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Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften in Paris 1951 und Rom 1957 geht auf einen politischen Impuls zurück. Alle Staaten, die sich 1951 und 1957 zu den ersten Europäischen Gemeinschaften zusammengeschlossen haben, sind nach 1945 durch neue Verfassungen neu gegründet worden. Die neuen Verfassungen der Gründungsmitglieder orientieren sich nicht nur in ähnlicher Weise an egalitärer Menschenwürde und universellen Menschenrechten, konstituierten die nationale Gesellschaft als soziale Massendemokratie und den von ihnen hervorgebrachten Staat als internationalrechtlich offenen Staat. Sie erklären darüber hinaus auch ihren ausdrücklichen Willen zur europäischen Einigung. Die Gründungsverträge führen deshalb lediglich die Verfassungsprinzipien der Gründungsnationen zu einem höherstufigen constitutional moment zusammen, um die von vornherein supranational organisierten Gemeinschaften als Vereinigungsprojekt eines demokratischen Europa zu begründen. ...
In allen Demokratien geht (idealiter) die Herrschaft aus dem Volk hervor und wird unter Berufung auf seine Interessen ausgeübt. 1 Aus dieser allgemeinen Definition lässt sich allerdings kaum das ideale Ausmaß der politischen Beteiligung des Volkes ableiten. Es ist daher nicht erstaunlich, dass politische Partizipation in unterschiedlichen Demokratietheorien höchst divergent bewertet wird. Das Spektrum der als ideal erachteten Partizipation bewegt sich zwischen den elitetheoretischen Ansätzen à la Schumpeter (1950), die politische Partizipation in periodisch stattfindenden Wahlen der Eliten erschöpft sehen2 , und den partizipativen Ansätzen im Sinne Rousseaus, die eine aktive Rolle der BürgerInnen in (fast) allen Phasen des Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses fordern (z.B. Barber 1984; Pateman 1974; HollandCunz 1998; Barnes 2000). Die Debatte, welche Partizipationsmöglichkeiten und welches Ausmaß an politischer Mitbestimmung der BürgerInnen ideal sind, ist bis heute in der Wissenschaft und der Politik aktuell (z.B. Welzel 2000; Patzelt 2000; Schmidt 2000). ...