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Außerhalb Griechenlands herrscht die Ansicht vor, dass eine höhere Wettbewerbsfähigkeit gleichbedeutend ist mit Preissenkungen für Güter und Dienstleistungen. Angesichts der begrenzten Bereitschaft in Griechenland, Reformen umzusetzen, fordern die Gläubiger drastische Lohnkürzungen, um die Produktivität zu erhöhen und die öffentlichen Ausgaben zu senken. Doch mit einer Kürzungsrunde nach der anderen lässt sich Wettbewerbsfähigkeit nicht erreichen. Umfangreiche flächendeckende Lohnkürzungen reduzieren vielmehr die erwartete Produktivität, da sie die besten Arbeitnehmer vertreiben, dem Rest Anreize zur Produktivität nehmen und neue gute Leute fernhalten.
Internationales Regulierungsgefälle und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Frankfurt am Main
(2013)
Enthält folgende Beiträge:
Prof. Dr. Reto Francioni: Internationales Regulierungsgefälle und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Frankfurt am Main
Prof. Dr. Horst Hammen: Regulierungsgefälle zu Lasten des Börsenplatzes Frankfurt – Hochfrequenzhandel, Organized Trading Facilities (OTF) und Finanztransaktionssteuer
Sondierungsstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Die jüngste Finanzkrise und die darauf folgende Staatsschuldenkrise hat sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich tiefgreifende Spuren hinterlassen. Dabei wurden auch sehr deutliche Lücken in der Forschung offenbar. Ziel dieser Studie ist es, aufbauend auf dem aktuellen Forschungsstand weiteren Forschungsbedarf in den wesentlich mit Finanzkrisen verbundenen Bereichen aufzuzeigen. Es werden fünf Forschungsbereiche mit jeweiligen Unterthemen vorgeschlagen. Diese fünf Forschungsbereiche gehen unmittelbar aus der Struktur und den Mechanismen der Finanz- und Staatsschuldenkrise hervor. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die wirtschafts- und regulierungspolitische Relevanz der Themen sowie dem Umstand getragen, dass die Beantwortung vieler der Fragen interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert.
Finanzkrisen sind inherent mit dem Bankenmodell verbunden. Aufgrund von Verbindungen der Banken untereinander können Probleme einzelner Institute auf andere Institute übertragen werden. Diese systemischen Risiken können das gesamte Finanzsystem destabilisieren. Das Finanzsystem nimmt durch die Kreditvergabe und Bereitstellung von Transaktionssystemen eine herausragende Stellung in einer Volkswirtschaft ein, wodurch stabilisierende Eingriffe der Politik notwendig werden können. Eingriffe zur Wiederherstellung von Stabilität können sehr kostspielig sein und, wie aktuell eindrucksvoll belegt, die stabilisierenden Staaten selbst destabilisieren. Die alternativen Eingriffe vorab betreffen neben der Geldpolitik vor allem regulatorische Eingriffe. Im besonderen sind die Corporate Governance von Finanzinstituten und die Informationsbereitstellung bzw. Transparenz innerhalb des Finanzsektors von Bedeutung. In den vergangen Jahren wuchs vor dem Hintergrund von Regulierung zudem ein paralleles Schattenbankensystems heran, das in seiner Bedeutung dem traditionellen Bankensystem nur unwesentlich nachsteht.
Zwar sind die groben Zusammenhänge und Auswirkungen in den einzelnen Bereichen bekannt, jedoch ist für ein tiefgreifendes Verständnis als Grundlage zur Vermeidung bzw. Eindämmung zukünftiger Krisen sowie zur Folgenabschätzung von Regulierung weitere Forschung unabdingbar.
Das im Jahr 2013 begonnene und für einen Zeitraum von 18 Jahren konzipierte Forschungsvorhaben zielt auf die Erstellung eines historisch-semantischen Wörterbuchs zum Denken der Schule von Salamanca und ihrer Bedeutung für politische Theorie und Recht in der Moderne. Als Grundlage dieses Wörterbuchs wird ein digitales Corpus von zentralen Texten der Schule von Salamanca aufgebaut, das mit der elektronischen Version des Wörterbuchs verknüpft ist und der internationalen und interdisziplinären Forschergemeinschaft direkten Zugriff auf die einschlägigen Quellentexte ermöglicht. Durch die Volltexterschließung der digitalen Quellen wird zugleich ein in seiner Funktionalität neuartiges elektronisches Arbeitsinstrument geschaffen, das einen wichtigen Fortschritt gegenüber allen bisherigen Digitalisierungsprojekten in diesem Bereich darstellt. Dieses Arbeitsinstrument wird auch über seine Funktionalität für das zu erstellende Wörterbuch hinaus qualitativ neue Forschungsmöglichkeiten eröffnen.
Beides – Wörterbuch und Quellencorpus – werden in einem repository erfasst und über eine Webseite als Forschungsinstrument der internationalen scientific community zur Verfügung gestellt. Das Wörterbuch wird zum Schluss der letzten Arbeitsphase zusätzlich in Buchform publiziert. Die weltweite Forschung zur Schule von Salamanca und zu ihrer Wirkungsgeschichte wird damit zum ersten Mal Zugriff auf ein gemeinsames Textcorpus haben und über einen intellektuellen Referenzrahmen für dessen historische Unter-suchung und interdisziplinäre Diskussion verfügen.
Dieser Beitrag soll Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens zusammenfassen (1.), das geplante Quellencorpus (2.), das Wörterbuch (3.) und den Arbeitsplan (4.) vorstellen.
In dieser Arbeit untersuchen wir, welche nicht-satzwertigen Einheiten 2- bis 3-jährige Kinder ins Nachfeld stellen und aus welchen Gründen sie dies tun. Kindliche Äußerungen können ab der Phase der 'item'-basierten Konstruktionen, in der sie die Satzklammer erwerben, mit dem topologischen Feldermodell analysiert werden. Wir argumentieren dafür, dass Kinder zunächst ein vorläufiges Nachfeld entwickeln, welches sich hinter infiniten Verben oder Verbpartikeln befindet. Am häufigsten finden sich Adverb-, Präpositional- und Nominalphrasen im Nachfeld. Adverbien zeigen Verfestigungstendenzen, sodass wir diese als Konstruktionen beschreiben mit der Funktion, die Äußerung im Kontext zu verorten und/oder dieser Nachdruck zu verleihen. Präpositional- und Nominalphrasen werden aus Gründen der Zeitlichkeit bzw. nicht ausreichender Planung ins Nachfeld gestellt. Die Häufigkeit der Nominalphrasen im Nachfeld nimmt mit zunehmendem Alter ab.
Ausgehend von einer Erläuterung der Kriseninterpretation (crisis narrative), wie sie in dem Bericht der Liikanen-Kommission zugrunde liegt, werden die nach Ansicht des Verfassers zentralen Vorschläge des Kommissionsberichts ausgewählt, vorgestellt und in den größeren Rahmen einer erneuerten Ordnungspolitik für die Finanzmärkte Europas eingeordnet. Die mit den Vorschlägen eng zusammenhängenden Reformelemente der Bankenunion werden in diesem Text bewusst ausgeklammert. Die beiden zentralen Strukturvorschläge des Liikanen-Berichts betreffen die Abspaltung der Handelsgeschäfte von dem Universalbankengeschäft für große, internationale Banken (der Trennbankenvorschlag), sowie die verpflichtende Emission nachrangigen, glaubwürdig haftenden Fremdkapitals (der strenge Bail-in Vorschlag). Glaubwürdigkeit der Haftungszusage wird durch strenge Halterestriktionen erreicht. Vorhersehbare Folgerungen einer Einführung dieser Strukturregeln für die Finanzindustrie und -märkte werden in einem abschließenden Teil angesprochen.
Um den Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender Banken- und Staatsschuldenkrisen zu durchbrechen, haben sich die europäischen Institutionen grundsätzlich dazu bekannt, eine Bankenunion zu schaffen. Der Dreh- und Angelpunkt der verfolgten Strategie liegt dabei darin, durch die Schaffung zentraler, d.h. supranationaler Auffangmechanismen die Ausfallrisiken von Banken und Staaten nachhaltig zu entkoppeln. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die einzelnen Elemente des institutionellen Reformpakets in ihrer Binnenstruktur so beschaffen sein müssen, dass vorhersehbare Ineffizienzen nicht dazu führen, dass Vorteile der Supranationalisierung aufgehoben oder gar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der vorliegende Beitrag diskutiert den Verordnungsentwurf der EU Kommission für einen Single Resolution Mechanism (SRM) vor dem Hintergrund dieser Forderung.
Diese Arbeit hat als übergeordnete und finale Zielsetzung das Bestreben eine systematische, effiziente und nachvollziehbare Bestimmung der lexikalisierten Zählbarkeit deutscher Substantive zu ermöglichen. Ein Unterfangen, das zu meinem Wissen bisher weder für Substantive des Deutschen, noch des Englischen, in einem größeren Maßstab unternommen wurde.
Es gibt zwar einige Lexika, die bereits Einträge für nur im Singular oder nur im Plural auftretende Substantive beinhalten, jedoch ist mir keine Ressource bekannt, die eine qualitativ und quantitativ hochwertige Klassifizierung der lexikalischen Zählbarkeit von Substantiven des Englischen oder des Deutschen bietet. Ein Hinweis auf einen ausschließlich verwendeten Numerus eines Substantivs ist hierbei keineswegs ein zuverlässiges Indiz auf die Zählbarkeit dieses Substantivs, sondern lediglich eines von vielem Merkmalen, dass in Summe das ergibt, was gemeinhin unter dem Begriff Zählbarkeit summiert wird.
Auch die Literatur zur Zählbarkeit selbst beschränkt sich fast durchgängig auf einige wenige Substantive, die wie auch bereits in dieser Einleitung geschehen, immer wieder und wieder diskutiert werden. Die Interpretation der Zählbarkeit von Hunden, Katzen und Kaninchen, sowie von Wein, Reis, Möbeln und Schmuck, wird auch in den Beispielen dieser Arbeit immer wieder von Bedeutung sein. Es ist allerdings offenkundig, dass das Deutsche oder Englische weitaus mehr Wörter als die soeben genannten beinhaltet und somit eine Betrachtung über diese Standardbeispiele hinaus sinnvoll ist.
Es ist daher mein Bestreben, Tests und Richtlinien zur Bestimmung der lexikalischen Zählbarkeit von Substantiven zu entwickeln, diese auf über 1.000 Lemmata des Deutschen anzuwenden und somit erstmals einen Gold-Standard zu etablieren, der neben qualitativen Betrachtungen auch eine quantitative Untersuchung der Zählbarkeit von Wörtern in einer großen deutschsprachigen Tageszeitung erlaubt.
In der vierten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensek-tor“ diskutierte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Wiederherstellung privater Haftung und die zukünftige Rolle der Aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission.
König warnte, dass man systemische Risiken, die vor allem während der Finanzkrise zu Problemen geführt hätten, noch nicht im Griff habe. Sowohl die Bankenaufsicht als auch die Wissenschaft suche immer noch nach einer geeigneten Lösung dieses Problems. Systemische Risiken führen dazu, dass komplexe und stark vernetzte Institute von Staaten gestützt werden, wenn diese ins Straucheln gera-ten. In der Finanzkrise hatte dies zur Folge, dass Banken letztlich vom Steuerzahler gerettet wurden. Diesen Quasi-Insolvenzschutz systemrelevanter Institute müsse man aufheben, um Fehlanreize im Markt zu korrigieren, so König. Verantwortung und Haftung für unternehmerisches Handeln müssten wieder in einer Hand liegen, und zwar in der der Institute, seiner Eigner und Gläubiger.
König ist deshalb der Meinung, dass ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken notwen-dig sei, der auch grenzüberschreitend wirke. Als einen wichtigen Bestandteil dieses Mechanismus nannte sie die Umsetzung eines breiten Bail-ins. Durch Bail-in werden Eigentümer und Gläubiger von Bankinstituten an einer Restrukturierung beteiligt. Eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapi-tal kann darüber hinaus dazu dienen, ein Brückeninstitut mit Kapital auszustatten.
Zur konkreten Ausgestaltung von Bail-in-Instrumenten gibt es unterschiedliche Ansätze: Die Liikanen-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag für eine Schaffung konkreter Bail-in-Anleihen, vergleichbar mit den Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds), die in der Schweiz bereits eingeführt wurden. Die BaFin setze dagegen, ähnlich wie die Europäische Kommission, auf einen möglichst breiten An-satz und habe sich gegen die Emission einer neuen Gattung vertraglicher Bail-in-Instrumente ausge-sprochen, sagte König. Die Höhe der bail-in-fähigen Instrumente sowie die Reihenfolge der Haftung müssten aber trotzdem für jedes Institut klar definiert sein.
König betonte, dass es wichtig sei, nun die institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungspläne zu entwickeln. Die BaFin habe mit der Erstellung der Abwicklungspläne auch schon begonnen. Bail-in sei dabei nur ein Baustein in dem wesentlich umfangreicheren Instrumentenkasten der Sanierungs- und Abwicklungspläne.
In der anschließenden Diskussion sagte König, dass es eine Abwicklungsbehörde für Institute, die in Zukunft einer europäischen Aufsicht unterliegen, derzeit nur auf nationaler Ebene geben könne. An-dernfalls sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig, da die Mittel, die für eine Abwick-lung aufgewendet werden müssten, aus nationalen Haushalten kämen. Bei einer Abwicklungsbehör-de auf europäischer Ebene würden die Haushaltsbelastung und die Entscheidung über die Verwen-dung der Mittel auseinanderfallen.
In diesem paper sollen einige Überlegungen skizziert werden, die der Konzeption der LOEWE-Ringvorlesung „Die Justiz vor den Herausforderungen der kulturellen Diversität – rechtshistorische Annäherungen „zu Grunde liegen. Der Text kann nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage sein und den Ort der Beiträge im Gesamtvorhaben aufzeigen – ohne die Referentinnen und Referenten damit festlegen zu wollen. Die angesprochenen Fragen sind sehr umfangreich und können sehr unterschiedlich verstanden werden – so gibt es eben z.B. keine Definition von ‚Diversität’ und keinen festen Kanon von mit diesem Terminus umschriebenen Realitäten. Für viele Aspekte bedürfte es eingehender rechtssoziologischer, -theoretischer, -anthropologischer Reflexion. Umso wichtiger schien es, einen Diskussionsvorschlag zu Perspektiven und Termini für das gemeinsame Gespräch im Semester und im LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ zu machen. Auch die hier zitierte Literatur kann nur Schlaglichter auf ein sehr dynamisch anwachsendes Schrifttum werfen. Im Sinne einer ‚forschungsnahen Lehre‘ wird dabei bewusst auf aktuelle Forschungsvorhaben hingewiesen.
Die Mitteilungspflicht des Legitimationsaktionärs - zugleich Anmerkung zu OLG Köln AG 2012, 599
(2013)
In seinem Urteil vom 6. Juni 2012 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, Legitimationsaktionäre unterlägen im Hinblick auf die Stimmrechte aus den ihnen anvertrauten Namensaktien einer Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 WpHG. Die folgende Besprechung kommt nach einer Auseinandersetzung mit den Argumenten des Oberlandesgerichts zu dem Ergebnis, dass eine Mitteilungspflicht von Legitimationsaktionären nur auf Grundlage von § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG in Betracht kommt.
Fazit: Im Gegensatz zu ihrem US-amerikanischen Vorbild ist die deutsche Business Judgment Rule kein „sicherer Hafen“, der Organmitgliedern das Privileg eines haftungsfreien Raums für unternehmerische Entscheidungen eröffnen würde. §§ 93 Abs. 1 Satz 2, 116 Satz 1 AktG formulieren vielmehr lediglich – mit ihrerseits ausfüllungsbedürftigen Begriffen – die Anforderungen an die Entscheidungsfindung eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters oder Überwachers. Dementsprechend gelten für Entscheidungen außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule keine grundsätzlich anderen Anforderungen. Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen an einen ordnungsgemäße Entscheidung ist zu beachten, dass die organschaftliche Sorgfaltspflicht und die Haftungsfolgen für den Fall ihrer Verletzung sich nicht etwa das Gremium insgesamt, sondern an jedes einzelne seiner Mitglieder richten. Daher sollten insbesondere die Standards an eine angemessene Information und an die Plausibilitätskontrolle eingeholter Auskünfte und Expertisen nicht so hoch angesetzt werden, das sie realistischerweise von niemandem erfüllt werden können.Angesichts des zunehmenden Bewusstseins für die mit einer Organmitgliedschaft verbundenen Haftungsgefahren dürfte es sonst in Zukunft schwieriger werden, qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder für deutsche Unternehmen zu gewinnen.
Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft – aus deutscher Perspektive
(2013)
"In diesem working paper fasse ich einige Überlegungen zur Internationalisierung und Transnationalisierung der deutschen Rechtswissenschaft zusammen. Dabei skizziere ich die Bedeutung der nationalstaatlichen Tradition und Funktion der Rechtswissenschaft (1., 2.), konzentriere mich anschließend auf die Herausbildung Transnationalen Rechts und die damit verbundene Frage nach einer Transnationalen Rechtswissenschaft (3.). Ich versuche anzudeuten, weswegen eine solche Transnationale Rechtswissenschaft in besonderer Weise auf Transdisziplinarität angewiesen ist (4.) und schließe einige Bemerkungen zu der Frage an, wie die deutsche Rechtswissenschaft sich in einer solchen Transnationalen Rechtswissenschaft verorten könnte (5.).
Die Folgerungen, die sich für das Wissenschaftssystem, also für Forschung und Lehre, aus den mit einer Transnationalen Rechtswissenschaft verbundenen Anforderungen ergeben, sind vielfältig. Es gibt aktuellen Anlass und gute Gründe, über diese intensiver nachzudenken (6.). Am Schluss dieses einführenden, viele wichtige Fragen nur streifenden und kaum mit Nachweisen versehenen Beitrags, der gerade für das Gespräch mit anderen Disziplinen formuliert ist, steht eine knappe, thesenartig formulierte Zusammenfassung (7.)." Thomas Duve
Gerichte können einem Täter, der wegen Straftaten verurteilt wurde, die auf seinen Suchtmittelkonsum zurückgehen, die Weisung erteilen, jeglichen Alkoholkonsum zu unterlassen und sich entsprechenden Kontrollen zu unterziehen. Die Kontrolle der Weisungen stößt jedoch bislang an enge Grenzen. Bisher kann deren Einhaltung nur stichprobenartig überprüft werden. Einen neuen Ansatz bietet eine kontinuierliche (transdermale) Alkoholüberwachung mittels eines am Fußgelenk getragenen Messgerätes. Ein Blick in die USA zeigt, dass die elektronische Überwachung des Alkoholkonsums erprobt wurde und sich durchgesetzt hat. Der Beitrag untersucht die Bedeutung einer kontinuierlichen transdermalen Alkoholüberwachung für die Abstinenzkontrolle und inwieweit diese Methode im deutschen System verankert werden kann.
Mobilität älterer Menschen : State of the Art und Schlussfolgerungen für das Projekt COMPAGNO
(2013)
Mobil zu sein ist ein menschliches Grundbedürfnis und gleichzeitig Bedingung sozialer Teilhabe in der Gesellschaft. Das Ziel von COMPAGNO ist es, Menschen bis ins hohe Alter in ihrer selbstständigen Mobilität zu unterstützen. Dieses Diskussionspapier gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung zur Mobilität älterer Menschen. Es fasst zentrale Mobilitätskenngrößen älterer Menschen aus verschiedenen Studien zusammen. Anhand gerontologischer Theorien und Ansätze werden Zusammenhänge zwischen Prozessen des Alterns und Veränderungen der Mobilität hergestellt. Zentrales Thema dieses Diskussionspapiers ist außerdem der komplexe Entstehungsprozess von Mobilitätsbarrieren im Alter. Zudem wird ein bestehendes Zielgruppenmodell älterer Menschen für COMPAGNO adaptiert. Im abschließenden Kapitel werden Rückschlüsse für das weitere Vorgehen im Projekt COMPAGNO gezogen.
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die zunehmende Komplexität der Aufgaben von Zentralbanken zu einer strukturellen Überforderung führen kann. Aufgrund der funktionellen Komplexität einer makroprudenziellen Prozesspolitik auf der Ziel- und Instrumentenebene sollte eher nach einer Reduktion als nach einer Ausweitung des makroprudenziellen Werkzeugkastens Ausschau gehalten werden. Weiterhin steht die sich derzeit teilweise noch vergrößernde institutionelle Komplexität der makroprudenziellen Politik ihrer funktionellen Komplexität um nichts nach. Bei entsprechenden Vorkehrungen können die bereits eingetretenen und die potenziellen Überforderungen jedoch zumindest teilweise in verkraftbare Herausforderungen überführt werden. Der Aufsatz schließt mit Empfehlungen für entsprechende Maßnahmen.