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Bis zum Jahr 2024 wird in Hessen laut Prognose mit einem Engpass von rund 174.710 Fach- kräften zu rechnen sein. Davon entfallen 135.070 auf Beschäftigte mit Berufsausbildung und 39.640 auf Beschäftigte mit (Fach-)Hochschulabschluss. Bei den Personen ohne Berufsabschluss werden leichte Überhänge von 3.310 Personen erwartet. Die für das Jahr 2024 geschätzte Fachkräftelücke entspricht rund sieben Prozent der Beschäftigten im Jahr 2017, dem Ausgangsjahr der Prognose.
In den meisten Wirtschaftszweigen in Hessen werden Engpässe erwartet. Besonders stark betroffen sind die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, Verkehr und Logistik, Information und Kommunikation, die Baubranche und das Produzierende Gewerbe. Auch bei der Mehrzahl der Berufe werden bis 2024 Engpässe erwartet. Besonders hoch fallen diese in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, Altenpflege, Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege, Arzt- und Praxishilfe sowie Fahrzeugführung im Straßenverkehr aus. Bei den meisten Berufsgruppen ist hinsichtlich der höheren Anforderungsniveaus „Fachkraft“, „Spezialist“ und „Experte“ fast immer mit Engpässen zu rechnen. Demgegenüber sind auf dem Anforderungsniveau „Helfer“ je nach Berufsgruppe Überhänge oder Engpässe vorhanden.
Im Regierungsbezirk Darmstadt wird bis 2024 ein Engpass von 95.190 Fachkräften geschätzt. Geringer stellen sich die Lücken in den Regierungsbezirken Gießen mit 38.480 und Kassel mit 41.040 fehlenden Fachkräften dar. Die bis 2024 entstehenden Lücken sind im Verhältnis zu den Beschäftigtenzahlen im Jahr 2017 in ländlichen Regionen deutlich größer als in Mittelzentren und Kreisen, die näher an den Großstädten liegen. Selbst für die urbanen Gebiete wird prognostiziert, dass das Zuwanderungsniveau auf heutigem Stand, die Lücken im Jahr 2024 nicht mehr ausreichend kompensieren könnte.
Das IAB-Betriebspanel wird seit 1996 jährlich bundesweit im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) durchgeführt. In den Monaten Juli bis Oktober 2018 wurden die Betriebe erneut zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung befragt. Grundlage der Auswertungen für Hessen sind Befragungsdaten von insgesamt 1.046 Betrieben aus Hessen. Die befragten Betriebe repräsentieren die Grundgesamtheit von rund 162 Tausend Betrieben in Hessen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse zu Beschäftigungspotenzialen in den hessischen Betrieben dargestellt.
Evaluierung des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen des Landes Berlin
(2019)
Evaluierung des Hamburgischen Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(2019)
Um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gezielt und nachhaltig zu fördern, bedarf es einer hohen Transparenz, so dass passgenau Aktivitäten initiiert werden können. Die Neuauflage des Hessischen Lohnatlas knüpft an die Analysen von Entgeltdaten der Wohnbevölkerung zum Stand 2015 an (erstmals im Jahr 2017 vorgestellt) und zeigt transparent auf, wie sich die Lohnlücken bis zum Jahr 2018 verändert haben. Bei diesen Analysen finden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte Berücksichtigung. Die Teilzeitbeschäftigten können in den Analysen nicht einbezogen werden, da keine Informationen zum Stundenumfang ihrer Teilzeitbeschäftigung vorliegen und damit nicht erfasst werden kann, in welchem Maße Entgeltunterschiede auch durch unterschiedliche Stundenzahlen zustande kommen. Zum Erfassen der Bruttomonatsentgelte wird auf öffentliche Daten (vor allem Stichtagsdaten 31.12.) zurückgegriffen, die vom Statistikservice Südwest der Regionaldirektion Hessen der
Bundesagentur für Arbeit und dem Hessischen Statistischen Landesamt stammen. Bei diesen Daten handelt es sich um sogenannte Populationsdaten. Dies bedeutet, dass alle Einwohner*innen der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen, zu denen entsprechende Entgeltdaten vorliegen, in den Analysen einbezogen werden. Die Analysen werden für Hessen sowie für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt durchgeführt. Damit können auf allen Ebenen noch bestehende Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in der jeweiligen Wohnbevölkerung erfasst werden. Die damit geschaffene Transparenz schafft eine wichtige Grundlage zum Diskurs über Ansätze, die die Förderung der Entgeltgleichheit im Land, aber auch vor Ort in der Regionen begünstigen können. Mit der Neuauflage des Hessischen Lohnatlas wird darüber hinaus erstmals die Entgeltlage von Frauen und Männern in den Betrieben vor Ort, also in den Kreisen und kreisfreien Städten, erfasst. Damit werden Aussagen zur Lage der Entgeltgleichheit in der lokalen Wirtschaft möglich. Mit dem Fokus auf die Betriebe vor Ort, sind auch jene Beschäftigte einbezogen, die täglich in den Kreis oder die kreisfreie Stadt zur Erwerbsarbeit einpendeln. Berücksichtigung findet hier, wie bereits oben ausgeführt, ausschließlich die Entgeltlage der in den Betrieben in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit Beschäftigten. Basis der Analysen bilden Daten zu den durchschnittlichen Tagesbruttoentgelten im Jahr 2017 aus verschiedenen Stichproben, die durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Verfügung gestellt wurden. Anders als bei den obigen Populationsdaten können die Befunde aus der Analyse der Stichproben nicht einfach verallgemeinert werden. Die Ergebnisse sind als Trends zu interpretieren. Von besonderem Interesse ist bei diesen Analysen, in welchem Maße sich Merkmale wie beispielsweise die Betriebsgröße, die
Geschlechterzusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Betrieben oder die Branchenzugehörigkeit der Betriebe auf die Entgeltlücken zwischen Frauen und Männern auswirken können. Die mit diesen Analysen erzeugte Transparenz kann insbesondere den Akteuren der Wirtschaft deutlich machen, wo noch Handlungsbedarfe liegen, um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in den Betrieben des Landes zu verbessern.
Im Folgenden erfolgt zunächst die Darstellung aller Befunde auf der Ebene des Landes Hessen. Im Anschluss wird für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Dossier vorgelegt. Damit lassen sich Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Kreisen und den kreisfreien Städten sowohl hinsichtlich der Entgeltlage der Wohnbevölkerung als auch in Bezug auf die Entgeltlage in den Betrieben vor Ort erfassen.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Ressourcen und Potenziale in Hessens Betrieben : Abschlussbericht des IAB Betriebspanels Hessen 2012
(2013)
Die optimale Nutzung vorhandener Potentiale von Beschäftigten sowie die bestmögliche Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung ihrer Beschäftigten sind wichtige Stellschrauben
für eine gezielte und innovative Fachkräftesicherung. Allerdings bedarf solch eine Strategie zunächst einer Transparenz, die Orientierung darüber schafft, in welchem Maße sogenannte unter- und überwertige Beschäftigung stattfindet und in welchen Branchen und Berufsgruppen dies der Fall ist.
Unterwertige Beschäftigung liegt vor, wenn der formale Berufsabschluss höher als die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit ist. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass sich noch weitere Potentiale der Beschäftigten erschließen lassen. Die Umkehrung findet sich bei der überwertigen Beschäftigung. Hier liegen die formalen Qualifikationsabschlüsse deutlich unter den Anforderungen der aktuellen Beschäftigung. Entsprechend sind Qualifizierungsprozesse notwendig, um den höheren Anforderungen gerecht werden zu können. Dabei sind innerbetriebliche, auch informelle Lernprozesse von großer Bedeutung. Neben diesen beiden Formen des vertikalen (formalen) Qualifikationsmismatches können zudem horizontale Mismatches vorliegen. Dies trifft zu, wenn Kompetenzen, häufig Softskills, nicht im Arbeitsvollzug eingesetzt werden können. Auch hier kann von noch zu erschließenden Potentialen ausgegangen werden. Auf Basis von Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist ein Abgleich zwischen dem formalen Berufsabschluss sowie dem formalen beruflichen Anforderungsniveau möglich. Anhand des Abgleichs lässt sich formale unter- und überwertige Beschäftigung ermitteln. Einschätzungen zur Art und zum Umfang horizontaler Mismatches können derzeit auf der Basis von Primärdaten stattfinden.
Ein besonderes Kennzeichen des Frankfurter Arbeitsmarktes besteht in der hohen Teilhabe von Frauen an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Diese Teilhabe ist jedoch keine gleichwertige im Vergleich zu Männern, da Frauen deutlich öfter als Männer in Teilzeit 3 beschäftigt
sind und damit häufig geringere berufliche Entwicklungs‐ und Karriereoptionen haben. Dies zeigt sich auch daran, dass Frauen bei gleichem Arbeitszeitumfang im Schnitt deutlich niedrigere Bruttoarbeitsentgelte erhalten als Männer. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Mehrheit der Frauen in den klassischen „Frauenbranchen“ und „‐berufen“ mit sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Tätigkeitsbereichen beschäftigt ist. Dort erreichen Frauen nur unterdurchschnittliche Entgelte. In technischen Branchen mit überdurchschnittlichen Einkommen stagnieren die Frauenanteile seit langer Zeit auf niedrigem Niveau oder es findet ein Beschäftigungsabbau statt, wie beispielsweise im Finanz‐ und Versicherungsgewerbe, das sich ebenfalls durch überdurchschnittliche Einkommen auszeichnet.
Ausländische Frauen sind zwar immer noch in geringeren Anteilen als deutsche Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingebunden, jedoch wächst ihr Anteil stetig. Die Beschäftigungszunahme findet vor allem in den sogenannten Frauenberufen wie Pflegerin, Erzieherin und Lehrerin statt. Jedoch steigt der Anteil der ausländischen Frauen ebenfalls in Berufen wie Ärztin oder Apothekerin. Der Zuwachs ist bei ausländischen Frauen deutlich schneller als bei Frankfurterinnen mit deutschem Pass. Diese Dienstleistungsberufe im Gesundheits‐ und Sozialwesen sowie der Erziehung scheinen auch für ausländische Frauen die zentralen Zugänge zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Frankfurt am Main zu sein. Darüber hinaus befindet sich ein beträchtlicher Anteil ausländischer Frauen in geringfügig entlohnter Beschäftigung in den gleichen Branchen. Hauptgrund für diese Beschäftigungsverhältnisse sind fehlende formale
Berufsabschlüsse. Allerdings verfügen die Ausländerinnen oft über im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, diese sind jedoch in Deutschland (noch) nicht anerkannt.
Der guten Beschäftigungslage vieler Frankfurter Einwohnerinnen steht ein großes Segment an Frauen gegenüber, die arbeitslos sind. Dabei ist anzumerken, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko für Frauen in Frankfurt am Main geringer ist als das für Männer. Dies trifft insbesondere für Frauen mit deutschem
Pass zu. Ausländische Frauen sind im Vergleich zu deutschen Frauen jedoch überdurchschnittlich oft arbeitslos und viel häufiger als deutsche Frauen auch im Rechtskreis SGB II 13 verortet. Sie gelten damit als eher arbeitsmarktfern und sind mit einem hohen Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit
konfrontiert. Gründe für diefehlenden Zugänge zum Arbeitsmarkt sind bei Frauen keine oder unzureichende (in Deutschland nicht anerkannte) formale berufliche Qualifikationen sowie Probleme bei der Vereinbarkeit von Beschäftigungszeiten und Kinderbetreuung.
Zur Verbesserung der Teilhabe insbesondere von Frauen am Frankfurter Arbeitsmarkt sind Aktivitäten in drei Handlungsbereichen notwendig.
(1) Inner‐ und außerbetriebliche Karriereentwicklung über passfähige eratung, flexible Arbeitszeitmodelle und –bedingungen, einfache Anerkennung von im Ausland erworbenen
Abschlüssen sowie passfähige Betreuungsarrangements für Kinder und zu pflegende Angehörige.
(2) Anerkennung und Erwerb formaler Berufsabschlüsse über passfähige Informationen, ausreichende Qualifizierungsangebote und flexible Kinderbetreuung.
(3) Orientierung in Berufen und Arbeitsmarkt für Mädchen und junge Frauen in Schulen, Hochschulen und über Praktika sowie für ausländische Frauen über Schulen, Kindergärten, Meldebehörden und Arbeitsvermittlung.
Die Handlungsbereiche und Aktivitäten verweisen auf viele Strukturen, Projekte und Ansätze, die es bereits in Frankfurt am Main gibt. Die Ergebnisse der Studie können nun genutzt werden, um zu sondieren, ob diese Strukturen zur Verbesserung der Teilhabe bereits gut ausgerichtet sind, ob noch Nachjustierung notwendig ist oder ob gar Lücken bestehen, die es noch zu füllen gilt.
Funktionalität von Subventions- und Förderinstrumenten zur Versorgungssicherheit in Privathaushalten
(2012)
Haushaltsnahe Dienstleistungen als niedrigschwellige Angebote sind ein fester und wachsender Bestandteil der Sozialwirtschaft. Die ungebrochene Dominanz von Schwarzarbeit in diesem Segment wirkt jedoch aufgrund ihrer nicht hinreichenden Verbindlichkeit destabilisierend auf die Versorgungssicherheit. Dies ist insbesondere relevant, weil die Gruppe der älteren, unterstützungsbedürftigen Menschen stetig anwächst und diese als die Hauptnachfrager nach solchen Dienstleistungen gelten. Erfahrungen – auch aus dem Ausland – zeigen, dass formalisierte Beschäftigungsverhältnisse von Haushaltshilfen mehr Verbindlichkeit mit verlässlicher Qualität und Transparenz hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen schaffen können. Formalisierte Beschäftigung kann über Subventionen gefördert werden. Entsprechende Instrumente sind bereits implementiert: Es handelt sich dabei um Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG, geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten in Form von Minijobs, Förderinstrumente zur Unternehmensgründung, Lohnsubventionen und arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente. Sie setzen an verschiedenen Stellen der Erbringung und Nutzung der haushaltsnahen Dienstleistungen an und zwar bei den Haushalten selbst (Steuerermäßigungen und Minijobs), den Beschäftigten (geförderte Qualifizierung, Eingliederungshilfen und Lohnsubventionen) und den Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten (Gründungsförderung). Die Beschäftigten sind dabei in besonderem Fokus, da das Segment auch als geeignet gilt, um arbeitsmarktfernen Zielgruppen einen niedrigschwelligen Eintritt in Erwerbsarbeit zu eröffnen. Über die hier vorgelegte Expertise wird exploriert, in wie weit diese Subventionsinstrumente tatsächlich geeignet sind, um formalisierte Beschäftigung in Privathaushalten zu fördern und über welche Modifikationen eine Verbesserung der Wirkungen erreicht werden kann.