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Unser erster Podcast im Jahr 2013: Wir sprechen mit Juli Zeh, die nicht nur eine profilierte Roman-und Sachbuchautorin ist, sondern die sich als Juristin auch intensiv zu sicherheitspolitische Fragen engagiert. Wir sprechen mit ihr unter anderem über Themen aus ihrem Buch Angriff auf die Freiheit (2009, mit Ilija Trojanow), die Privatsphäre im Internet, biologistische Metaphern in Gefahrenerzählungen, über die Erzählbarkeit von Nicht-Ereignissen, den Wandel der Sicherheitskultur seit dem Kalten Krieg und die Verbesserungsmöglichkeiten demokratischer Sicherheitspolitik.
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
Sören Kierkegaards Konzept der Verzweiflung steht im Mittelpunkt von Christiane Voss' medienanthropologischen Überlegungen. Der Beitrag behandelt und verortet die Frage nach der Lebensnot, aber auch nach dem Leiden zwischen Existenzial- und Medienphilosophie. Soll Kierkegaards Verwurzelung in der Philosophie des 19. Jahrhunderts sowie in der christlichen Ethik auch keinesfalls ausgeblendet werden, so argumentiert Voss dennoch dafür, Kierkegaards Subjektivitäts- und Freiheitsverständnis zu aktualisieren und für die Technik- und Medienphilosophie produktiv zu machen. Eine besondere Rolle spielen für Voss die Imagination und Einbildungskraft, auf die sie im Sinne einer medienanthropologischen Haltung rekurrieren will, die weder in neue Anthropozentrismen verfällt, noch einem Posthumanismus folgt, der Fragen der Normativität und Freiheit unbeantwortet lässt. Auf Grundlage der Philosophie Kierkegaards entwickelt Voss eine medienanthropologische Ästhetik, die durch ein selbstreflexives Moment gegenwärtige Technikphilosophien und Ökologien ergänzen will.
Die vorliegende Dissertation untersucht wie Hegel nicht nur den Begriff der Freiheit, aber auch das Subjekt der Freiheit verstanden hat. Sie versucht diese Idee Hegels durch die gegenwärtige Philosophie, insbesondere die analytische Philosophie, und auch die Soziologie, insbesondere die Soziologie von Talcott Parsons, umzudenken.
Im ersten Kapitel wird die Idee der Freiheit als private Sphäre analysiert, die durch eine ganze Gruppe von subjektiven Rechten gesichert oder sogar geschaffen ist, die ohne Hilfe anderer Struktur existierte und von den meisten Naturrechttheoretiker verteidigt wurden, den alten sowie den neuen. Hegel nannte diese Ideen abstraktes Recht. Er wirft diese Vorstellung als noch funktional unvollständig oder metaphysisch inkohärent vor.
Im zweiten Kapitel wird das andere große Modell der Freiheit in der Moderne, nämlich, die Freiheit als Autonomie analysiert. Hegel untersucht diese Idee durch die Konzepte der Verantwortlichkeit und Handelns, die sich in der Praxis des Strafrechts befinden. Nach Hegel ist Verantwortlichkeit das Ergebnis einer gesamten sozialen Beziehung der Anerkennung. Daher ist ein Verbrechen, erstens, die Verletzung einer Norm und diese Normverletzung ist zugleich Anerkennungsverletzung. Zweitens, ein Verbrechen ist die Negation des objektiven Rechts, die dem Akteur zurechnen werden kann, und das ist, warum ein Verbrechen eine Anerkennungsverletzung ist. Ein zentraler Begriff für die Verantwortlichkeit ist der Vorsatz. In dem Konzept von Vorsatz finden wir sowohl die Absicht wie das Wissen, d. i. wenn jemand vorsätzlich handelt, nicht nur wünscht er etwas, sondern er denkt auch, wie er handeln sollte, um zu erreichen, was sie will. Man findet im Vorsatz auch die Idee des Grundes. Dies öffnet wiederum die Idee der moralischen Standards und auch die Möglichkeit eines moralischen Gewissens. Hegel sieht Kant als der größte Befürworter dieser Theorie. Hegel kritisiert Kant, dass er eine Art solipsistischer Methode hat. Die Gewissheit des Guten in die eigene Handlung könnte das Böse verbreiten. Hegel argumentiert, dass ohne eine soziale Basis dafür, die Sittlichkeit, solche moralischen Standards und moralisches Gewissen nicht möglich sind.
Im letzten Kapitel wird analysiert, wie jemand in der hegelschen Lehre frei sein könnte. Nach Hegel gibt es mindestens drei Bedingungen, sodass jemand tatsächlich als frei betrachtet werden könnte: eine metaphysische Bedingung, eine psychologische Bedingung, und eine soziale Bedingung. Diese drei Bedingungen entsprechen den Hauptkritiken gegen die Möglichkeit des freien Willens. Die erste der Kritik besagt, dass es in einer durch mechanische Gesetze geregelten Welt keinen Raum für die Freiheit gibt. Nach Hegel sei die Möglichkeit der teleologischen Erklärung zugleich die Möglichkeit für die Freiheit. In der psychologischen Bedingung argumentiert Hegel, dass das hedonistische oder Wunsch-Überzeugung-Handlung Modell in der Tat fast eine mechanische Erklärung wäre. In einem systemischen Selbstbewusstsein Vorstellung der individuellen Persönlichkeit, in dem alle Teile des Akteurs systemisch artikuliert sind, könnte das Individuum wirklich frei handeln, da das Individuum nicht mehr in seinen Wünschen oder anderen Trieben verschwunden wäre. Am Ende argumentiert noch Hegel, dass die Gary Strawson‘ Kritik an der Idee des freien Willens, dass wir nicht den ersten Umstand unseres Lebens, unsere Sozialisierung und Erziehung ändern könnten, nicht korrekt wäre. Freiheit bedeutet nicht, jeden Aspekt unseres Lebens zu bestimmen, sondern uns selbst und unser Handeln zu bestimmen. Hegel zufolge können wir in der Tat unseren Anfang ändern, indem wir uns selbst neu interpretieren. Diese Art der Selbstbestimmung setzt die Teilnahme an der Gesellschaft voraus. Wenn wir die semantische in unserer Kultur ändern, ändern wir uns selbst und solches aktive Engagement mit unserer Gesellschaft wäre auch eine Bedingung, um ein freies Leben zu führen.
In diesem polemischen Aufsatz ist die Kunst des klassischen Stils als natürliches Produkt und Erziehungsmittel der freien Gesellschaft und in dieser Hinsicht als Gegensatz der sogenannten Avantgarde-Kunst betrachtet.
Schillers Schriften beziehen ihr Interesse aus ihrer historischen Entstehungszeit – der sogenannten 'Sattelzeit' –, in der sie gewissermaßen eine Scharnier-funktion innehaben zwischen der rationalistischen Aufklärung bis zu Kant und den großen idealistischen Systementwürfen Anfang des 19. Jahrhunderts. Auf den Idealismus hin verweisen bereits die beiden Tendenzen Schillers, einerseits das Kunstschöne in das Zentrum der ästhetischen Theorie zu stellen und andererseits in der ästhetischen Erfahrung des Subjekts für dieses ein auch für seine außerästhetische Gestalt konstitutives Moment auszumachen. In der und durch die ästhetische(n) Erfahrung soll sich das eine ganzheitliche Subjekt gründen, das den eigentlichen Menschen kennzeichnet. In ihm sind Geist und Sinnlichkeit gleichberechtigte Momente. Diese normativ erhobene Forderung, nach der das Subjekt nur dann ein ganzheitliches ist, wenn es Sinnlichkeit und Geist in sich aufhebt, verweist auf die bereits von Baumgarten und Kant vollzogene Kritik am Rationalismus, der das Subjekt wesentlich über seine geistigen Vermögen definierte und infolgedessen die Sinnlichkeit und den Körper als bloß verworren und undeutlich aus der philosophischen Vernunft und Wahrheit ausschloß. Gegen diese rationalistische Verkürzung des Menschen auf seine oberen Vermögen richtet sich die entstehende Ästhetik ja bekanntlich von Anfang – also von Baumgarten – an.
Die Arbeit analysiert den Begriff sowie den Wert der Freiheit in den Schriften des kanadischen Philosophen Charles Taylor, unter Bezugnahme auf dessen politische Philosophie und philosophische Anthropologie. Die begriffliche Klärung basiert auf einer Systematisierung der positiven Verwendung des Freiheitsbegriffes in Taylors Gesamtwerk. Die Wertanalyse interpretiert die Ergebnisse der Systematisierung in Bezug auf die Frage, ob Freiheit in Taylors Verständnis ein extrinsischer oder ein intrinsischer Wert ist.
Was hat 1555 mit Toleranz und Freiheit zu tun? Diese Frage ist sehr berechtigt, denn es gibt keine unmittelbare Beziehung zwischen unserem Verständnis von beiden Phänomenen und den Vorstellungen der Zeitgenossen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich in einer Welt der konfessionellen Spannungen und Zerrissenheit zurecht finden mussten.
Historiker sollten keine Verbindungslinien zwischen Gegenwart und Vergangenheit in dem Sinne ziehen, dass die Gegenwart aus dem Vergangenen lernen könnte. Das ist nicht machbar, denn jeder historische Raum hat einen eigenständigen Wert, nichts wiederholt sich in der Geschichte. Was Historiker aber können, ist Entwicklungen zu identifizieren, Phasen des Wandels zu benennen, in denen merklich oder unmerklich neue Phänomene aus Vorhandenem entstehen. Und unter dieser Perspektive kann nun auch der Augsburger Religionsfriede betrachtet werden, denn in seinem Kontext, in seiner Wirkung sind wesentliche Grundrechte im deutschsprachigen Raum erstmals als Rechtsnorm niedergelegt worden. Dazu gehört zum ersten das Recht auf freie Religionsausübung und zum zweiten das Recht auf Freizügigkeit. Der Blick des Historikers richtet sich bei der Betrachtung des Augsburger Religionsfriedens demnach auf die politischen und religiösen Normen der Zeitgenossen, die sich unter einem großen Neuerungsdruck befanden; damit geht es zugleich um die Untersuchung des Wandels dieser Normen: Handelt es sich um Weiterführung schon vorhandener Ordnungsmuster oder gab es grundsätzlich Neues?
Jüngst ist wieder einmal Streit entbrannt zwischen den Koalitionspartnern: Während Innenminister Friedrichs (CSU) öffentlich eine Entfristung des Anti-Terror-Pakets befürwortet, widerspricht Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vehement (siehe FAZ, SZ). Solche politischen Konflikte zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium scheinen in Zeiten internationaler Terrornetzwerke unumgänglich und alltäglich zu sein. Innenminister spielen par excellence Advokaten der Versicherheitlichung; Justizminister(innen) mahnen, nicht das Recht und die Freiheit vor lauter Gefahren und Risiken aus den Augen zu verlieren. Doch muss Sicherheit stets auf Kosten der Freiheit verwirklicht werden? Brauchen wir mehr Sicherheit oder mehr Freiheit? Nein, wir brauchen eine Kultur des Rechts, welche die Verfahren, nicht die Inhalte prädestiniert...
Wie verhalten sich Freiheit und Geld zueinander? In der liberalen Tradition der Philosophie und der Ökonomik wird Geld meist als bloßes Mittel gefasst, dessen Einführung den Austausch von Waren erleichtert, darüber hinaus jedoch keine tiefergreifenden sozialen Folgen zeitigt. Im Gegensatz hierzu wird in diesem Working Paper der Zusammenhang von Geld und (Un-)Freiheit herausgearbeitet. Im Anschluss an die Tradition kritischer Sozialphilosophie und in Auseinandersetzung mit Marx, Simmel und der neueren Geldsoziologie wird dabei in einem ersten Schritt der paradoxe Charakter dieser gesellschaftlich eröffneten Freiheit dargelegt: Zum einen kultiviert Geld in kapitalistischen Ökonomien eine individuelle Form von Wahlfreiheit. Zum anderen wird über Geld der Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum auf ungleiche und disziplinierende Weise strukturiert: Je nach individueller Verfügung über finanzielle Mittel ist man auf unterschiedliche Weise zum Verkauf der eigenen Arbeitskraft angehalten, um den Zugriff auf Güter und die eigene Reproduktion zu sichern. Diese paradoxe Form von Freiheit wird in einem zweiten Schritt hinsichtlich ihrer Entfremdungstendenz befragt: Insofern die über die Institution des Geldes eröffnete Freiheit ihren gesellschaftlichen Ermöglichungsgrund verdeckt, kann sie als eine fetischisierte Form von Freiheit begriffen werden.
A concepção filosófica de Hölderlin compõe-se de duas percepções fundamentais: a indivisibilidade do racional e do sensível presente na ideia platônica de beleza, e a compreensão, de fundo espinosista, de que a unidade assim pensada apreende-se como diferenciada em si mesma. O presente artigo aborda a primeira percepção. Em fins de 1794, Hölderlin abandona o preceptorado na casa dos von Kalb e muda-se para Iena, onde trabalha em seu "Hipérion" e assiste às preleções de Fichte. No entanto ele não chega na cidade de mãos vazias. Numa carta a Christian Neuffer, de outubro de 1794, Hölderlin manifesta a intenção de escrever um ensaio sobre as ideias estéticas de Kant, que deveria servir como comentário do "Fedro", de Platão, ao mesmo tempo que avançaria, mais do que Schiller teria ousado, para além do limite kantiano através de uma simplificação de sua estética. Como o texto jamais foi escrito, o presente trabalho apresenta os elementos articulados na carta e procura reconstituir os marcos gerais do ensaio planejado.
Der Anarchismus stellt eine Form des Gefühls der Grenzenlosigkeit dar. Ob der politische Anarchismus auf dieser affektiven Basis entsteht oder einen anderen Ursprung hat, sei zunächst dahingestellt. Wie ist es aber möglich, dass sich dieses Gefühl immer wieder entwickelt, ohne sein Ziel - die Grenzenlosigkeit - je erreichen zu können? Um diese Frage zu beantworten, möchte ich an der Wurzel dieses Gefühls ansetzen. Oft gründet das Gefühl überbordender Freiheit im Gefühl des Behütetseins bzw. des Schutzes, in dem man nur allmählich zum Wunsch der Überschreitung kommt, weil die Grenzen nicht fühlbar waren, innerhalb derer sich das Kind in seiner familiären Tätigkeitssphäre noch unbewusst bewegte. Gerade die Abwesenheit eines Kanons von Verhaltensregeln ermöglichte es dem Kind, den Fallen und Inklinationen transgenerationaler Verhaltensanweisungen gegenüber noch frei zu bleiben. In dieser Grenzferne des Kindes - sowie auch im Zustand der Resignation mancher Erwachsenen, die ihr Ziel nicht erreichen konnten und aufgeben mussten - kann das gedeihen, was jene "Lehre von der Freiheit als Grundlage der menschlichen Gesellschaft" erahnen lässt, die Erich Mühsams sozialistischer Prägung als sittlicher Zustand und geistige Welt gegolten hatte. Gesetzesferne bedeutet aber noch keine intendierte Gesetzlosigkeit.
Aus der Gesetzesferne trifft das Kind vielmehr allmählich auf die Regularien, die diese Gesetzesferne durch soziale Entitäten ablösen wollen. Die Grenzferne des Kindes hatte aber bereits tiefergreifend seine Handlungsauffassung geprägt. Im Folgenden möchte ich die These entwickeln, nach der ein Element des Anarchismus eine schon früh ansetzende Gefühlsform ist.
Der Aufsatz weist zunächst die bipolare Dependenz von Moral und Recht in Kants praktischer Philosophie nach. Durch eine Analyse von Kants Neuinterpretation der ulpianischen Rechtsregeln ist es möglich aufzuzeigen, dass Kant eine moralphilosophische Argumentation entwickelt, die mittels der intersubjektiven Anwendung des kategorischen Imperativs in der Selbstzweckvariante auf die Notwendigkeit von Rechtsverhältnissen rekurriert, die angeborene Freiheit aller Menschen sichert. Gleichwohl ist die normative Differenz von moralischer und rechtlicher Freiheit zu beachten.
Zudem zeichnet sich Kants spezifische Eigentumstheorie durch eine dynamische Entwicklung vom 'ursprünglichen' Gesamteigentum über den 'provisorischen' Ersterwerb hin zum 'ursprünglichen' Vertrag, der die Freiheit der Staatbürger sichert sowie den Staat als 'Obereigentümer' institutionalisiert.
Das Spannungsverhältnis von individuellen Staatbürgerrechten und staatlichen Handlungsbefugnissen verliert seine scheinbare Widersprüchlichkeit, sofern Freiheit sowohl als negatives wie als positives Recht verstanden wird. Ausschließlich in dem Kontext positiver Freiheitsrechte dürfte es möglich sein, die von Kant aufgeführten staatlichen Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht des Staates, das Dasein aller Staatsbürger zu sichern, in Kants allgemeines Rechtsprinzip zu integrieren.
Der Weg in die Knechtschaft
(2011)
Die Marktwirtschaft beruht auf dem Prinzip, dass sich die Akteure im Rahmen des gesetzlichen Regelwerkes frei entfalten können. Hier liegt die entscheidende Stärke eines marktwirtschaftlichen, freiheitlichen Systems. Millionen von Individuen erwägen, welche Aktivitäten welche Chance eröffnen. Kein anderes System ist in der Lage, das Potential auszuschöpfen, das in unzähligen Individuen steckt. Der Markt ist nun einmal das beste "Entdeckungsverfahren", wie Hayek erkannte. Wer im Rahmen der Spielregeln Erfolg hat, darf nach diesen Prinzipien den Gewinn behalten, muss aber auch für den Misserfolg haften.
Die zunehmende Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche der Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien, insbesondere mit künstlicher Intelligenz, hat zur Entstehung von smarten Ordnungen geführt. Darunter werden Ordnungen verstanden, die darauf ausgerichtet sind, durch intelligentes Design und mit Hilfe algorithmischer Operationen Abweichungen von ihren Normen zu minimieren oder ganz unmöglich zu machen. Der Beitrag erläutert einige Beispiele smarter Ordnungen und zeigt auf, dass zumindest im Grundsatz zwischen einer algorithmisch optimierten, normadressatenorientierten Prävention und einer adressatensubstituierenden Präemption abweichenden Verhaltens durch digitale Technologien unterschieden werden kann. Den Schwerpunkt des Beitrags bildet sodann die Frage ob und, gegebenenfalls, in welchem Sinne, smarte Ordnungen überhaupt noch normative Ordnungen sind. Im Verlauf der Analyse zeigt sich, dass Rechtsordnungen und andere normative Ordnungen zwar das Ziel einer effektiven Durchsetzung ihrer Normen verfolgen, aber nicht das Ideal vollständiger Nicht-Abweichung. Es wird deutlich, dass es zu den wesentlichen Aspekten normativer Ordnungen gehört, dass sie an Personen adressiert sind, die sie sich als autonome und zugleich fehlbare Personen zu eigen machen müssen und dabei unvermeidlich über die faktische Freiheit zur Normabweichung verfügen. Smarte Ordnungen hingegen erfüllen diese Kriterien nicht oder nur in geringem Maße. Letztlich sind sie nur in einem schwachen Sinne normativ, soweit die in technischen Prozessen implementierte Normativität für die Betroffenen noch präsent ist. In dem Maße jedoch, wie Normativität und ihre technische Realisation sich vermischen, bis ihre erfahrbare Präsenz abnimmt, verlieren sie ihren normativen Charakter.
Zwei Dinge gleich zu Beginn: Erstens – und dies betrifft einen persönlichen Aspekt – müsste ich auf die vor Gericht übliche Frage: 'Sind Sie mit der Autorin verwandt oder verschwägert?' mit 'Ja.' antworten und könnte ruhigen Gewissens jede Aussage zu und auch jede Beschäftigung mit 'Hoppe' verweigern. Da 'Hoppe' aber – wie wir (jetzt) aus sicherer literarischer Quelle wissen – keine Geschwister hat beziehungsweise sich diese nur erfindet und unverheiratet ist und folglich auch keinen Schwager haben kann, der als Germanist und als Berater in der 'freien' Wirtschaft arbeitet, kann ich mich – Dank sei der Einbildungskraft – auch ohne Bedenken frei und hoffentlich auch mit einem zwinkernden Auge zu 'Hoppe' und Hoppe äußern. Zweitens – dies betrifft mein Vorgehen – wird dieser Beitrag eher essayistischer und assoziativer Natur sein als strengen (literatur-)wissenschaftlichen Kriterien genügen. Ich werde versuchen, 'Hoppe' näher zu kommen – mit meiner Erfahrung als interessierter Leser gegenwärtiger philosophischer, historischer und soziologischer Literatur. Mein Blick ist neben anderem auch der eines Trainers, der im Hochleistungssport tätig war und den auch die sportlichen und spielerischen Aspekte des Textes interessieren und die Frage, was diese sportlichen Elemente mit 'Hoppe' zu tun haben. Ich möchte der Frage nachgehen, wie Hoppe diesen Gesichtspunkt produktiv in den Text integriert, um eine Entwicklung zu beschreiben – vom Eishockey zum Schreiben, vom Sport zur geistigen Arbeit. Schließlich interessiert mich, warum diese Entwicklung so und nicht anders verlaufen muss. Also, warum 'Hoppe' sowohl auf dem Eis als auch in der Musik scheitern muss – aber als Schriftstellerin besteht.