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Die Literaturversorgung und Informationsvermittlung hat in unserer Gesellschaft eine große Bedeutung, vornehmlich in den Bereichen Forschung, Bildung und Lehre. Dabei spielen die Bibliotheken eine wichtige Rolle. Ein Verzeichnis mit Angaben zu den Bibliotheken, die über wirtschaftsrelevante Bestände verfügen, entspricht daher sicherlich einem dringenden Informationsbedarf in diesem, in besonderem Maße auf Fachliteratur angewiesenen Gebiet. Was den Umfang des Bibliotheksführers anbelangt, muss Folgendes festgestellt werden. Zum einen hat er nicht den Ehrgeiz, möglichst viele Bibliotheken nachzuweisen, sondern nur jene, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Leider sind aus diesem Grunde zahlreiche gut ausgestattete Bibliotheken (wie beispielsweise bestimmte Firmenbibliotheken) nicht in dem Verzeichnis erfasst. Zum anderen habe ich mich auf die Meldungen beschränkt, die ich aufgrund meiner Aufrufe erhalten habe. Diese umfassen 61 Bibliotheken, die im Hauptteil alphabetisch nachgewiesen werden. Erschlossen wird dieser Teil durch zwei Register, die den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen sollen: Das Stichwortregister listet die Fachgebiete auf, die die Bibliotheken in ihren Meldungen als Beschreibung ihrer Bestände angegeben haben. Das Ortsregister soll jenen helfen, die feststellen wollen, ob in ihrem Wohnort oder der näheren Umgebung eine Bibliothek vorhanden ist, die Literatur speziell zu einem von ihnen gesuchten Gebiet hat.
Die Literaturversorgung und Informationsvermittlung hat in unserer Gesellschaft eine große Bedeutung, vornehmlich in den Bereichen Forschung, Bildung und Lehre. Dabei spielen die Bibliotheken eine wichtige Rolle. Ein Verzeichnis mit Angaben zu den Bibliotheken, die über wirtschaftsrelevante Bestände verfügen, entspricht daher sicherlich einem dringenden Informationsbedarf in diesem, in besonderem Maße auf Fachliteratur angewiesenen Gebiet. Was den Umfang des Bibliotheksführers anbelangt, muss Folgendes festgestellt werden. Zum einen hat er nicht den Ehrgeiz, möglichst viele Bibliotheken nachzuweisen, sondern nur jene, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Leider sind aus diesem Grunde zahlreiche gut ausgestattete Bibliotheken (wie beispielsweise bestimmte Firmenbibliotheken) nicht in dem Verzeichnis erfasst. Zum anderen habe ich mich auf die Meldungen beschränkt, die ich aufgrund meiner Aufrufe erhalten habe. Diese umfassen 61 Bibliotheken, die im Hauptteil alphabetisch nachgewiesen werden. Erschlossen wird dieser Teil durch zwei Register, die den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen sollen: Das Stichwortregister listet die Fachgebiete auf, die die Bibliotheken in ihren Meldungen als Beschreibung ihrer Bestände angegeben haben. Das Ortsregister soll jenen helfen, die feststellen wollen, ob in ihrem Wohnort oder der näheren Umgebung eine Bibliothek vorhanden ist, die Literatur speziell zu einem von ihnen gesuchten Gebiet hat.
"Germany is back" (Schöllgen 1994: 35), so beschreibt Schöllgen prägnant Deutschlands internationale Position nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und dem Fall der Mauer. Was Schöllgen so schlicht zusammenfasst wurde von der deutschen Öffentlichkeit, aber auch von der Mehrheit der Wissenschaftler, lange Zeit keinesfalls so gesehen. Statt eines Wandels deutscher Außenpolitik aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen herrschte ein weitverbreiteter Konsens darüber, Deutschland habe sich abgesehen von einer Erhöhung der Einwohnerzahl von 63 auf 82 Millionen und eines Flächenzuwachses von 248 000 auf 375 000 Quadratkilometer nicht gravierend im internationalen System gewandelt. ...
In dem Entwurf einer European Strategy on Invasive Alien Species T-PVS (2002) 8 werden verstärkte Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten angeregt, die nicht nur auf den biologischen Bereich oder Bekämpfung invasiver Arten beschränkt bleiben, sondern auch die Bewertung der Auswirkungen auf Gesundheitswesen und Volkswirtschaft untersuchen sollen. Derartige Studien wurden bisher nur für die Vereinigten Staaten von Amerika oder mit eher regionalen Charakter durchgeführt. Aus diesem Grunde wurden 20 Tiere und Pflanzen aus verschiedenen Problemgebieten (Gesundheitsgefährdende Arten, Schäden in Forst-, Land-, und Fischereiwirtschaft, im kommunalen Bereich, an aquatischen und terrestrischen Verkehrswegen sowie Kosten von Arten, die einheimische Spezies gefährden oder in der Empfehlung 77 der Berner Konvention aufgeführt sind) ausgewählt und beispielhaft für das Gebiet Deutschlands bearbeitet. Die entstehenden Kosten wurden in drei Kategorien aufgeschlüsselt: a) direkte ökonomische Schäden, beispielsweise durch Vorratsschädlinge, b) ökologische Schäden, verursacht durch Pflege und Schutz gefährdeter heimischer Arten, Biozönosen oder Ökosysteme und c) Kosten für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten. Es zeigte sich, dass auf Grund der Datenlage sowie der unterschiedlichen Biologie und Ökologie der invasiven Arten jeweils individuelle Ansätze notwendig waren. Die hier ermittelten Kosten unterscheiden sich stark von Art zu Art. Nicht alle untersuchten Arten verursachen ökonomische Schäden. Eine differenzierte Betrachtung von Neobiota ist nach dem Prinzip der Einzelfallbewertung erforderlich. Die Monetisierung von ökologischen Schäden gelang hierbei nur in wenigen Fällen. Weitergehende, mehrjährige Studien sollten willingness to pay-Analysen einbeziehen, um offen gebliebene Fragen zu beantworten.
Während sich das deutsche Erziehungs-, Bildungs- und Sozialsystem durch Achtung und Expansion „institutioneller Vielfalt“ auszeichnet, wird in Spanien spätestens seit 1990 mit unterschiedlicher Intensität, je nach Regierung, ausgehend von der LOGSE Reform an einer „Schule für alle“ gearbeitet. Es werden vergleichsweise wenige Kinder in Sondereinrichtungen beschult. Die Strategien und die dahinter liegenden Vorstellungen, wie Partizipation zu realisieren sei, waren Ende letzten Jahrhunderts in beiden Ländern deutlich verschieden. Die in der Dissertation vorgestellten Daten zeigen jedoch, dass zu wenige Kinder die Kompetenzen für eine gegenwärtige und zukünftige persönlich und wirtschaftlich erfolgreiche Lebensführung erwerben. Zentral für die Arbeit ist die von Urie Bronfenbrenner entwickelte systemökologische Theorie der menschlichen Entwicklung. Im Kern geht es bei dieser Theorie immer um die Suche, das Finden und Gestalten optimaler Bedingungen für menschliche Entwicklung. Die Fragestellung der Arbeit ist, wie in Deutschland und Spanien, aber auch wie Professionelle, interdisziplinär die Aufgabe der Integration und Partizipation im Rahmen ihrer Vorgaben bewältigen. Die Arbeit ist in zwei große Teile unterteilt. Die ersten Kapitel sind eine Sammlung von Daten, Theorien, Praxen, Diskussionen und geschichtlichen Entwicklungen, die die schulische Integration von Kindern mit Behinderungen bzw. mit schwierigen Lebenslagen, darstellt. Ab Kapitel sieben wird dann mit Methoden der qualitativen Sozialforschung nach Ressourcen und Kompetenzen, die in Spanien wie in Deutschland vorliegen bzw. entwickelt werden müssen gesucht, um auch Kindern mit Schwierigkeiten eine für sie persönlich erfolgreiche Bildung zur ermöglichen. Nach einem Einführungskapitel werden im zweiten Kapitel Theorien und Modelle der Integrationspädagogik und der an ihr beteiligten Disziplinen diskutiert. Das folgende Kapitel stellt ausgewählte Studien vor, die sich mit Lern- und Lebenslagen von Kindern befassen, denn der gesellschaftliche wie der wissenschaftliche Blick auf die Kindheit hat sich gewandelt. Ein integratives bzw. inklusives Erziehungs- und Bildungssystem wäre eine passende Antwort auf den Wandel. Das vierte Kapitel gibt einen Einblick in das bundesdeutsche Bildungssystem und stellt statistische Daten zur integrativen Beschulung in den Bundesländern vor. Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem spanischen Bildungssystem. Das starke Engagement der Katholischen Kirche im 19. und auch noch im 20. Jahrhundert, die Francozeit und die Transición sind die Basis, auf der in den 90 ziger Jahren des letzten Jahrhunderts die, auf 10 Jahre angelegte LOGSE Reform geplant und teilweise umgesetzt wurde. Diese als top-down zu bezeichnende systemische Reform, wird mit ihren Elementen der integrativen und der kompensatorischen Erziehung dargestellt. Die Beschreibung der spanischen Reformentwicklungen endet im Jahr 2004. Der empirische Teil der Arbeit beginnt im Kapitel sechs mit Gedanken zur Qualitativen Sozialforschung. Im Kaptitel sieben wird die Gegenstandsnahe Theoriebildung vorgestellt. Das achte Kapitel befasst sich mit dem Zirkulären Dekonstruieren. Im neunten Kapitel werden die deutschen und die spanischen Interviewpartner in ihrer professionellen Expertenrolle als Grundschullehrerin, Sozialarbeiterin, Erziehungswissenschaftler, Psychologe, Unterstützungslehrerin, Physiotherapeut und Förderschullehrerin vorgestellt. Sechs Interviews fanden Ende 1999, also zu einer Zeit in der die LOGSE Reform bereits fast abgeschlossen sein sollte, statt. Das siebte Interview mit der Förderschullehrerin wurde 2001 geführt. Verständigung und Bewertung konnten aus den Kategorien der Interviews als wichtige Ressourcen für integrative schulische Arbeit erkannt werden. Im Kaptitel zehn wird der ökosystemische Ansatz vertieft dargestellt. Im elften Kapitel werden dann systematisch die Definitionen der Ökosystemischen Theorie auf die Lebensbereiche, die ein Kind betreffen, bzw. die herausgearbeiteten Kategorien angewendet. In diesen Lebensbereichen werden interdisziplinär und über die Ländergrenzen hinweg, die Kategorien diskutiert, um zu Aussagen über gute Entwicklungsbedingungen zu kommen. Die Kapitel zwölf bis vierzehn verbinden die Ergebnisse der Auswertung mit den zusammengetragenen Daten und Fakten zur Situation in Deutschland und Spanien. Als förderlich für die Integration, die auf allen Systemebenen angelegt sein sollte, werden beispielhaft folgende Kriterien beschrieben: eine integrative Grundhaltung, ein moderat konstruktivistischer Unterricht, die Anerkennung und Förderung aller Kompetenzen der Kinder, die Arbeit mit dem entwicklungsfördernden Potential, Kontinuität in den Beziehungen, Strukturen und Räumen, Bestreben nach müheloser Kommunikation. Seitenzahl: 400 Abbildungen: 55 Tabellen: 52
Stakeholderorientierung, Systemhaftigkeit und Stabilität der Corporate Governance in Deutschland
(2006)
Since the time of Germany’s belated industrialisation, corporate governance in Germany has been stakeholder oriented in the dual sense of attaching importance to the interests of stakeholders who are not at the same time shareholders, and of providing certain opportunities for these stakeholders to influence corporate decisions. Corporate governance is also systemic. It is a system of elements that are complementary to each other, and also consistent. In other word, it is composed of elements for which it is important that they fit together well, and in the German case these elements did fit together well until quite recently. Corporate governance as a system is itself an element of the German bank-based financial system at large and possibly even of the entire German business and economic system. Stakeholder orientation of governance is consistent with the general structure this system, and even represents one of its central elements. In retrospect, German corporate governance has also proved to be surprisingly stable. Its fundamental traits date back to the turn from the 19th to the 20th century. There are strong reasons to assume that the systemic features, that is, its complementarity and consistency, have greatly contributed to its past stability. Since about ten years now, there are growing tendencies to question the viability and stability of the German corporate governance system and even the financial system as a whole. One of the central topics in the new debate concerns the stakeholder orientation of the system, which some observers and critics consider as the main weakness of the “German model” under the increasing pressures of globalisation and European integration. As far as their development over time is concerned, systems of complementarity elements exhibit certain peculiarities: (1) They do not adjust easily to changing circumstances. (2) Changes concerning important individual elements, such as the stakeholder orientation of governance, tend to jeopardize the viability and the stability of the entire system. (3) While they appear to be stable, systems shaped by complementary may simply be rigid and tend to break under strong external pressure. “Breaking” means that a system undergoes a fundamental transformation. It seems plausible to assume that the German financial system is already in the middle of such a transformation. It is yet another consequence of its systemic character that this transformation is not likely to be a smooth and gradual process and that it will not lead to a “mixed model” but rather to the adoption of a capital market-based financial system as it prevails in the Anglo-Saxon countries. In such a system, corporate governance cannot be geared to catering to the interests of stakeholders, and an active role for them would not even make any economic sense.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Die Präsenz in den Hauptversammlungen der großen deutschen Aktiengesellschaften ist seit Jahren rückläufig. Die durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz bei den 30 DAXnotierten Unternehmen lag 2005 nur noch bei 45,87 %, gegenüber immerhin 60,95 % im Jahr 1998. Im Zusammenhang mit den Initiativen institutioneller Anleger bei der Deutschen Börse AG im Sommer diesen Jahres hat die Besorgnis zugenommen, Minderheiten könnten die Abwesenheit von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten dazu nutzen, in den Hauptversammlungen verstärkt Einfluss auf weitreichende Unternehmensentscheidungen auszuüben, um Sondervorteile zu erzielen. Unabhängig davon ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass bei geringer Hauptversammlungspräsenz unter Umständen eine kleine Kapitalminderheit Entscheidungen trifft, bei denen sie nicht von denjenigen, die diese Entscheidungen gleichfalls betrifft, kontrolliert und, falls erforderlich, korrigiert wird. Um dem Problem sinkender Hauptversammlungspräsenzen zu begegnen, werden auf nationaler wie internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen erwogen. Im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Vertretung der Aktionäre in der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, über den in § 134 III S. 3 AktG bereits vorgesehenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (sog. Proxy-Stimmrecht) hinaus einen von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter gesetzlich vorzusehen. Im Übrigen gehen die Empfehlungen von der verstärkten Nutzung neuer technischer Kommunikationsmittel bei der Stimmabgabe (Stichwort „virtuelle Hauptversammlung“) bis zur verstärkten Einführung von Namensaktien, um die Kommunikation mit den Aktionären zu erleichtern. Als Antwort auf den zunehmenden Einfluss internationaler Investoren, die derzeit aus Zeit- und Kostengründen, wegen sprachlicher Probleme, zu knapp bemessener Einladungsfristen oder Störungen des Informationsflusses zwischen ihnen und der Gesellschaft regelmäßig nicht an den Hauptversammlungen europäischer Aktiengesellschaften teilnehmen, arbeitet die Europäische Kommission zudem an einem Richtlinienentwurf, der die grenzüberschreitende Stimmrechtsausübung fördern soll. Im Zusammenhang hiermit sind auch auf die Bemühungen der Europäischen Kommission zu sehen, mittelfristig eine verstärkte Offenlegung der Anlage- und Abstimmungsstrategien institutioneller Investoren zu erreichen. Hierdurch soll eine intensivere Mitwirkung dieser Aktionärsgruppe in den Angelegenheiten der Gesellschaft gewährleistet werden. Die verstärkte Teilnahme bzw. die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens von Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen ist auch Inhalt von Empfehlungen nationaler sowie internationaler Organisationen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Arbeitsgruppe Finanzmarktgesetzgebung des Justiz- und Finanzministeriums den Vorschlag eines sog. Dividendenbonus für diejenigen Aktionäre erwogen, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben. Im Anschluss daran entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der sich sowohl Stimmen in der Literatur als auch Interessenverbände für die Einführung eines finanziellen Anreizsystems für Aktionäre in Form eines Dividendenbonus aussprachen. Vorbildfunktion für eine entsprechende Regelung in Deutschland wird dabei der spanischen Hauptversammlungspraxis zugesprochen. Dort geben die meisten großen Unternehmen des spanischen Standardwerteindex Ibex 35 einen finanziellen Anreiz für die Hauptversammlungspräsenz. Die Zahlungen liegen zwischen zwei und zehn Cent pro Aktie. Hierdurch konnte das Interesse am Besuch der Hauptversammlung generell gesteigert werden. Der Energiekonzern Endesa schaffte es mit einem Bonus von zwei Cent, die Präsenz von 37 % auf 66 % nahezu zu verdoppeln. Diese Erfolge in Spanien sind darauf zurückzuführen, dass die dortigen Depotbanken durch die Auszahlung der sog. prima de asistencia dazu veranlasst wurden, sich im Dienste einer bestmöglichen Wahrnehmung der Interessen ihrer Kunden auch ohne ausdrückliche Aufforderung um eine entsprechende Stimmrechtsvollmacht zu bemühen. Im Folgenden wird versucht darzulegen, wie die Regelung eines finanziellen Anreizes zur Stärkung der Hauptversammlungspräsenzen sinnvoll gestaltet werden könnte und welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind, um die Zahlung eines Bonus für die Präsenz in der Hauptversammlung zu ermöglichen.
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68
Wir verwenden eine neue, auf der Burr-Verteilung basierende Spezifikation aus der Familie der Autoregressive Conditional Duration (ACD) Modelle zur ökonometrischen Analyse der Transaktionsintensitäten während der Börseneinführung (IPO) der Deutsche Telekom Aktie. In diesem Fallbeispiel wird die Leistungsfähigkeit des neu entwickelten Burr-ACD-Modells mit den Standardmodellen von Engle und Russell verglichen, die im Burr-ACD Modell als Spezialfälle enthalten sind. Wir diskutieren außerdem alternative Möglichkeiten, Intra- Tagessaisonalitäten der Handelsintensität in ACD Modellen zu berücksichtigen.
Auch sechs Jahre nach Einführung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG besteht bei den Unternehmen weiterhin große Unsicherheit bezüglich ihrer ordnungsmäßigen Umsetzung. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von ad-hoc-meldepflichtigen Sachverhalten, die sich aus der Regelberichterstattung ergeben. Der vorliegende Beitrag entwickelt hierzu Lösungsansätze im Sinne einer kapitalmarktorientierten Unternehmenspublizität.
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
Ja, der Ablauf der Lock-up-Frist ist ein kursrelevantes Ereignis. Wir untersuchen Kursreaktionen auf das Ende der Lock-up-Frist bei 142 Unternehmen des Neuen Marktes. Da der Ablauf der Sperrfrist bereits zum Zeitpunkt des Börsengangs bekannt ist, erwarten wir bei einem (semi-)informationseffizienten Kapitalmarkt durchschnittlich keine Kursreaktion. Im Rahmen einer Ereignisstudie zeigen wir aber, dass sich am Ende der Sperrfrist signifikant negative Überrenditen ergeben. Durch eine differenzierte Analyse stellen wir fest, dass firmenspezifische Faktoren (Volatilität, Performance, Free Float) die Kursreaktionen am Ende der Lock-up-Periode beeinflussen. Die Befunde unserer Untersuchung belegen die Notwendigkeit klarer Regeln für mehr Transparenz nach dem Börsengang. Bedeutsam sind die vorliegenden Ergebnisse vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Erweiterung der insiderrechtlichen Meldepflichen im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes. This paper explores the materiality of expirations of lock-up provisions that prevent insiders from selling their shares after the initial public offering (IPO). We examine 172 lock-up agreements of 142 IPOs floated on Germany’s New Market. Since the date of the lock-up expiration is common knowledge at the IPO, we would not expect to find abnormal returns surrounding the event day, assuming that markets are informationally efficient. However, using an event-study methodology we detect statistically significant negative abnormal returns and a twenty-five percent increase in trading volume surrounding lock-up expiration. The negative abnormal returns are larger for firms with high volatility, superior performance after the IPO, and low free float. The results of our study raise important regulatory issues with respect to disclosure rules of firms going public. We argue that insiders should be legally required to disclose their sell transactions in order to protect new and less informed shareholders.