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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Webanwendungen bei Farbenblindheit und der Erstellung eines barrierearmen Anforderungskatalogs für Prototypen, der einen Modus für Farbenblindheit/ Sehschwäche bieten soll. Zur Analyse wurden Kriterienkataloge wie die W C A G 2.1 herangezogen und mithilfe eines Tools Bedienelemente der Oberflächen bestehender Webapplikationen analysiert. Auf Basis der Ergebnisse und den Anforderungen der W C A G 2.1 konnte schließlich ein Anforderungskatalog erarbeitet werden, auf dessen Basis ein Prototyp implementiert wurde. Anschließend konnte durch einen durchgeführten User*innen-Test eine Qualitätssicherung durchgeführt werden. Mithilfe der Arbeit konnte festgestellt werden, welche Gesichtspunkte von besonderer Relevanz sind und inwiefern Entwickler*innen dies bei der Konzeption und Weiterentwicklung ihrer Software berücksichtigen sollten. Dafür können dem Paper Informationen zu Farbenblindheit bzw. Sehschwächen und ein Leitfaden entnommen werden, der interessierten Entwickelnden Best Practices zur Verfügung stellt, um die Webanwendung hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu optimieren und sich an diesem zu orientieren. Teil des Leitfadens ist eine Checkliste, die auf Basis der W C A G und den Erkenntnissen aus Analysen verschiedener Webplattformen erstellt worden ist. Es werden ebenfalls externe Hilfswerkzeuge wie Leonardo und der Color Contrast Analyser vorgestellt. Abschließend werden ein paar Vorher-nachher-Beispiele gezeigt.
Die Hochschulen sind rechtlich dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderung nicht zu benachteiligen, wobei insbesondere Prüfungen für Studierenden eine hohe Relevanz haben. Vor allem bei digitalen Prüfungen ist es sinnvoll, diese proaktiv von vornherein barrierefrei zu gestalten und nicht nur im Nachhinein – im Rahmen des Nachteilsausgleichs – individuell anzupassen. Bei digitalen Prüfungen steigt die Bedeutung einer barrierefreien technischen und formalen Gestaltung. Zudem ist dies auch für Präsenzprüfungen relevant, da hier die Möglichkeit besteht, papierbasierte Prüfungen in digitaler Form barrierefrei anzubieten. Zusätzlich können didaktische und organisatorische Aspekte die Barrierefreiheit erhöhen.
Eine inklusive digitale Hochschullehre gelingt nur, wenn Lehrende und andere Hochschulangehörige über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Aber welche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen benötigen Beteiligte an Hochschulen für eine inklusive (digitale) Hochschullehre? Der Diskurs im deutschsprachigen Raum ignoriert einerseits die Notwendigkeit von spezifischen Maßnahmen, andererseits beschränken sich Empfehlungen für die Lehrpraxis oft auf die barrierefreie Gestaltung von Textmaterialien und Präsentationen. Daten und Informationen zu Weiterbildungsangeboten rund um das Thema „digitale Barrierefreiheit“ sind zudem rar. Bislang wurde weder systematisch untersucht, für wen in welchem Umfang entsprechende Weiterbildungen angeboten werden, noch wie das Thema „digitale Barrierefreiheit“ kommuniziert und welche Inhalte konkret vermittelt werden. Die wenigen vorliegenden Studien zeigen deutlich, dass die Inhalte häufig auf technische Aspekte reduziert werden. So wird aber ein falscher Eindruck von den Herausforderungen vermittelt. Wenn lediglich die technische Umsetzung gezeigt wird, bleibt der Eindruck, dass diese Maßnahmen nur für unmittelbar Betroffene ergriffen werden. Deshalb schließt der Beitrag mit dem Vorschlag, digitale Barrierefreiheit als sozio-technische Herausforderung zu begreifen. Die Entwicklung einer pädagogischen Kultur der Vermittlung von Barrierefreiheit kann dazu beitragen, die Qualifizierung von Lehrenden und anderen Beteiligte an Hochschulen in den Fokus der Diskussion um eine inklusive digitale Hochschullehre zu rücken.
Die Inklusion blinder und seheingeschränkter Studierender in den Lehralltag stellt besonders bei technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen eine Herausforderung dar.
Die Situation soll sowohl durch fremde Hilfe – also extern – als auch soweit wie möglich durch diese Studierenden eigenständig – also intern – kontrollierbar sein. Die Beherrschbarkeit wird in der Hauptsache durch digitale Barrierefreiheit mit Software- und Hardwareunterstützung hergestellt. Zusätzlich kommt eine Reihe organisatorischer und räumlich bezogener Hilfestellungen zum Einsatz. Für die vollständige Berücksichtigung der externen und internen Kontrollierbarkeit wird das Konzept des Lebenszyklusmanagements herangezogen. Anhand einer Maßnahmen-Matrix zeigt dieses Best-Practice-Rahmenwerk, welche Maßnahmen zur Kontrollierbarkeit entlang des Studierendenlebenszyklus‘ führen können.
Spätestens die einstimmig verabschiedete Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ der Hochschulrektorenkonferenz (2009) hat die U N-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (C R P D) mit der enthaltenen Forderung nach inklusiver Bildung im Lebensverlauf (U N, 2006 § 24) und dem barrierefreien Zugang zu selbiger (e b d. § 9) zum Handlungsauftrag für Hochschulen gemacht. Die Kultusministerkonferenz (K M K) (2016, 2019) empfiehlt hierzu eine verstärkte Implementierung von digitalisiertem Lernen, um der Diversität der Studierenden Rechnung zu tragen und beispielsweise die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden mit Beeinträchtigungen erheblich verbessern zu können (Ebersold & Evens, 2003). Entscheidend ist es, holistische statt zielgruppenspezifische Lösungsansätze zu entwickeln und neben technischen auch die strukturellen und didaktischen Aspekte zugänglicher Lehre in den Blick zu nehmen (Grundmann & Podszus, 2019; Podszus, 2019a, 2019b). Dies erfordert zum einen Kenntnisse der Stakeholder von digitalisiertem Lehren und Lernen über die Bedarfe Studierender mit Beeinträchtigungen im Hinblick auf Selbiges und zum anderen die Kooperation der beteiligten Stakeholder und Organisationseinheiten innerhalb der Hochschulen sowie deren Unterstützung durch ein wirksames Diversitätsmanagement. Als Herausforderung erweist sich, dass das Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“ generell und auch beim Implementieren solcher Diversitätsmanagementstrukturen neben Diversitätsdimensionen wie atypischen Bildungsbiografien, Migrationshintergrund oder Gender nur eine marginale Rolle spielt (Knauf, 2015; Rothenberg, 2012) und die Maßnahmen eine Fokussierung auf Nachteilsausgleiche, Fall-zu-Fall-Lösungen und fakultative Angebote anstelle proaktiver Barrierefreiheit beinhalten (Fisseler, 2013; Podszus, 2019a). Ein für die Betrachtung und Systematisierung von derartigen Implementierungsprozessen und Forschungsfragen nutzbares Modell, die Adaption des Contextualized Model of Accessible E-Learning Practice in Higher Education Institutions für den deutschen Hochschulraum (Podszus, 2019a), soll im Beitrag vorgestellt werden.
Digitale Barrierefreiheit ist selbstverständlich und muss proaktiv in
Lern-/ Bildungsangebote integriert werden, wenn Hochschulbildung für eine inklusive Gesellschaft die Diversität von Studierenden als gegeben anerkennt.
Im Gegensatz dazu ist es jedoch hochschulische Realität, dass heterogene Lernausgangslagen erst dann von Lehrenden in der Planung und Umsetzung von Bildungsangeboten berücksichtigt werden, sofern Studierende selbst ihre individuellen Bedürfnisse artikulieren und Unterstützung (etwa in Form eines Nachteilsausgleichs) einfordern. Das Flensburger Projekt „Study as you are - Anforderungsdesign und Umsetzungsstrategie barriere-sensibler Hochschullehre am Beispiel inklusiv-digitaler Sprachenpädagogik“ (STUDYasU) setzt die Heterogenität aller Studierenden als Prämisse voraus. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch die Implementation eines Servicebüros an der Europa-Universität Flensburg (EUF), das als zentrale Anlaufstelle und Lernlabor zu allen Fragen der barriere-sensiblen Lehre etabliert wird, sowohl Lehrende als auch (Lehramts-) Studierende für digitale Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Hier werden sich Lehrende und Lernende zukünftig Rat holen und ihr bereits bestehendes Lehr-/ Lernmaterial diklusiv (digital-inklusiv) aufbereiten (lassen können). In diesem Beitrag steht die Konzeptentwicklung im Vordergrund. Grundlegend ist die Zugänglichkeit digitaler hochschuldidaktisch fundierter Lehr-/ Lernarrangements von zwei Seiten: Erstens werden die Bedürfnisse der Lehrenden unter Einbezug der hochschulseitig etablierten digitalen Instrumente wie Moodle, Panopto oder Webex als Voraussetzung für Blended-Learning-Szenarien, betrachtet. So sollen Barrieren für Lehrende in Bezug auf ‘neuartige’ Werkzeuge gar nicht erst entstehen. Zweitens werden die Bedürfnisse der Lernenden in das Zentrum gerückt, indem diese digitalen Tools – eingebunden in spezifische Bildungspraxen – analysiert und für die intersubjektive Anwendbarkeit präzise modifiziert werden. Mit STUDYasU sollen adaptierbare Lehr-/ Lernarrangements theoretisch und empirisch exploriert werden, um letztendlich zu verallgemeinerbaren Aussagen oder gar Modelllösungen für eine barriere-sensible digitale Hochschullehre zu gelangen.
Barrierefreiheit wird in der (Online-)Hochschullehre immer wichtiger. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche barrierefreien Instrumentarien für Lehrkräfte möglich sind (1), wie sie einfach umzusetzen sind (2), welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen (3) und warum die Anwendung digitaler Barrierefreiheit als Schlüsselkompetenz für Lehrkräfte von großer Bedeutung ist (4). Dabei fließen die Erfahrungen der Autorin aus über 20 Jahren Online-Lehre mit ein.
Hintergrund und Fragestellung: Die Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2(SARS-CoV-2)-Pandemie hat die Ausbildung von Medizinstudierenden grundlegend verändert. Die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen und die damit einhergehende Forderung nach Distanzunterricht hat dazu geführt, dass innerhalb kurzer Zeit digitale Lehrformate umgesetzt werden mussten. Ziel dieser Arbeit war die Auswertung der studentischen Evaluationsergebnisse für virtuellen Unterricht im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde während der SARS-CoV-2-Pandemie und ein Vergleich mit den zuvor erhobenen Evaluationsergebnissen unter Präsenzbedingungen.
Material und Methoden: Untersucht wurden die Evaluationsergebnisse für die Blockpraktika im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021, die in einem virtuellen Format mit kurzer Präsenzphase durchgeführt wurden, sowie die der komplett im konventionellen Präsenzformat durchgeführten Praktika von Sommersemester 2018 bis Wintersemester 2019/20. Die anonyme Befragung der Studierenden bezog sich auf verschiedene Aspekte der Lehrveranstaltung, wie z. B. Organisation, Didaktik und Lernatmosphäre.
Ergebnisse: Von 16 abgefragten Kategorien zeigten 14 (87,5%) signifikant bessere Evaluationsergebnisse für die virtuellen Praktika verglichen mit den zuvor im Präsenzformat durchgeführten Praktika. Diese sehr positive Bewertung des digitalen Lehrangebots zeigte im Pandemieverlauf über die Dauer von zwei Semestern keine signifikante Änderung.
Schlussfolgerung: Die vorliegenden Daten belegen die hohe Akzeptanz eines digitalen Lehrangebots im Fach HNO-Heilkunde für Studierende. Auch wenn unerlässliche Bestandteile der ärztlichen Ausbildung, wie der Unterricht am Patienten und das Erlernen klinisch-praktischer Fertigkeiten, weiterhin nur im Präsenzformat realisiert werden können, legen die Ergebnisse nahe, dass digitale Elemente auch nach der SARS-CoV-2-Pandemie eine Rolle im Medizinstudium spielen könnten.
Die digitale Revolution stellt viele traditionelle Industrien vor große Herausforderungen. Auf dem Finanzmarkt werden innovative Geschäftsmodelle geschaffen, die die Rahmenbedingungen, unter denen Finanzprodukte und -dienste angeboten werden, drastisch verändern. Infolgedessen entstehen rechtliche Unsicherheiten sowohl für die Marktakteure als auch für die Aufsicht. Diese Unsicherheiten weisen auf die Notwendigkeit hin, den Rechtsrahmen an die technologische und ökonomische Entwicklung anzupassen. Im Rahmen dieser Dissertation werden die Herausforderungen für das Aufsichts- und Wettbewerbsrecht untersucht, die die digitale Transformation des Finanzmarktes verursacht. Der Finanzmarkt wird vor allem durch die Entstehung von FinTechs, durch das Eintreten von BigTechs in den Finanzbereich und durch die Veränderung der Produkte und Dienstleistungen traditioneller Anbieter auf der Grundlage moderner Technologien transformiert. Die Arbeit gibt einen Überblick über die zentralen innovativen Geschäftsmodelle, der mit den zahlreichen praxisrelevanten Beispielen begleitet wird. Anschließend folgt eine Beurteilung des Umfanges und der Effizienz der vorhandenen und vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für die wettbewerbsrechtliche Analyse des Finanzmarktes mit dem Fokus auf die plattform- und algorithmenbasierten Geschäftsmodelle im zweiten Teil der Dissertation. Da werden wettbewerbsrechtliche Konstellationen betrachtet, die zwischen konkurrierenden innovativen Geschäftsmodellen entstehen. Die Verfasserin befasst sich mit der Problematik der Definition des relevanten Marktes bei den algorithmen- und plattformbasierten Geschäftsmodellen, der Beurteilung ihrer Marktmacht, den möglichen Auswirkungen der Netzwerkeffekte auf die mehrseitigen Plattformen. Ferner werden solche Aspekte wie Datenzugriff als wettbewerbsrechtlicher Faktor und die Rolle der Algorithmen für die Durchführung wettbewerbswidrigen Praktiken analysiert. Infolgedessen wird ein Überblick über mögliche kartellrechtliche Probleme gegeben, die im Rahmen der Digitalisierung im Finanzmarkt auftreten können, sowie die Vorstellungen darüber, wie sich Wettbewerbsfaktoren verändern sollten, wenn die Anwendung der traditionellen Konzepte des Wettbewerbsrechts nicht immer möglich oder sinnvoll ist. Es werden die Bereiche identifiziert, in denen das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht derzeit nicht in der Lage ist, die von den innovativen Geschäftsmodellen stammenden Herausforderungen effektiv zu bewältigen. Im dritten Teil der Dissertation wird erörtert, wie sich das Aufsichts- und das Wettbewerbsrecht ergänzen und zusammen ein System der Ex-ante- und Ex-post-Regulierung bilden. Es wird dargestellt, wie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Finanzinstitute, FinTechs und BigTechs mit den ausgewählten Wettbewerbsergebnissen im Finanzsektor zusammenhängen. Darüber hinaus erklärt die Verfasserin, inwiefern einige aufsichtsrechtliche Vorschriften wettbewerbsnachteilig oder wettbewerbsfreundlich auswirken können und warum die Koordination zwischen den aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Instrumenten und Ansätzen essenziell ist. Schließlich werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Optionen zur Regulierung innovativer Geschäftsmodelle auf dem Finanzmarkt auf einer abstrakteren Ebene erwogen.
Die Digitalisierung beeinflusst immer stärker alle Bereiche des Alltagslebens, aber auch der Wissenschaft. Es gibt heute kaum noch Residuen, in denen dies nicht der Fall ist. Vor allem die so genannten Neuen Medien verändern die Kommunikation in vielen Lebensbereichen. Durch die aktuellen Ereignisse der Corona-Pandemie wurde die Dynamik der Entwicklung noch einmal intensiviert. Da Phraseologismen wesentliche Bereiche des Alltagslebens reflektieren und ebenso wie andere Aspekte der Sprache dem technisch, kulturell und gesellschaftlich bedingten Sprachwandel unterliegen, haben die jüngsten Entwicklungen Folgen für die Phraseologie. Neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen ergeben sich aus dem Einsatz von digitalen Medien. Trotz ihrer hohen Relevanz wurden diese grundlegenden Aspekte bislang in der Forschung erst unzureichend beachtet. Aus diesem Grunde widmet sich der 15. Band der "Aussiger Beiträge" gerade diesem Themenfeld intensiver.
Soziologische Theorien weisen von Anfang an, seit Auguste Comte und Max Weber, eine Schlagseite in ihrer Theoriebildung auf und bleiben in ihrer Medienkonzeption beschränkt, wie wir heute wieder in Entwürfen einer Theorie der digitalen Gesellschaft beobachten können. Diese Schlagseite im soziologischen Medienbegriff resultiert nicht nur aus ihrem modernen Blick auf die Gesellschaft, sondern ebenso aus einer medialen Abstraktion; trotz ihrer Empirie sind soziologische Theorien häufig mit einer blinden Stelle in ihrem 'Medienbegriff' behaftet. Zu erinnern sei hier nur an Max Webers Begriff der Rationalität, der höchst abstrakt vom konkreten Lauf der Gesellschaft abgezogen wurde; einer angeblich entzauberten Welt der Moderne, die jedoch in ihrer 'oikonomia' in Wahrheit erst recht vollständig verzaubert auftreten sollte. So blieb und bleibt ihre Modernität, die sie gegenüber der spekulativen, transzendentalen und metaphysischen Philosophie angeblich auszeichnet, ein höchst abstraktes Produkt, das sie freilich in den modernen, ausdifferenzierten Gesellschaften als etwas höchst Konkretes und Objektives präsentieren oder, aktueller und spezifischer formuliert, statistisch, probabilistisch, stochastisch und algorithmisch errechnen wollen. In diesem medialen Reduktionismus sind heute auch neue soziologische Modelle befangen, die nunmehr die digitale Gesellschaft in einem theoretischen Rahmen unterbringen wollen, dabei aber die letzte verbliebene gesellschaftliche Bodenhaftung verlieren und vollends in einen digital-informatischen Rationalismus abdriften, gegen den dann kein Widerstand mehr möglich ist.
Telemedizinische Arzt-zu-Arzt-Anwendungen in der Epilepsieversorgung können helfen, die spezielle Expertise von neurologischen oder pädiatrischen EpileptologInnen flächendeckend vorzuhalten, da sie es ermöglichen, medizinische Leistung über Distanzen hinweg zu erbringen. Sowohl national als auch international werden hierzu verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Herausforderungen begegnet man auf organisatorischer, technischer, rechtlicher und ökonomischer Ebene, sodass die langfristige Perspektive der einzelnen aktuellen Lösungsansätze noch unklar ist. Letztendlich bedarf es der Entwicklung von Betriebsmodellen, bei denen alle Akteure (Konsilgeber, Konsilanforderer, Patient, Kostenträger, Betreiber der telemedizinischen Plattform und ggf. auch die jeweilige Fachgesellschaft) jeweils den spezifischen Nutzen und die Risiken abwägen.
Forschungsarbeiten sowohl zum IT-Zweig als Leitbranche der Digitalisierung als auch zur gesundheitsfördernden Gestaltung neuer Arbeitswelten haben eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Die von der Digitalisierung ausgehenden Veränderungen sind in der Arbeitswelt allgegenwärtig. Trotz einer anfänglichen Humanisierungsvermutung mit Blick auf hoch qualifizierte Wissensarbeit in flexiblen Arbeitsstrukturen zeigen neue Forschungsergebnisse eine Zunahme gesundheitlicher Belastungen in der IT-Branche. Diese Belastungskonstellation erfordert neue Gestaltungsansätze zur Gesundheitsbildung, weil flexibel arbeitende Beschäftigte mit bestehenden klassischen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung schwer oder gar nicht zu erreichen sind.
Ziel der Arbeit ist die lösungsorientierte Erstellung eines branchen- und online-basierten Präventionskonzepts für alle IT-Beschäftigte. Basierend auf dem Modell der Salutogenese wird ein Training entwickelt, das sich auf die Stärkung von personalen, organisationalen und sozialen Gesundheitsressourcen fokussiert.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit, die der Kategorie der didaktischen Entwicklungsforschung (Johannes Weinberg) zuzuordnen ist, steht die Konzeption und Entwicklung eines Lernprogramms. Als Rahmenmodell dient die gestaltungsorientierte Mediendidaktik unter Berücksichtigung didaktischer Eckpunkte. Das Online-Lernangebot ist in acht Lerneinheiten aufgeteilt. Es werden Lerninhalte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mediendidaktisch aufbereitet und den IT-Beschäftigten und Führungskräften auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt. (Eine ursprünglich angedachte Wirkungsmessung der Implementierung des Lernprogramms im Betrieb konnte pandemiebedingt nicht durchgeführt werden.)
Die weiterbildungsbezogene, betriebs- sowie organisationspädagogische Überlegungen aufgreifende Konzeption ist ein wichtiger Baustein im Rahmen einer Gesamtstrategie des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die präsentierten Handlungshilfen und elektronische Unterweisungen sind auf andere Branchen übertragbar.
Die erstellte Lernumgebung ist kein finales „Produkt“, sondern ein kontinuierlich zu optimierendes Entwicklungsvorhaben, was neben einer noch durchzuführenden Evaluation weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesundheit in der digital vernetzten Arbeitswelt eröffnet, um das Thema Gesundheitsbildung verstärkt in den betrieblichen Alltag zu integrieren.
Hintergrund
In Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wird Telemedizin weiterhin zu wenig genutzt. Trotz einiger erfolgreicher Pilotprojekte in den vergangenen Jahren ist insbesondere über die Hindernisse der Etablierung und Verstetigung von Telemedizin wenig bekannt. Diese Studie hatte das Ziel, die Einstellung niedergelassener Neurologen hinsichtlich der Nutzung von Telemedizin in der Epileptologie und resultierende Hinderungsgründe zu verstehen. Gleichzeitig werden mögliche Lösungsansätze präsentiert.
Methoden
Mithilfe eines individuell erstellten 14-Item-Fragebogens befragten wir prospektiv alle Neurologen, die zuvor die Teilnahme an einem transregionalen Telemedizinpilotprojekt im Bereich der Epileptologie abgelehnt oder keine Rückmeldung gegeben hatten, zu Gründen für und gegen den generellen Einsatz von bzw. die Teilnahme an Telemedizin.
Ergebnisse
Von 58 kontaktierten Neurologen antworteten 33 (57 %). Die häufigsten Gründe für die fehlende Nutzung der Telemedizin waren ein vermuteter Zeitmangel oder ein vermuteter zu großer organisatorischer Aufwand (49 %). Zudem wurden Bedenken bezüglich der technischen Ausstattung (30 %) und eine Präferenz für alternative Wege der intersektoralen Kommunikation (30 %) angegeben. Befürchtete Probleme in Bezug auf die Kostenerstattung für telemedizinische Leistungen waren für 27 % ein Hindernis. Neurologen in ländlichen Gebieten waren signifikant häufiger bereit, zunächst eine telemedizinische Konsultation anzufordern, bevor sie eine Überweisung ausstellen (p = 0,006).
Schlussfolgerungen
Die flächendeckende Etablierung von Telemedizinstrukturen ist immer noch durch Hindernisse erschwert, die meist im organisatorischen Bereich liegen. Die bestehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen in ländlichen Gebieten sind eine besondere Chance für die Implementierung von Telemedizin. Die meisten Probleme der Telemedizin können gelöst werden, sollten aber bereits bei der Konzeptionierung von Projekten mitbedacht werden, um ihre Verstetigung zu erleichtern.
In der Publikation reflektieren Forschenden aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaft und Medizin sowie Praktiker aus Medien und Politik den Einfluss wissenschaftlicher Expertise in Krisenzeiten. Dabei werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Covid-19-Pandemie, der Finanz- und Wirtschaftskrise, der Flüchtlingskrise und der Klimakrise herausgearbeitet. Die Gespräche wurden im November/Dezember 2021 geführt.
In den Literaturwissenschaften ist der Begriff des Digitalen bislang vor allem dort in Erscheinung getreten, wo jüngere literarische Phänomene der letzten ca. 30 Jahre verhandelt werden - Phänomene also, wie sie im Zuge der elektronischen Textverarbeitung am PC und der Nutzung des Internets entstanden sind. Zu denken ist hier etwa an die Diskussionen um neue narrative Strukturen im Kontext von 'hypertext fiction', um die multimediale Zusammenführung von Bild, Ton und Schrift im Rahmen von sogenannter 'net poetry' oder um die Transformation von Leser-Text-Beziehungen durch die (interaktiven) Rezeptionsbedingungen des 'reading on screen'. Auch wo Literatur- und Medienhistoriker eine archäologische Rekonstruktion der Vorläufer bzw. historischen Wurzeln von (heute so bezeichneter) "digitaler Literatur" unternommen haben, galt das Interesse vornehmlich früheren Formen von "Computer-Dichtkunst" oder "Maschinenpoesie", die sich ab den späten 1950er Jahren zu entwickeln begannen.
Archivieren in die Zukunft
(2021)
Eva Geulens Text dokumentiert ihren Beitrag zu der vom Deutschen Literaturarchiv Marbach am 24. März 2021 virtuell veranstalteten Tagung "#LiteraturarchivDerZukunft". Er wurde ursprünglich als Replik auf die dort diskutierte These 3 entworfen: "Literaturarchive schaffen den literarischen und intellektuellen Kanon mit: Das Archivieren in die Zukunft setzt die stetige Diskussion der Entwicklungen in Literatur und den öffentlich wirksamen Bereichen von Wissenschaft und ein Diskutieren der Kriterien dessen voraus, was es zu archivieren gilt - und was nicht."
Im 21. Jahrhundert stehen Medien, insbesondere soziale Medien und deren Einfluss auf Kinder und Jugendliche zunehmend im Zentrum des gesellschaftlichen Lebens. Sozialen Medien wird eo ipso eine wichtige Funktion in der individuellen Meinungsbildung wie auch gesellschaftlichen Rollenvergabe
zugesprochen. Im Rahmen des vorliegenden Vortrags sollen auf Grundlage des theoretischen Ansatzes der Medialisierung folglich auch die gesellschaftlichen Veränderungen und der soziale Wandel vor dem Hintergrund der medialen Omnipräsenz dargestellt werden. Dabei wird der Versuch unternommen, einen(sozial)medialen Korpus der jüdisch-europäischen Erinnerungskultur zu erstellen. Das angedachte Korpus setzt sich aus der ARD und ZDF-Mediathek zusammen. Exemplarisch wird die Zukunftspodcast der Tagesschau mal angenommen. Keine Zeitzeugen mehr? Was dann? vorgestellt. Die vorgestellten Korpora sind ferner als eine Form der bezeugten Berichterstattung zu verstehen, die ein Gedenken an den Holocaust und die Gräueltaten auch in Zukunft wachhalten sollen. Neben den (deutsch-)jüdischen Studien, der deutsch-jüdischen Literatur und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Thematik, lassen sich medialen Aufzeichnungen in Form von Video- oder Audiomaterial eine große Bedeutung zuweisen. In der Hoffnung, dass sich Geschichte nicht wiederholt, übernehmen mediale Korpora in diesem Sinne eine wichtige Funktion in der Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Verbrechen des NS-Regimes und dem Verbleib im kollektiven Gedächtnis. Demnach können mediale Korpora in Form bezeugter Berichterstattung ein aktives Engagement im Akt des Erinnerns anregen und die Sensibilität im Hinblick auf etwaige zukünftige Verbrechen fördern. Das Ziel des Beitrags besteht demzufolge darin, die Entstehung, Erstellung und Funktion eines möglichen (sozial)medialen Korpus‘ der jüdisch-europäischen Erinnerungskultur zu skizzieren. Darüber hinaus werden informative Diskursmöglichkeiten und weitere Anregungen für die Implementierung einer digitalisierten Erinnerungskultur in Schulen und anderen Bildungsinstitutionen gegeben.
Utopisch-dystopische Romane der deutschen Gegenwartsliteratur widmen sich vermehrt dem Thema Digitalisierung und damit verbundenen Themenkomplexe, Fragestellungen, Hoffnungen und Befürchtungen. Besondere Relevanz kommt dabei der Bewertung und Kategorisierung von Individuen auf Basis von Datenanalysen zu, welche das Leben der Figuren bis ins kleinste Detail lenken und prägen. Die vorliegende Arbeit widmet sich zunächst der Frage, wie die Texte soziale Kategorisierungs- und Bewertungsmechanismen innerhalb digitalisierter Gesellschaften darstellen und inwiefern sich hier grundlegende kritische Kommentierungen herauslesen lassen. Zudem soll analysiert werden,inwiefern die Texte diese sozialen Positionierungen auch räumlich realisieren, ausgehend von der These, dass die Texte raumsemantische Strukturen nutzen, um Gefahrenpotenziale für die Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen herauszustellen. Als theoretische Basis fungieren dabei Michel Foucaults Theorie der Gouvernementalität, sowie die von Gilles Deleuze und Felix Guattari entwickelte Theorie des glatten und gekerbten Raumes. Literarische Beispiele sind den Romanen "Qualityland" (2017) von Marc-Uwe Kling, "Die Hochhausspringerin" (2018) von Julia von Lucadou und "Technophoria" (2020) von Niklas Maak entnommen.
Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung im Mobilitätssektor werden aktuell besonders in Großstädten verstärkt geteilte on-demand Fahrdienstleistungen implementiert. Das sog. Ridepooling beschreibt eine dynamische und digitale Form des konventionellen Sammeltaxis, bei welcher durch eine intelligente Algorithmik mehrere voneinander unabhängige, zeitlich korrespondierende Fahrtwünsche in Echtzeit zu einer Route kombiniert werden. So können einander unbekannte Kund*innen gemeinsam und gleichzeitig nach ihren individuellen Bedürfnissen auf Direktverbindungen befördert werden. Viele der Ridepooling-Angebote werden in urban geprägten Raumstrukturen von privaten Verkehrsunternehmen - teilweise sogar eigenwirtschaftlich - betrieben und als nachhaltige Mobilitätsform beworben: Sie soll die sich individualisierenden Mobilitätsbedürfnisse der Bürger*innen befriedigen, dadurch städtische Problematiken wie hohe Luft- und Lärmbelastung, Staubildung sowie Flächenknappheit adressieren und zu einer umweltfreundlichen Verlagerung des lokalen Verkehrsaufkommens (Modal Shift) führen.
Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der Großstädte Berlin und Hamburg, wie und unter welchen Zielsetzungen der unterschiedlichen Akteure die neuen Angebotsformen implementiert wurden und welche Auswirkungen sie auf die städtischen Mobilitätssysteme haben.
Durch Expert*innen-Interviews mit städtischen Behörden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Expert*innen für digitale und städtische Mobilität soll der aktuell noch geringe Forschungsstand über die Zielsetzungen, Formen und Auswirkungen von Ridepooling-Angeboten in städtischen Räumen um praxisnahe Betrachtungen und Erkenntnisse erweitert werden. Es kann angenommen werden, dass die unterschiedlichen Ausgestaltungen der untersuchten Angebote von ioki, CleverShuttle, MOIA und BerlKönig dabei durchaus voneinander differierende Effekte auf das Nutzungsverhalten der Kund*innen und die städtische Verkehrsgestaltung sowie deren ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsdimensionen haben.