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Als Wandelschuldverschreibung im eigentlichen und engeren Sinne ist die Wandelanleihe nach § 221 Abs. 1 AktG eine Schuldverschreibung, die dem Gläubiger ein Umtauschrecht in Aktien gewährt. Nach herkömmlichem Verständnis verbindet sie die Sicherheit der Kapitalrückzahlung mit einem spekulativen Element in Form des Umtauschrechts. Der Anleger kann am Zuwachs des Unternehmenswertes teilnehmen, ohne das aktionärstypische Risiko des Unternehmenswertverlustes tragen zu müssen. Eine solche Kombination von Sicherheit und aktionärstypischen Gewinnchancen bietet nicht nur für den Anleger, sondern auch für den Emittenten Vorteile. Für das Unternehmen ist zudem von Interesse, das Kapital des Anlegers möglichst langfristig zu binden. Auf der Suche nach neuen Finanzierungsquellen sind die Unternehmen allerdings darauf angewiesen, immer differenziertere Finanztitel zu emittieren und sich dadurch verstärkt den unterschiedlichen Anlegerinteressen anzupassen. Hierbei auf ein eher konservatives, auf Sicherheit bedachtes Instrument wie die Wandelanleihe zurückzugreifen, mag zunächst erstaunen. Mit der Einführung einer Wandlungspflicht verschiebt sich allerdings das Verhältnis von Sicherheit und Teilnahme an der Unternehmenswertentwicklung. Damit entsteht ein äußerst spekulatives Instrument, das sich mit dem herkömmlichen Verständnis einer Wandelanleihe kaum mehr deckt. Die Praxis setzt dieses Instrument bereits ein. So emittierte die Daimler Benz AG am 23. März 1997 eine Daimler Benz AG Wandelanleihe von 1997/2002 mit Pflichtwandlung am Ende der Laufzeit . Hiermit betrat die Daimler Benz AG Neuland auf den europäischen Finanzmärkten. Weitere Gesellschaften ziehen die Begebung einer Wandelschuldverschreibung mit Wandlungspflicht ebenfalls in Betracht. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wandelanleihe mit Wandlungspflicht zu beleuchten und die Bedeutung und rechtlichen Konsequenzen der Wandlungspflicht für die Beteiligten zu bestimmen. Ausgangspunkt ist die Wandelanleihe nach herkömmlichem Verständnis. Hier sind kurz die Grundlagen des Leistungsversprechens und des Umtauschrechts zu rekapitulieren (I.). Für die Erörterung der Wandlungspflicht (II.-III.) ist es hilfreich, die einzelnen Risikopositionen dieses Finanztitels aufzuzeigen (dazu unten III. 5). Aktienrechtliche Fragen (dazu unten IV.) betreffen zunächst das Zinszahlungsverbot gemäß § 57 AktG. Ferner sind die Vereinbarkeit mit § 221 AktG und die Zulässigkeit der Unterlegung mit bedingtem Kapital nach § 192 AktG zu klären. Vergleichsweise wird die Diskussion um naked warrants (sog. nackte Optionsscheine) herangezogen. Weitere Überlegungen betreffen die Inhaltskontrolle nach dem AGBG (V.) und die Frage, ob ein Börsentermingeschäft (VI.) sowie ein Differenzgeschäft oder Spiel (VII.) vorliegt. Folgerungen aus diesen Überlegungen betreffen schließlich die Anlageberatung der Banken (dazu unten VIII.).
Sowohl die Diversifikation als auch die Fokussierung von Unternehmensaktivitäten werden häufig mit der Maximierung des Unternehmenswertes begründet. Wir untersuchen die Auswirkungen auf den Aktienkurs für 184 Akquisitionen sowie 139 Desinvestitionen deutscher Konzerne im Zeitraum von 1996-2005. Unternehmensdiversifikationen üben, entgegen der oft geäußerten Kritik, keinen signifikant negativen Einfluss auf den Marktwert aus. Fokussierende Unternehmensakquisitionen hingegen sind mit einem signifikanten Wertaufschlag verbunden. Der Verkauf von Unternehmensteilen führt generell zu einer Marktwertsteigerung. Dabei führen Abspaltungen außerhalb des Kerngeschäfts zu einer – allerdings insignifikant – höheren Wertsteigerung als Desinvestitionen von Kerngeschäftsaktivitäten. Statt eines systematischen Diversifikationsabschlags finden wir somit einen „Fokussierungsaufschlag“ für den deutschen Markt.
Untersuchungsgegenstand ist der empirische Gehalt der ökonomischen Theorie eines Hedgings auf Unternehmensebene. In den USA wurde die Hedging-Theorie in einer Reihe von empirischen Studien aufgegriffen. Die Befunde sind zumeist konsistent mit dem Erklärungsansatz von Froot/Scharfstein/Stein (1993), wonach eine Verringerung der Cashflow-Volatilität – unter der Annahme steigender Außenfinanzierungskosten – zu einer Reduzierung von Unterinvestitionskosten führt. Bei deutschen Unternehmen besitzt dieser Ansatz bemerkenswerterweise jedoch nur einen geringen Erklärungsgehalt. Die Ergebnisunterschiede können auf unterschiedliche Kapitalmarktverhältnisse zurückgeführt werden: Die unterstellten steigenden Kosten der Außenfinanzierung besitzen für deutsche Unternehmen aufgrund der Dominanz des Bezugsrechtsverfahrens sowie der Rolle der Hausbank als Mechanismus zur Überwindung von Informationsproblemen eine vergleichsweise geringere Bedeutung. Die Managerinteressen erweisen sich bei deutschen Unternehmen als eine wesentliche Hedging-Determinante. Zwischen der Höhe des gebundenen Managervermögens und der Hedging-Wahrscheinlichkeit besteht entsprechend der Hedging-Theorie ein signifikanter positiver Zusammenhang. Entgegen den amerikanischen Befunden kann jedoch eine disziplinierende Wirkung von Großaktionären auf die Hedging-Entscheidung nicht beobachtet werden. Zur Berücksichtigung der spezifischen deutschen Kapitalmarktverhältnisse wird der Einfluss von Bankenbeteiligungen und Familienunternehmen auf die Hedging-Entscheidung untersucht. Ein Bankeneinfluss auf die Derivateeinsatz-Entscheidung kann jedoch nicht festgestellt werden. Entgegen Diversifikations- und Kapitalmarktüberlegungen besteht bei Familienunternehmen interessanterweise eine signifikant geringere Hedging-Wahrscheinlichkeit.
Mit dem Dreiteiler „Unsere Mütter, unsere Väter“ hat das ZDF eine neue Diskussion über das Verhalten und die Verantwortung der Deutschen während des Zweiten Weltkrieges ausgelöst. Doch die Hoffnung auf eine Differenzierung der öffentlichen Diskussion wurde in den Talkshows des Senders rasch enttäuscht.
Wenn in Deutschland über Roma diskutiert wird, werden sie meist mit Verschmutzung, Arbeitslosigkeit und Sozialschmarotzertum in Verbindung gebracht. Auffällig dabei: Die Roma selbst kommen fast nie zu Wort. Anders in einem neuen Film, der am Sonntag in Frankfurt Premiere feiert – er gibt Frankfurter Roma eine vernehmbare Stimme.
Letzte Woche argumentierte Stefan Engert in seinem Gastbeitrag für das Bretterblog, Deutsche dürften Israel nicht kritisieren. Das glaube ich nicht. Denn die Lehren aus dem Holocaust können nicht in der Zementierung von Täter- und Opferrolle liegen. Gemeinsame Verantwortung für ein mitmenschliches Umgehen – das ist die Antwort.
Kriege in der Ukraine, Israel/Palästina, im Irak und in Syrien – die Lage um Europa herum ist so dramatisch und tödlich wie lange nicht mehr. Das führt nun auch in Deutschland zu ersten überfälligen Ansätzen einer Diskussion um die eigene außenpolitische Rolle. Was heißt Verantwortung übernehmen heute? Ein Plädoyer.
nzidenz und Mortalität von Gebärmutterhalskrebs (C53 nach ICD-10) müssen signifikant nach oben korrigiert werden, wenn aus der betrachteten Referenzbevölkerung die Frauen ausgeschlossen werden, deren Gebärmutter operativ entfernt wurde. Diese Arbeit stützt sich auf die Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1), nach der die Hysterektomie-Prävalenz in Deutschland 2011 bei über 18-jährigen Frauen bei 17,4% lag. Auf Grundlage der Altersverteilung dieser Prävalenz werden die Inzidenz- und Mortalitätsraten von Gebärmutterhalskrebs entsprechend korrigiert. Maximale Korrekturen resultieren bei 70–79-jährigen Frauen mit einer Inzidenzkorrektur von 13,6 auf 22,5, d.h. um 65,4% und einer Mortalitätskorrektur von 7,5 auf 12,4, d.h. um 65,3%. Die mögliche Prävention durch eine HPV-Impfung gewinnt damit an Relevanz.
Der Mietspiegel ist ein Instrument im deutschen Vergleichsmietensystem, mit dem die Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt reguliert werden sollen. Frankfurt am Main war Pionier bei der Durchsetzung des Mietspiegels in der Bundesrepublik: Bereits in den 1960er Jahren wurden Mietprognosen von der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer (Haus & Grund) veröffentlicht, die bei Rechtsstreitigkeiten schlichtende Funktion erfüllen sollten; 1974 kam es zur Bildung einer Kommission, in der neben der Stadt Frankfurt u.a. Repräsentant_innen der beiden Mietparteien vertreten waren und die den ersten Mietspiegel herausgab (vgl. Lammel 2007: 4); 1990 kam es schließlich zur bundesweit ersten Erstellung eines Mietspiegels mittels der Regressionsanalyse – einer Methode, die damals von Seiten der Vermieter_innenverbände heftig angefeindet wurde (vgl. ebd.: 6ff., Hummel 1993), mittlerweile jedoch allgemein als anerkannt gilt (vgl. BMVBW 2002: 39). In Frankfurt kommt diese Methode bis heute zur Anwendung, obwohl sie nach wie vor in der Kritik der Vermieter_innenverbände steht (vgl. exemplarisch Ridinger 2011). Entsprechend lehnten diese bspw. den Mietspiegel 2008 geschlossen ab, während die Mieter_innenverbände ihm durchweg zustimmten (vgl. Amt für Wohnungswesen 2008: 4). Haus & Grund äußerte sich damals in Vertretung der Kleineigentümer_innen wie folgt:
„Der einseitig von der Stadt aufgezwungene Mietspiegel kann seinen Hauptzweck, nämlich für eine Befriedung zwischen Mietern und Vermietern zu sorgen, nicht erfüllen“ (Haus & Grund 2009).
2010 wendete sich das Bild: Während die Vermieter_innenverbände dem neuen Mietspiegel mehrheitlich zustimmten, stimmte ein Mieter_innenverband dagegen und zwei enthielten sich der Stimme. Beispielhaft auch hier die Erklärung von Haus & Grund:
„Frankfurter Vermieter können aufatmen. Der neue Frankfurter Mietspiegel 2010 ermöglicht Mietsteigerungen um durchschnittlich 4,4 Prozent. (...) Die Innenstadt wurde durch die Einführung von zwei neuen Wohnlage-Kategorien stark aufgewertet, die Liste der Durchgangsstraßen wurde merklich reduziert, und der restaurierte Stilaltbau erhält endlich die Zuschläge, die ihm gebühren. Freuen dürfte viele Vermieter zudem, dass auch Balkone, Terrassen, Loggien und Rollläden wieder Zuschläge erhalten, ebenso wie modernisierte Bäder“ (Haus & Grund 2011a).
In der Folge kam es zu teilweise drastischen Mieterhöhungen, die zum Protest verschiedener Stadtteilinitiativen führten (FR 2011b, 2011c). In der Diskussion um die Fortschreibung des Mietspiegels 2010 wurde von der IG BAU seine Abschaffung gefordert (vgl. FR 2012d).
Kolonie und Flotte
(1918)
Langsam aber sicher fragt man sich, ob es überhaupt noch Sinn macht, aktuelle Enthüllungen über Geheimdienstaktivitäten als Aufhänger zu benutzen. Man hat sich schon so daran gewöhnt, dass es im Hintergrundrauschen untergeht. Aber versuchen wir es trotzdem noch mal: Hey, wer von den geneigten Lesern war auf der WikiLeaks Webseite? Oder The Pirate Bay? Ruft jemand „ja“ vor seinem Rechner? Sehr gut. Sagt „hallo“, denn ihr wurdet vom britischen Geheimdienst (GCHQ) und/oder der NSA erfasst. Snowden lässt grüßen, und wieder einmal fühlt man sich ein wenig unsicherer online. Aber keine Sorge, Angela Merkel und Francois Hollande haben einen Plan. Und die EU hat auch einen...
Die Snowden-Leaks an sich, insbesondere die von ihm an die Öffentlichkeit geleakten Powerpoint-Folien, haben es bereits in sich. Leicht zu verstehen sind sie aber nicht immer, es gibt schlicht zu viele Codenamen. Um so interessanter ist daher diese Mitschrift eines Vortrags von William Binney, einem ehemaligen technischen Direktor bei der NSA, der nach 37 Jahren Dienst ausschied und Whistleblower wurde. In diesem Vortrag erklärt Binney, was es mit der Überwachungsinfrastruktur der NSA auf sich hat, was hinter den ganzen Codenamen steckt und welche Implikationen das ganze hat...
In der Nacht vom letzten Sonntag wurde, größtenteils unbemerkt von der deutschen Presseöffentlichkeit, der italienische Softwareanbieter Hacking Team gehackt und über 400gb seiner internen Daten im Netz verteilt. Die Daten umfassen alles: E-Mails der Firmenleitung, der Programmierer und des Verkaufspersonals, interne Dokumente und Verträge und den kompletten Programmcode. Die Reaktion der Netzgemeinde war die umfassender Schadenfreude: Hacking Team stellt Spionage- und Überwachungssoftware her und verkauft diese weltweit an Regierungen – gerne auch solchen der autoritären Art. Diese Software wurde, wie die Leaks nun zeigen, tatsächlich zur Bekämpfung von Oppositionspolitikern und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt, etwa in Äthiopien oder Sudan. Nicht umsonst führen Reporter ohne Grenzen Hacking Team in ihrer Liste der Feinde des Internets. Der Leak zeigt, dass die von diversen NGOs und Forschern, allen voran das Citizen Lab, geäußerten Vorwürfe stimmen: Hacking Team unterstützt autoritäre Regimes in Ihrem Kampf gegen Oppositionelle und ignoriert dabei auch Sanktionen, in dem es etwa an den Sudan oder Russland verkauft...