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Rezension zu Schwitalla, Johannes (2006): Gesprochenes Deutsch. Eine Einführung. 3., neu bearbeitete Auflage. Erich Schmidt Verlag. Berlin und Fiehler, Reinhard (2005): Gesprochene Sprache. In: Duden. Die Grammatik. Unentbehrlich für richtiges Deutsch. 7., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich. S. 1175-1256.
Rezension zu Vom Salon zur Barrikade. Frauen der Heinezeit. Hg. Irina Hundt. Mit einem Geleitwort von Joseph A. Kruse. Stuttgart/Weimar: Metzler, 2002. 460 Seiten ; "Kommen Sie, wir wollen 'mal Hausmutterles spielen." Der Briefwechsel zwischen den Schriftstellerinnen Therese Huber (1764-1829) und Helmina von Chézy (1783-1856). Hg. Jessica Kewitz. Marburg: Tectum, 2004. 108 Seiten.
Rezension zu Gabriele von Glasenapp, Hans Otto Horch: Ghettoliteratur. Eine Dokumentation zur deutsch-jüdischen Literaturgeschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Teil I: Rezeptionsdokumente (1), Rezeptionsdokumente (2), Teil II: Autoren und Werke der Ghettoliteratur. Conditio Judaica 53-55. Studien und Quellen zur deutsch-jüdischen Literatur- und Kulturgeschichte. Hg. von Hans Otto Horch in Verbindung mit Alfred Bodenheimer, Mark H. Gelber und Jakob Hessing. Tübingen: Max Niemeyer Verlag, 2005, XV, 1162 Seiten.
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...