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Dieser Text fasst eine Studie zusammen, die für das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfasst wurde und sich mit dem Kundennutzen von Anlageberatung auseinandersetzt. Das erhebliche Potenzial von interessenskongruenter Anlageberatung wird aufgezeigt und die aktuell geringe Leistungstransparenz im Markt kritisiert. Es wird empfohlen, ein standardisiertes Vokabular für Depotrisiken einzuführen und den Zugang aller Anleger zu leicht verständlichen und vergleichbaren Informationen zu historischem Depotrisiko und historischer Deporendite sicherzustellen. Die Studie fokussiert auf Wertpapierberatung und damit zuvorderst auf jene Teilmenge von Verbrauchern, die über Anlagevermögen verfügen. Die Grundideen zu Leistungstransparenz und standardisiertem Risikovokabular lassen sich jedoch auch z.B. auf den Alterssicherungsmarkt übertragen.
In dieser Notiz wird ein neues Konzept für eine europäische Einlagensicherung vorgeschlagen, welches den starken politischen Vorbehalten Rechnung trägt, die gegen eine Vergemeinschaftung der Haftung für Bankeinlagen bestehen. Das skizzierte drei-stufige Einlagensicherungsmodell führt existierende nationale Einlagensicherungseinrichtungen weiter, bietet einen europäischen Verlustausgleich und verhindert eine exzessive Risikoübernahme zu Lasten der internationalen Gemeinschaft.
Der Deutsche Coprporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Stellungnahme befasst sich mit von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgebrachten Änderungsvorschlägen.
In 2011 wurde der Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank im Gedenken an Alfred Nobel an die US-Ökonomen Thomas J. Sargent von der New York University und Chistopher A. Sims von Princeton University verliehen. Gerade deutsche Zeitungskommentare kritisierten die Forscher vielfach für die Verwendung „unrealistischer“ Annahmen wie Nutzenmaximierung und rationale Erwartungen. Diese Kritik verkennt den maßgeblichen Beitrag von Sargent und Sims zur Entwicklung der modernen Makroökonomik. Ihre empirischen Methoden sind heute Standardwerkzeuge der akademischen Forschung und werden auch von Ökonomen in Zentralbanken, Finanzministerien und internationalen Organisationen eingesetzt. Sie haben grundlegende neue Erkenntnisse ermöglicht, zum Beispiel über die Wirkungsweise der Geld- und Fiskalpolitik.
Schlechte Erfahrungen
(2012)
Eine Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte würde weniger Geld einbringen, als viele ihrer Anhänger hoffen - und sie birgt gravierende ökonomische und juristische Risiken. Die Bundesregierung sollte sich der Belastungen durch eine Finanztransaktionssteuer bewusst sein – und sie nicht ohne Beteiligung der weltweit führenden Finanzplätze einführen. Eine internationale Einigung auf strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken muss Vorrang haben.
Der Beitrag diskutiert den unlängst veröffentlichten Referentenentwurf eines Finanzstabilitätsgesetzes, der vorsieht, dass die Bundesbank ab 2013 ein Mandat zur makroprudenziellen Überwachung bekommt. Die Entscheidungen über die Vorschläge, die sich vor allem an die Bundesregierung oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) richten dürften, wird ein neuer Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium treffen. Der Autor befasst sich mit der Zusammensetzung dieses Ausschusses und mit den Instrumenten, die für die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses zur Verfügung stehen.
Das neue Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz, das als Artikel 1 des Restrukturierungsgesetzes vom 9. Dezember 2010 erlassen worden ist, führt für deutsche Kreditinsitute eine Bankenabgabe ein. Die Abgabe soll als Mittel der Prävention und Intervention dienen, um Finanzkrisen vorzubeugen und zu bekämpfen. Der vorliegende Beitrag bewertet die deutsche Bankenabgabe nach verfassungsrechtlicher Zulässigkeit und nach ihrer Zweckerfüllung.
Vermutlich schon bald wird sich die Politik mit der gesetzlichen Verankerung eines makroprudenziellen Mandats für die Deutsche Bundesbank befassen. Welche Ziele soll das Mandat beinhalten, die über die bereits bestehende Aufgabe der Bundesbank, zur Finanzstabilität im Euroraum beizutragen, hinausgehen? Welche Instrumente sollen bei der Ausübung des Mandats zum Einsatz kommen?
Risiko muss wieder kosten
(2011)
Die Macht der Ratingagenturen beruht auch auf den vielen Gesetzen und Verordnungen, die eine Orientierung an den Ratings der drei großen Agenturen vorschreiben, sagt Wirtschaftsprofessor Reinhard Schmidt. Um die Macht der Ratingagenturen zu begrenzen, empfiehlt er viele dieser Regeln ersatzlos zu streichen.
Rechtsbrüche im Euroraum
(2011)
Der Weg in die Knechtschaft
(2011)
Die Marktwirtschaft beruht auf dem Prinzip, dass sich die Akteure im Rahmen des gesetzlichen Regelwerkes frei entfalten können. Hier liegt die entscheidende Stärke eines marktwirtschaftlichen, freiheitlichen Systems. Millionen von Individuen erwägen, welche Aktivitäten welche Chance eröffnen. Kein anderes System ist in der Lage, das Potential auszuschöpfen, das in unzähligen Individuen steckt. Der Markt ist nun einmal das beste "Entdeckungsverfahren", wie Hayek erkannte. Wer im Rahmen der Spielregeln Erfolg hat, darf nach diesen Prinzipien den Gewinn behalten, muss aber auch für den Misserfolg haften.
Das vornehmliche Ziel der OGAW Richtlinien ist es einen gemeinsamen europäischen Markt für Investment-Dienstleistungen auf Basis wohldefinierten Qualitätsstandards zu erreichen. Ein grenzüberschreitender Vertrieb eröffnet die Möglichkeit der Ausweitung von Geschäftsaktivitäten auf neue wirtschaftlich attraktive Absatzmärkte. Die Stellungnahme kommentiert die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen regulatorischen Instrumente vor dem Hintergrund verschiedener gegebener Kriterien.
Die unkonventionellen Maßnahmen der EZB haben nicht nur zu Bilanz- und Reputationsrisiken geführt. Vielmehr haben sie auch die Grenzen der monetären Politik zur Verteilungs- und Finanzpolitik verwischt. Die Strukturen im Finanzsystem müssen durch ordnungspolitische Maßnahmen robuster gemacht werden.
Die Studie untersucht die Frage, ob der Gesetzgeber des ARUG die Ziele erreicht hat, die mit der Reform des Rechts der Anfechtung von HVBeschlüssen verfolgt wurden. Darüber hinaus gehend soll die Entwicklung der Beschlußmängelklagen seit der letzten Studie der Verfasser hierzu nachgezeichnet werden. Unsere Studie zeigt, daß seit Inkrafttreten des ARUG ein deutlicher Rückgang der Beschlußmängelklagen und Freigabeverfahren zu verzeichnen ist. Dagegen ist der Anteil der von „Berufsklägern“ erhobenen Klagen und Nebeninterventionen gleich geblieben, wobei sich die Anzahl der Personen in der Gruppe der „Berufskläger“ nochmals vergrößert hat. Das ARUG hat insoweit keine erkennbare Wirkung gehabt...
Eurobonds zur Bewältigung der europäischen Krise? : Wegweisung zu einer modernen Entwicklungsunion
(2011)
Die aktuelle Debatte um den Umgang mit der Verschuldung Griechenlands und anderer EWU Staaten berührt die Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik. Die nächsten Schritte sind wohl abzuwägen, um über eine unmittelbare Kriseneindämmung hinaus eine langfristige Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Strukturen in der Eurozone zu erreichen.
Eine funktionsfähige Wirtschafts- und Währungsunion hat ihren Preis. Sie ist aber auch von großem Nutzen, gerade für Deutschland und die wettbewerbsstarken Regionen, die insbesondere vom einheitlichen Binnenmarkt und der monetären Stabilität profitieren. Das rechtfertigt zugleich
eine Unterstützung ökonomisch schwächerer Mitglieder der Union durch die stärkeren. Historisch waren Währungsunionen ohne einen derartigen minimalen fiskalischen Ausgleich nicht dauerhaft. Deshalb sind, wenn man die Währungsunion aufrechterhalten will, zwei Extrempositionen - keine Transfers, um keinen Preis ebenso wie deren Gegenteil: jedwedes Defizit wird bedingungslos finanziert - nicht zielführend. Ein kompletter Haftungsausschluss (no bail-out) ist nicht glaubwürdig, solange unabweisbare Schuldenschnitte von insolventen Staaten oder Regionen (wegen Überschuldung) nicht möglich sind, weil sie innerhalb eines stark integrierten Bankenmarktes potentiell unkontrollierbare Rückwirkungen auslösen. Andererseits liefe die unkonditionierte, dauerhafte Finanzierung regionaler Ungleichgewichte auf Transfervolumina hinaus, die eine Überforderung der Transfergeber darstellten. Sie führte vor allem zu einer Perpetuierung der Probleme, weil Anreize zur letztlich unabdingbaren Anpassung fehlten. Damit bleiben zur Schaffung der Voraussetzungen einer funktionsfähigen Währungsunion nur Optionen, die zwischen den Polen liegen.
Am 27. März 2011 wird im Rahmen der hessischen Kommunalwahlen auch über eine Schuldenbremse abgestimmt. Diese sieht vor, dass vom Jahr 2020 an der Landeshaushalt grundsätzlich auszugleichen ist. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass eine in der Verfassung verankerte Schuldenregel dazu geeignet ist die im politischen Prozess angelegten Anreize zur Verschuldung zu zügeln. Auf die disziplinierende Wirkung der Finanzmärkte alleine zu vertrauen reicht nicht.
Die Mehrheit der auf High Frequency Trading basierenden Strategien trägt zur Marktliquidität (Market-Making-Strategien) oder zur Preisfindung und Markteffizienz (Arbitrage-Strategien) bei. Eine ungeeignete Regulierung dieser Strategien oder eine Beeinträchtigung der zugrunde liegenden Geschäftsmodelle durch übermäßige Belastungen kann kontraproduktiv sein und unvorhergesehene Auswirkungen auf die Marktqualität haben. Allerdings muss jede missbräuchliche Strategie effektiv durch die Aufsichtsbehörden bekämpft werden.
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, den öffentlichen Banken des Sparkassensystems und den genossenschaftlichen Banken. Das Drei-Säulen-System scheint ursächlich für die Stabilität im deutschen Bankensystem zu sein. Gerade die Krise hat gezeigt, dass es für ein Bankensystem vorteilhaft ist, wenn es darin nicht nur einen Typus von Banken gibt. Wir müssen eine Pluralität von Organisationsformen im Bankwesen erhalten und weiterentwickeln.
Europa - wohin?
(2011)
Gemäß der Krönungstheorie der europäischen Währungsunion wurde der Euro eingeführt, um die Notwendigkeit gemeinsamen Regierens in der Europäischen Union allen vor Augen zu führen und so ein geordnetes Vorrücken zur europäischen Integration zu ermöglichen. In der gegenwärtigen Phase scheint indes politischer Opportunismus die Integration zu bestimmen.
Die große Herausforderung, um das systemische Risiko im Finanzsektor zu vermindern, besteht darin, kluge Finanzarchitektur zu etablieren, die gewährtleistet, dass ein verbindlicher Anteil von Bankanleihen außerhalb des Finanzsektors gehalten wird. Die Anleihegläubiger von außerhalb des Bankensektors müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie kein Refinanzierungsrisiko haben, wenn sie eine plötzliche Verlussituation erleben.
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa
(2011)
Die Finanztransaktionssteuer ist kein geeignetes Instrument zur Verringerung systemischer Risiken, noch ein Mittel zur Vorbeugung einer Finanzkrise. Da sie zudem nur in Deutschland, Frankreich und einzelnen anderen Staaten eingeführt würde, wäre das Steueraufkommen, aufgrund von Steuerumgehung durch Verlagerung von Finanztransaktionen ins Ausland, gering.
Zusammenfassung - Das Kernanliegen des KredReorgG –die Internalisierung des systemischen Risikos in den Entscheidungsprozess und die Verantwortlichkeit von Bankeignern und –gläubigern – wird im Wesentlichen erreicht. - Die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt mit der Möglichkeit, jede Bank in systemisch relevante (zu rettende) und systemisch nicht-relevante (abzuwickelnde) Teile zu zerlegen. Dieser Ansatz ist Ziel führend und international „state of the art“ (Bsp. UK). - Unsere Hauptkritik: Um die o.g. Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt zu ermöglichen (und eine Unterlaufung der Gesetzesintention zu verhindern), bedarf es einer zusätzlichen und zwingenden Vorgabe, dass jede Bank eine Mindestmenge an Anleihen außerhalb des Kern-Finanzsektors dauerhaft platzieren muss, und dass diese Anleihen zu keinem Zeitpunkt von Banken erworben werden dürfen. - Um dies zu erreichen sind die Anlagevorschriften für Kapitalsammelstellen (Lebensversicherer, Pensionsfonds) und für Banken entsprechend zu ändern bzw. zu verschärfen. - Weitere Kritikpunkte betreffen die vermutete geringe Bedeutung der freiwilligen Verfahren (Sanierung und Reorganisation) und die Gestaltung der Sonderabgabe und der Restrukturierungsfonds.
Wir halten das bisher in Deutschland und anderen Ländern praktizierte Krisenmanagement für ordnungspolitisch inakzeptabel. Die aktuelle Notlage 2007 und 2008, verbunden mit einem enormen Überraschungsmoment, ließ möglicherweise keine andere Wahl, als die betroffenen Banken unbürokratisch zu retten - aber nun ist es Zeit, grundlegende Lehren aus den Rettungsaktionen zu ziehen.
Unternehmen und Ethik
(2010)
Die noch nicht völlig überwundene Finanzmarktkrise hat nicht nur den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Auch die Frage nach der Ethik der Akteure wird vielfach erörtert. Haben von Gier getriebene Finanzmarktakteure nicht nur Rechtsregeln, sondern auch ethische Normen, die Grundsätze des Wirtschaftens ehrbarer Kaufleute, gewissenlos beiseite geschoben, um sich zu bereichern? Wie läßt sich die Beachtung dieser Normen künftig sichern? Diese aktuelle Debatte soll Anlaß zu einigen allgemeineren Betrachtungen zum Thema „Unternehmen und Ethik“ sein.
Governance und Vertragsstrukturen in der deutschen VC Industrie: eine empirische Einschätzung
(2009)
Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Elemente der Vertragsstrukturen in der Venture Capital-Industrie. Aufbauend auf einem sehr umfangreichen und detaillierten Datensatz, der die Verträge zwischen Venture Capital-Investoren und deren Portfoliounternehmen abbildet, werden die Kontroll-, Entscheidungs- und Vetorechte einer detaillierten Analyse unterzogen. Dabei zeigt sich eine klare Tendenz in der Entwicklung der Vertragsstrukturen in Deutschland hin zu angelsächsisch strukturierten Verträgen. Dies beinhaltet unter anderem eine verstärkte Verwendung von Kontroll- und Entscheidungsrechten aber auch ein breiteres Spektrum dieser Rechte. Außerdem finden wir eine klare Interaktionen zwischen Kontrollrechten, Cash-Flow Rechten und Liquidationsrechten. Insbesondere ist zu betonen, dass Cash-Flow und Kontrollrechte einerseits und Stimmrechte und Aufsichtsratsanteile andererseits separat alloziiert werden und viele Kontrollrechte als Komplemente und nicht als Substitute zueinander aufgefasst werden müssen. JEL Classification: G24, G32, D86, D80, G34
Instabile Finanzmärkte
(2009)
Die Vorstellung selbst-stabilisierender, zum Gleichgewicht tendierender Finanzmärkte, lange Zeit als Selbstverständlichkeit angesehen, ist durch die aktuelle Banken- und Kreditkrise in Frage gestellt. Trotz ausgefeilten Risikomanagements der Banken und einer an Basel II orientierten Aufsicht ist es in den Jahren 2007-2009 zu einem Zusammenbruch des Interbankenmarktes und weiter Teile der Anleihemärkte gekommen. Die hierdurch erzwungenen massiven Staatsinterventionen zur Bankenrettung sind ohne Beispiel in der modernen Wirtschaftsgeschichte. In diesem Essay suchen wir nach Ansatzpunkten einer Erklärung für die Instabilität der Finanzmärkte. Als zentrale Krisenursache sehen wir Schwächen der Informationsarchitektur, deren Aufgabe darin besteht, glaubwürdige Information für Investoren bereitzustellen. Drei Determinanten der Instabilität werden herausgestellt, erstens die Nutzung von Schuldtiteln verbunden mit hohen Verschuldungsgraden, zweitens die Handelbarkeit von Titeln verbunden mit erhöhter Risikoübernahme, sowie drittens die zunehmende Komplexität von Finanzprodukten und Finanznetzwerken verbunden mit einer Homogenisierung der Aktiva- und Risikostrukturen von Finanzinstituten. Alle drei Faktoren verstärken die Anfälligkeit des Finanzsystems und zugleich die Bedeutung der Informationsarchitektur. Hieraus lassen sich Anforderungen an eine sinnvolle Reform der Regulierung ableiten. Neben den Anreizproblemen, die Gegenstand einer weiteren Arbeit sind (Franke/Krahnen 2009), diskutieren wir hier vier Kernthemen: glaubwürdige Informationen, makroprudentielle Aufsicht, robuste Eigenkapitalstandards und eine notwendige Risikobegrenzung auf Derivatemärkten
This paper makes an attempt to present the economics of credit securitization in a non-technical way, starting from the description and the analysis of a typical securitization transaction. The paper sketches a theoretical explanation for why tranching, or nonproportional risk sharing, which is at the heart of securitization transactions, may allow commercial banks to maximize their shareholder value. However, the analysis makes also clear that the conditions under which credit securitization enhances welfare, are fairly restrictive, and require not only an active role of the banking supervisiory authorities, but also a price tag on the implicit insurance currently provided by the lender of last resort. Klassifikation: D82, G21, D74. February 16, 2005.
Die Pleitewelle in Deutschland steuert nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) auf einen neuen Höchststand zu. Für 2003 erwartet der Verband bereits zum vierten Mal in Folge sowohl bei Unternehmens- als auch Verbraucherinsolvenzen Rekordmarken: Die für 2003 geschätzten 40 000 Unternehmenspleiten (zuzüglich weiterer 58 000 Pleiten von Selbstständigen und Privaten) mit einem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von über 50 Milliarden Euro tragen erheblich zur schlechten Stimmung in Deutschland bei. Diese Zahlen verdeutlichen auch, wie außerordentlich wichtig ein modernes Insolvenzrecht ist, das neben dem Gläubigerschutz auch der möglichen Sanierung eines Unternehmens Rechnung trägt.
Deutsche Börse AG plans to introduce a system (Xetra Best) allowing brokers and broker-dealers to internalize the orders of retail customers. Further, Xetra Best supports payment for order flow arrangements. Both internalization and payment for order flow may be detrimental to market quality. This paper discusses advantages and disadvantages of these arrangements. It draws on experiences made in the US. We derive policy implications that aim at a more stringent interpretation of "best execution", and at higher transparency. Klassifikation: G10, G14
Die vorliegende empirische Studie analysiert die Vertragsgestaltung zwischen Investoren und europäischen Venture Capital-Fonds. Im Zentrum steht die Analyse der Vergütung des Fondsmanagements sowie der zum Einsatz kommenden Vertragsklauseln. Deren Ausgestaltung ist entscheidend für die Überwindung der Prinzipal-Agenten-Beziehung innewohnenden Agency-Probleme. Hierzu werden 122 Fondsprospekte sowie 46 Gesellschafterverträge von europäischen Venture Capital-Fonds ausgewertet, die in den Jahren 1996 bis 2001, der ersten großen Boomphase des europäischen Venture Capital-Marktes, aufgelegt wurden. Während die jährliche Vergütung des Fondsmanagements auf den ersten Blick sehr standardisiert erscheint, ergeben sich bei einer Barwertbetrachtung aller zu leistenden Management Fees über die gesamte Fondslaufzeit deutliche Anzeichen für Preisdifferenzierung. In Bezug auf den Einsatz von Vertragsklauseln kann eine Zunahme im Zeitablauf und mithin eine zunehmende Komplexität des Vertragsdesigns festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Venture Capital-Markt kann diese Entwicklung jedoch noch nicht als abgeschlossen gelten. Der europäische Markt bewegt sich in Bezug auf die Verwendung vertraglicher Restriktionen auf dem Niveau, das in den USA bereits Anfang der neunziger Jahre erreicht war.
Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb : eine ressourcenorientierte Analyse
(1999)
Der vorliegende Aufsatz stellt die Vorgehensweise und die wichtigsten Ergebnisse einer internationalen Finanzplatzstudie vor, die im Jahre 1998 im Auftrag des Center for Financial Studies (Frankfurt am Main) durchgeführt wurde. Ziel dieser Studie war es, aus der Analyse wichtiger Finanzplatzressourcen und den Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Ressourcen Rückschlüsse auf Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb zu ziehen. Aus ressourcenorientierter Sicht (Resource-Based-View) konnte gezeigt werden, daß der Finanzplatz Frankfurt einerseits größere Wettbewerbsnachteile gegenüber den Finanzzentren New York und London aufweist, die kurz- und mittelfristig kaum aufholbar sind. Andererseits besitzt der Finanzplatz Frankfurt Wettbewerbsvorteile gegenüber den Finanzzentren Paris und Tokyo. Diese sind aus der Sicht Frankfurts kurz- bis mittelfristig verteidigbar. Im Gegensatz zu den Wettbewerbsnachteilen Frankfurts im Vergleich zu den angelsächsischen Finanzplätzen fallen die Wettbewerbsvorteile Frankfurts gegenüber Paris und Tokyo aber deutlich geringer aus.
Die Betreuer am neuen Markt sollen die Effizienz des Handels durch Bereitstellung zusätzlicher Liquidität erhöhen. Die vorliegende Studie untersucht den Liquiditätsbeitrag der Betreuer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Beteiligung der Betreuer am Umsatz des Marktes hat im beobachteten Zeitraum deutlich abgenommen. Ihre Orderlimits und -volumina hingegen haben die Markttiefe erhöht. Weiterhin zeigt sich, daß die Betreuer sowohl in liquiditätsschwachen Titeln als auch in liquiditätsschwachen Marktphasen zur Steigerung der Liquidität beigetragen haben.
Es werden verschiedene Methoden zur Messung der Risikoeinstellung einzelner Individuen vorgestellt und kritisch diskutiert. Berücksichtigt werden unter anderem Selbsteinschätzungen und experimentell orientierte Verfahren. Die Zusammenstellung wendet sich insbesondere an Wissenschaftler und Praktiker, die nach anwendbaren Verfahren zur Risikoeinstellungsmessung suchen.
Ein Value-at-Risk-Limit wird als DM-Betrag gekennzeichnet, der von den tatsächlichen Handelsverlusten innerhalb einer bestimmten Zeitdauer nur mit geringer Wahrscheinlichkeit überschritten werden darf. Da der Bankvorstand i.d.R. Jahres-Value-at-Risk-Limite beschließt, im Handelsbereich die Geschäfte aber für einen kurzfristigen - unterstellt wird ein eintägiger - Planungshorizont abgeschlossen werden, ist zu klären, wie Jahres-Limite in Tages-Limite umgerechnet und während des Jahres realisierte Gewinne und Verluste auf die Limite angerechnet werden können. Auf der Grundlage des Umrechnungsverfahrens nach der Quadratwurzel-T-Formel lassen sich drei Verfahren für die Ermittlung des Tages-Limits unterscheiden: 1. Realisierte Gewinne und Verluste werden nicht angerechnet (starres Limit). 2. Bei Verlusteintritt vermindert sich das Tages-Limit für die Restperiode, realisierte Gewinne machen Kürzungen rückgängig (Verlustbegrenzungslimit). 3. Tages-Limite werden um Gewinne und Verluste angepaßt, wodurch eine Erweiterung des Handlungsspielraumes möglich ist (dynamisches Limit). Die drei Limite werden in einem Simulationsmodell gegeneinander abgewogen, wobei unterstellt wird, ein Händler handle nur eine einzige Aktie und antizipiere in 55% der Fälle die Kursrichtung. Die Simulationsergebnisse sind bei den unterstellten Renditeprozessen (geometrische Brownsche Bewegung und reale Renditen von 77 deutschen Aktien für die Zeit vom 01.01.1974 bis 31.12.1995) weitgehend identisch. Das dynamische Limit produziert deutlich höhere durchschnittliche Ergebnisse als das starre Limit und das Verlustbegrenzungslimit. Überschreitungen des Jahres-Limits treten nur beim starren Verfahren auf, die Häufigkeit ist allerdings wesentlich geringer als die zulässige Wahrscheinlichkeit von 1 %.