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Rezension zu: Sarah Kember: Cyberfeminism and Artificial Life. London/New York: Routledge 2003. 257 Seiten, ISBN 0–415–24026–3 (Hardcover) / 0–415–24027–1 (Paperback), € 71,82 (Hardcover) / € 21,98 (Paperback)
"Künstliches Leben" zu schaffen, galt über Jahrhunderte hinweg als Phantasma, dem man vor allem mit den Mitteln der Literatur und der Kunst nachjagte. Ein Topos, der Kultur als Kontrolle, Beherrschung und Verbesserung der Natur definiert – und in dem sich menschliche Machtphantasien und misogyne Obsessionen auf markante Weise mischen: Wo die biologischen Funktionen von "sex" eigentlich überflüssig werden sollten, treten Geschlechterdichotomien und -hierarchien als Konstruktionen um so deutlicher hervor. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Allerdings haben mit den aktuellen Entwicklungen in den Bio- und Informationstechnologien die Phantasmen zunehmend an Realität gewonnen. Ob nun in den Computerlaboren der Unterhaltungsindustrie oder in denen der Genomforschung: Allenthalben scheint es um die Formel des Lebens zu gehen. Aber was bedeutet das eigentlich? Welche Rolle wird "Künstliches Leben" in unserem künftigen Leben spielen? Und welche Rolle spielen dabei die Phantasmen, die dieser Topos transportiert? Wie greifen diese "virtuellen Realitäten" in unsere Körper- und Identitätskonzepte, unsere Subjekt- und Geschlechtervorstellungen ein? Sarah Kembers Buch verspricht, erhellende Schneisen durch das Dickicht der definitionsmächtigen Diskurse, Konzepte und Konstruktionen zu schlagen und neue Wege für feministische Interventionen in die Auseinandersetzungen um "Artificial Life" aufzuzeigen.
Rezensionen zu: Christoph Herrmann und Christian Fiebach : Gehirn & Sprache ; Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt, 2004 ; ISBN 3-596-15566-5, 128 Seiten, 8,90 Euro. Gerald Kuba und Stefan Götz : Zahlen ; Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt, 2004, ISBN 3-596-15559-2, 128 Seiten, 8,90 Euro. Diether Döring : Sozialstaat ; Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt, 2004, ISBN 3-596-15567-3, 128 Seiten, 8,90 Euro.
Der Maulwurf (Talpa europaea) gehört zu unseren häufigen heimischen Säugetieren. obwohl er nicht nur den Gartenbesitzern durch seine charakteristischen Erdhügel auffällt, bleibt er dank seiner unterirdischen Lebensweise meist im Verborgenen. Umso erfreulicher ist es, dass nun mit dem Band 637 der Neuen Brehm-Bücherei eine ausführliche Monographie über diese Tierart vorliegt. Der Autor, Prof. Witte, beschäftigt sich seit über zwanzig Jahren mit dem Maulwurf und kann dadurch viele eigene Untersuchungen in den Text einfließen lassen.
Das Buch über die Siedlungsvegetation in Mitteleuropa erschien in der neuen Reihe des Ulmer Verlages „Ökosysteme Mitteleuropas aus geobotanischer Sicht“. Die Grundidee dieser Reihe ist es, einerseits sowohl natürliche und naturnahe Ökosysteme als auch andererseits sekundäre Ökosysteme (Kulturlandschaften) vorzustellen. Nach den Veröffentlichungen über Moore und über Fließgewässer des Binnenlandes folgt nun mit dem Werk über die Siedlungsvegetation die Beschreibung eines sekundären Ökosystems.
Hans-Georg Soldat rezensiert den 2001 bei Volk & Welt erschienen Roman "Kain und Abel in Afrika" von Hans Christoph Buch. Gespenstisch - wie sich das Ackervolk der Hutu gegen die Tutsi, die aristokratischen Hirten, erhob. Hans Christoph Buch hat die Völkermorde in Ruanda und Burundi, jedenfalls den zweiten Teil: die Rache der Tutsi an den Hutus miterlebt. Seine Schilderungen gehören mit zum Eindringlichsten, aber auch Bedrückensten, was darüber veröffentlicht wurde. In einem zweiten Erzählfaden schildert er die Entdeckungsreise des deutschen Arztes Richard Kandt, der sich 1898 aufmachte, die Quelle des Nils zu suchen. Ohne den Zeigefinger zu erheben, kann Buch so Entwicklungslinien aufdecken, Entsprechungen zwischen der feudalen Kultur der Einheimischen in Ruanda und der späteren deutschen Kolonialherrschaft aufzeigen, als deren Repräsentant Richard Kandt auftrat - aber auch die Brüche, die das fragile Gleichgewicht zwischen Tutsi und Hutu zerstörten.
Rezensionen zu: Thomas Junker : Die Evolution des Menschen. Verlag C. H. Beck, München 2006 ISBN 978-3-406-53609-0, 127 Seiten, 7,90 Euro. Guillaume Lecointre, Hervé Le Guyader : Biosystematik. Verlag Springer, Heidelberg 2006. ISBN 978-3-540-24037-2. 696 Seiten, 39,95 Euro. Ulrich Kutschera : Evolutionsbiologie. 2. Auflage, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 2006. ISBN 978-3-8252-8318-6 303 Seiten, 39,90 Euro. Volker Knoop, Kai Müller : Gene und Stammbäume. Verlag Elsevier/Spektrum, München 2006 ISBN 978-3-8274-1642-1. 310 Seiten, 29,50 Euro.
Rechtswörterbücher beschränken sich für gewöhnlich auf die Erläuterung einer Vielzahl von Begriffen und Instituten des geltenden Rechts. Das gilt jedenfalls für die in Deutschland gängigen Werke. Sie reihen die Erklärung einzelner Rechtsbegriffe nach den herkömmlichen Definitionen aneinander, ohne die Grundlagen unseres Rechtsdenkens zutage treten zu lassen. Nicht so verfährt das hier anzuzeigende, von Denis Alland und Stéphane Rials herausgegebene und im Jahre 2003 in Paris erschienene Dictionnaire de la culture juridique. Es tritt mit dem Anspruch an, das Recht nicht nur als große Ansammlung von rechtsdogmatischen Begriffen zu präsentieren, sondern seine geschichtlichen und vor allem philosophischen Bezüge zu verdeutlichen. Damit sollen Zusammenhänge wiederhergestellt werden, die durch die Reduktion der Jurisprudenz auf eine reine Technik in den letzten Jahren zunehmend verloren gegangen sind. Die innerhalb des Dictionnaire zusammengetragene Stofffülle ist äußerst beeindruckend: Auf mehr als 1600 Seiten vereinigt das Werk insgesamt 409 Artikel aus der Feder von nicht weniger als 213 durchweg angesehenen juristischen Autoren, die ganz überwiegend aus Frankreich stammen. ...
"… non do una traduzione" (Dieter Nörr). Das ist gut so. Denn das unverständliche punische Geplapper des Hanno: "ythemanethihychirsaelychotsithinaso" im "Poenulus" des Komödiendichters Plautus ist Teil der Komödie. Das zweite Buchstabenungetüm "uocationitantestaminigitur" können Kenner (so auch Gianfranco Lotito) hingegen schnell sezieren und ergänzen: (si in ius) vocat, ito. ni it, antestamino. igitur (em capito): "Wenn er vor Gericht lädt, soll er gehen.Wenn er nicht geht: vorher Zeugen rufen. Sodann ergreifen" – oder so ähnlich. Jedenfalls Tafel I 1 des Zwölftafelgesetzes aus dem 5. Jh. v. Chr., restituiert aus Porphyrios (3. Jh. n.Chr.). ...
Der Bericht ist ein Ergebnis des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) an den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) 1991 vergebenen, von den Ländern Brandenburg und NordrheinWestfalen außerdem geförderten und von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, jetzt Bundesamt für Naturschutz, betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Feuchtgebietsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch Monitoring der Wasservogelarten sowie durch Gebietsmonitoring, speziell der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention."
Neuere Geschichten des Völkerrechts zeichnen sich dadurch aus, dass sie das Recht und dessen Wirksamkeit nicht losgelöst von sozialen und historischen Kontexten betrachten. In seinem beeindruckenden Buch "Frieden durch Recht?" über den Friedensschluss nach dem ersten Weltkrieg zeigt Marcus M. Payk (vgl. die Rezension in diesem Band), dass das Recht zwar über eine eigene Form und Logik verfügt, dessen Bindungswirkung aber nicht ohne dessen Kontexte verstanden werden kann. ...
Die Erinnerung ist eine seltsame Macht und bildet den Menschen um, schreibt Erich Kästner. Wie sich Menschen und insbesondere der sogenannte "gemeine Mann" in der Vergangenheit an die Vergangenheit erinnerten und wie sie soziale Wirklichkeit und deren Veränderung wahrnahmen, ist Thema eines Sammelbandes von – meist jüngeren – Historikern. Als Dokumente der Wahrnehmungen des "einfachen Mannes" werten sie Zeugenverhörprotokolle aus. Derartige Protokolle liegen für den Bereich nördlich der Alpen erst seit der Frühen Neuzeit in großer Zahl und Ausführlichkeit vor, weswegen alle Beiträge zum deutschen Raum sich diesen Untersuchungszeitraum gewählt haben. Allerdings vernachlässigen die meisten Einzelbeiträge eine konsequente Analyse ihrer Quellenbeispiele anhand rechtshistorischer Kategorien. Anscheinend erinnern sich heutige Historiker nicht daran, wie starke juristische Wurzeln gerade die frühe Geschichtswissenschaft hatte. Nur so lässt sich erklären, warum in vielen Beiträgen staunend empirische Befunde aus Zeugenverhörprotokollen mit teilweise erheblichem, sozialwissenschaftlichem Theorieaufwand "erklärt" werden, statt sie zunächst konsequent an den zeitgenössischen normativen Vorstellungen zu messen. Diese waren von Juristen seit Jahrhunderten in der Doktrin des gelehrten Prozessrechts bis hin zu einfachen Praktikerleitfäden präzisiert worden. Im Untersuchungszeitraum wurden sie zunehmend auch in den verschiedenen Prozessordnungen mit der Sanktion des Gesetzgebers versehen. ...