstitutionalisierung jenseits des Nationalstaates ver-laufen in zwei unterschiedlichen Richtungen: in transnationalen Politikprozessen jenseits der Nationalstaatsverfassungen, gleichzeitig außerhalb der internationalen Politik in den “privaten” Sektoren der Weltgesellschaft. Die Verfassungssoziologie, die solche Prozesse analysiert, distanziert sich damit von den Verengungen des traditionellen Konstitutionalismus auf den Nationalstaat und fokussiert gesellschaftliche Verfassungen im nationalen und transnationalen Raum. Doch was ist das Gesellschaftliche im gesellschaftlichen Konstitutionalismus? Dies ist aktuell Gegenstand einer vielstimmigen Kontroverse über die Subjekte nichtstaatlicher Verfassungen, ihren Ursprung, ihre Legitimation, ihre Reichweite und ihre inneren Strukturen. Der Beitrag versteht die Kontroverse als „Thema mit Variationen“ und stellt folgende Leitfragen an die zahlreichen Variationen: Was ist in der einzelnen Variation das jeweilige „Kompositionsprinzip“? Welche Schwierigkeiten zeigen sich in dessen Durchführung? Welches sind seine aufhebenswerten Motive? In diesem Sinn wird zunächst das von David Sciulli vorgegebene Thema des gesellschaftlichen Konstitutionalismus kurz vorgestellt. Dann werden sechs Variationen in zwei unterschiedlichen Variationsreihen vorgeführt, einer ersten, die Konstitutionalisierung als Expansion einer einzigen Rationalität in alle gesellschaftlichen Bereiche versteht, einer zweiten, welche trotz der Pluralität des gesellschaftlichen Konstitutionalismus auf der Einheit der Verfassung besteht. Im Schlussteil nehmen drei weitere Variationen schließlich die Motive, die sich als aufhebenswert herausgestellt haben – Meta-Verfassung, Nomos und Narrativ, mediale Reflexivität - wieder auf und entwickeln sie weiter.
Constitutionalization beyond the nation state can be observed as an evolutionary process that leads in two quite different directions: (1) constitutions evolve in transnational political processes outside the nation state; (2) simulta-neously, constitutions evolve outside international politics in global society’s ‘private’ sectors. What, however, is the specifically societal element in societal constitutionalism? This is currently the object of a controversy regarding the subjects of non-state constitutions, their origin, their legitimization, their scope, and their internal structures. This article interprets the controversy as a theme with a number of variations. What is the distinctive ‘compositional principle’ in each particular variation? Which problems become evident in its ‘development’? What are its most valuable ‘motifs’? The article starts with David Sciulli’s theme of societal constitutionalism. Then it presents six variations on Sciulli. In a first group, constitutionalization is perceived as the expansion of a single rationality into all spheres of society. In a second group, the motif of the unity of the consti-tution can still be heard, despite the essential pluralism of societal constitution-alism. In the final movement, three further variations will then reprise and devel-op further the most important motifs, in a resumption of the original theme.
We reconsider the issue of price discovery in spot and futures markets. We use a threshold error correction model to allow for arbitrage operations to have an impact on the return dynamics. We estimate the model using quote midpoints, and we modify the model to account for time-varying transaction costs. We find that the futures market leads in the process of price discovery. The lead of the futures market is more pronounced in the presence of arbitrage signals. Thus, when the deviation between the spot and the futures market is large, the spot market tends to adjust to the futures market.
The German financial system is the archetype of a bank-dominated system. This implies that organized equity markets are, in some sense, underdeveloped. The purpose of this paper is, first, to describe the German equity markets and, second, to analyze whether it is underdeveloped in any meaningful sense. In the descriptive part we provide a detailed account of the microstructure of the German equity markets, putting special emphasis on recent developments. When comparing the German market with its peers, we find that it is indeed underdeveloped with respect to market capitalization. In terms of liquidity, on the other hand, the German equity market is not generally underdeveloped. It does, however, lack a liquid market for block trading. Klassifikation: G 51 . Revised version forthcoming in "The German Financial System", edited by Jan P. Krahnen and Reinhard H. Schmidt, Oxford University Press.
Deutsche Börse AG plans to introduce a system (Xetra Best) allowing brokers and broker-dealers to internalize the orders of retail customers. Further, Xetra Best supports payment for order flow arrangements. Both internalization and payment for order flow may be detrimental to market quality. This paper discusses advantages and disadvantages of these arrangements. It draws on experiences made in the US. We derive policy implications that aim at a more stringent interpretation of "best execution", and at higher transparency. Klassifikation: G10, G14
Die mit unterschiedlichen Organisationsformen des Wertpapierhandels einhergehende Liquidität und ihre Messung ist eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Wertpapiermärkten. Zunächst wird die Eignung verschiedener in der Literatur vorgeschlagener Liquiditätsmaße diskutiert. Anhand einer Serie von Marktexperimenten wird dann die Liquidität der grundsätzlichen Ausgestaltungsformen des Wertpapierhandels - Gesamtkursermittlung, kontinuierliche Auktion und Market-Maker-System - miteinander verglichen.
Sowohl das Handelsvolumen als auch das von ROLL (1984) vorgeschlagene Maß sind offenbar für den Vergleich der Liquidität unterschiedlich organisierter Wertpapiermärkte nicht geeignet. Eine aufgrund theoretischer Überlegungen prognostizierte Überschätzung der Transaktionskosten bei der Gesamtkursermittlung kann empirisch bestätigt werden.
Die explizite Geld-Brief-Spanne ist dagegen grundsätzlich ein geeignetes Liquiditätsmaß. Mit den Daten der experimentellen Märkte läßt sich auch für die Gesamtkursermittlung eine solche Spanne ermitteln. Sie erweist sich als niedriger als die Spanne in der kontinuierlichen Auktion und dem Market-Maker-Markt. Jedoch ist auch die Geld-Brief-Spanne mit Vorsicht zu interpretieren. Es wird gezeigt, daß unter bestimmten Umständen systematische Verzerrungen existieren können. In den hier untersuchten experimentellen Märkten ließen sich diese identifizieren. Bei Untersuchungen anhand von Felddaten ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich, so daß hier die Gefahr von Verzerrungen durchaus real ist.
Der Neue Markt soll wachstumsorientierten Unternehmen den Zugang zur Börse eröffnen. Die für dieses Marktsegment neu geschaffene Institution des Betreuers soll Vorbildcharakter für andere Marktsegmente haben. In der vorliegenden Arbeit werden Vor- und Nachteile des Betreuer-Konzeptes erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Fragen werden empirisch untersucht. Dabei zeigt sich, daß der Neue Markt eine hohe Handelsintensität und niedrige Geld-BriefSpannen aufweist. Auch eine schriftliche Befragung der notierten Unternehmen ergab eine positive Einschätzung des neuen Marktsegments.
Überlegungen zur Profitabilität der Betreuer-Funktion deuten darauf hin, daß diese nicht an sich profitabel ist. Es findet offenbar eine Quersubventionierung aus Erträgen des Emissionsgeschäftes statt. Diese Abhängigkeit sollte berücksichtigt werden, wenn die Übertragung des Betreuerkonzepts auf andere Marktsegmente diskutiert wird.
Die externe Performance-Messung beurteilt auf Basis öffentlich verfügbarer Daten die Leistung des Fondsmanagements. Es wird zunächst geprüft, inwieweit die für die Beurteilung von Aktienfonds entwickelten Maße auf Rentenfonds anwendbar sind. Anschließend wird die Performance einer Stichprobe deutscher Rentenfonds untersucht. Es zeigt sich, daß die risikoadjustierte Rendite in den meisten Fällen nicht über der eines geeigneten Marktindex liegt. Einige Fonds weisen ein signifikantes Aktien-Exposure auf. Ein systematischer Zusammenhang zwischen der Nettorendite und der Gebührenhöhe kann nicht nachgewiesen werden.
Many equity markets combine continuous trading and call auctions. Oftentimes designated market makers (DMMs) supply additional liquidity. Whereas prior research has focused on their role in continuous trading, we provide a detailed analysis of their activity in call auctions. Using data from Germany’s Xetra system, we find that DMMs are most active when they can provide the greatest benefits to the market, i.e., in relatively illiquid stocks and at times of elevated volatility. Their trades stabilize prices and they trade profitably.
The US Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) led to a drastic reduction in the corporate tax and improved the treatment of C corporations compared to S corporations. We study the differential effect of the TCJA on these types of corporations using key economic variables of US banks, such as the number of employees, average salaries and benefits, profit/loss before taxes, and net income. Our analysis suggests that the TCJA increased the net-of-tax profits of C corporation banks compared to S corporations and, to a lesser extent, their pre-tax profits. At the same time, the reform triggered no significantly differential effect on the employment and average wages.
Regulatory failures, which came to the fore after the financial crisis of 2007-2009, lead to the question of why some activities by financial institutions were not regulated prior to the crisis of 2007, even though regulators knew about certain dangers to financial stability? The repo-market, although centrally involved in the last crisis, still awaits stringent regulation. At the same time, the regulatory cycle seems to come to an end, boding ill for future crises which will be amplified by this market. In this situation, NGOs are needed to make regulators act upon their knowledge and to tighten their regulations.
Understanding the shift from micro to macro-prudential thinking: a discursive network analysis
(2016)
While some economists argued for macro-prudential regulation pre-crisis, the macro-prudential approach and its emphasis on endogenously created systemic risk have only gained prominence post-crisis. Employing discourse and network analysis on samples of the most cited scholarly works on banking regulation as well as on systemic risk (60 sources each) from 1985 to 2014, we analyze the shift from micro to macro-prudential thinking in the shift to the post crisis period. Our analysis demonstrates that the predominance of formalism, particularly, partial equilibrium analysis along with the exclusion of historical and practitioners’ styles of reasoning from banking regulatory studies impeded economists from engaging seriously with the endogenous sources of systemic risk prior to the crisis. Post-crisis, these topics became important in this discourse, but the epistemological failures of banking regulatory studies pre-crisis were not sufficiently recognized. Recent attempts to conceptualize and price systemic risk as a negative externality point to the persistence of formalism and equilibrium thinking, with its attending dangers of incremental innovation due to epistemological barriers constrains theoretical progress, by excluding observed phenomena, which cannot yet be accommodated in mathematical models.
This paper contributes to the debate on the adequate regulatory treatment of non-bank financial intermediation (NBFI). It proposes an avenue for regulators to keep regulatory arbitrage under control and preserve sufficient space for efficient financial innovation at the same time. We argue for a normative approach to supervision that can overcome the proverbial race between hare and hedgehog in financial regulation and demonstrate how such an approach can be implemented in practice. We first show that regulators should primarily analyse the allocation of tail risk inherent in NBFI. Our paper proposes to apply regulatory burdens equivalent to prudential banking regulation if the respective transactional structures become only viable through indirect or direct access to (ad hoc) public backstops. Second, we use insights from the scholarship on regulatory networks as communities of interpretation to demonstrate how regulators can retrieve the information on transactional innovations and their risk-allocating characteristics that they need to make the pivotal determination. We suggest in particular how supervisors should structure their relationships with semi-public gatekeepers such as lawyers, auditors and consultants to keep abreast of the risk-allocating features of evolving transactional structures. Finally, this paper uses the example of credit funds as non-bank entities economically engaged in credit intermediation to illustrate the merits of the proposed normative framework and to highlight that multipolar regulatory dialogues are needed to shed light on the specific risk-allocating characteristics of recent contractual innovations.
The use of contractual engineering to create channels of credit intermediation outside of the realm of banking regulation has been a recurring activity in Western financial systems over the last 50 years. After the financial crisis of 2007 and 2008, this phenomenon, at that time commonly referred to as ‘shadow banking’, evoked a large-scale regulatory backlash, including several specific regulatory constraints being placed on non-bank financial institutions (NBFI). This paper proposes a different avenue for regulators to keep regulatory arbitrage under control and preserve sufficient space for efficient financial innovation. Rather than engaging in the proverbial race between hare and hedgehog that is emerging with increasingly specific regulation of particular contractual arrangements, this paper argues for a normative approach to supervision. We outline this approach in detail by showing that regulators should primarily analyse the allocation of tail risk inherent in the respective contractual arrangements. Our paper proposes to assign regulatory burdens equivalent to prudential banking regulation, in case these arrangements become only viable through indirect or direct access to an (ad hoc) public backstop. In order to make the pivotal assessment, regulators will need information about recent contractual innovations and their risk-allocating characteristics. According to the scholarship on regulatory networks serving as communities of interpretation, we suggest in particular how regulators should structure their relationships with semi-public gatekeepers such as lawyers, auditors and consultants to keep abreast of the real-world implications of evolving transactional structures. This paper then uses the rise of credit funds as a non-bank entities economically engaged in credit intermediation to apply this normative framework, pointing to recent contractual innovations that call for more regulatory scrutiny in a multipolar regulatory dialogue.
Seit dem 1. Oktober 1995 ist der neue Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission in Kraft . Er löst die Leitsätze von 1979 ab, die in der Praxis kaum Bedeutung erlangt hatten*. Mit der Publikation einer ersten Positivliste der den Kodex anerkennenden Unternehmen ist dieser Tage zu rechnen. Der Bedarf einer Regulierung öffentlicher Übernahmeangebote in Deutschland, sei es in Form einer gesetzlichen Regelung3, sei es in der hier gewählten Form eines Instruments der Selbstregulierung, wird nach wie vor kontrovers beurteilt. So wird etwa betont, daß in Deutschland bislang Übernahmen von Gesellschaften aufgrund öffentlicher Kaufangebote selten vorgekommen seien4. Demgegenüber stehen Vertreter von Kleinaktionären und Fondsgesellschaften auf dem Standpunkt, daß die bisherige Rechtslage in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit große Kapitalmarktteilnehmer darin begünstigt habe, Mehrheiten von börsennotierten Unternehmen ohne angemessene Beteiligung der Minderheitsaktionäre zu erwerben . Ungeachtet dieser Kontroverse lassen sich jedoch Transaktionen, die das Vorhandensein einer Übernahmeangebotsregelung wünschenswert erscheinen lassen, jedenfalls für die Zukunft nicht ausschließen. Des weiteren verlangt die Sicherung der Reputation des Finanzplatzes Deutschland die Einhaltung gewisser, dem internationalen Standard entsprechender Regeln. Hierin, in der Förderung des im weltweiten Wettbewerb stehenden Finanzplatzes Deutschland, in der Gewinnung von Vertrauen im Ausland, dürfte der Hauptzweck der Regelungen des Übernahmekodex zu sehen sein. Ob der Übernahmekodex allerdings tatsächlich internationalen Standards entspricht, ist eine andere Frage, der im folgenden noch nachzugehen sein wird. Wie das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz soll der Übernahmekodex Fairness und Transparenz des Kapitalmarktgeschehens fördern. Im engeren Sinne ist Ziel des Kodex der Schutz namentlich von Kleinanlegern vor Übervorteilung bei Konzerneingliederungen durch Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung. Benachteiligungen von Anlegern bei öffentlichen Übernahmen sollen ausgeschaltet werden. Im Vordergrund standen bei der Formulierung des Kodex daher die Gleichbehandlung aller am Übernahmevorgang beteiligten Aktionäre (Art. 1 des Kodex) sowie die Sicherstellung der Transparenz aller Transaktionen während der Dauer eines Angebots. Dem Vorbild des Londoner City-Code6 folgend sind die Regeln des Übernahmekodex nicht auf parlamentarischem Wege in Gesetzesform erlassen worden. Vielmehr entfaltet er verbindliche Wirkung nur kraft Vertrages, nämlich durch ausdrückliche Anerkennung seitens potentieller Bieter und Zielgesellschaften gegenüber der Übernahmekommission, die durch den Kodex eingerichtet wurde und ihre Stellung und Befugnisse von der Börsensachverständigenkommission ableitet. Durch die Anerkennung, die öffentlich bekannt gemacht wird, dürfte nach dem Willen der Verfasser ein mehr als moralischer Druck zur Einhaltung des Kodex - quasi als Rechtsnorm - verbunden sein. Obwohl der Übernahmekodex im Grundsatz als wesentlicher Fortschritt gegenüber den Übernahmeleitsätzen von 1979 positiv aufgenommen wurde, fehlt es nicht an teilweise vehementer inhaltlicher Kritik*. Gegenstand der Auseinandersetzung mit dem Kodex ist dabei ausschließlich die Reichweite seiner Bestimmungen. Namentlich im Vergleich mit den sehr viel schärferen Regeln des derzeit geltenden britischen Takeover-Code erscheint der Übernahmekodex seinen Kritikern als unzureichend, um einen wirksamen Minderheitenschutz von Kleinaktionären bei öffentlichen Übernahmen zu gewahrleisten. Kaum Beachtung fand dagegen bisher die Frage der Vereinbarkeit der einzelnen im Kodex enthaltenen Regeln mit dem geltenden Aktienrecht. Bisher ebenfalls nicht erörtert wurden die verfassungsrechtlichen Fragen, die mit der Durchsetzung der als Empfehlungen formulierten Finanzplatzregeln verknüpft sind. Nach einem kurzen Überblick über die Regeln des Kodex (11.) sowie einer zusammenfassenden Darstellung der inhaltlichen Kritik (111.) soll daher im folgenden (IV.) der Frage nachgegangen werden, ob der Vorstand einer Aktiengesellschaft, der sich den Regeln des Kodex unterwirft, hierdurch gegen zwingende Vorschriften des Aktienrechts verstößt, sei es bereits durch die Anerkennung selbst, sei es durch die Befolgung einzelner Bestimmungen im konkreten Fall. Im Anschluß daran (V.) sollen etwaige verfassungsrechtliche Bedenken naher betrachtet werden. Solche Bedenken ergeben sich in verschiedener Hinsicht, namentlich zum einen hinsichtlich der angestrebten Veröffentlichungspraxis und der Übernahmepflicht, zum anderen aber auch hinsichtlich der Frage, wie Sanktionen und die spätere Entscheidungspraxis der durch den Kodex etablierten Kommission zu den ausfüllungsbedürftigen Begriffen des Kodex zu beurteilen sind.
Neugriechische Wortbildung
(1988)
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das ngr. Wortbildungssystem zu geben. und zugleich die wichtigsten Probleme, die mit der Abgrenzung der ,verschiedenen Wortbildungsverfahren voneinander im NGR. zusammenhängen, so weit wie möglich zu behandeln. Die Arbeit ist in drei Hauptteile gegliedert: der erste Teil (Kap. 2 und 3) ist allgemeinen Problemen gewidmet; die sich auf die Abgrenzung des Bereichs der Wortbildung von der Flexion sowie auf die wichtigsten Aspekte der Wortstruktur im NGR. beziehen. In den beiden .anderen Teilen (Kap. 4 und 5) werden die Wortbildungsverfahren der Ableitung und der Komposition im Bereich des Nomens und im Bereich des Verbs diskutiert. Eine ausführliche Darstellung der Präfixbildung im NGR. ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich; jedoch werden die Probleme, die mit der Abgrenzung von Präfixbildungen und Komposita zusammenhängen, in Kap. 5.1 kurz besprochen. Besondere Arten der Wortbildung wie z.B. Akronymie, (Wort)Kürzung, "blending" werden nicht behandelt.
Die Coronakrise und die Eindämmungspolitik der Nationalstaaten hat gravierende wirtschaftliche Folgen. Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten sind in gleicher Weise gewappnet und manche werden derzeit heftiger von der Coronakrise getroffen als andere. Eine Möglichkeit, europäische Solidarität zu organisieren, ist die Ausgabe von Gemeinschaftsanleihen, so genannter Corona-Bonds. Dieser Beitrag diskutiert das Für und Wider der Corona-Bonds und ihrer Alternativen: Weder Gemeinschaftsanleihen noch eine Ausweitung des EZB-Engagements sollten das Mittel der Wahl sein. Wir plädieren vielmehr für direkte, auf europäischer Ebene koordinierte Transferzahlungen an bedürftige Mitgliedsstaaten.
Bei altgriechischem Prozessrecht denkt man in erster Linie an das Prozessrecht des klassischen Athen, das aus den großen Gerichtsreden bestens bekannt ist; sie waren lange Zeit europäisches Bildungsgut. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, also vor ca. zweihundert Jahren, hat das klassische Griechenland den Anstoß gegeben, den Gemeinen Prozess zu reformieren: Die Geschworenengerichtsbarkeit und die Grundsätze des Parteienbetriebs, der Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der freien Beweiswürdigung sind schließlich in die heutigen Prozessordnungen eingeflossen, die nun auch schon über hundert Jahre alt und revisionsbedürftig sind. Vom heutigen Standpunkt aus wären für das klassische Athen einige historische Missverständnisse unserer wissenschaftlichen Vorgänger auszuräumen und das damalige Potential zur außergerichtlichen Konfliktlösung ins rechte Licht zu rücken. Umwälzend Neues ist den attischen Quellen nicht mehr zu entnehmen. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens ist hinlänglich erforscht.
Beim Prozess der archaischen griechischen Polis dagegen sind die Dinge noch in Bewegung. Es ist erstaunlich, wie wenig wir über den Gang des gerichtlichen Verfahrens im archaischen Griechenland wissen und wie viel darüber geschrieben wird. Die Quellen (Homer, Hesiod, das Gesetz Drakons und weitere Inschriften, zahlreiche aus Kreta) geben nur knappe Ausschnitte aus einem uns verborgenen Gesamtbild. Insgesamt werfen die Quellen mehr Fragen auf als sie lösen. Das Gesamtbild ist nur durch kreative Phantasie, Vergleich mit anderen Rechtsordnungen oder — völlig unhistorisch und zumeist unbewusst — durch Projektion unserer heutigen Vorstellungen in das archaische Griechenland zu finden. Das Letzte suchen wir zu vermeiden…
The withdrawal of foreign capital from emerging countries at the height of the recent financial crisis and its quick return sparked a debate about the impact of capital flow surges on asset markets. This paper addresses the response of property prices to an inflow of foreign capital. For that purpose we estimate a panel VAR on a set of Asian emerging market economies, for which the waves of inflows were particularly pronounced, and identify capital inflow shocks based on sign restrictions. Our results suggest that capital inflow shocks have a significant effect on the appreciation of house prices and equity prices. Capital inflow shocks account for - roughly - twice the portion of overall house price changes they explain in OECD countries. We also address crosscountry differences in the house price responses to shocks, which are most likely due to differences in the monetary policy response to capital inflows.