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Die Debatten, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Alten Reich über den Charakter von Herrschaft geführt wurden, haben Maßstäbe gesetzt. Denn offensichtlich wurden im Kontext der Konfrontation zwischen altgläubigem Kaiser und protestantischen Reichsständen erstmals die zentralen Fragen nach der Struktur konfessionsverschiedener politischer Ordnungen gestellt, die in den folgenden Jahrzehnten dann u.a. auch im Frankreich der konfessionellen Bürgerkriege, im Konflikt um die Herrschaftsordnung in den Niederlanden der 80iger Jahre des 16. Jahrhunderts und am Ende des Jahrhunderts zwischen anglikanischer Königin und puritanischen Ständen in England zur Lösung anstanden.
Dieser europäische Blick auf die Debatten über Herrschaft ist aufschlussreich er belegt, dass es europäische Sonderwege angesichts einer sehr großen Gemeinsamkeit politisch-theologischer Denkmuster und Argumentationsstrategien im 16./17. Jahrhundert nicht gegeben hat.
Herrschaft ist umstritten, das gilt für alle historischen Epochen. Die Wege zur Herstellung legitimer Herrschaft allerdings haben sich seit der Antike wiederholt verändert. Für die Frühe Neuzeit, also die Zeitspanne zwischen Reformation und Französischer Revolution, bleibt der Rückgriff auf Traditionen als Legitimationsgrund unangefochten, erst der radikale Umbruch zum Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat diese Linie beendet.
Recht präzis lässt sich die Legitimierungsstrategie mit dem Begriff der reformatio charakterisieren, der Wiederherstellung also einer Ordnung, die als gerechte anerkannt war und ist und deren Rückgewinnung zeitgenössisch schlechte Zustände überwinden helfen kann. Solche Berufung auf Vergangenes konnte sehr wohl zu radikalen Brüchen in der Gegenwart führen, unter diesem Anspruch musste sich alle Herrschaft im Europa der Frühen Neuzeit rechtfertigen, unter diesem Votum durfte legitimerweise Kritik geübt, schließlich legitimerweise Widerstand geübt werden. In diesem Sinne spricht die Forschung von »Rechtfertigungsnarrativen«; im sozialen, politischen, rechtlichen und religiösen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Europa fanden sie Verwendung.
Beim Übergang von der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft hin zu den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts kommt der Herausbildung eines geographisch und politisch definierten Territoriums, des Territorialstaats, eine wichtige Funktion zu. Ein Zusammenschluss von Herrschaftsgebieten zu einer geographisch-politischen Einheit konnte sich in Form der Annexion des Schwächeren durch den Stärkeren vollziehen, war aber auch im gegenseitigen Einverständnis der politischen Entscheidungsträger denkbar. Im Fall einer Union unterschied man bereits sehr früh zwischen den Typen der Realunion und der Personalunion. Während in einer Realunion völkerrechtliche Vereinbarungen für beide Partner gleichermaßen galten, nahm die Personalunion einen besonderen Status ein, in der allein die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten darstellte. Diese streng juristische Definition galt jedoch lediglich für die politischen Institutionen. Jenseits der staatlichen Ebenen fanden sich Formen des Transfers, die einer Personalunion einen besonderen, transnationalen Charakter verleihen konnten. Inwiefern solche Verbindungen, die unter dem Begriff des "composite statehood" zusammengefasst werden, eine gesamteuropäische Entwicklung darstellten, bleibt innerhalb der Forschung umstritten.
Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung "Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs". Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos "Singularität des Holocaust", der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des "Dritten Reichs" die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen "ethnischer Säuberungen" nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren. ...
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen "sitzungswöchentlichen Video-Podcast". Titel des Formats: "Nachgefragt". In einem "Nachgefragt Spezial" hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht.
Um die verworrene Lage im Regelungsdickicht aus Urheberrecht, Nutzungsbedingungen und Kopierschutz bei digitalen Downloads ging es bei iRights.info gerade ausführlich am Beispiel von Musik sowie Filmen und E-Books. In einer neuen Urheberrechts-Debattenreihe bei Süddeutsche.de hat sich heute CDU-Netzpolitiker Peter Tauber für ein Recht auf Privatkopie bei gekauften Downloads ausgesprochen ...
Fragen nach der Schrift und ihrem Gebrauch zählen zu den "Dauerbrennern" der mediävistischen Forschung: Mehrere Sonderforschungsbereiche widmeten und widmen sich dem Thema, auch wenn sie den Zugang aus unterschiedlichen Richtungen suchen. In der Vielzahl der hier produzierten Studien positioniert sich der anzuzeigende Band durch den Fokus auf Phänomene des Rechts, sowie vor allem durch den im Titel stehenden Begriff der "Performanz". Fasst man letzteren als Verweis auf den handlungsbezogenen Charakter des Agierens – hier also bei rechtsbezogenen Praktiken –, so ist eine wertvolle Ergänzung zu den etablierten Forschungen über "rituelles Handeln" zu erhoffen. Schon M. Mosterts Einleitung (S. 1–10) relativiert allerdings allzu überzogene Erwartungen: Zwar problematisiert der Autor nicht nur die Begriffe "legal" und "law", deren reflektierte Anwendung auf vormoderne Verhältnisse er fordert, sondern auch jenen der "performance". Die Differenz zum Ritualbegriff markieren aber lediglich knappe Verweise auf die "performativen Sprechakte" nach Austin und auf den "Spielcharakter" (im Sinne Huizingas) rechtlichen Handelns in der Vormoderne (S. 6–9). ...
Mit der vorliegenden Quellenanthologie präsentieren Tim Geelhaar und John Thomas ein Ergebnis aus dem transkulturellen und internationalen Forschungsprojekt "Stiftungstod. Säkularisation von Kirchengut und andere Gefährdungen für die Stiftungszwecke durch staatliche Gewalt in der lateinischen und griechisch-orthodoxen Christenheit des Mittelalters", das von der Fritz Thyssen Stiftung finanziert und von Michael Borgolte geleitet wurde. Den enthaltenen Quellen voran geht eine ausführliche und detaillierte Einleitung, deren allgemeiner Teil (S. 3–17) nicht nur die Entwicklung und Grenzen der eigenen Fragestellung benennt, sondern darüber hinaus die theoretischen und methodischen Prämissen des Vorhabens transparent darlegt und in der gebotenen Kürze die einhergehenden Schwierigkeiten und Konsequenzen präzise formuliert. Hieran schließt sich eine ebenso konzise Übersicht über die ausgewählten lateinischen (S. 19–35) und byzantinischen (S. 37–46) Quellen sowie deren vergleichende Perspektive (S. 47–56) an. Abgeschlossen wird der einleitende Teil durch einen kurzen Exkurs zu einer der ideengebenden Auseinandersetzung mit dem Thema staatlicher Einflussnahme in Stiftungsbesitz im byzantinischen Reich ("The Charanis Thesis Revisited", S. 57–68), der es dem Leser ermöglicht, anhand eines anschaulichen Beispiels nachzuvollziehen, welche Fragen, Lösungsversuche und grundsätzlichen Motivationen als treibende Kräfte in der Produktion der Anthologie gewirkt haben. Als Kernstück des Bandes folgt dann die Quellenauswahl aus dem 5. bis 15. Jahrhundert (lateinische, S. 94–303; byzantinische, S. 306–421), deren chronologische Anordnung und stets mitgelieferte Übersetzung (im Fall der byzantinischen Quellen oftmals erstmalig) es dem – auch nicht ausschließlich fachkundigen – Leser ermöglicht, Entwicklungslinien in der "staatlichen" Gefährdung von Stiftungsbesitz zu verfolgen und im byzantinisch/abendländischen Vergleich zu betrachten. Für eine eingehendere Auseinandersetzung mit der besagten Thematik haben die Herausgeber zusätzlich noch ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis (S. 71–91) bereitgestellt. ...
Treffen im Titel eines Sammelbandes zwei Worte aufeinander, die auf einigermaßen aktuelle kulturwissenschaftliche "Turns" verweisen, im vorliegenden Fall auf den "Iconic" und den "Performative Turn", so liegt der Verdacht nahe, dass hier entweder alter Wein in neue Schläuche verpackt wird oder dass modische Schlagworte inhaltliche Leere verdecken sollen. Beide Befürchtungen erweisen sich im vorliegenden Band glücklicherweise als unbegründet. Stattdessen zeigt sich deutlich, wie gerade das Konzept der Performanz zu einem neuen Verständnis der Rolle von Bildern und ihrer Wirksamkeit im hoch- und spätmittelalterlichen lateinischen Europa beitragen kann. Um diesen zeitlichen und räumlichen Schwerpunkt herum, der sich aus der Zusammenarbeit der Brüsseler Groupe de recherche en histoire médiéval (GRHM) und der Pariser Groupe d’anthropologie historique de l’Occident médiéval (GAHOM) ergibt, versammeln sich Beiträge, die zudem auch die (christliche) Antike, Byzanz, die Frühe Neuzeit und sogar das 20. und 21. Jahrhundert in den Blick nehmen. ...
"Das Private ist politisch", lautete ein Slogan, unter welchem die deutsche Frauenbewegung ab 1968 eine Auseinandersetzung mit der etablierten Geschlechterhierarchie einforderte. Und politisch ist das Private auch nach Dagmar Herzog, die mit dem vorliegenden Band einen gelungenen Überblick über die Geschichte der Sexualität in Europa liefert. Seien es Fragen der Empfängnisverhütung, Homosexualität, Pornographie, Vergewaltigung oder der Geschlechtskrankheiten, stets waren die nationalen Regierungen unweigerlich involviert, weil sie nicht umhin kamen, Regelungen zu fixieren und somit Verhaltensmuster vorzugeben oder diesen mit der juristischen Rahmenordnung zu folgen. Das Buch reicht aber weiter, indem es sich auch die Rekonstruktion sexueller Ethiken zum Ziel setzt: Welche Gedanken und Empfindungen waren mit Sexualität verbunden, was löste Ängste aus, was wurde bekämpft? Inwiefern änderte sich die Einstellung der Gesellschaften im Laufe des Jahrhunderts? Denn letztlich ging es immer wieder aufs Neue um die Deutungshoheit, was richtig und was falsch ist. ...
Es ist so eine Sache mit der Gattung der "gesammelten Aufsätze": Sie bieten in praktischer Form thematisch zusammenhängende Beiträge eines Autors, die über einen längeren Zeitraum entstanden und an unterschiedlichen Orten publiziert wurden. Im günstigsten Fall entfalten die Texte durch den unmittelbaren Dialog ein neues Panorama, das die Genese und Ausarbeitung eines Forschungsbereichs widerspiegelt. Stets besteht aber auch die Gefahr, Texte neu zirkulieren zu lassen, deren fruchtbarste Zeit doch in der Vergangenheit liegt. Die Lektüre eines solchen Bandes ist daher nicht nur mit der (Wieder-)Entdeckung alter und neuer Perspektiven und Materialien verbunden, sondern fordert zugleich zur Reflexion über die Gattung selbst auf. Das gilt umso mehr in einer Zeit, in der die Möglichkeit zur Erstellung "virtueller Dossiers" bestünde, die nicht notwendigerweise als gedrucktes Buch vorliegen müssen. ...
Die soziale Rolle der Prostitution kann als Ausgangspunkt dienen, um Rückschlüsse auf den Stand der Geschlechterhierarchie in einer Gesellschaft zu ziehen. In vielen historischen Studien wurde Prostitution als Symbol patriarchalischer Unterdrückung interpretiert; die Stigmatisierung, Kontrolle bzw. Verfolgung von Prostituierten standen stellvertretend für die Ausgrenzung und Unterdrückung von Frauen allgemein. Nach Ansicht von Victoria Harris geriet das Individuum dabei aus dem Blick. Insbesondere in feministischen Studien sei die Geschichte der Prostituierten als eine Geschichte von Opfern aufgeschrieben worden. Diese Sichtweise werde der Komplexität der einzelnen Lebensgeschichten aber nicht gerecht. Nicht die Diskurse um Prostitution will Harris daher erfassen, nicht die Idee oder Bedeutung von Prostitution, sondern das Individuum im gesellschaftlichen Kontext: die Lebenserfahrung der Prostituierten. ...
Nicht allzu häufig wird man in den Schriftverzeichnissen deutscher Althistoriker auf Studien zur Zeitrechnung und zum antiken Kalenderwesen stoßen, wie dies bei Jürgen Malitz der Fall ist. Im Jahr 1987 ist sein viel beachteter Aufsatz zur Kalenderreform Caesars erschienen und jüngst hat er sich unter dem Titel "Die Ordnung der Zeit", wiederum ausgehend von Caesars Reform, verschiedensten Aspekten des antiken Kalenderwesens zugewandt und einen Bogen bis in die Gegenwart gespannt. Dieses Interessengebiet des Geehrten aufgreifend, möchte der vorliegende Beitrag einen wenig erforschten Aspekt dessen beleuchten, wie Zeit in der Antike als ökonomische Ressource begriffen und instrumentalisiert wurde. ...
Wie aus dem Nichts heraus entstanden zu Anfang des 2. Jahrtausends v. Chr. befestigte Siedlungen, die eine ganze Region im Trans-Ural vollständig veränderten. Im »Land der Städte« erblühte an der Grenze zwischen Europa und Asien für mehr als zwei Jahrhunderte eine Kulturlandschaft, die ihresgleichen sucht. Wer waren ihre Bewohner, und woher kamen sie? Was wollten sie in dieser bis dato nahezu unbesiedelten Region? Wie kommt es zu den zahlreichen Innovationen, zu denen neue Pferdeschirrungen und die ältesten Streitwagen der Welt
zählen? Ein deutsch-russisches Forscherteam ist angetreten, diese Rätsel zu lösen.
Rezension zu: Dagmar Stutzinger : Griechen, Etrusker und Römer. Eine Kulturgeschichte der antiken Welt im Spiegel der Sammlungen des Archäologischen Museums Frankfurt Regensburg 2012, Schnell & Steiner, ISBN 978-3-7954-2510-4, 528 Seiten mit 220 Farbabbildungen und 345 Schwarz-Weiß-Abbildungen, 49,95 Euro.
Das Friedensbündnis, das Augustus mit den Parthern im Jahr 21 v.Chr. schloss, hat als mediale Thematisierung in der augusteischen Propaganda einen umfangreichen Niederschlag erfahren. Die wissenschaftlichen Auseinandersetzungen behandelten dabei entweder die Rekonstruktion der Ereignisse oder stellten Untersuchungen der Bildwelt des Augustus von Prima Porta dar, der in den Kontext augusteischer Ideologie eingebettet werden sollte. Auch kunsthistorische Vergleiche der Darstellungsweise der Parther in augusteischer Zeit lassen sich finden. In diesem Beitrag jedoch soll eine Betrachtungsweise im Mittelpunkt stehen, die die altertumswissenschaftliche Forschung erst in den letzten zehn Jahren und auch hier noch immer in recht geringem Umfang beschäftigt: jene der modernen Medientheorien. Deren Anpassungsmöglichkeiten auf die antiken Medien spielte für die Medienforschung bisher ebenso eine untergeordnete Rolle, da der Schwerpunkt meist im Bereich der modernen Massenmedien gesucht wird. Entsprechend der Devise: „Es ist davon auszugehen, dass es keine Gesellschaft geben kann, die erfolgreiche Kommunikation dem Zufall überlässt“, soll anhand der Grundlagen der Medienwirkung aufgezeigt werden, welche Rolle die Rückgewinnung der Feldzeichen in der Kunst und Literatur sowie auf den Münzen spielte und welche Wirkungsweise diesen Medien zugeschrieben wurde. Dabei gilt es auch zu untersuchen, inwieweit antike Medien überhaupt wirken konnten, sie Propaganda und Informationsvermittler waren und welche Intention demzufolge mit ihrer Nutzung durch die ‚Medienmacher‘, d.h. die senatorische Oberschicht und das Kaiserhaus, verbunden war. Ausgegangen werden soll von der Wiederspiegelung der Ereignisse in der Literatur der Zeit, in der Bildkunst und hier vor allem auf dem Augustus von Prima Porta sowie von augusteischen Münzprägungen. Aus dem Ergebnis der Untersuchung können sodann allgemeinere Rückschlüsse auf die mediale Verbreitung aktueller Ereignisse in der römischen Antike gezogen werden.
Rezension zu: Maria R.-Alföldi, Edilberto Formigli und Johannes Fried : Die römische Wölfin. Ein antikes Monument stürzt von seinem Sockel Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Band XLIX, Nr. 1, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-515-09876-2, 161 Seiten, 48 Euro.
Dorieus von Sparta und seine gescheiterten Expeditionen nach Libyen und Sizilien
haben aufgrund knapper Quellennachrichten in der Forschung nur wenig Beachtung
gefunden. Der ausführlichste und, wie bereits Benediktus Niese anmerkte, eigentlich
einzige antike Bericht findet sich im fünften Buch der Historien Herodots. Selbiger
kommt im siebten Buch (158 u. 205) nochmals kurz auf Dorieus zu sprechen und erwähnt
im neunten Buch (10) dessen Sohn Euryanax. Diodor und Pausanias bieten
kurze Erwähnungen, die auf Herodot basierend lediglich knappe zusätzliche Informationen
beinhalten und nur dank des Halikarnassiers zu kontextualisieren sind.
Dorieus’ Versuch, sowohl in Libyen, als auch auf Sizilien spartanische Apoikien
zu gründen, „hat sich die Forschung nie so recht erklären können.“ Dieser Beitrag
wird der schmalen Quellenüberlieferung ebenfalls keine gänzliche Erklärung abgewinnen
können. Aber es soll der Versuch unternommen werden, die beiden „Auswanderungsversuche“
mit der innenpolitischen Situation unter der Herrschaft des
Kleomenes I., des älteren Halbbruders des Dorieus, in Verbindung zu setzen bzw. die
Möglichkeit von Abhängigkeiten zu ergründen und dabei auf die herodoteische Gestaltung
der Dorieus-Episode einzugehen. Dorieus wird in Teilen der Forschung als
Oikist bezeichnet, der in Sparta selbst keine Aussicht auf politischen Aufstieg gehabt
und deshalb aus persönlicher Motivation heraus auswärtige Betätigungsfelder gesucht
habe. Worauf gründet sich jedoch die für Sparta, ganz besonders für einen spartanischen
Königssohn, untypische Motivation, in die Ferne zu ziehen – sogar wiederholt
ein solches Unterfangen zu wagen?
Wirtschaftskrisen sind nichts Neues. Sie zählen im Laufe der Jahrhunderte zu wiederkehrenden Ereignissen. Seit dem 19. Jahrhundert strahlen sie allerdings meist weit über das ökonomische Geschehen hinaus. Ihre Ursachen sind vielfältig und lassen sich nicht allein auf das Verhalten einzelner Personen oder "der Märkte" reduzieren. Die als so beunruhigend wahrgenommenen Spekulationenmüssen als ein notwendiges Moment allen wirtschaftlichen Handelns betrachtet werden und gehören zu den Rhythmen, die – so zeigen auch die jüngsten Entwicklungen – durch staatliche Interventionen nicht ohne Weiteres umzukehren sind.
Münzen waren nicht das erste Geld. In der griechischen Frühgeschichte (17. bis 6. Jahrhundert v. Chr.) dienten Rinder, Frauen, Dreifüße, Gold- und Silberschrott, Bratspieße, Kessel und kostbare Gewänder als Zahlungsmittel. Charakteristisch für frühe Geldformen ist ihre funktionale Vielfalt: Mit Kesseln und Dreifüßen konnte man bezahlen, sie dienten aber auch als Preise für Wettkämpfe und Weihegeschenke oder eben als Weinmischgefäß oder Kochtopf für Badewasser. Wie die Wirtschaft unter solchen Bedingungen funktionierte, hing stark von der Gesellschaftsform und ihren Handelsbeziehungen ab.
Goethe lebte auf großem Fuß, das belegen seine akribisch geführten Haushaltsbücher aus der Weimarer Zeit. Großzügig war er, wenn es um die fürstliche Bewirtung seiner Gäste, seine zahlreichen Reisen und die Neuanschaffungen für seine Sammlungen ging. Bescheidener lebte er im engeren Familienkreis. Geprägt von den bürgerlichen Prinzipien seines Frankfurter Elternhauses war ihm die sorgfältige Kostenkontrolle immer ein Anliegen, die Ordnung seiner privaten Finanzwirtschaft stellte für ihn die Basis seines Lebenswerks dar.
Wer prägte die ersten Münzen? : Die Spur führt nach Ephesos und in die lydische Königsstadt Sardeis
(2012)
Münzen sind eine Spezialform von Geld: Ein Stückchen Metall eines bestimmten Gewichts mit einem aufgeprägten Bild. Die ältesten Münzen stammen aus dem Reich der Lyder an der Westküste der heutigen Türkei. Sie wurden um 600 v. Chr. in einer Legierung von Gold und Silber (Elektron) hergestellt. Die lydischen Könige, allen voran der sagenhaft reiche Kroisos, verfügten in ihren Territorien über Goldvorkommen. Die Funktion der frühen Münzen wird bis heute kontrovers diskutiert.
Menschen mit Geldbeträgen in Verbindung zu setzen, gilt heute in Deutschland als inakzeptabel, ja sogar sittenwidrig. Zwangsheiraten, bei denen auch Brautgeld fließt, werden als Menschenhandel geahndet. Bei den Brautpreisübergaben der Mossi in Burkina Faso gewinnen Geld und Güter jedoch eine symbolische Dimension. Wer von der Suppe isst, die mit dem Salz des Brautpreises gewürzt ist, erkennt das Bündnis zwischen den Brautleuten an. Die sorgfältig vorbereitete Übergabe des Preises etabliert soziale Bande zwischen den Familien und ist zugleich ein Test für den Bräutigam.
Auch nach mehr als 70 Jahren gehört die britische Appeasement-Politik zu den umstrittenen Themen der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert. Schon im Zweiten Weltkrieg als "Guilty Men" bezichtigt, und dann nach 1945 von Churchill wortgewaltig als Schwächlinge und einfältige Toren an den Pranger gestellt, gelten Neville Chamberlain und seine Mitstreiter seinen Kritikern als Politiker, die die wahren Ziele von Hitlers Außenpolitik nicht erkannten und so seinem Machtzuwachs nicht rechtzeitig Grenzen setzten. Demgegenüber verweisen seine Unterstützer auf die begrenzten Möglichkeiten der britischen Außenpolitik, die einen härteren Kurs der Eindämmung nicht zugelassen hätten. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Der homerische Ares
(2012)
Mit den Worten "Πόλεμος πάντων μὲν πατήρ ἐστί, πάντων δὲ βασιλεύς, καὶ τοὺς μὲν θεοὺς ἔδειξε τοὺς δὲ ἀνθρώπους, τοὺς μὲν δούλους ἐποίησε τοὺς δὲ ἐλευθέρους" wies einst der vorsokratische Philosoph Heraklit von Ephesos auf einen Dauerzustand in der Antike hin, der tief im Bewusstsein der damaligen Menschen verankert und somit allgegenwärtig war, wenn auch nie willkommen. Kriegshelden, denen zu Ehren man verschiedene Lobreden schrieb und Denkmäler errichten ließ, gab es dagegen viele. In der griechischen Kunst diente vornehmlich die Verwendung der sogenannten idealen Nacktheit zur Darstellung von Manneskraft und Tapferkeit, wozu einem Dichter hingegen nur Worte bleiben. ...
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Was hat 1555 mit Toleranz und Freiheit zu tun? Diese Frage ist sehr berechtigt, denn es gibt keine unmittelbare Beziehung zwischen unserem Verständnis von beiden Phänomenen und den Vorstellungen der Zeitgenossen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich in einer Welt der konfessionellen Spannungen und Zerrissenheit zurecht finden mussten.
Historiker sollten keine Verbindungslinien zwischen Gegenwart und Vergangenheit in dem Sinne ziehen, dass die Gegenwart aus dem Vergangenen lernen könnte. Das ist nicht machbar, denn jeder historische Raum hat einen eigenständigen Wert, nichts wiederholt sich in der Geschichte. Was Historiker aber können, ist Entwicklungen zu identifizieren, Phasen des Wandels zu benennen, in denen merklich oder unmerklich neue Phänomene aus Vorhandenem entstehen. Und unter dieser Perspektive kann nun auch der Augsburger Religionsfriede betrachtet werden, denn in seinem Kontext, in seiner Wirkung sind wesentliche Grundrechte im deutschsprachigen Raum erstmals als Rechtsnorm niedergelegt worden. Dazu gehört zum ersten das Recht auf freie Religionsausübung und zum zweiten das Recht auf Freizügigkeit. Der Blick des Historikers richtet sich bei der Betrachtung des Augsburger Religionsfriedens demnach auf die politischen und religiösen Normen der Zeitgenossen, die sich unter einem großen Neuerungsdruck befanden; damit geht es zugleich um die Untersuchung des Wandels dieser Normen: Handelt es sich um Weiterführung schon vorhandener Ordnungsmuster oder gab es grundsätzlich Neues?
Epigraphische Anmerkungen zum so genannten "Caracalla-Altar" in Abusina/Eining-Raetia (CIL III 5935)
(2012)