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Die junghegelsche Bewegung bildete, indem sie sich als Partei darstellte, eine wichtige Neuerung in der Geschichte der Auffassungen und der Praktiken der Philosophie. Während eine traditionelle Auffassung der Philosophie Parteilichkeit als Symptom fehlender Allgemeinheit ablehnt und sie deshalb als für die Philosophie ungeeignet betrachtet, verteidigten als Erste die Junghegelianer eine Auffassung der Philosophie als Parteinahme. Bei ihnen bedeutet Philosophie ein in den Kämpfen seiner Zeit engagiertes Lager und nicht eine über dieselben hinausragende Stellung. Weit davon entfernt, als ein Fehler zu gelten, wird Parteilichkeit bei den Junghegelianern zum Beleg für die Wirklichkeit der Philosophie oder für ihre Fähigkeit, ihre eigene Zeit zu begreifen und auf sie zu wirken. Diese Umwandlung entspricht der im Vormärz stattfindenden Veränderung eines Diskursregimes der Kritik und impliziert einen Bruch mit dem Diskursregime des in der nahen Vergangenheit liegenden sogenannten Jahrhunderts 'der Kritik' oder der Aufklärung. [...] Die Entwicklung einer Kritik agonistischer Natur konnte, so scheint es, nur in der dem Vormärz zugrunde liegenden Situation seine geschichtliche Bedingung finden, nämlich in der Erfahrung des revolutionären Ereignisses und seiner Repression. In diesem neuen Erfahrungsfeld bietet die junghegelsche Definition der Kritik als Partei die Gelegenheit einer doppelten Verwandlung der Philosophie, nämlich deren Form und deren Inhalt. Die Absicht dieses Aufsatzes ist es, das Paradigma, die Begründung und die Folgen dieser parteilichen Kritik bei einigen zentralen Figuren der junghegelschen Bewegung zu erläutern.
2004 erschütterten Terroranschläge in London und Madrid die Welt. Die Reaktion der EU/EG im seinerzeit schnellsten Gesetzgebungsverfahren seit Bestehen: Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. 2009 sah der EuGH die Richtlinie trotzdem als Binnenmarktregelung an, mit der Harmonisierung auf dem Informationsmarkt herbeigeführt werden sollte. Äußerungen zum Inhalt – quasi als obiter dictum möglich gewesen – versagte er sich. 2010 beurteilte dann das BVerfG die bundesdeutsche Umsetzung, aber – ganz dem Verhältnis von EuGH und BVerfG entsprechend – nur den die europäischen Mindestvorgaben überschießenden Teil. Dieses Gesetz hatte national schon für reichlich Sprengstoff im Rechtsstaat gesorgt und u.a. den Rücktritt der beharrlich widersetzlichen Justizministerin bewirkt. ...
Ausgehend vom Kreis um den seit 1827 in München lehrenden Joseph Görres und seinen Sohn Guido mobilisierten die etwa 60 Zweigvereine des "Vereins für konstitutionelle Monarchie und religiöse Freiheit" in der Endphase der Revolution - vor allem in den altbayerischen Regierungsbezirken - weite Teile der Bevölkerung für die gegenrevolutionäre Politik des Ministeriums von der Pfordten und trugen somit erheblich zum Scheitern der Reichsverfassungskampagne bei. Umso erstaunlicher ist es, dass weder die Revolutionsforschung noch die Katholizismusforschung den bayerischen Revolutionsgegnern bislang größere Aufmerksamkeit gewidmet haben. [...] Vor diesem Hintergrund zielt der Aufsatz zum einen darauf ab, einen Überblick über die Entwicklung der katholischen Vereine 1848/49 zu geben und ihre geographische und soziale Reichweite zu vermessen. Zum anderen rücken in einem zweiten Schritt die Selbstvergewisserungen, Mobilisierungsmechanismen und Praktiken in den Fokus, ohne die der Erfolg der katholischen Volksbewegung in Bayern nur unzureichend erklärt werden kann. Wenn der Ultramontanismus "Revolution und Freiheit fürchtete wie der Teufel das Weihwasser", wie rechtfertigten dann die führenden Kirchenmänner - sich selbst, aber auch ihren Anhängern gegenüber - die aktive Teilnahme an der Revolution? Somit geht es darum, einen konkreten Einblick in das Phänomen zu gewinnen, das Wilfried Loth treffend als eine "moderne Bewegung gegen die Moderne" charakterisiert hat. Darüber hinaus bleibt zu fragen, inwiefern der Katholizismus bereits im Vormärz auf 'moderne' Mittel gesetzt hatte oder ob diese Entwicklung erst im März 1848 begann.