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In der vorliegenden Arbeit werden vor allem zwei Themenkomplexe dargestellt: einerseits die Wachstums- und Ausbreitungsstrategie von Polygonum cuspidatum, andererseits seine Vergesellschaftung sowie die phänologische Entwicklung auf gemähten und nicht gemähten Flächen. Besonders konnten die Auswirkungen der Mahd auf den Japanknöterich berücksichtigt werden.
Generative Ausbreitungsstrategie: Eine Kartierung von karpellaten und staminaten Pflanzen im Schwarzwald und der Freiburger Bucht zeigt, daß die karpellaten Pflanzen bei weitem überwiegen; bei einer Fortpflanzung über Samen müssten aber staminate und karpellate Pflanzen etwa im gleichen Verhältnis vorhanden sein. Zudem werden im Freiland nur äußerst selten Keimpflanzen gefunden. Keimexperimente ergaben, daß die Samen von Polygonum cuspidatum unter Gewächshausbedingungen gut keimfähig sind. Aus diesen Ergebnissen folgt, daß eine generative Fortpflanzung und Ausbreitung von Polygonum cuspidatum im Untersuchungsgebiet von untergeordneter Bedeutung ist.
Wachstumsstrategie und vegetative Ausbreitung: Bei der morphologischen Analyse der Rhizome unterscheiden wir drei Typen von Rhizomen: Ausläufer-Rhizome, die dem radialen Wachstum der Polykormone dienen, ältere Rhizome und verdickte Basalteile zur Reservestoffspeicherung. Auf 3 Versuchsflächen wurden die ober- und unterirdischen Teile von Polygonum cuspidatum-Pflanzen abgeerntet. Die Bestimmung der Biomasse ergab Spitzenwerte der Produktion von 25 kg Frischgewicht pro qm. Der Verteilerschlüssel der Assimilate zeigt, daß die Rhizome ca. 2/3, die oberirdischen Pflanzenteile nur ca. 1/3 der Pflanzenbiomasse ausmachen. Bei der vegetativen Ausbreitung lassen sich 2 Strategien unterscheiden: (a.) Die "Unterwanderung" angrenzender Flächen durch Ausläufer; die Wachstumsgeschwindigkeit der Ausläufer liegt hierbei in der Größenordnung von 50 cm pro Jahr. (b.) Die Etablierung neuer Polykormone an von der Mutterpflanze entfernten Orten durch Verschleppung von abgebrochenen Rhizomstücken. Diese können schon ab einer Länge von 1 - 1,5 cm austreiben, sofern sie mindestens einen Knoten besitzen.
Syntaxonomisch können die pflanzensoziologischen Aufnahmen folgenden Gesellschaften zugeordnet werden: Polygonum cuspidatum-Glechometalia-Gesellschaft (nicht gemäht); Polygonum cuspidatum-Glechometalia-Gesellschaft, Arrhenatherum-Form (gemäht); Polygonum cuspidatum-Artemisienea-Gesellschaft (gemäht); und Polygonum cuspidatum-Arrhenatheretalia-Gesellschaft (gemäht).
Eine Mahd des Japanknöterichs über mehrere Jahre hinweg, ist positiv zu bewerten: Einerseits zeigen die phänologischen und pflanzensoziologischen Untersuchungen, daß aus Polygonum cuspidatum-Dominanzbeständen wieder artenreiche Flächen entstehen. Andererseits ist eine starke Abnahme der Masse an Speicherorganen die Folge, welche langfristig auf eine Dezimierung des Knöterichs hoffen lässt.
Schwermetall-Untersuchungen entlang der Düte und der Hase zeigen die starke Belastung der Auenböden jeweils unterhalb der Städte Georgsmarienhütte bzw. Osnabrück. In den Böden beider Auen erreichen Blei, Zink und Cadmium beträchtliche, die Bodenwerte der AbfKlärVO (1992) z.T. erheblich überschreitende Werte. In den Böden entlang der Hase tritt zudem Kupfer mit besonders hohen Werten auf. Diese Unterschiede stehen in Zusammenhang mit der Art der jeweiligen Industriestandorte (Eisenhütte bzw. Metaliverarbeitung).
Das von Ilijanic (1968) aus NO-Kroatien beschriebene, eine submediterran-subkontinentale Verbreitungstendenz zeigende Gentiano pneumonanthis-Molinietum litoralis kommt auch in Süd-Mähren und in der Südwest-Slowakei vor. Die untersuchten Molinia arundinacea ssp. litoralis-Bestände liegen im Bereich der Dyje (Thaya)-Aue und der unteren Morava (March)-Aue. Die Assoziation kommt auf flußfernen Stellen vor, wo die Überschwemmungen auf den Bestand indirekt wirken, in Form von gestautem, schlickfreiem Grundwasser. Der Boden besteht oben meistens aus leicht austrocknenden Substraten (Sand, sandiger Lehm). Der Gehalt an organischer Substanz ist niedrig, die Bodenreaktion sauer; die pH(H20)-Werte haben von oben nach unten steigende Tendenz. Der relativ große Unterschied zwischen pH(H20) und pH(KCl) zeigt das schwache Sättigungsvermögen des Bodens mit austauschbaren Kationen. Mit Ca2+ und Mg2+ ist der Boden mäßig versorgt, der Gehalt an aufnehmbaren NPK ist relativ niedrig, Al3+ fehlt. Entsprechend der Lage des Gentiano-Molinietum litoralis im Relief lassen sich drei Subassoziationen unterscheiden: G.-M. caricetosum acutiformis subass. nova, G.-M. cnidietosum dubii Bal.-Tul. 1987 und G.-M. holoschoenetosum romani subass. nova. Das Entwicklungsoptimum der Assoziation, die als Vikariante des Cirsio tuberosi-Molinietum (litoralis) Oberd. et Philippi ex Görs 1974 anzusehen ist, fällt in die Sommermonate. In dieser Zeit erreicht Molinia arundinacea ssp. litoralis eine Höhe von bis zu 230 cm. Das Erscheinen ihrer ersten Sprosse im Frühjahr kann durch niedrige Temperaturen gehemmt werden.
Übernahmen durch öffentliches Übernahmeangebot sind nur einer von verschiedenen Wegen, um die Kontrolle in einer Kapitalgesellschaft zu erlangen. Nach deutschem Recht stehen daneben - und sind praktisch sehr viel wichtiger - der sukzessive Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung durch Aufkauf an der Börse, ferner der Kontrollerwerb durch Paketkauf, und schließlich die Übernahme einer kontrollierenden Beteiligung durch Kapitalerhöhung mit Ausschluß des Bezugsrechts. Der Kontrollerwerb durch öffentliches Übernahmeangebot ist insofern also zunächst einmal nichts weiter als eine spezielle Technik und kann, ebenso wie die erwähnten anderen Formen, denselben unternehmerischen Zwecken dienen: Erwerb der Anteile an einem anderen Unternehmen, um dessen Marktanteil hinzuzugewinnen oder Größenvorteile zu erlangen, Synergieeffekte zu realisieren, dauerhaft eine Kontrolle über ein Zulieferunternehmen oder einen Absatzweg zu etablieren usw. Paketkauf, sukzessiver Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung und öffentliches Übernahmeangebot haben darüber hinaus gemeinsam, daß sie gegen den Willen des amtierenden Managements erfolgen können, sofern nicht praeventive Schutzmaßnahmen gegen ein solches hostile takeover getroffen sind. Eine auf Manne zurückgehende Ansicht entwickelt daraus ein weiteres Motiv für Übernahmen, das neben die bereits oben erwähnten Motive treten kann: Ein Abweichen der Manager vom Ziel der Maximierung des Unternehmenswertes führt dazu, daß der Aktienkurs des betreffenden Unternehmens sinkt oder sich nicht so entwickelt, wie dies bei einer anderen Unternehmensstrategie zu erwarten wäre. Der niedrigere Kurs ermöglicht es einem anderen Unternehmen oder z. B. auch einem raider , das Unternehmen aufzukaufen, das Management zu ersetzen und das Unternehmen auf den Kurs der Gewinnmaximierung zurückzubringen. Durch diese Strategie kann der Aufkäufer den Unternehmenswert steigern und diesen gestiegenen Unternehmenswert z. B. auch dadurch realisieren, daß er seine Beteiligung anschließend wieder an der Börse verkauft. Aus dieser Beobachtung ist die These von der Kontrolle des Managements durch den Kapitalmarkt ( market for corporate control ) entwickelt worden. Fehler des Managements werden durch die Börsenkursentwicklung entdeckt und in geeigneten Fällen durch eine Übernahme und Entlassung bestraft . Und bereits die Drohung mit einer feindlichen Übernahme, die dann erfolgen kann, wenn das Management nicht mehr den Unternehmenswert maximiert, wirkt disziplinierend. Jede Abweichung von diesem Ziel der Unternehmenswertmaximierung kann also tendenziell durch eine feindliche Übernahme und die dadurch werden. Wenn diese gements der ermöglichte Ablösung des bisherigen Managements geahndet These zutrifft, dann sprechen gute Gründe dafür, den Managroßen Publikumsgesellschaften nicht zu gestatten, Hindernisse aufzubauen, die Übernahmen verhindern oder doch von ihrem Einverständnis abhängig machen. Es besteht dann, zweitens, aller Grund dazu, die EGKommission in ihrem Bemühen zu unterstützen, solche Übernahmehindernisse zu beseitigen (s. den Vorschlag der Fünften Richtlinie mit den darin enthaltenen Vorschlägen gegen Mehrstimmrechte und Höchststimmrechte). Drittens braucht man sich dann vielleicht weniger Gedanken darum zu machen, wie die corporate governance in solchen Großunternehmen durch sonstige, institutionelle Vorkehrungen verbessert werden kann - durch Ergänzung oder Änderung der internen Kontrollmechanismen (Aufsichtsrat, Abschlußprüfung, Haftung), durch Schaffung von Anreizsystemen (erfolgsabhängige Vergütung) oder durch Verbesserung der Repräsentation der Anteilseigner durch Depotbanken oder institutionelle Investoren5. Die folgenden Bemerkungen beschäftigen sich mit dem market for corporate control als Kontrollinstrument vornehmlich aus der Sicht des deutschen Gesellschaftsrechts. Im folgenden Abschnitt (11.) wird zunächst die Frage behandelt, ob und in welchen Fällen das beschriebene Kontrollinstrument überhaupt imstande ist, unternehmerisches Fehlverhalten zu korrigieren. In einem weiteren Abschnitt (Ill.) wird dann gefragt, ob die Einführung eines solchen Sanktionsmechanismus, der den Vorstand für Abweichungen vom Prinzip der Unternehmenswertmaximierung bestraft , nicht gegen ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts verstoßen würde, wonach der Vorstand gerade nicht verpflichtet ist, den Anteilswert zu maximieren. Sodann wird erörtert, ob dem Vorstand gestattet werden sollte, Übernahmehindernisse aufzubauen (IV.). Der letzte Abschnitt (V.) geht schließlich auf die Frage ein, ob feindliche Übernahmen als Managementkontrollinstrument möglicherweise zu nachteiligem (kurzfristigem) Verhalten des Managements führen.
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind ein hybrides Finanzierungsinstrument zwischen der stimmberechtigten Stammaktie auf der einen Seite und der Schuldverschreibung auf der anderen. Ebenso wie die reguläre Aktie gewährt die Vorzugsaktie ihrem Inhaber eine ergebnisabhängige Teilhabe am Residuum, während sie - insofern der Schuldverschreibung vergleichbar - zumindest im praktischen Regelfall ihrem Inhaber kein Stimmrecht und damit nicht die Möglichkeit gibt, im Rahmen der sonst den Eigenkapitalgebern vorbehaltenen Befugnisse den Einsatz des Gesellschaftsvermögens und die Verwendung seiner Erträge zu beeinflussen. Veränderungen der Verfassung der Gesellschaft, wie z. B. Unterstellung der Gesellschaft unter einen Unternehmensvertrag, Eingliederung, Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Ausgliederung des wesentlichen Betriebsvermögens auf eine Tochter und Rückzug auf eine Holdingfunktion, Umwandlung und - demnächst - Auf- und Abspaltung wirken sich wegen der angedeuteten unterschiedlichen Struktur dieser Finanzierungsinstrumente in ganz unterschiedlicher Weise auf diese und die Stellung ihrer Inhaber aus, Die Fragen, die sich hierbei für die Vorzugsaktionäre stellen, sind bisher noch nicht zusammenhängend in einer systematischen Weise erörtert worden 2 . Erst jüngst haben gerichtliche Entscheidungen zur Eingliederung der Siemens- Nixdorf Informationssysteme AG (SNI) in die Siemens Aktiengesellschaft auf die Frage hingewiesen, ob den Vorzugsaktionären der SNI als Abfindung gemäß § 320 Abs. 5 S. 2 AktG wiederum Vorzugsaktien der Siemens AG angeboten werden müssen 3. Dasselbe Problem stellt sich nach § 305 AktG bei Abschluß eines Unternehmensvertrages und schließlich auch bei der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften4. Die folgenden Bemerkungen befassen sich mit der Rechtsstellung der Vorzugsaktionäre bei einer Ausgliederung nach unten und mit der Ausgabe von Vorzugsaktien in verbundenen Unternehmen. Der folgende Abschnitt (It.) behandelt die Frage, in weicher Weise eine Ausgliederung auf eine Tochter die Position der Vorzugsaktionäre der Obergesellschaft berührt, und wie diese Position vor Beeinträchtigungen durch eine solche Maßnahme geschützt ist. Im dritten Abschnitt wird die Stellung der Vorzugsaktionäre der Obergesellschaft bei Ausgabe neuer Aktien oder Geschäftsanteile in der Tochter erörtert (Ill.). Den Abschluß (IV.) bilden Überlegungen zu der Frage, wie eine Aushöhlung der Schutzvorschrift des § 139 Abs. 2 AktG5 durch Ausgabe von Vorzugsaktien in verschiedenen miteinander verbundenen Unternehmen ausgeschlossen werden kann.
"Earn-outs" sind Unternehmens- oder Anteilskaufverträge, in denen ein Teil der Kaufpreiszahlung abhängig gemacht wird von den Ergebnissen, die während einer im Vertrag festgelegten Bemessungsperiode nach dem "closing" erzielt werden. Diese Gestaltung ist in den U.S.A. entwickelt worden, findet aber auch in Deutschland Verwendung. Mit der Beteiligung des Verkäufers an den (vom Vertragsschluß her gesehen) künftigen Ergebnissen unterscheidet sich diese "Beteiligungslösung" von einer "Versicherungslösung", in der der Verkäufer dem Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlages bestimmte Ergebnisse garantiert. In der Praxis sind earn-outs sowohl in der Form anzutreffen, daß der Käufer selbst während der Bemessungsperiode das Unternehmen führt, als auch in der Form, daß der Verkäufer während dieser Periode weiterhin im Unternehmen, in der Regel als Geschäftsführer, tätig ist. Beide Gestaltungen bieten - je verschiedene - Anreize zu strategischem, den Vertragspartner schädigendem Verhalten und erfordern besonders wohldurchdachte, eingehende Regelungen im Kaufvertrag sowie in der Regel einen erheblichen Abwicklungsaufwand. Die damit verbundenen Risiken und Kosten lassen ein earn-out nur in Ausnahmefällen als ein geeignetes Gestaltungsinstrument erscheinen.
Das breite Interesse an spiritistischen Phänomenen ist eine vergessene Seite der Naturwissenschaften des späten 19.Jahrhunderts. Ein Zusammenhang dieses scheinbar entlegenen Diskurses mit der emphatischen Moderne wird nahegelegt durch eine wenig beachtete Fußnote in Wassily Kandinskys Schrift "Über das Geistige in der Kunst" (1911). Kandinsky präsentiert dort einen Katalog wenig bekannter Namen: "Zöllner, Wagner, Butleroff - Petersburg, Crookes - London usw. Später Ch. Richet, C. Flammarion [...). Endlich C. Lombroso [...]." Ein heutiges Lexikon weist diese Leute als renommierte Wissenschaftler des 19. Jahrhunderts aus: z.B. Friedrich Zöllner (1834-1882) als Astronomen und Begründer der Astrophotometrie, Aleksandr Butlerow (1828-1886) und William Crookes (1832-1919) als Chemiker, letzterer der Entdecker u.a. des Thallium, des Uran X und der Kathodenstrahlen, Charles Richet (1850-1935) als bedeutenden Physiologen und Immunologen (Nobelpreis für Medizin 1913) und Cesare Lombroso als den Begründer der Kriminologie. Kandinsky dagegen belegt mit ihren Namen die Tatsache, dass namhafte "Gelehrte, unter welchen sich reinste Materialisten befanden, [.. .] ihre Kräfte der wissenschaftlichen Untersuchung" okkulter Phänomene widmeten. Diese und nur diese Seite ihrer Studien erwies sich offenbar als nicht anschlussfähig für die modernen Naturwissenschaften und ihr Weltbild, das noch für die Selektion jener Fakten verantwortlich ist, die Brockhaus oder Fischer-Lexikon uns heute für vermittelnswert halten. Überraschenderweise scheint aber genau diese Seite für die moderne Kunst interessant gewesen zu sein. Kandinskys "Über das Geistige in der Kunst" markiert ja den kritischen Punkt unmittelbar vor den ersten abstrakten Bildern, die den Moderneschub in der Kunst vielleicht am radikalsten veranschaulichen. Künste und Wissenschaften knüpfen in ihren Paradigmenwechseln bei den gleichen Wissenschaftlern des 19. Jahrhunderts an und induzieren im Prozess dieser Anknüpfung eine strenge Dichotomie in deren Werk, die für diese selbst so nicht bestanden hatte.
Die Vögel
(1993)
Das Naturschutzgroßprojekt
(1993)
Die Landkreise Klötze, Gardelegen und Haldensleben sowie die Umweltstiftung WWF-Deutschland schlossen sich im Zweckverband "Naturschutzprojekt Drömling/Sachsen-Anhalt" zusammen. Der Zweckverband stellte am 02.10.1991 den Antrag, das Naturschutzprojekt in das Bundesförderprogramm "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" aufzunehmen. Am 24.06.1992 kam es zur Bestätigung des Projektes durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Projektgebiet umfasst den gesamten Naturpark Drömling.
Das Weißstorchschutzprojekt
(1993)
Der Drömling, eine Niederungslandschaft mit ausgedehnten, grundwassernahen Grünlandbereichen, bietet dem Weißstorch gute Lebensbedingungen. Die differenzierte Grünlandnutzung in Form von Mahd und Weide sowie großzügige Randstrukturen sichern der Art das für die Jungenaufzucht notwendige Nahrungsangebot. Bezeichnend für die Schutzbedürftigkeit des hier ansässigen Weißstorchbestandes ist die Ausdünnung der Bestände in den angrenzenden Bereichen. Heute stellt der Drömling mit seinen über 30 Paaren das Gebiet mit der größten Weißstorchbrutdichte im westlich der Eibe gelegenen Teil Mitteleuropas dar.
Die folgenden Ausführungen thematisieren die Voraussetzungen und Besonderheiten, die es bei der Anwendung dieses methodischen Ansatzes auf die deutsche Literatur des Mittelalters und der frühen Neuzeit zu beobachten gilt. Dabei kommt die Literatur dieses Zeitraums schon deshalb ein besonderer Stellenwert zu, da hier vielfach die ersten (deutschsprachigen) Belege für die fiktionale Festschreibung der traditionellen Geschlechterrollen zu finden sind.
Der massenkommunikativen Möglichkeiten des Rundfunks als "Zeitung ohne Papier und 'ohne Entfernungen'" waren sich die Kulturoffiziere "im Waffenrock der Roten Armee" in Ostdeutschland nach dem Kriege von vornherein bewußt: weite Streuung der Information und Erreichbarkeit der gesamten Bevölkerung, hohe Operativität, starke Authentizität durch LiveÜbertragungen, direkte und aktuelle Berichterstattung. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) schaffte sich die notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen für den ungehinderten Zugriff auf die Funkmedien einerseits durch die Enteignung der verbliebenen Elektronikindustrie und späterer Überführung in "Volkseigentum". Andererseits unterstützte sie sogleich juristisch, institutionell und technisch den Auf- und Ausbau eines Deutschen Demokratischen Rundfunks in der SBZ, übertrug den neu eingesetzten Behörden wie der Deutschen Zentralverwaltung für Volksaufklärung die Einrichtung von Redaktionen und versorgte die Sendeeinrichtungen mit - äußerst knapper - Energie. Ende 1946 hatten neben dem Berliner Rundfunk weitere sechs Regionalsender mit ihrem regelmäßigen Programm für schon mehr als 2 Millionen angemeldete Hörer begonnen.