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Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
In den Weblogs der Zeit hat sich in den letzten zwei Wochen eine interessante, weil emotionale und problematische Debatte über Verständnis und Unverständnis terroristischer Gewalt entwickelt. Die Debatte ist emotional, da der Ausgangspost von Jörg Lau, persönlich betroffen, ja gar aufgewühlt daher kommt und bisher 1314 Kommentare provoziert hat. Die von Lau und Yassin Musharbash in seiner Replik vertretenen Thesen sind problematisch, da sie unzulässig verkürzen. Die Debatte ist interessant, da sie uns einen Blick auf den Umgang mit terroristischer Gewalt vor allem in Journalismus und Wissenschaft, aber auch in der Gesellschaft erlaubt...
Ob ACTA, WikiLeaks, Anonymous, arabischer Frühling, ePetitionen oder PRISM: Das Internet tritt zunehmend in den Fokus internationaler Politik, als Form politischer Partizipation, als Medium des Protests oder als Mittel zur Überwachung. Was sind die Folgen dieser Entwicklung? Wo liegen die Gefahren, wo die Chancen? Das haben Janusz Biene und Tim Rühlig den Politikwissenschaftler Thorsten Thiel gefragt.
Teil VI der Artikelserie "Syrien und die Verantwortung internationaler Politik".
Assad ist ein Verbrecher. Keine Frage. Und das nicht erst, seit der Vorwurf des Giftgaseinsatzes im Raum steht. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Verhandlungslösung unter Beteiligung und mit der Option eines Machterhalts Assads. Nicht, wenn das Ziel tatsächlich ein Ende der Gewalt und ein besserer Schutz der gesamten Zivilbevölkerung sein soll...
In den offiziellen Verlautbarungen zum Syrienkonflikt gibt es nur einen „dünnen“ Bezug auf die „Responsibility to Protect“ (R2P). Ist die Idee der Schutzverantwortung am Ende? Man könnte es angesichts des Debakels der internationalen Syrienpolitik annehmen. Die R2P ist ja sogar schon im Augenblick ihres höchsten Triumpfes, d.h. im Anschluss an die Intervention in Libyen, von einigen Beobachtern des Zeitgeschehens für tot – oder zumindest für fast tot oder scheintot – erklärt worden (vgl. dazu den HSFK-Report von Dembinski und Reinold). Aber das muss nicht so sein. Wenn sie die Menschenrechte und sich selbst ernst nimmt, darf die internationale Gemeinschaft nicht über Massenverbrechen hinwegsehen. Statt die R2P zu begraben, sollte das Syrien-Debakel zum Anlass genommen werden, über Grundfragen des internationalen Schutzes von Menschen vor innerstaatlicher Gewalt neu nachzudenken.
Teil III unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Unmanned Aerial Systems (UAS) sind auf dem Vormarsch. Ihre unbewaffneten Versionen bisher stärker, als die bewaffneten. Dabei ist die gegenwärtige Diskussion um bewaffnete UAS, sogenannte UCAVs (Unmanned Combat Aerial Vehicles) hauptsächlich geprägt von der Art und Weise, mit der die Vereinigten Staaten den Umgang mit diesen Systemen handhaben. Deren Einsätze dieser Systeme und deren weite (möglicherweise überdehnte) Auslegungen rechtlicher Handlungsspielräume bestimmen die Medien. Das ist Fakt. Ebenso wie die USA ist auch die Bundesrepublik zweifelsfrei ein demokratischer Staat. Das ist auch Fakt. Wenn also Menschen den Mechanismen eines demokratischen Staates im Umgang mit diesen neuen Systemen mit Skepsis begegnen, dann ist dies durchaus berechtigt...
Teil V der Artikelserie "Die ethische Dimension der Drohnendebatte".
Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen...
Am vergangenen Freitag näherte sich eine Langstreckenrakete der Westküste der USA. Vom Luftwaffenstützpunkt im kalifornischen Vandenberg stieg sogleich eine Abwehrrakete auf. Ihre Mission: die sich nähernde Bedrohung noch vor Wiedereintritt in die Atmosphäre abzufangen und durch die kinetische Energie des Aufpralls zu zerstören. Doch der Abfangversuch – seit 2010 der erste Test des bodengestützten US-Raketenabwehrsystems – missglückte. Das Programm ist teuer, gefährdet die strategische Stabilität – und funktioniert nicht. Stephen Schwartz (@SchwartzCNS), Herausgeber der Nonproliferation Review und Mitarbeiter am James Martin Center for Nonproliferation Studies (Monterey), brachte es Freitag in einem Tweet auf den Punkt:...
Interview mit Matthias Fromm: "In Deutschland fehlt es an Grundoffenheit gegenüber Open Science"
(2013)
Matthias Fromm lebt, studiert und arbeitet in Berlin und zu einem nicht geringen Teil im Internet. Beruflich beschäftigt er sich vor allem mit dem Einsatz von Medientechnologien im Bildungssektor und der Kommunikation in den Bereichen IT und Wissenschaft. Privat bloggt und podcastet er neben Wissenschaftskommunikation über verschiedenste andere Themen, seit Januar diesen Jahres betreibt er zum Beispiel das Open Science Radio. Wir sprachen mit ihm über seine Erfahrungen mit dem Wissenschaftsbloggen, Open Science und Wissenschafts-Crowdfunding.
Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?